Handy ersteigert, defektes Gerät erhalten

19. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
IngeC
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)
Handy ersteigert, defektes Gerät erhalten

Ich habe bei Ebay ein Handy ersteigert, angeblich „voll funktionstüchtig“, und ein defektes Gerät erhalten. Es lässt sich nicht mal einschalten.

„Gefahrübergang“ ist bei Privatkäufen bei der Übergabe an die Post.

Ich kriege also eine „Leiche“ zugeschickt, und der VK muß nur behaupten, vorm Versand hat es noch funktioniert, dann muß ich ihm das Gegenteil nachweisen.
Wie soll ich denn das anstellen???

Bliebe der Rechtsweg, alles Weitere ist aber auch mit weiteren Kosten verbunden, für Mahnbescheid, Rechtsanwalt usw., ob ich mein Geld je wiedersehe, ist aber fraglich.

Vielleicht vertraut der VK auch darauf, dass man einem schlechten Geschäft nicht noch Geld hinterher wirft.

Hat jemand einen guten Tip für mich?
Danke im Voraus!

PS: Hoffentlich war das "allgemein" genug!

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ein Link zur Auktion wäre wieder mal sehr hilfreich.

War es ein gewerblicher Verkäufer? Dann trägt er das Versandrisiko und es gibt eine gesetzliche Gewährleistung.

War es gut verpackt? Gibt es Anzeichen für einen Versandschaden?

Bear

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
IngeC
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

sorry,
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3371830524

Es war ein Privatkauf.
die Verkaufsverpackung wurde verklebt und ohne weiteren Umkarton versendet.
Äussere Schäden am Karton nicht erkennbar, aber angeschmutzter Karton.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo!
Kleiner Tip: Vorher nachfragen, wie versendet wird. Falls die (in diesem Falle wohl überteuerten) 7,00€ für ein Päckchen und nicht für ein versichertes Paket sein sollen, unbedingt auf versicherten Versand bestehen (Kosten zu Lasten des Käufers).
Das stellt keinen Mehraufwand da und ist wesentlich sicherer.
Evtl. sollten Sie das Handy von einem Fachmann oder einem Bekannten, der sich auskennt begutachten lassen. Evtl. ist es ein Fehler, der durch Transport nicht entstehen kann -> Haftung durch den VK.
Bekommen Sie das Gerät nicht an, oder ist evtl. nur das Display defekt und man sieht nichts?
Grüße,
wassermaxe

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IngeC
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich habe bisher absichtlich allgemein formuliert, weil unten auf der Seite was von "Rechtsberatungsgesetz" steht.

Es war ein Versichertes Paket!
Ich habe es im Fachgeschäft vorgelegt!
Der Einschaltkontakt am Gerät ist abgebrochen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo noch mal!
Ich kenne mich mit Nokia`s ein wenig aus - der Einschaltknopf geht bestimmt nicht vom Transport kaputt!!
Ich würde mal dem VK eine entsprechende Mail schreiben, damit er die Kosten der Reparatur übernimmt.
Falls er das nicht tut -> Anwalt!
Des weiteren dürfte eine solche Reparatur auch nicht gerade teuer sein.
Wenn das Paket i.O. war, dann sollte das beförderte gut ebenfalls i.O. sein - sofern es dies vor dem Transport auch schon war!
Im allgemeinen sind Handys recht robust und der Einschaltknopf liegt ja sozusagen "im" Gehäuse, also kann von einer mech. Beschädigung während des Transportes wohl nicht ausgegangen werden.

Grüße,
Wassermaxe

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
IngeC
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

ich schreib es mal ausführlich:
Am 14.01.04 kam das Paket an, Auslieferung hatte ich angemahnt!

Äußerer Eindruck:
Verkaufsschachtel ohne weiteren Umkarton, keine erkennbaren Schäden, Paket leicht angeschmutzt.

Inhalt:
Handy Nokia 8310 mit montierter schwarzer Oberschale, neuwertig, aber nachgebaut.
Die Originalschale und –Tastaturmatte sind beigelegt, restliches Zubehör vollständig.

Funktionstest:
Das Handy lässt sich nicht einschalten.

