Handy Betrug eBay

25. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Mittimausi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy Betrug eBay

Ich bräuchte dringend mal eure Hilfe ich habe Anfang Mai bei einem Privatverkauf ein Handy gekauft über ebay. kostenpunkt 168 € das Handy ist laut Sendungsverfolgung ( versicherter Versand) seit 7.5.20 in Krefeld in der Verteilerzentrale und es kommt nicht an. Bezahlt habe ich per Überweisung.

Nun habe ich bei der Verkäuferin den Betrag zurückgefordert weil das Handy nicht bei mir ankam sie bestreitet dies erstens.( will auch keine Nachforschung anstellen) und sagt das Handy wäre angekommen und zweitens will Sie mir das Geld nicht zurückerstatten.?
selbst wenn das Handy nicht bei mir angekommen ist? Das wäre mein Problem. was soll ich tun?

-- Editiert von Mittimausi am 25.05.2020 15:19

Problem bei eBay und Co?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Im ersten Schritt könnte man ja der Verkäuferin kurz mitteilen, dass man Anzeige gegen sie wegen Betrugs erstattet, wenn sie das Geld nicht innerhalb von 7 Tagen zurückzahlt. Und wenn sie nicht reagiert, erstattet man Anzeige.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Mittimausi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke das habe ich über ebay nachrichten versucht habe ihr damit gedroht wenn bis Montag also heute das Geld nicht drauf ist erstatte ich Anzeige sie meinte nur dass ich sie wohl betrügen möchte das Geld und das Handy einstecken jetzt habe ich ihr vorhin noch mal geschrieben ob sie sich jetzt mit der Sendung Nachverfolgung bzw Status mal auseinandergesetzt hat und ob sie nun bereit ist mir das Geld zurückzuerstatten darauf kam natürlich keine Antwort.
Also ist sie sozusagen seit heute in Verzug

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#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
erstatte ich Anzeige
Und weshalb? Bisher ist doch absolut keine Straftat zu erkennen.
Im Gegenteil, es gibt sogar einen Beleg dafür, dass das Handy versendet wurde.

Du musst die Verkäuferin (nochmal) auffordern ihre Nebenpflichten auszuüben (hier: einen Nachforschungsantrag zu stellen, und dann ggf. Schadenersatz zu fordern - oder dir die Rechte abtreten, dann kannst du selber an das Versandunternehmen herantreten).

Zitat:
und sagt das Handy wäre angekommen
Das lässt sich ja leicht widerlegen.

Sicher dir am besten mal den Sendungsverlauf, ich weiß nicht wie lange der zugänglich ist.

Stefan

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#4
 Von 
Mittimausi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke. Ich versuche es . Way idt
Wenn sie weiterhin auf ihre Behauptung besteht dass das Handy bei mir angekommen wäre? Ich habe sie ja schon mehrmals gebeten einen Nachforschungsantrag zu stellen sie weigert sich aber

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#5
 Von 
Mittimausi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe übrigens schon mal selbst versucht bei der Post ein Nachforschungsantrag zu besagter Sendungsnummer zu stellen das geht aber leider nicht weil ich nicht der Versender bin

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wenn sie weiterhin auf ihre Behauptung besteht dass das Handy bei mir angekommen wäre?
Wie gesagt ist das doch leicht zu widerlegen, verweise auf die Sendungsverfolgung, oder schicke ihr ein Bild davon.

Zitat:
Ich habe sie ja schon mehrmals gebeten einen Nachforschungsantrag zu stellen sie weigert sich aber
Dann musst du sie notfalls darauf verklagen.
Eine Straftat wäre es aber trotzdem nicht, eine entsprechende Anzeige würde imho aufgrund der Sendungsverfolgung sofort wieder eingestellt.

Aber was sagt denn eigentlich Ebay? Wie ist der Status dort?

Stefan

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Im ersten Schritt könnte man ja der Verkäuferin kurz mitteilen, dass man Anzeige gegen sie wegen Betrugs erstattet, wenn sie das Geld nicht innerhalb von 7 Tagen zurückzahlt. Und wenn sie nicht reagiert, erstattet man Anzeige.

Ich glaube nicht, das es sinnvoll ist das man dem Frager hier rät Straftaten wie Nötigung und Falsche Verdächtigung zu begehen...



Zitat (von Mittimausi):
selbst wenn das Handy nicht bei mir angekommen ist? Das wäre mein Problem.

Sttimmt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, schuldet der Verkäufer nur den ordnungsgemäßen Versand der Ware und nicht die Ankunft derselben beim Käufer.



