Handy OVP gekauft :-(

21. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
go268318-1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy OVP gekauft :-(

Ich dreh völlig durch. Ich bin tatsächlich auf so einen E-bay trick hereingeflogen. Handy ersteigert - jetzt ist es nur die Verpackung. Habe einfach nicht genau gelesen - natürlich saublöd. In meiner Freude über den günstigen Preis habe ich den Betrag dummerweise sofort überwiesen (über Paypal).

Trotzdem find ich es nicht okay und ich bin mit dem Käufer mittlerweile im Paypal Konfliktlösungsprozess. Es handelt sich um folgende Auktion: EBAY AUKTION
Ich finde Überschrift und Fotos schon sehr irreführend. Dummerweise war die Auktion tatsächlich unter Handy Zubehör und nicht unter Handy gelistet. Habe mich auf $ 119 BGB Irrtum berufen. Gibt es irgendeine Chance, das Paypal da was für mich tut?

Vielen Dank und liebe Grüße

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-- Editiert am 21.12.2010 19:50

-- Editiert am 21.12.2010 19:52

Problem bei eBay und Co?

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43 Antworten
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#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8511 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

bitte am besten mal die Auktionsnummer angeben...

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#2
 Von 
go268318-1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
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#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8511 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo,

ok, das mit dem Link bekommt man nur dann, wenn man auch mit der Maus darüberfährt, beim lesen erkennt man das nicht ;-)

So nun zum eigentlichen!

Ist für mich eine sehr eindeutige Angelegenheit, ist eine arglistige Täuschung! Volgende Punkte kommen da zusammen:

- Falsche Kategorie wo der Artikel eingestellt ist, es gibt eine direkte Kategorie für die Verpackungen

- Das Mobile Phone hat nichts auf dem Bild zu suchen!

- Ganz klein und ganz am Ende der Auktion schreibt er noch, daß es nur die Verpackung ist, dies hat er mit Absicht so gestaltet, da bin ich mir sicher!

Es gibt jetzt mehrere Möglichkeiten, entweder die Angelegenheit mit dem Verkäufer noch selber regeln, oder ihn wegen absichtlicher Irreführung anzeigen!

Sie hätten jetzt sogar noch das Recht auf Schadensersatz von dem Verkäufer! Sie könnten sich das angebotene Mobilphone anderweitig besorgen und die Differenzsumme vom Verkäufer einklagen!
Ob und was PAYPAL da entscheidet ist recht irrelevant, sollte es für den verkäufer entscheiden, bleibt der rechtliche Weg immer noch offen! Und da stehen die chance mehr als gut, nur einzig ist die Frage, ist der Verkäufer auch flüssig genug die Kosten die dan entstehen zu übernehmen...

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#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Und die Brandingsache kann sich nur auf ein Handy beziehen.
Welcher Karton hat sonst eine Firmware ??? Somit vorsätzliche Täuschung. Käuferschutz direkt über Ebay melden (gilt auch für Paypal)

aus Wikipedia:
* Mobiltelefon #Branding, Hardware-Branding – oft in Kombination mit dem Software-Branding

# die Markenführung durch Mobilfunkdiesteanbieter, die unter eigenem Markennamen Netzkapazitäten der Netzbetreiber weiterverkaufen; siehe Mobilfunk-Discounter #Branding-Marken diverser Netze

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Da die Kategorie nicht stimmt (Zubehör ./. Verpackung), daran hängt sich ebay gerne auf, müsste PP schon aus dem Grund zugunsten TE entscheiden und das Geld zurück erstatten.
Von der arglistigen Täuschung ganz abgesehen.

Das müsste problemlos klappen. Müsste.

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#6
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo, eine Anzeige würde ich an Ihrer Stelle auch starten!


