Handy in eBay verkauft, Käufer behauptet Steine statt Ware, paypal gibt ihm recht!

2. November 2016 Thema abonnieren
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Genauso
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Handy in eBay verkauft, Käufer behauptet Steine statt Ware, paypal gibt ihm recht!

Am 19.10.2016 habe ich mein altes iPhone 6 bei eBay per Auktion zum verkaufen gestellt.

Am 26.10.2016 wurde das Handy von einem User für gegen versicherten Versand ersteigert. Der Käufer zahlte die Summe noch am selben Abend per Paypal. Ich habe das Geld sofort auf mein Girokonto buchen lassen, welches am Freitag den, 28.10.2016 auf mein Konto eintraf. Über eBay wurde mir seine Versand Adresse mitgeteilt die sich mit der bei paypal angegebenen Adresse deckt.

Ich bereitete bereits am Vorabend das Handy für den Versand vor, packte es dann am 29.10.2016 im Beisein meines Bruders ein und wir brachten es zusammen mit meinem kleinen Sohn auf die Post. ( Bilder habe ich vorsorglich gemacht, um die Funktionstüchtigkeit zu beweisen. Ich war in keinem Falle auf das folgende vorbereitet ).

Am 29.10.2016 traf das Paket beim Empfänger ein, wurde jedoch von einer anderen anwesenden Person angenommen ( Derjenige wohnt 2 Hausnummern weiter als der eigtl Empfänger wohnt, dies ergab die Suche per google über den Nachnamen von der Person die unterschrieb)

Noch am selben Tag eröffnete der Käufer einen Problemfall in paypal mit der Begründung, er habe kein Handy erhalten sondern ein paar Steine, Duschgel und ein Taschenmesser! Das Geld wurde von paypal eingefroren bis der Fall geklärt ist.

Sofort rief ich bei paypal an um genau zu erfahren was los sei. Man nannte mir die gleichen Dinge die bereits in paypal standen. Mehr Infos bekam ich nicht.

Ich schickte mehre Mails an den Käufer und bat um Fotos vom Paket wie es ankam und weitere Infos!
Leider kam bis heute keine Antwort zurück!

Ich fügte sämtliche Beweise in einer Mail zusammen und schickte diese an paypal. ( Bilder vom verpacken des Handys, versanbbescheinigung, trackingnummer, erfolglose Versuche mit Dem Käufer in Kontakt zu treten, nachverfolgungsantrag bei DHL und das ich Anzeige gegen den Käufer erstattet habe ) es wurde um bearbeitungszeit gebeten.

Den Käufer unterrichtete ich von der Anzeige.

Am 1.1.2016 gegen Nachmittag bekam ich eine Nachricht von paypal in der verkündet wurde, der Fall sei abgeschlossen, der Käufer bekommt sein Geld zurück und soll mir die Ware zurück schicken.

Ich habe sofort telefonisch Kontakt zu paypal aufgenommen und gefragt wie diese Entscheidung zustande kam? Sie antworteten mir nur knapp mit "der Käufer hat glaubhaft belegt, dass seine Angaben stimmen". Meine Angaben und Beweise scheinen wohl total egal zu sein!

An dem Punkt stehe ich nun. Der Käufer wird mir sicher nicht mein iPhone zurück senden. Das bedeutet mein Handy ist irgendwo, das Geld ist futsch und ich fühle mich mehr als betrogen und verarscht.

Ich habe keinerlei Infos darüber was der Käufer getan hat mit dem Karton! Er wird sicher nicht bei DHL gewesen sein damit und um Schadensanzeige ein zu leiten.

Ich weiß nun nicht mehr weiter und was ich noch tun soll...

Mit kamen jetzt die Gedanken, dass ich nach abschließend des falls in paypal, in eBay einen Fall eröffne wegen nicht Zahlung des Artikels ( anbei den ganzen Sachverhalt erklärt und geschildert ) und bei pp Einspruch einlege nochmal mit allen beweisen.

Ich brauche Tipps und Rat was nun zu tun ist! :(

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129 Antworten
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#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Das bedeutet mein Handy ist irgendwo, das Geld ist futsch und ich fühle mich mehr als betrogen und verarscht.


