Handel mit Karten

15. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Nohles
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handel mit Karten

Hallo,

ich hab mal ne Frage. Ich wollte unbedingt ins Andre Rieu Neujahrskonzert in Köln. Leider gab es keine guten Plätze mehr, sondern nur ganz weit hinten. Deshalb habe ich mich mal bei eBay umgesehen. Dabei fiel mir ein privater Verkäufer auf, der sich mit diesen Karten ein bisschen nebenbei verdient. Anscheinend hat er fast alle vorderen Plätze gekauft und verkauft diese jetzt als privater Verkäufer bei ebay ca. 40-50 Euro teurer. Hab gezählt, dass er schon 32 Karten verkauft hat und da werden bestimmt noch welche kommen. Meine Frage ist jetzt, ist so etwas legal? Kann man einfach das halbe Konzert aufkaufen und die Karten dann bei ebay verkaufen? Wenn nicht, was kann man dagegen tun? Es ärgert mich einfach, da ich gerne zum Konzert gehen würde , aber wegen solcher Leute nicht an gute Plätze komme.

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-- Editiert am 15.12.2009 21:06

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Solange man nicht weiß, auf welche Weise der Verkäufer die Karten erworben hat, wird man keine verlässlichen Auskünfte erteilen können. Zumindest wird hier der Verkäufer als gewerblich einzustufen sein. 35 Eintrittskarten für ein Konzert wird man kaum für den Privatbedarf gekauft haben.

Prinzipiell ist der Handel mit Eintrittskarten bzw. der Weiterverkauf nicht verboten, allerdings können die Veranstalter per AGB Vereinbarungen treffen. Diese gelten in der Regel aber nur dem gegenüber, der diese Karten direkt über den Veranstalter oder autorisierten Verkaufsstellen gekauft hat, nicht für 2. und 3. Käufer.

Es kann sich hier aber genauso um einen Strohmann handeln und die Tickets gelangten vorher gar nicht erst in den regulären Verkauf, man weiß es aber nicht. Solange die Fans diese (erhöhten) Preise bezahlen, wird der Anreiz zu solchen Weiterverkäufen groß sein.


Hier noch aus einem Urteil:

Das Landgericht München hat einem Internet-Ticketportal verboten, mit Eintrittskarten für Depeche-Mode-Konzerte zu handeln. Der Anbieter hatte die Karten direkt aus dem Vertriebssystem des Veranstalters erstanden und zu überhöhten Preisen weiter verkauft.


http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/Gericht-verbietet-Handel-mit-Depeche-Mode-Tickets_aid_711473.html

Aber eben wieder speziell. Es war per AGB geregelt und es handelt sich um Schleichbezug.



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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120049 Beiträge, 39822x hilfreich)

quote:
Es ärgert mich einfach, da ich gerne zum Konzert gehen würde , aber wegen solcher Leute nicht an gute Plätze komme.

Wieso? Hat er keine mehr in Angebot?



quote:
Kann man einfach das halbe Konzert aufkaufen und die Karten dann bei ebay verkaufen?

Man kann sogar das ganze Konzert aufkaufen und die Karten verkaufen. Es herrscht Vertragsfreiheit. Ich kann eine Fellmütze von H&M für 9,99 EUR kaufen und bei eBay für 25 EUR anbieten. Einfach weil es genug Leute gibt die dafür bezahlen ...



quote:
Wenn nicht, was kann man dagegen tun?

Außer einem Hinweis an den Veranstalter? Nichts.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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