Handy ohne Netzgerät geliefert

16. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)
Handy ohne Netzgerät geliefert

Hallo,

ich habe heute ein Handy ohne Netzgerät bekommen. In der Beschreibung stand weder das es fehlt noch das es dabei ist, einen detailierten Lieferumfang gabe es auch nicht.

Da ein Handy ohne Netztgerät nunmal nicht funktioniert, zumindest nicht länger als bis das der Akku alle ist, liegt aus meiner Sich ein Mangel vor.

oder wie seht ihr das?

Danke und Gruß

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

Von wem? Woher?

Artikelnummer bitte, bzw. genaue Beschreibung.

So aus der Ferne, wird man dir bestimmt nicht helfen können.

Grüsse

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#3
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

hallo,

@Mirk

>>>Ein Handy ohne Ladegerät eignet sich nicht zum gewöhnlichen Gebrauch

ja, sehe ich auch so, also ein Mangel?

Hier die Artikelbeschreibung:

**Sie biten hier auf mein Klappfotohandy von LG.Es weißt ganz normale Gebrauchsspuren auf, ist voll funktiostüchtig.Nur T-Mobile!!!!!!!!

Viel spaß beim bieten!!!!!!! ***

ansonsten nur drei bilder mit dem Handy.

***voll funktionstüchtig***?

gruß

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#4
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

Hallo.

Da offensichtlcih keine Rede bzw.kein Hinweis zu finden ist, dass zum Handy ein Ladekabel gehört, wurde m.E. die Lieferung ordnungsgemäß ausgeführt.

Damit wäre m.E. kein Mangel sichtbar.


Grüsse

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@Posen

Ich denke die Vorredner haben hier schon recht. Das ergibt sich sogar direkt aus dem BGB: §434 Sachmangel

*Ein Handy ohne Ladegerät eignet sich nicht zum gewöhnlichen Gebrauch.*

Das ist der entscheidende Satz von Mirk!

-- Editiert von normi am 16.08.2007 13:53:43

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#6
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

Hierzu hätte ich folgende Frage:

Nach §434 BGB ist doch die Sache an sich, also das Handy, frei von Mängeln. d.h. die beschriebene Beschaffenheit des Gerätes ist gegeben.

Ein Ladekabel aber, gehört m.E. zum Zusatz des Gerätes, wobei ich es auch als absolut logisch empfinde, ohne Ladekabel ist die Nutzung nur solange Gewährleistet bis der Akku leer ist.

Die Frage dahin gehend wäre jetzt, wenn-tatsächlich-in der Beschreibung NUR das Handy ohne Ladekabel angeboten wurde und der Interessent kauft es, worin liegt in diesem Fall der Mangel?

Grüsse

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Die Frage dahin gehend wäre jetzt, wenn-tatsächlich-in der Beschreibung NUR das Handy ohne Ladekabel angeboten wurde und der Interessent kauft es, worin liegt in diesem Fall der Mangel?*

Dann wäre kein Sachmangel vorhanden, da die Ware die vereinbarte Beschaffenheit besitzt.

*Nach §434 BGB ist doch die Sache an sich, also das Handy, frei von Mängeln. d.h. die beschriebene Beschaffenheit des Gerätes ist gegeben.*

Und ist diese nicht näher bestimmt, dann muß sich die Ware zum üblichen Gebrauch eignen. und das tut ein Handy nicht ohne Netzkabel. Oder ist es üblich, ein Handy als Oneway-Ware zu nutzen?

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#8
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Mal ganz blöd gefragt:

Wie ist das dann eigentlich, wenn man ein Fahrrad ohne Luftpumpe verkauft? Dieses eignet sich doch auch nur so lange zum Gebrauch, bis die Luft raus ist. Ich sehe hier Analogien zum Handy.


-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#9
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Mano, mußt du meine Argumentation untergraben.;)

Da laß ich mal lieber Mirk ran, der hat auf solche Fragen immer eine passende oder unpassende Antwort.

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#10
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


>>>Wie ist das dann eigentlich, wenn man ein Fahrrad ohne Luftpumpe verkauft?

das kann ich an jeder tankstelle aufpumpen.

das handy nicht ;)

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#11
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Nicht bei allen Ventilen.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 211x hilfreich)

*das handy nicht *

Doch, beim Freund bei der Mama, Oma, Opa usw.

;)

Grüsse

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)


ich habe keine freunde, mama,papa,oma,opa, alle tot, vom trecker überfahren ;)

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#14
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Handy angeboten, Handy erhalten.
Voll funktionsfähig ist das Handy ja, da es nicht defekt ist.

Jetzt hinein zu interpretieren, das ein Ladegerät dazugehört, hmmm? Evtl. auch noch die Anleitung? Wo ist die Grenze?

Er hätte fairerweise dazu schreiben sollen, das es ohne Netzteil geliefert wird, aber verpflichtet ist er dazu wohl nicht.

Wenn ich einen (einfachen) DSL-Router verkaufe, schreibe ich auch nicht dazu, das kein DSL-Modem oder DSL-Anschluß oder WLAN oder ein PC dabei ist ;-)

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#16
 Von 
BigMikeOWL
Status:
Student
(2628 Beiträge, 677x hilfreich)

.
vom feinsten :respekt:
.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Ich tendiere zur gleichen Ansicht.
Fehlen einer Luftpumpe bei nicht erfolgter Beschaffenheits-/Verwendungs zwecksvereinbarung i.O., Fehlen von Ladegerät allerdings nicht, da dieses zu erwarten gewesen wäre und den Gebrauch zu stark einschränkt.

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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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