Hääää? Wieso ist Ihr Geld futsch?

Zitat:
Ich habe das Geld sofort auf mein Girokonto buchen lassen,


Sie haben das Geld doch rechtzeitig auf Ihrem Girokonto retten können.
Demnach haben Sie das Geld. Das ist doch gut.

Zitat:

Ich habe sofort telefonisch Kontakt zu paypal aufgenommen und gefragt wie diese Entscheidung zustande kam?


Paypal ist keine Behörde. Paypal ist kein Gericht. Paypal steht nicht über den deutschen Gesetzen.
Das war eine Willkürentscheidung von Paypal. Das kann Ihnen aber Schnuppe sein, denn Sie haben ja das Geld.

Zitat:
Mit kamen jetzt die Gedanken, dass ich nach abschließend des falls in paypal, in eBay einen Fall eröffne wegen nicht Zahlung des Artikels ( anbei den ganzen Sachverhalt erklärt und geschildert ) und bei pp Einspruch einlege nochmal mit allen beweisen.


Sie brauchen momentan gar nichts zu tun.
Bald kriegen Sie Terrorbriefe von Paypal und Infoscore. Die können Sie gerne als Klopapier nutzen.

Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (das wird in 3-4 Monaten der Fall sein), müssen Sie diesem widersprechen.

Zitat:
Ich fügte sämtliche Beweise in einer Mail zusammen und schickte diese an paypal. ( Bilder vom verpacken des Handys, versanbbescheinigung, trackingnummer, erfolglose Versuche mit Dem Käufer in Kontakt zu treten, nachverfolgungsantrag bei DHL und das ich Anzeige gegen den Käufer erstattet habe ) es wurde um bearbeitungszeit gebeten.


Einen wirksamen Eintrag bei der Schufa brauchen Sie auch nicht zu befürchten, denn Sie haben die Forderung ja bereits bestritten.


Zitat:
Sofort rief ich bei paypal an um genau zu erfahren was los sei. Man nannte mir die gleichen Dinge die bereits in paypal standen.


Unterlassen Sie es einfach, mit Paypal zu telefonieren. Das bringt nichts.

Tip!
Benutzen Sie Paypal in der Zukunft nicht mehr!!!



-- Editiert von vundaal76 am 02.11.2016 19:01

-- Editiert von vundaal76 am 02.11.2016 19:01

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Zitat:
Das bedeutet mein Handy ist irgendwo, das Geld ist futsch und ich fühle mich mehr als betrogen und verarscht.


Hääää? Wieso ist Ihr Geld futsch?

Zitat:
Ich habe das Geld sofort auf mein Girokonto buchen lassen,


Sie haben das Geld doch rechtzeitig auf Ihrem Girokonto retten können.
Demnach haben Sie das Geld. Das ist doch gut.

Zitat:

Ich habe sofort telefonisch Kontakt zu paypal aufgenommen und gefragt wie diese Entscheidung zustande kam?


Paypal ist keine Behörde. Paypal ist kein Gericht. Paypal steht nicht über den deutschen Gesetzen.
Das war eine Willkürentscheidung von Paypal. Das kann Ihnen aber Schnuppe sein, denn Sie haben ja das Geld.

Zitat:
Mit kamen jetzt die Gedanken, dass ich nach abschließend des falls in paypal, in eBay einen Fall eröffne wegen nicht Zahlung des Artikels ( anbei den ganzen Sachverhalt erklärt und geschildert ) und bei pp Einspruch einlege nochmal mit allen beweisen.


Sie brauchen momentan gar nichts zu tun.
Bald kriegen Sie Terrorbriefe von Paypal und Infoscore. Die können Sie gerne als Klopapier nutzen.

Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (das wird in 3-4 Monaten der Fall sein), müssen Sie diesem widersprechen.

Zitat:
Ich fügte sämtliche Beweise in einer Mail zusammen und schickte diese an paypal. ( Bilder vom verpacken des Handys, versanbbescheinigung, trackingnummer, erfolglose Versuche mit Dem Käufer in Kontakt zu treten, nachverfolgungsantrag bei DHL und das ich Anzeige gegen den Käufer erstattet habe ) es wurde um bearbeitungszeit gebeten.