Zitat (von Mittimausi):
zweitens will Sie mir das Geld nicht zurückerstatten.?

Dafür gibt es derzeit auch gar keinen Grund.



Zitat (von reckoner):
Du musst die Verkäuferin (nochmal) auffordern ihre Nebenpflichten auszuüben (hier: einen Nachforschungsantrag zu stellen, und dann ggf. Schadenersatz zu fordern - oder dir die Rechte abtreten, dann kannst du selber an das Versandunternehmen herantreten).

Und das gerichtsfest, also mit Fristsetzung nach Datum und Zustellnachweis.

Auf die Abtretung hat man einen Anspruch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Also mal langsam:

1. Privatverkauf, d.h. der VK hat mit (nachweislicher) Übergabe an den Versender seine Hauptpflicht erfüllt.

2. Einleitung der Sendungsverfolgung ist eine vertragliche Nebenpflicht, dazu ist der VK also verpflichtet.

3. Was auch immer danach passiert, ist Risiko des K.

Wo zum Henker soll hier ein "Betrug" liegen? Wie soll der VK denn den Versender veranlaßt haben, die Ware nicht auszuliefern? Oder gibt es Anzeichen, daß im Paket kein Handy war? Was für ein Unfug.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 26.05.2020 09:20

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wenn man es weit auslegt könnte mit argumentieren, dass das Nichteinleiten der Nachforschung ein Betrug ist, und zwar wird das Vermögen des TS zugunsten des Versenders geschädigt. ;)

Aber das das die Intention der Verkäuferin sein soll ist schon sehr weit hergeholt. Sowas kommt wohl eher unter sich kennenden/streitenden Personen vor, und es geht dann auch nicht um den Vorteil des Dritten, sondern in erster Linie um den Schaden für das Opfer.

Stefan

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#10
 Von 
Mittimausi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ebay sagt dazu :da ich mit Überweisung bezahlt habe tritt kein Käuferschutz ein.
Und ebay ist damit fein raus ich soll das mit der Verkäuferin direkt klären.

Vielen Dank für die Antworten das bedeutet ja leider dass ich ein Handy bei Ebay gekauft habe und der Versicherungsschutz eines Versichert verschickten Pakets überhaupt nichts nützt? Und ich sitze jetzt da habe kein Handy und kein Geld und habe keine rechtliche Handhabe daran was zu ändern?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ebay sagt dazu :da ich mit Überweisung bezahlt habe tritt kein Käuferschutz ein.
Und ebay ist damit fein raus ich soll das mit der Verkäuferin direkt klären.
Aber wie ist denn der Status? Hast du einen Fall eröffnet?

Zitat:
... und habe keine rechtliche Handhabe daran was zu ändern?
Doch, natürlich hast du eine Handhabe, nur das Strafrecht greift wahrscheinlich nicht.

Was du tun kannst haben wir doch schon erklärt. Als erstes die Verkäuferin nochmal auffordern einen Nachforschungsantrag zu stellen, am Besten mit einem Beleg, dass die Sendung immer noch nicht zugestellt wurde. Und dann setzt du noch eine Frist (14 Tage sind wohl ausreichend, trotz Corona), und wartest erstmal ab.
Mit dieser Aufforderung einhergehend kannst du auch schon in Aussicht stellen, dass du ansonsten einen Anwalt einschalten wirst. Wenn du es rechtssicher haben willst machst du das Ganze per Einwurfeinschreiben (via Ebay-Nachricht geht imho aber auch).

Stefan

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#12
 Von 
Mittimausi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Stefan vielen Dank es ist wahrscheinlich auch etwas verwirrend für mich
hier nur auf Nachrichten antworten zu können .
den Fall habe ich eröffnet da steht aber nur da dass die Verkäuferin noch nicht reagiert hat undSie direkt angeschrieben dass sie sich um eine Nachforschung bei der Post kümmern soll habe ich mehrmals ab sie sagt ja das Handy ist ja angekommen ):

Was kann ich tun nach Verstreichen der Frist tun wenn ich sie mit einer Frist gebeten habe das Geld zurückzuüberweisen
was nicht passiert ist

mit einer zweiten Frist gebeten habe einen Nachforschungsantrag zu stellen auf den Sie anscheinend nicht eingegangen ist?


Am Anfang hat sie ja noch auf Nachrichten geantwortet mittlerweile ist ihr das anscheinend auch zu blöd geworden und ich bekomme gar keine Nachrichten mehr zurück

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

wenn sie gar nicht mehr reagiert musst du es als Einschreiben machen (wie gesagt).

