Handy ist nicht im DHL-Paket

9. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Fra2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Handy ist nicht im DHL-Paket

Hallo zusammen,

Ich hoffe auf Euren Rat beim folgenden Fall:

1.Handy beim Ebay-Händler (gewerblich) bestellt und über PayPal bezahlt.

2.DHL liefert das Paket beim Nachbarn, der das Paket am nächsten Tag bei mir abgibt.

3.Das Paket hat aber unten kaum merklich einen überklebten Riss und darin ist kein Handy. Der Nachbar versichert, dass er damit nichts zu tun hat.


Kann ich nun von meinem Rücktrittsrecht gebrauch machen und vom Kauf zurücktreten?

Trägt der Verkäufer das Risiko für den Diebstahl oder ich als Käufer? Wer muss hier den Schadenantrag beim DHL stellen?

Gibt es von PayPal Geld zurück?

Vielen Dank und viele Grüße

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Kann ich nun von meinem Rücktrittsrecht gebrauch machen und vom Kauf zurücktreten?


Dein Widerrufsrecht ist erst mal unabhängig davon, ob du die Ware noch hast und in welchem Zustand.

quote:
Trägt der Verkäufer das Risiko für den Diebstahl oder ich als Käufer?


Der gewerbliche VK trägt das Transportrisiko (Beschädigung, Verlust, Diebstahl, ...) bis die Ware bei dir eintrifft. Eine Auslieferung beim Nachbarn erfüllt seinerseits den Kaufvertrag nicht (was für AGB der Versender hat, kann dem K egal sein, er hat ja keinen Vertrag mit diesem; und was der VK mit dem Versender vereinbart, hat für den K keine Relevanz).

quote:
Wer muss hier den Schadenantrag beim DHL stellen?


Der VK, denn er ist Vertragspartner von DHL, nicht der K.



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#2
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

Hallo,

der Verkäufer (VK) hat sich verpflichtet, dir die Sache frei von Mängeln zu verschaffen.

Dein VK hat einen Transportvertrag (Paket) mit der DHL abgeschlossen. Er muss sich demnach darum kümmern, dass du die Ware erhälst. Wenn das Paket verloren geht, beschädigt wird oder unvollständig ist, ist das erst einmal dem Verkäufer seine Sache.

Kann er allerdings beweisen (Videoaufnahme beim Einpacken etc.), dass er die Ware ordnungsgemäß und komplett verpackt hat, so muss er sich trotzdem mit der DHL auseinander setzen.

Evtl. könnte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, in dem der VK deinen Nachbarn (od. evtl. dich) beschuldigt, die Ware rausgenommen zu haben und das du nun den VK betrügen möchtest. Sicher ist dies dann eine Frage, wer welche Beweise hat. Fingerabdrücke von euch sind ja bereits am Karton.

Das kann man schlecht voraussagen, was da evtl. noch kommen wird.

Willst du die Ware nicht mehr haben, kannst du von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Um nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen zu schießen rate ich dir:

1. Teile dem VK die Sachlage mit
2. Erkläre, dass du dein gesetzl. Widerrufsrecht ausüben möchtet und setze ihm eine Frist (zuerst am Besten per Mail und eBay Mail) mit Konkretem Datum xx.xx.2010 (10 Tage sollten reichen).

3. Bei Paypal kannst du zwar einen Fall eröffnen, jedoch würde ich vorschlagen, der Einfachheit halber mich direkt mit dem Verkäuferi in Verbindung zu setzen. Falls er nicht reagiert, kannst du einen Papyal Fall öffnen, ob er allerdings zu deinen Gunsten entschieden wird steht in den Sternen. Der Paypal Käuferschutz ist eine reine Kulanzleistung. Wenn Paypal heute keine Lust hat etwas auszuzahlen , bekommst du nichts!

4. Ggf. müsstet du den bezahlten Betrag gerichtlich durchsetzen, falls sich der Verkäufer weigert.

Viel Glück

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"Recht haben, Recht bekommen und Recht durchsetzen sind oft drei Paar Stiefel
"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Fra2000
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Der Paypal Käuferschutz ist eine reine Kulanzleistung.


Im Zusammenhang mit eBay doch schon lange nicht mehr.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.12.2010 13:33:54
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 11x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jurafrog
Status:
Schüler
(248 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Im Zusammenhang mit eBay doch schon lange nicht mehr.


Auf den Käuferschutz bzw. Verkäuferschutz hat man keinen Rechtsanspruch. Paypal (gut eBay hat da jetzt auch seine Finger mit im Spiel) entscheidet nach eigenem Ermessen und Eindruck, wer wohl die besseren Argumente oder Dokumente hat.

"6.2 Verfügbarkeit des PayPal-Käuferschutzes. PayPal behält sich das Recht vor, jederzeit im eigenen Ermessen und ohne Angabe von Gründen den PayPal-Käuferschutz zu ändern oder zu streichen."

Interessant auch der Punkt:

4.1 Der bezahlte Artikel wurde durch den Verkäufer nicht versandt.
Der PayPal-Käuferschutz gilt nicht für Artikel, die während des Versands verloren gehen.


https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/BuyerProtection_full&locale.x=de_DE

Dies ist jedoch keine Entscheidung, die auf einem Gesetz basiert und von einem niedergelassenen dt. Gericht getroffen wurde.

Wenn Papyal heute keine Lust hat bekommt man nichts obwohl man Versandbelege etc. alles vorlegen kann. Ein Blick in einschlägige Foren öffnet so manchem bestimmt die Augen.

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"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

Spielt in diesem Fall nicht auch das Paketgewicht eine Rolle? Damit kann ja der Versender nachweisen, dass die Ware im Paket war. Oder nicht?

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