Einen wirksamen Eintrag bei der Schufa brauchen Sie auch nicht zu befürchten, denn Sie haben die Forderung ja bereits bestritten.


Zitat:
Sofort rief ich bei paypal an um genau zu erfahren was los sei. Man nannte mir die gleichen Dinge die bereits in paypal standen.


Unterlassen Sie es einfach, mit Paypal zu telefonieren. Das bringt nichts.

Tip!
Benutzen Sie Paypal in der Zukunft nicht mehr!!!



-- Editiert von vundaal76 am 02.11.2016 19:01

-- Editiert von vundaal76 am 02.11.2016 19:01


Ich bin Alleinerziehende Mutter und gehe kein Risiko ein, ich weiß nicht welche genauen Konsequenzen es für mich hat, wenn ich das Geld von pp einfach behalte anstatt es zurück zu zahlen. Das Risiko ist mir einfach zu groß.

Ich werde auch nie wieder derartig pp nutzen. Das war mir eine gehörige Lehre.

Nun bleibt trotzdem noch die Frage offen was ich noch tun kann außer das Geld einfach behalten. ( vorerst natürlich behalte ich es )

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Ich bin Alleinerziehende Mutter und gehe kein Risiko ein, ich weiß nicht welche genauen Konsequenzen es für mich hat, wenn ich das Geld von pp einfach behalte anstatt es zurück zu zahlen. Das Risiko ist mir einfach zu groß.


Vor was haben Sie denn Angst? Bitte schreiben Sie konkret, was Sie befürchten?

Wenn Sie Angst vor Paypal haben, dann zahlen Sie einfach.
Letztendlich wäre das aber ziemlich dumm. Sie würden auf die Masche von Paypal reinfallen.

Hier in Deutschland gilt das BGB.
Demnach müssen Sie nur nachweisen, dass Sie Ware bei DHL abgegeben haben. Das Risiko, dass auf dem Versandweg oder bei der Zustellung was schief läuft, liegt beim Käufer (und nicht beim Verkäufer).
Paypal kann das deutsche Gesetz nicht einfach durch eigene AGBs und Käuferschutzregelungen aushebeln.
Natürlich erzählt Ihnen Paypal was Anderes. Paypal hat aber mit seiner Meinung nicht Recht.

Zitat:

Ich schickte mehre Mails an den Käufer und bat um Fotos vom Paket wie es ankam und weitere Infos!
Leider kam bis heute keine Antwort zurück!


Wenn der Käufer behauptet, dass in dem Paket Steine lagen, dann muss der Käufer das auch gegenüber Ihnen glaubhaft machen. Mindestens müssten mal Photos geschickt werden.
Der Käufer ignoriert Sie aber. Das spricht doch schon mal Bände.
Welcher Richter glaubt diese Geschichte?

Zitat:

Nun bleibt trotzdem noch die Frage offen was ich noch tun kann außer das Geld einfach behalten. ( vorerst natürlich behalte ich es )


1. Sie müssten Ihre gesamte Kommunikation gut archivieren. Wenn bestimmte Dialoge zwischen Ihnen und Paypal nur auf der Paypal Webseite einsehbar sind, sollten Sie Screenshots davon anfertigen.

2. Bitte kriegen Sie keine Panik, wenn Sie demnächst böse E-Mails von Paypal, danach böse E-Mails von Infoscore und danach böse Postbriefe von Infoscore erhalten. Das ist reine Masche und Angstmacherei. Wenn Sie dann aus Angst zahlen, hat Paypal zu Unrecht gewonnen.
Merke: Nur weil ein Privatunternehmen etwas von Ihnen fordert, heißt das nicht, dass Sie das auch zahlen müssen.

-- Editiert von vundaal76 am 02.11.2016 21:32

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Das ist nicht das Geld von PayPal, sondern deines. Wenn PayPal der Meinung ist, dem Käufer aufgrund der scheinheiligen Käuferschutzversprechen Geld zu überweisen, dann ist das deren Bier.

Es gibt derzeit kein Risiko, denn wie vundaal schon schreibt ist PayPal keine Behörde. Deren Entscheidungen sind rechtlich keineswegs bindend und erst recht nicht einwandfrei. Man sollte in dem Zusammenhang auch wissen, dass PayPal deutsche Gerichte meidet, so immer es möglich ist.