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#7
 Von 
guest-12322.12.2010 09:26:32
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 10x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
go268318-1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten. Mir ist bewusst dass es schon zahlreiche Fälle mit demselben Problem gibt, jedoch ist aufgrund verschiedener Artikelbeschreibungen und Kategorie einordnungen jeder Fall ja doch wieder unterschiedlich.
Bin mit dem Verkäufer in Kontakt, er argumentiert sehr sachlich, dass die OVP für ihn ein Zubehör darstellt und die Verpackung ein Branding bestizt. Habe mit einer Anzeige gedroht.

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#9
 Von 
Dopavin
Status:
Praktikant
(507 Beiträge, 120x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>- Ganz klein und ganz am Ende der Auktion schreibt er noch, daß es nur die Verpackung ist, dies hat er mit Absicht so gestaltet, da bin ich mir sicher! <hr size=1 noshade>


nicht korrekt, die Auktionsbeschreibung beginnt mit den Worten "ich verkaufe hier die OVP für das Samsung GT-i9000,"

Auch hier im Forum passiert es offensichtlich vielen, dass der Auktionstext nicht richtig gelesen wird. Aber letztendlich nutzt das dem Verkäufer natürlich nichts.

Alleine eine versteckte Beschreibung gewährt keine akzeptable Produktbeschreibung. Tatsächlich ist klar erkennbar, dass der Verkäufer in betrügerischer Absicht handelt und sich damit wegen versuchtem oder vollendetem Betruges nach § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar macht.

Zunächst ist es ratsam, den Verkauf per Einschreiben mit Rückschein schriftlich anzufechten und auf die verübte Täuschung hinzuweisen. Eine Anfechtung beseitigt den Kaufvertrag und gibt dem Käufer ein Recht auf Rückerstattung des gezahlten Preises.

Zusätzlich erklärt man im selben Schreiben hilfsweise den Widerruf des Kaufvertrags, um sich auch in diese Richtung rechtlich abzusichern.

Hat der Käufer über das Käuferschutzsystem PayPal bezahlt, so sollte über dieses das bereits bezahlte Geld wiedererlangt werden.

Zudem ist eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft ratsam. Es handelt sich hierbei um vollendeten Betrug (wenn der Kaufpreis schon bezahlt wurde) oder um versuchten Betrug (wenn noch kein Geld bezahlt wurde).

Zahlt der eBay-Verkäufer den Kaufpreis nicht freiwillig zurück, so sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Da es sich meist um geringere Beträge handelt, ist es ratsam, einen Anwalt zu wählen, der seine Kanzlei am Wohnort des Verkäufers hat. Denn im Falle eines Gerichtsverfahrens muss der Verkäufer an seinem Wohnort bzw. am Sitz seines Gewerbes verklagt werden. Der Rechtsanwalt ist dann vor Ort und es fallen keine zusätzlichen Reisekosten an.

http://www.rechtsindex.de

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zusätzlich erklärt man im selben Schreiben hilfsweise den Widerruf des Kaufvertrags, um sich auch in diese Richtung rechtlich abzusichern. <hr size=1 noshade>


Nichts für ungut, aber das sollte man tunlichst nicht tun.

Damit hat man zu erkennen gegeben, dass man den KV für wirksam hält, die Anfechtung ist dann ausgeschlossen. Dazu gibt es etliche Urteile. § 141 BGB , die Rspr. ist da ganz streng.

Zu überlegen wäre, ob man noch zusätzlich wg. arglisitiger Täuschung, § 123 BGB anficht. Das schafft einen Schadensersatzanspruch, d.h. Anwaltskosten sind danach unprobl. erstattungsfähig.