Noch was was mir einfällt: Bist du sicher die Sendungsverfolgung aktuelle ist? Nicht das das alte Daten sind (aus irgendeinem Cache).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
miedelsbacher
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 13x hilfreich)

Es ist keineswegs so, dass man als Empfänger einer DHL-Sendung auf Gedeih und Verderb dem Verkäufer ausgeliefert ist. Als Käufer (Empfänger) habe ich ebenfalls nahezu alle Möglichkeiten: Nachforschungsantrag, Schadensersatz usw. Die Einschlägigen Formulare findet man auf der DHL-Seite. Der Verkäufer hat (zumindest laut EBay, und eigentlich auch der eigenen Erfahrung nach, ich würde auch nicht anders sehen) mit der Übergabe an das Versandunternehmen alle Pflichten erfüllt. Ob er nun freundlich mitarbeitet oder nicht, Du hast das alles jetzt erst mal selber in der Hand. Allerdings gibts Fristen: 10 Tage Wartezeit nach dem Nachforschungsantrag usw. Aber das teilen Die dann alles mit. Manchmal findet sich das Paket wundersamerweise im Hinterzimmer und kommt dann 3 Tage nach dem Antrag doch noch an... Alles schon gehabt. Aber: Selbst ist der Mann. Der Verkäufer muss erst mal gar nichts machen. Und: Nie wieder per Überweisung Beträge anweisen, die größer als Dein Spielgeld-Kontingent sind. PayPal hat nicht überall und immer Vorteile. Hier wäre es möglicherweise anders gewesen, zumindest als Druckmittel.
Ah so, by the way: von BETRUG zu reden, ist echt fahrlässig. Möglicherweise hat der Verkäufer Anspruch auf Schadenersatz wg. Rufmord. Vorsicht. NOCH ist es kein Betrug. Du zahlst, er verschickt. Punkt. Kein Betrug. Wenn im Paket ein Backstein ist: Betrug. Geht das Paket verloren: Pech. DEIN Pech erst Mal.

-- Editiert von miedelsbacher am 26.05.2020 23:08

Hier mal n och die Online-Adresse von DHL:

https://www.dhl.de/de/privatkunden/hilfe-kundenservice/sendungsverfolgung/nachforschungsauftrag.html

Dort gibst Du einfach mal an, dass Du der EMPFÄNGER bist. Das geht dann schon seinen Weg. Wer Dir gesagt hat, dass das nur der Versender kann, arbeitet erst 30 Minuten bei DHL und hat keine Ahnung. Meiner Meinung nach.

-- Editiert von miedelsbacher am 26.05.2020 23:15

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

Zitat (von miedelsbacher):
Wer Dir gesagt hat, dass das nur der Versender kann, arbeitet erst 30 Minuten bei DHL und hat keine Ahnung.

Naja, eventuell hat er auch einfach mehr Ahnung von den Gesetzen als Du?

Den Nachforschungsantrag kann man natürlich auch als Empfänger stellen, nur muss DHL den gar nicht bearbeiten da man ja nicht der Vertragspartner ist.



Zitat (von miedelsbacher):
Hier wäre es möglicherweise anders gewesen, zumindest als Druckmittel.

Nein, wäre es nicht. Der sogenannte "Käuferschutz" von Paypal und auch der von eBay sind wertlos und können im Falle des Falles sehr teuer werden für den Käufer.



Zitat (von miedelsbacher):
Der Verkäufer hat (zumindest laut EBay, und eigentlich auch der eigenen Erfahrung nach, ich würde auch nicht anders sehen) mit der Übergabe an das Versandunternehmen alle Pflichten erfüllt.

Zitat (von miedelsbacher):
Der Verkäufer muss erst mal gar nichts machen.

Das ist schlicht falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
PayPal hat nicht überall und immer Vorteile. Hier wäre es möglicherweise anders gewesen, zumindest als Druckmittel.
Aber ein eindeutig rechtswidriges. Die Verkäuferin hat die Sendung verschickt, damit steht ihr das Geld zu.

Zitat:
Möglicherweise hat der Verkäufer Anspruch auf Schadenersatz wg. Rufmord.
Was für ein Schaden soll das denn sein?
Und Rufmord gibt es gar nicht - ist aber Umgangssprache, daher OK.

Stefan

PS: Wie kommst du darauf, dass es DHL ist?

-- Editiert von reckoner am 27.05.2020 09:15

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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