Ich habe der VK den Erhalt der Sendung per Mail bestätigt und auch geschrieben, das sich das Gerät nicht einschalten lässt und das ich es überprüfen lassen werde.

Mail von VK:
„Die Schale ist Nagelneu, haben sie als Original Nokia gekauft.
Haben den Akku vorm Versand aufgeladen und das Handy ließ sich auch
anschalten.
Vielleicht hat sich ja mitlerweile auch das Problrm gelöst?
Das Handy war in Einwandfreiem Zustand.“

Ich habe das Handy in einem Nokia-Laden vorgelegt, Ergebnis:

1. Die montierte Schale ist kein Originalzubehör. Die Schale ist nicht passgenau.

2. Die beigefügte Originalschale und Tastaturmatte zeigen starken Verschleiß, Farbe ist stellenweise bis aufs Plastik abgescheuert, das Display-Fenster ist stark verkratzt. Der äußere Einschaltknopf ist abgebrochen. Die obere Rückseite des Handys (wird nicht durch die Schale verdeckt) ist auch verkratzt.

3. Der Einschaltkontakt am Gerät ist abgebrochen, dadurch lässt sich das Gerät nicht mehr einschalten. Reparatur ca. 30-35 EUR.

Ich habe der VK eine Mail geschickt um den Kauf wegen der falschen Artikelbeschreibung (voll funktionstüchtig) rückgängig zu machen. Angemessene Frist zur Rückzahlung habe ich gesetzt.
Diese Mail wurde nicht beantwortet, nur Lesebestätigung von Outlook.

Ich vermute, das Ding ist öfters mal runtergefallen, und irgendwann isses hin, nachweisen kann ich es ihr nicht.
Natürlich sagt VK, beim Versand war es in Ordnung, sie wäre ja blöd, wenn sie es nicht täte.

Sorry, das das jetzt so ein Roman geworden ist.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Mnhhh....
Alles in allem würde ich sagen, dass es für Sie "Lehrgeld" war, denn Sie werden wohl kaum nachweisen können, daß das Handy bei Auslieferung defekt war.
Genauso gut kann der VK behaupten, es ist IHNEN runtergefallen und dabei der besagte Knopf abgebrochen!
In der Beschreibung stand nichts von "Originalzustand". Daher auch keine "Reklamation" bezüglich des Covers.

Grüße,
Wassermaxe

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
IngeC
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

eben...
ich vermute, mit dem Runterfallen liege ich schon richtig, und die Montage der nicht passgenauen Schale hat dem Teil den Rest gegeben.
Vielleicht hatte VK ein schlechtes Gewissen wg des verwarzten Originalcovers und hat ein neues montiert. Hätte sie lieber gelassen..

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
IngeC
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich habe mal bei der DHL-Sendungsverfolgung angerufen, weil das Paket so lange unterwegs war. Jetzt bin ich völlig verwirrt.

Das Paket ist lt. VK am 03.01. aufgegeben worden ( Mail vom 05.01.), am 08.01. habe ich VK geschrieben das das Paket noch nicht da sei und um die Einlief.Nr. gebeten, Antwort: Ich werde Samstag bei der Post anrufen. Am 12.01. habe ich die Auslieferung der Ware gefordert und Rücktrittsabsichten erklärt – ich dachte, VK will mir gar nichts schicken. Am 14.01. war die Sendung endlich da.

Bei DHL wurde mir jetzt gesagt, die Sendung sei nicht am 03.01., sondern erst am 13.01. (!) aufgegeben worden. Das macht zwar irgendwie keinen Sinn – erst will VK das Handy nicht losschicken, wenn es dann ankommt, ist es kaputt – aber wenn VK beim Versand-Termin lügt, glaube ich noch weniger, das es vorm Versand heil war.


1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Is es war - ständig spielt mir dieses Forum streiche... auf einnal alles weg...

Also nochmal:

Ich habe selber das 8310 - mit Sicherheit schon 2 Dtutzend mal runtergefallen (sogar eine Steintreppe mit 32 Stufen war dabei). Und was ist alles kaputt gegangen? Toi,Toi,Toi - bisher noch nichts :)

Garantie wurde ausgeschlossen - aber nicht die Gewährleistung (und das sind 2 Paar Schuhe)!
Und da ein Transportschaden ausgeschlossen werden kann, ging das Gerät vorher wahrscheinlich auch nicht.