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#11
 Von 
guest-12330.12.2010 09:25:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


http://www.123recht.net/Strafbefehl-durch-Verkauf-bei-Ebay-__f185339.html

Hallo,
ich habe bei eBay unter der Rubrik Receiver eine Orginalverpackung + Zubehör zum Kauf angeboten
Hier der genaue Text :
Dreambox 7020s
Orginalverpackung + Zubehör
Gebraucht aber sehr guter Zustand-voll finktionsfähig.
Sie bieten hier auf die Dreambox 7020s Orginalverpackung -ca.17 Monate alt.
(Orginale Dreammedia Verpackung ,ist keine Clone und dem Verpackungszubehör sprich die innere Kartonage.
Die OVP ist gebraucht aber im sehr gutem Zustand.Die Bedienungsanleitung ist nicht dabei. Nur die Verpackung mehr nicht.[/center]
Auf diese Angebot haben kamen 13 Gebote von sieben verschiedene Käufern-
der letzte ersteigerte die Verpackung für 141,-- EUR. Ich bekam ein Schreiben eines Anwaltes und er würde mich Anzeigen. Auch ich ging zum Anwalt,dieser meinte ich gab es ja mehrmals an das es sich um eine Verpackung handelte. Heute bekam ich vom AG einen Strafbefehl in höhe von 1.200,-- EUR 60 Tagesätze a. 20,-- EUR. Gegen den Strafbefehl werde ich Einspruch einlegen oder habe ich da keine Chance ? Ich bin mir keiner Schuld bewußt.

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#13
 Von 
guest-12330.12.2010 09:25:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

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#14
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Schon erstaunlich, wie hier die einen Getäuschten über die anderen Getäuschten herziehen und daraus auf ein "armes Deutschland" schliessen.

Auf die altbekannten, betrügerischen Maschen von PVZ reinzufallen ist auch nicht wirklich glorreich, lieber Onkel72.
Also back mal ein bisschen kleinere Brötchen!


Und Artikelbeschreibungen, wie man sie bei der besagten Auktion hier vorfindet, sind nicht nur arglistige Täuschung, sondern werden desöfteren von den StA auch als Betrug gewertet und i.d.R. (bei Ersttätern) mit Geldstrafen belangt.

Alles andere wurde schon gesagt.
Den Kaufvertrag anfechten wegen arglistiger Täuschung, rein hilfsweise gemäss §119 und Strafanzeige erstatten und die Trolle hier irgnorieren, die immer wieder bei solchen Themen aus den Löchern gekrochen kommen.



-- Editiert am 22.12.2010 12:56

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#15
 Von 
guest-12330.12.2010 09:25:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

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#16
 Von 
go268318-1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

der Artikel ist derzeit mit DHL auf dem Weg zu mir. Habe also den "Betrug" nach Überweisung selber gemerkt. Sollte ich das Paket nicht annehmen, da eine Annahme eines Kaufvertrag gleichkommt?

Bitte um schnelle Antwort

Vielen Dank

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#17
 Von 
guest-12330.12.2010 09:25:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

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#18
 Von 
go268318-1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich fechte ihn doch an wegen arglistiger Täuschung!

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#19
 Von 
guest-12330.12.2010 09:25:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

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#20
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:
Der Kaufvertrag ist schon zustande gekommen bei beendigung der Ebay aktion!!!!


Durch die Anfechtung ist der Vertrag, wenn er überhaupt zustande kam, nichtig. Von Anfang an, ex tunc.

Problem, PP geht folgendermassen vor:

VK muss nachweisen (Verfolgungsnr.), dass er die Ware versandt hat und dass sie ankam. K muss dann nachweisen, dass sie nicht der AB entspricht und, dass er sie an VK zurückgesandt hat.

Hält man diese Formalismen nicht ein, könnte der PP-Käuferschutz nicht greifen, PP bearbeitet das weitestgehend maschinell.

Von daher weiss ich nicht, was man raten soll. Wird die Ware nicht angenommen wäre die Rücksendung, die PP per Verfolgungsnr. nachgewiesen werden muss, unmöglich. Kein Käuferschutz. Bliebe der "normale" Rechtsweg um wieder an das Geld zu kommen.

Nimmt man die Ware an i.d.F. Käuferschutz, aber Kosten der Rücksendung verbleiben, vielleicht das kleinere Übel.

TE, ich fürchte, das musst du entscheiden. Vielleicht kannst du doch bei PP einen Menschen, keinen Computer erreichen, der das regeln kann?

Immerhin handelt es sich um einen Betrugsfall.



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-- Editiert am 22.12.2010 14:08

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#21
 Von 
guest-12330.12.2010 09:25:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
go268318-1
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, dass ich blöd war ist hier nicht mehr Diskussiongrundlage.

Die Fotos und die Auktionsüberschrift sind sehr Mobiltelefon-fokussiert und lassen eine Täuschungsabsicht vermuten. Weitere Produktartikelbeschreibung sind absichtlich so formuliert, dass man gerne mal drüber liest, bzw. als Produktbeschreibung deuten kann.
Ich bin davon ausgegangen dass mit OVP das Produkt in einer OVP geliefert wird. Auch in seinem Hinweis am Ende sagt er NICHT dass "nur" oder "auschließlich" auf eine OVP geboten wird.

Dass ich saublöd auf einem Irrtum hereingefallen bin ist mir auch klar. Die Auktion war jedoch nicht so gestellt, dass es offensichtlich ist "und er sich von Betrügerein abgrenzt" - wie er so schön schreibt.

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#23
 Von 
guest-12330.12.2010 09:25:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

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#24
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das spricht doch für sich!!!
<hr size=1 noshade>


§ 263 (1) StGB
Wer in der Absicht , sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


"Die OVP ist gebraucht aber im sehr gutem Zustand.Die Bedienungsanleitung ist nicht dabei. Nur die Verpackung mehr nicht.[/center]
Auf diese Angebot haben kamen 13 Gebote von sieben verschiedene Käufern-
der letzte ersteigerte die Verpackung für 141,-- EUR. Ich bekam ein Schreiben eines Anwaltes und er würde mich Anzeigen. Auch ich ging zum Anwalt,dieser meinte ich gab es ja mehrmals an das es sich um eine Verpackung handelte. Heute bekam ich vom AG einen Strafbefehl in höhe von 1.200,-- EUR 60 Tagesätze a. 20,-- EUR ."

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#25
 Von 
guest-12330.12.2010 09:25:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

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#26
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

An den TE: haben Sie schon Anzeige erstattet?
PayPal verlangt sehr oft auch einen Beleg der erstatteten Anzeige bei Betrugsfällen!

Im Übrigen: Eine Anzeige kann man auch online erstatten!

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-- Editiert am 22.12.2010 16:26

-- Editiert am 22.12.2010 16:27

-- Editiert am 22.12.2010 16:28

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#27
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

@Onkel72

Könnten Sie mal erklären, warum Sie hier 8x (!) im Prinzip den selben Beitrag schreiben. Haben Sie mit der Auktion irgendetwas zu tun?

Weil der eBay-Verkäufer Ihrer Meinung nach nicht in betrügerischer Absicht gehandelt hat, wurden natürlich 2 der 3 Bilder mit Handy in der Verpackung geknipst. Vermutlich, damit der Käufer genau erkennt, dass das GT-i9000 auch wirklich genau in die Verpackung passt!


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#28
 Von 
cdfmi
Status:
Schüler
(339 Beiträge, 111x hilfreich)

moin,

also auch für mich sieht das nach eriner arglistigen täuschung aus, um mit einer verpackung größtmöglichen gewinn zu erziehlen, allein dadurch, das der ausdrückliche hinweis noch mal gaaaaaanz weit unten steht.

weiter ist auf dem foto ganz klar das handy abgebildet, zudem gibts bei ebay eine klare kategorie für verpackungen. hat nix mit zubehör zu tun. da sollte jedes gericht für den käufer entscheiden.

meine meinung, auch wenn es unten den hinweis gibt, das es sich nur um die verpackung handelt.

lg
casper

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#30
 Von 
guest-12330.12.2010 09:25:45
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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