Du hast deinen Teil des Vertrages erfüllt und hast dafür auch Zeugen. Wenn der Käufer anderer Meinung ist müsste er das schon nachweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Ja in gewisser weise habe ich vor pp Angst, bzw. angeklagt zu werden für etwas. Davor habe ich Angst, ja.

Ich kenne mich in der marterte der Rechtslage hierzu nicht wirklich aus. Es wäre also quasi wirklich legitim, das Geld zu behalten, da ich meine Verpflichtung des Vertrages erfüllt habe und pp hier völlig entgegen aller Gesetze entschieden hat?

Laut pp hat der Käufer ja glaubhaft belegt, dass er anderer Meinung ist. Leider nur in keinem Ton mir gegenüber.

Würde es Sinn ergeben pp in einem Einschreiben ihre Fehler auf zu zeigen und mit Fristsetzung den Ausgleich des Kontos zu fordern?

Und was passiert nachdem ich dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen habe?

Weiß auch jemand, was genau mit meiner Anzeige passiert?

Danke für ihre Antworten!

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Ja in gewisser weise habe ich vor pp Angst, bzw. angeklagt zu werden für etwas. Davor habe ich Angst, ja.


Eine Anklage kann nur eine Staatsanwaltschaft ins Leben rufen. Anklagen gibt es nur im Strafrecht.

Paypal könnte sie verklagen. Das ist aber reines Zivilrecht. Da droht Ihnen kein Unheil. Paypal zieht i.d.R. keine Klagen durch, wenn es um willkürliche sog. "Käuferschutzentscheidungen" geht.

Zitat:
Ich kenne mich in der marterte der Rechtslage hierzu nicht wirklich aus. Es wäre also quasi wirklich legitim, das Geld zu behalten, da ich meine Verpflichtung des Vertrages erfüllt habe und pp hier völlig entgegen aller Gesetze entschieden hat?


Ja! Paypal ist nur ein schlichtes Privatunternehmen. Paypal genießt keine Sonderrechte in Deutschland.

Zitat:

Laut pp hat der Käufer ja glaubhaft belegt, dass er anderer Meinung ist. Leider nur in keinem Ton mir gegenüber.


Sollte es jemals so einer Klage kommen (was extrem unwahrscheinlich ist), dann können Sie vor Gericht vortragen, dass Sie trotz Aufforderung (deshalb die Kommunikation mit Paypal gut archivieren) keinerlei Belege erhalten haben, dass in dem Paket Steine lagen. Damit müssen Sie nicht die Gerichts- und gegnerischen Anwaltskosten zahlen, falls Sie doch verlieren sollten (was extrem unwahrscheinlich ist).

Zitat:

Würde es Sinn ergeben pp in einem Einschreiben ihre Fehler auf zu zeigen und mit Fristsetzung den Ausgleich des Kontos zu fordern?


Das macht keinen Sinn. Sie werden Paypal nicht umstimmen können. Bei Paypal wird sich Niemand um Ihren Sachverhalt ernsthaft kümmern. Entweder Sie bekommen auf das Einschreiben keinerlei Antwort, oder Paypal speist Sie mit einem Baukastenbrief ("Sie haben den AGB zugestimmt. Bla Bla Bla") ab.

Wie bereits vorgetragen. Es besteht keinerlei Notwendigkeit zu versuchen, Paypal umzustimmen. Paypal ist ein schlichtes Privatunternehmen, welches nicht über den deutschen Gesetzen steht.

Zitat:

Und was passiert nachdem ich dem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen habe?


Sie bekommen danach einen Brief, wo Sie aufgefordert werden, den Widerspruch zurückzunehmen. In dem Brief stehen auch noch weitere haltlose Drohungen drin.
Sie können diesen Brief getrost als Klopapier nutzen.

Zitat:

Weiß auch jemand, was genau mit meiner Anzeige passiert?


Gegen wen haben Sie denn eine Strafanzeige gestellt? Gegen unbekannt oder gegen den Käufer?
Was stand in der Anzeige genau drin?
Sie werden von der zuständigen Staatsanwaltschaft wohl in den kommenden 3-4 Monaten eine Antwort erhalten. Entweder möchte man mehr Informationen von Ihnen haben oder man teilt Ihnen mit, dass das Verfahren gegen den Käufer eingestellt wurde.

Dass Sie eine Anzeige gestellt haben, was sehr gut.
Sollte Paypal nämlich wirklich klagen (unwahrscheinlich), haben Sie mit der Anzeige einen weiteren Trumpf in der Hand, Ihre Glaubwürdigkeit zu untermauern.

Tip: Machen Sie sich nicht so viel Sorgen! Sie können beruhigt schlafen!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich habe Anzeige gegen den Käufer gestellt wegen Betruges. Der polizist der sich sehr gut gekümmert hat, war der gleichen Meinung und vertrat diese noch strenger als ich. ( ich habe dennoch gesagt, ich kann dem Käufer keinen eindeutigen Betrug nachweisen, da immer noch die Möglichkeit besteht, dass jemand 3. das Paket geöffnet hat.)

In der Anzeige wurden ALLE relevanten Daten, Fakten und Beweise aufgenommen, wie hier beschrieben! Auch die erfolglosen Kommunikationsversuche mit dem Käufer! Alle Bilder, Screenshots habe ich als Kopie nachweislich dazu gereicht und gingen mit auf den Weg! Der Polizist hat alles Haar kleinst aufgeschrieben in dem Bericht.

Danke nochmal, ich bin etwas beruhigt, ich schlafe seit Samstag nicht mehr richtig....

-- Editiert von Genauso am 02.11.2016 23:04

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Ich habe nun erstmal die einzugsermächtigung auf pp zurück gezogen.

Noch ist der Fall ja offen bei pp. Der Käufer hat ja die Frist bis 11.11.16 das Paket zurück zu schicken. Sobald es ankommt werde ich es in Gegenwart von meinem Polizisten öffnen und anhand der Verpackung und meinen Fotos wie es auf den Weg ging, können wir dann ja nachvollziehen wieviel hinzu geklebt wurde. ( gehe ich recht in meiner Annahme und jemand 3. hat das Paket geöffnet muss er es ja auch wieder verschlossen haben, der Käufer hat beim zurück senden das Paket dann nochmals verschlossen und somit sollten sich mind. 3 Sorten Klebeband auf dem Paket befinden. Sind es nur 2, kann ich davon ausgehen, dass der Käufer hier doch aktiv betrogen hat. )

Oder wäre das als Hinweis nicht verwertbar?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

was machst du dir überhaupt so einen grossen Umstand?

Was soll das mit dem Paket zurückschicken? Wieso solltest du das Paket überhaupt annehmen? Würde ich erst gar nicht machen!

Davon mal abgesehen!

Zitat:
gehe ich recht in meiner Annahme und jemand 3. hat das Paket geöffnet muss er es ja auch wieder verschlossen haben, der Käufer hat beim zurück senden das Paket dann nochmals verschlossen und somit sollten sich mind. 3 Sorten Klebeband auf dem Paket befinden.
So, sollte das? Wieso sollte das? Haben alle 3 eventuellen Personen ein eigenes nur für sich verkauftes Klebeband? Euer Klebeband wird zichtausendfach verkauft, dass sagt also rein gar nichts aus!

Ich kann mich auch nur den Vorschreibern anschliessen, Bettel und Drohbriefe werden seitens PP kommen, diese Ignorieren, nur einem Mahnbescheid, dem musst du wiedersprechen und dann die Sache abhaken!

Danach wars das dann für dich mit PP, du wirst das nicht mehr nutzen können, aber wer brucht das auch schon, gibt bessere und vorallem auch billigere Methoden als PP ;) Vorallem halten diese sich dann auch an die Gesetze in Deutschland ;)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Danke!

Ich sollte das Paket also nicht annehmen?
Lieber wäre es mir ich nehme es an, denn der polizist sagte auch es besteht ein Test funken hoffnung, dass vielleicht doch mein iPhones ein ist.

Ich glaube das ist dahingehend also egal.

Ich hab mal wieder gut geschlafen und dabei gleich verschlafen :grins: :bang:

Dann melde ich mich sobald es etwas Neues gibt :)

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Am Ende des Tages wird exakt einer ein Problem bekommen: Derjenige, der fürs Paket unterschrieben hat. Denn derjenige rückt, wenn dem Käufer recht gegeben wird, in den Fokus und einer von beiden wird als Betrüger gebrandmarkt werden. Und am Ende des Tages wird das Handy womöglich über den Hersteller geortet und dann stellt sich die Frage, wer von den beiden das Handy hat.

Für dich ist es, wie hier schon steht, ganz einfach: Du kannst Paypal dieselben Vorbehalte machen, wie auch dem Käufer. Und dieser Vorbehalt ist: Ich habe einen Zeugen, der gesehen hat, wie es vernünftig verpackt wurde. Ich bin nicht für verantwortlich, wenn der Käufer eine Nachbarschaftszustellung erlaubt und wenn dieser Nachbar das Paket plündert, bevor er es übergibt.

Dann muss der Käufer bzw. Paypal erst mal beweisen, dass die Steine schon drin waren, als das Paket beim Nachbarn ankam..

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Zitat:
Dann muss der Käufer bzw. Paypal erst mal beweisen, dass die Steine schon drin waren, als das Paket beim Nachbarn ankam..


Es müsste theoretisch sogar bewiesen werden, dass die Steine bei der Abgabe ans Versandunternehmen schon im Paket waren. Dürfte in der Praxis aber das gleiche "Problem" sein

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Ich sollte das Paket also nicht annehmen?
Lieber wäre es mir ich nehme es an, denn der polizist sagte auch es besteht ein Test funken hoffnung, dass vielleicht doch mein iPhones ein ist.


Sie sind sehr unerfahren. Das lese ich aus Ihren Texten heraus.
Noch einmal: Sie haben es hier mit unehrlichen Menschen und unehrlichen Unternehmen zu tun. Diese Menschen und Unternehmen versuchen jetzt, Geld aus Ihnen herauszupressen.
Dagegen würde ich mich wehren.

Wehren heisst:
1. Nichts zahlen!
2. Auf die Drohungen in den bösen Briefe und E-Mails von Paypal und co nicht reinfallen - einfach ignorieren!
3. Gerichtlichen Mahnbescheid widersprechen!

Mehr würde ich jetzt nicht machen.
Auf die Polizei würde ich ab jetzt auch nicht mehr proaktiv zugehen. Mit Ihrer Strafanzeige ist alles gesagt und getan.
Sie brauchen hier nicht den Detektiv zu spielen.

Der Verkaufserlöss vom iPhone liegt sicher auf Ihrem Bankkonto - das ist alles, was zählt.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Für dich ist es, wie hier schon steht, ganz einfach: Du kannst Paypal dieselben Vorbehalte machen, wie auch dem Käufer. Und dieser Vorbehalt ist: Ich habe einen Zeugen, der gesehen hat, wie es vernünftig verpackt wurde. Ich bin nicht für verantwortlich, wenn der Käufer eine Nachbarschaftszustellung erlaubt und wenn dieser Nachbar das Paket plündert, bevor er es übergibt.


Ich glaube, viele unerfahrene Menschen, die Paypal nutzen, verstehen das o.g. Prinzip nicht.
Es geht nicht darum, Paypal diese Vorbehalte vorzutragen, damit Paypal umgestimmt wird. Paypal lässt sich aber nicht umstimmen.
Es geht einzig allein darum, dass dieser o.g. Vorbehalt vor einem Gericht erklärt werden kann. Mit diesem Vorbehalt verliert Paypal ein mögliches Verfahren. Genau deshalb klagt Paypal auch nicht; bzw. meidet deutsche Gerichte.
Genau, diesen Zusammenhang muss man als Paypal-Opfer verstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Stimme ich zu.
Die Quais-Marktmacht nutzt Paypal schamlos aus, um Gelder regelrecht zu erpressen und tagtäglich die deutschen Gesetze mit Füßen zu treten.
Dürfen tun die das nicht. Machen es aber trotzdem.

Sie haben offenbar zu viel Erfolg und verdienen unterm Strich zu gut dabei, weil zu viele am Ende dann doch der Marktmacht nachgeben. Würden sich deutlich mehr Paypal-Opfer wehren, würde Paypal das ganze umbauen oder abschaffen müssen, weil es finanziell zum Horror wird. Und dann würde es nicht mehr so leicht sein per eBay und Paypal quasi fast unbehelligt einem Betrugshandwerk nachzugehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Zitat:
Die Quais-Marktmacht nutzt Paypal schamlos aus, um Gelder regelrecht zu erpressen und tagtäglich die deutschen Gesetze mit Füßen zu treten.
Dürfen tun die das nicht. Machen es aber trotzdem.


Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich kenne leider zu viele Menschen, die das System Paypal nicht durchschaut haben und (1) aus Angst zahlen oder (2) einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Natürlich bin ich unerfahren! Das hier ist die erste negative Sache in meiner Geschichte von eBay und pp.

Den Rest habe ich soweit aufgenommen und verstanden :)

Nur inwiefern ist es relevant wenn ich das Paket annehme / ablehne ?

Was passiert wenn ich nicht zuhause bin, und der DHL Fahrer das Paket an einen Nachbarn zustellt?

Da ich den zustell Fahrer kenne, kann ich ihn heute oder morgen vllt anfangen und ihn schon mal darauf vorbereiten as dieses Paket NICHT an meine Nachbarn ausgehändigt werden soll und darf! Habe auch nie was in DHL hinterlegt, dass dieses erlaubt.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Hat paypal bisher eigtl jemals geklagt in Sachen wie diesen hier zB?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Genauso):
Hat paypal bisher eigtl jemals geklagt in Sachen wie diesen hier zB?

Ja, das machen die einmal pro Woche. Dann gehen die in Ihren Keller und klagen sich gegenseitg das Leid über die bösen Leute die sich von Ihnen nicht verarschen lassen. :grins:


Vor ordentlichen deutschen Gerichten sind bisher keine erfolgeichen Klagen bekannt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Genauso):
Hat paypal bisher eigtl jemals geklagt in Sachen wie diesen hier zB?

Ja, das machen die einmal pro Woche. Dann gehen die in Ihren Keller und klagen sich gegenseitg das Leid über die bösen Leute die sich von Ihnen nicht verarschen lassen. :grins:


Vor ordentlichen deutschen Gerichten sind bisher keine erfolgeichen Klagen bekannt.


Das wollte ich hören :devil:

Dann ist die Rechtslage ja absolut eindeutig.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Hat paypal bisher eigtl jemals geklagt in Sachen wie diesen hier zB?
Nein, denn dann müsste PP seine eigenen ABG auch gerichtlich prüfen lassen.
Ich wage mal vorrauszusagen, die AGB würden einer Gerichtichen prüfung keine 5 Minuten standhalten...

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo ihr lieben,

Ich hab darüber nochmal nachgedacht und noch eine Frage an die Runde hier:

Pp gibt ja an, mit Beleg des verkäuferschutzes ( auch versandbeleg mit trackingnummer ) ist man quasi geschützt und in dem Fall hätte ich recht bekommen müssen von pp.

Hat pp in meinem Fall nicht dann gegen seine eigenen AGB verstossen?

Ich hoffe ihr wisst was ich meine :)

-- Editiert von Genauso am 04.11.2016 16:51

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Painpal macht bekanntermaßen was es will, operiert außerhalb der deutschen Rechtssprechnung.
BGB und Co. werden höchstens als unverbindliche Orientierung empfunden und derzeit schlichtweg bei der Entscheidungsfindung ignoriert. Die eigenen Richtlinien werden mehr oder weniger als Vorschläge gesehen denn als verbindliches Regelwerk.



Painpal hat mehrere ausgefeilte Methoden zur Entscheidungsfindung entwickelt:
1. Würfel oder Münze
Würfel oder Münze wird geworfen.
Gerade Zahl/Kopf = Käufer bekommt recht
ungerade Zahl/Zahl = Verkäufer bekommt recht

2. Dart-Wurf
Modifizierete Dartscheibe, statt der Zahlen steht dort "Käufer" und "Verkäufer".

3. Kalender
Gerader Tag = Verkäufer bekommt recht
ungerader Tag = Käufer bekommt recht

4. Mondphasen
Aufsteigende Mondphasen: Käufer bekommt recht
absteigende Mondphasen: Käufer bekommt nicht recht

5. Wetter
Der Verkäufer bekommt recht wenn "Der Winter naht"

Manchmal aber auch umgekehrt ...


Das erklärt auch weshalb sich die Vorgänge oft jeglicher menschlichen Logik entziehen.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

@Harry van Sell

Vielen vielen herzlichen Dank für die Erläuterung :grins: ich habe schon lange nicht mehr so gelacht! Die Mondphasen gefallen mir besonders ers gut :grins: :cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Als kleine Info am Rande: auf eBay in Käufers Account gefunden: .

Vor über 1 Jahr finden sich 9 Rote Bewertungen mit ich zitiere:
"Kein Geld erhalten. Selbst schuld, wenn man vor Geldeingang die Ware verschickt!"
"hat sich nie gemeldet oder bezahlt, trotz 4 mails von mir."
"ERSTEIGERT 13 ARTIKEL UND ZAHLT NICHT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!"
"Vorsicht !!!! Meldet sich nicht !! Zahlt Nicht !!"

danach Bewertungsaufbau von Anbietern mit (Automatischen) Bewertungen.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5051 Beiträge, 1961x hilfreich)

Diese Bewertungen würde ich per Screenshot speichern.

Wie bereits geschrieben - es macht überhaupt keinen Sinn zu versuchen, Paypal umzustimmen. Das ist vergebene Liebesmüh.
Paypal hält sich nicht an die deutschen Gesetze, dahingehend kann einem es herzlich egal sein, was Paypal da denkt.

Bald erhalten Sie eine drohende E-Mail, dass Ihr Paypal Konto im Minus und Sie das unbedingt ausgleichen müssen. Diese E-Mail dürfen Sie getrost ignorieren.

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Genauso
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 32x hilfreich)

Solange der Fall geöffnet ist bis 11.11. muss ich ja noch nichts ausgleichen.

Pp hat am 4.11 dem Käufer eine Email geschickt. Ich finde es auch eine Frechheit das ich keinerlei Infos zu irgendwas erhalte.

Ich denke pp hat den Käufer dran erinnert das er die Frist bis 11.11 nicht vergessen soll.

Es bleibt also erstmal spannend

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Genauso):
Solange der Fall geöffnet ist bis 11.11. muss ich ja noch nichts ausgleichen.


Du "musst" auch nach dem 11.11. nichts ausgleichen. Paypal kann dich nicht dazu zwingen.

Allerdings kannst du dann Paypal nicht mehr nutzen, da jeglicher Geldeingang von Paypal mit der "offenen" Forderung verrechnet wird (Paypal belässt dein Konto ja im Minus, solange die nicht zu deinen Gunsten entscheiden). Und dem Geld dann hinterherlaufen wird sehr mühselig.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
"Kein Geld erhalten. Selbst schuld, wenn man vor Geldeingang die Ware verschickt!"

Da hat sich einer beschwert, von deinem Käufer kein Geld erhalten zu haben und dein Käufer hat mit "Selbst Schuld" geantwortet?

Das würde ich nochmal an die Polizei nachreichen. Die werden ggf. selbst drüber stolpern, aber sicher ist sicher. Und wie hier schon steht: Screenshots machen.

Denn eines ist mal klar: Wer so antwortet und damit offen nicht nur moralische Verwerflichkeit, sondern auch gewisse kriminelle Energie demonstriert, dem glaubt doch niemand auch nur ein Wort.

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#30
 Von 
vundaal76
Status:
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Zitat:
Kein Geld erhalten. Selbst schuld, wenn man vor Geldeingang die Ware verschickt!


In meinen Augen hat das ein Verkäufer geschrieben.
So blöd wird ein krimineller Käufer nicht sein, seine Straftaten so offen zuzugeben.

Nichtsdestotrotz erschüttern solche Bewertungen die Glaubwürdigkeit vom Käufer.
Insofern eine gute Waffe für die Verkäuferin, falls Paypal irgendwann (extrem unwahrscheinlich) eine Klage einreichen sollte.
Da sich Paypal die Forderung vom Käufer an sich abgetreten hat, darf man dieses Argument dann auch gegen Paypal verwenden.

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