Versicherung der Post würde wahrscheinlich eh nicht mitspielen, aufgrund nicht beachtung der AGBs (Verpackung darf nicht auf den inhalt schliessen lassen).
Somit hat der VK schonmal grob fahrlässig gehandelt und würde bei einem Transportschaden selber zahlen (dürfen).

Ausserdem wurde das Handy mit einer weissen Oberschale und schwarzem Tastenfeld angeboten (Bild). Und da diese nicht i.O. ist, liegt hier schonmal ein Mangel vor, der nicht hingenommen werden muss.

Mache dem VK folgende Vorschläge:
- VK zahlt die Rep. (Vorkasse oder Anzahlung wäre sicher angebracht)
- Zurücksenden und Nachbesserung ermöglichen (Originalteile sind zu verwenden - sonst Garantieausschluss vom Hersteller)
- vom Kaufvertrag zurücktreten und Handy zurücksenden. VK zahlt Kaufpreis zzgl. aller angefallen Versandkosten.

Falls er nicht drauf eingeht, schriftlich auf Vollzug des Kaufvertrages innerhalb von 14 Tagen bestehen, ansonsten Verzug und Schadensersatz.

Die Person ist aufgrund ihrer Falschaussage nicht glaubwürdig - und das würden im Falle einer Klage auch die Richter so sehen. (emails aufbewahren!)

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
IngeC
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 12x hilfreich)

@ MichiM

Danke, das klingt ermutigend!

Ich hatte VK schon per Mail den Rücktritt vom Kauf erklärt ( bevor ich hier nachgefragt hatte) und eine Frist gesetzt, die werde ich wohl abwarten müssen. Mail wurde nicht beantwortet, nur Lesebestätigung, das gilt wohl nicht als erhalten.

Ich weiß, dass ich VK eine Nachbesserung ermöglichen muss, aber bei dieser unzuverlässigen Person möchte ich nicht das Handy zurückschicken, solange VK mein Geld hat. Muss ich das unter diesen Umständen?

Eine Reparatur hier vor Ort wäre das Vernünftigste (keine Versandkosten), aber würde dieser Vorschlag von VK nicht als „kleinbeigeben“ aufgefasst? Die Dame scheint gute Nerven zu haben.

Sorry, das ich so viel frage, aber so etwas ist mir noch nie passiert.

Grüße,
IngeC

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

ich hasse es - diese zeitliche Passwortbegrenzung...

Also,
die Dame soll nicht, sie MUSS klein beigeben.
Auf welche Art, kannst du erstmal keinen Einfluss nehmen.

Wie sie (wenn sie denn klein beigibt) die Nachbesserung vornimmt, ist auch ihr überlassen. Die Versandkosten trägt in diesem Fall sowieso die "nette" Dame.

Klar hast du berechtigte Zweifel, dass sie dir das Geld nicht aushändigt. Aber wenn DU das Handy hast, hast du keine Grundlage.

Ich vergleiche das gerne mit dem versandhandel:
Bestelle mal etwas per Nachnahme und tausch es dann mal um. Die werden sich hüten, dir das Geld zu zurückzugeben, bevor die Ware nicht wieder bei denen ist.

Ich als Vk würde mir das Handy auch erst nochmal wollen - vielleicht steh ich mir mit einer Nachbesserung doch besser.
Und erst wenn ich das auschliessen kann und die Mangel anerkenne, überweise ich das Geld.
Mache ich das nicht, hat der K die Möglichkeit per Mahnbescheid das Geld zu holen.

Am Ende spielt es auch keine Rolle, welchen Weg du gehst - kommt wahrscheinlich eh das gleiche für dich raus:
1) nach wochenlangen oder monatelangen Streiterein gibt sie endlich klein bei
bzw.
2) Du erhälst nach monaten durch ein Mahnverfahren dein Geld wieder (wenn Sie den Mahnbescheid ernst nimmt, auch schon früher ;)

Du hast die Wahl...

Gruss
MichiM

-----------------
"Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler.
Und wer keine Fehler macht, wird befördert ;) "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.317 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen