Handy über Ebay gekauft

7. April 2013 Thema abonnieren
 Von 
Wedox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)
Handy über Ebay gekauft

Hab mir ein Handy für 255€ über ebay gekauft!
Folgender Text stand bei der Ebay Auktion dabei:

[color=red]Hallöchen liebe Interessanten /in. Sie sehen hier ein Handy, das wie neu Aussieht und auch in einwandfreien Zustand ist. ( siehe Fotos ) Ich habe mir ein neues gekauft, daher Verkaufe dieses Handy. In der Auktion sind auch die Sachen inbegriffen die auf dem Hauptbild zu sehen sind. ( mit Handytasche wenn erwünscht ). Dann wünsche ich mal viel Spaß beim Bieten bzw die Person , die sich über das Handy erfreuen kann. Danke Dies ist ein Privatkauf daher nehme ich den Artikel nicht zurück.[/color]

Habe den Verkäufer auchnochmal gefragt (via Nachricht) ob das Handy einwadnfrei Funktioniert
seine Antwort:
[color=red]Guten moregn,
also das Gerät ist Einwandfrei. Hatte bis jetzt keine Macken festgestellt was Ton und Hardware betrifft[/color]

Also bezahlt via Überweisung und Gewartet bis das Gerät ankam!
Samstag war es soweit ich hab natürlich Sofort getestet und im ersten Moment schien es wirklich so als ob es zu 100% Funktioniert.Aber Heute Morgen der große schreck das Handy hat keinen Empfang! Das Handy nimmt die Sim Karte an aber das HAndy bekommt einfach kein EMpfang!

Erst dachte ich die SIm Karte ist kaputt aber in anderen Handy Funktioniert die Karte auch!!

So nun zu meinen Fragen die falls möglich ist beantwortet werden sollen weil ich da einfach keine ahnung von habe.

1.Muss ein Verkäufer Mängel des Gerätes in der Ebay Auktion angeben?

2.Kann ich mein Geld zurück verlangen?Oben in der Auktion steht ja das es ein Privat Kauf ist. Da der Verkäufer mir aber verischerte das dass gerät einwandfrei Funktioniert (was momentan nicht der fall ist) gilt die Regel da noch von "Privat kauf und keine rücknahme?

3. Falls der Verkäufer ablehnt mir das Geld zu erstatten!Wie sollte ich weiter vorgehn falls ich im Recht sein sollte? Habe ja mit Überweisung gezahlt daher ist Käuferschutz nicht dabei!

4.Wielange sollte ich dem verkäufer Zeit geben um zu ANtworten?(seit dem versand Antwortet er nicht mehr)

5.Sollte ich zu einem Handyfachman gehn der mir bestätigt das dass Handy kaputt bzw ein defektes teil hat?

Ps:kenne mich gut aus mit Hardware und hab schon ganzen Tag probiert und probiert das Gerät zum laufen zu bekommen mit einer Sim Karte, daher bin ich mir sicher das etwas Defekt ist

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-- Editiert Wedox am 07.04.2013 21:54

Problem bei eBay und Co?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39858x hilfreich)

Schon mal ein SIM-Lock geprüft?



Ansonsten wirst Du beweisen müssen, das das Gerät bereits bei Gefahrenübergang - also als der Verkäufer es absendete - nicht die vereinbarte Beschaffenheit hatte.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

quote:
Dies ist ein Privatkauf daher nehme ich den Artikel nicht zurück.
...
also das Gerät ist Einwandfrei. Hatte bis jetzt keine Macken festgestellt was Ton und Hardware betrifft


Na super - Zusicherung des VK und offenbar kein Gewährleistungsausschluß. Also muss der VK nachbessern.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:
Also muss der VK nachbessern.

Aber erst nachdem der Käufer seine Beweisführung getätigt hat, das überhaupt ein gewährleistungsrechtlich relevanter Sachmangel vorliegt.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Wedox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Wie soll ich Beweisen das der "defkte netzempfang" bei übergabe defekt war`?

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Wedox am 07.04.2013 21:49

Hallöchen liebe Interessanten /in. Sie sehen hier ein Handy, das wie neu Aussieht und auch in einwandfreien Zustand ist. (...) Habe den Verkäufer auchnochmal gefragt (via Nachricht) ob das Handy einwadnfrei Funktioniert


Ich hätte dir nicht geantwortet, weil ich dich nicht ernst genommen hätte.

quote:
von Wedox am 08.04.2013 06:16

Wie soll ich Beweisen das der "defkte netzempfang" bei übergabe defekt war`?

Das kann man idR gar nicht. Außerdem: Der "Mangel" lag doch noch nicht mal nach Warenempfang vor, , denn:
quote:
von Wedox am 07.04.2013 21:49

ich hab natürlich Sofort getestet

Ich weiß ja nicht wie du ein Mobiltelefon testest, aber ich würde mindestens mal einen Testanruf durchführen.
Da der Test ja positiv verlief
quote:
von Wedox am 07.04.2013 21:49

schien es wirklich so als ob es zu 100% Funktioniert

gab es bei Warenerhalt schon keinen Mangel, sondern erst einen Tag danach
quote:
von Wedox am 07.04.2013 21:49

Aber Heute Morgen der große schreck das Handy hat keinen Empfang! Das Handy nimmt die Sim Karte an aber das HAndy bekommt einfach kein EMpfang!


Zu beweisen, dass ein Mangel vor Übergabe bestand, der schon bei Warenerhalt nicht vorlag, sondern erst später ist wirklich schwierig bis gar nicht möglich. Zu deinen Fragen:

quote:
von Wedox am 07.04.2013 21:49

1.Muss ein Verkäufer Mängel des Gerätes in der Ebay Auktion angeben?

Ja, soweit sie ihm bekannt sind.


quote:
von Wedox am 07.04.2013 21:49

2.Kann ich mein Geld zurück verlangen?

Ja, verlangen kannst du es, aber einen Anspruch darauf hast du per se nicht.


quote:
von Wedox am 07.04.2013 21:49

Oben in der Auktion steht ja das es ein Privat Kauf ist. Da der Verkäufer mir aber verischerte das dass gerät einwandfrei Funktioniert (was momentan nicht der fall ist) gilt die Regel da noch von "Privat kauf und keine rücknahme?

Nein, was aber den VK nicht verpflichtet rückabzuwickeln, nur weil der K das gerne hätte.


quote:
von Wedox am 07.04.2013 21:49

3. Falls der Verkäufer ablehnt mir das Geld zu erstatten!Wie sollte ich weiter vorgehn falls ich im Recht sein sollte? Habe ja mit Überweisung gezahlt daher ist Käuferschutz nicht dabei!

Käuferschutz von Paypal hat nichts, aber auch gar nichts mit Rechtssprechung zu tun.
Er wird erfahrungsgem. einer Rückabwicklung nicht zustimmen.


quote:
von Wedox am 07.04.2013 21:49

4.Wielange sollte ich dem verkäufer Zeit geben um zu ANtworten?(seit dem versand Antwortet er nicht mehr)

Der Verkäufer muss nicht antworten! Wir raten immer, wenn sich ein VK hier meldet und sagt, dass der K einen Mangel geltend machen möchte, dass er sich solange nicht melden soll bis der K meint er könne es beweisen, dass der Mangel schon bei ihm (VK) vorlag.
Aber zurück zur Frage: Zwei Wochen wären üblich.


quote:
von Wedox am 07.04.2013 21:49

5.Sollte ich zu einem Handyfachman gehn der mir bestätigt das dass Handy kaputt bzw ein defektes teil hat?

Das wäre idR Geldverschwendung, außer der Fachmann kann beweisen dass der Fehler schon beim VK vorhanden war.

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
gab es bei Warenerhalt schon keinen Mangel, sondern erst einen Tag danach
Das ist irgendwie an den Haaren herbeigeführter Unsinn in meinen Augen.

Natürlich ist der Knackpunkt, ob es wirklich an einem Sim-Lock liegt und dem Verkäfuer das bekannt war. Wenn es ein Sim-Lock ist, dann funktionierte es beim Verkäufer inkl. Empfang problemlos und ob man dann als Käufer bei einem Privatkauf irgendwas wird erreichen können?
Ist aber tatsächlich defekt, dürfte die Chance gut sein, Nacherfüllung zu verlangen. Denn die Zusicherung, es funktioniere einwandfrei, wurde zweimal vom Verkäufer gegeben.

Aber ja, da Pruvatverkauf ist man als Käufer in der Beweislast.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von mepeisen am 08.04.2013 11:49

Das ist irgendwie an den Haaren herbeigeführter Unsinn in meinen Augen.

Ist eher als Satire zu sehen

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
Ist eher als Satire zu sehen

Ich haklte es wie Sheldon Cooper. Ich kapiere das ohne Smilie nicht ;-)

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

...Dies ist ein Privatkauf daher nehme ich den Artikel nicht zurück....

Das ist doch kein Gewährleistungsauschluß, also gilt doch die gesetzliche Regelung und da hat im ersten Halbjahr der Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel nicht vorgelegen hat.

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von mepeisen am 08.04.2013 12:26

Ich haklte es wie Sheldon Cooper. Ich kapiere das ohne Smilie nicht ;-)



quote:
von sbsdh am 08.04.2013 12:35

...Dies ist ein Privatkauf daher nehme ich den Artikel nicht zurück....

Das ist doch kein Gewährleistungsauschluß

Das ist korrekt

quote:
von sbsdh am 08.04.2013 12:35

also gilt doch die gesetzliche Regelung und da hat im ersten Halbjahr der Verkäufer zu beweisen, dass der Mangel nicht vorgelegen hat.

Der Umkehrschluss ist nicht korrekt, da es sich um einen "Privatverkauf" handelt. Sollte es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, dann stimmt der Umkehrschluss.


Grundsätzlich gilt:
quote:
http://www.juraforum.de/forum/kaufrecht-leasingrecht/gewaehrleistung-privatverkauf-35069

Gewährleistungsansprüche können bei einem Kauf privat-von-privat nur für solche Mängel geltend gemacht werden, die bei Gefahrübergang auf den Käufer (d.h. bei Übergabe der Kaufsache) bereits vorhanden waren. Mängel die später auftauchen unterliegen nicht der Gewährleistung. Der Käufer muss deshalb nachweisen, dass die geltend gemachten Mängel bereits bei der Übergabe der Kaufsache vorhanden waren. Gelingt ihm dies nicht, so sind Ansprüche aus Gewährleistung ausgeschlossen. Eine Beweislastumkehr wie beim Kauf privat-von-unternehmer gibt es hier nicht. Gartantieansprüche, die für eine bestimmte Zeit Mangelfreiheit versprechen sind vom Gesetz her ebenfalls nicht vorgesehen.



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-- Editiert radfahrer999 am 08.04.2013 12:50

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Nachtrag:

quote:
von radfahrer999 am 08.04.2013 12:49

Sollte es sich um einen gewerblichen Verkäufer handeln, dann stimmt der Umkehrschluss.

Nennt sich Verbrauchsgüterkauf

quote:
§ 474 Begriff des Verbrauchsgüterkaufs

(1) Kauft ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache (Verbrauchsgüterkauf), gelten ergänzend die folgenden Vorschriften. Dies gilt nicht für gebrauchte Sachen, die in einer öffentlichen Versteigerung verkauft werden, an der der Verbraucher persönlich teilnehmen kann.


quote:
§ 476 Beweislastumkehr

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.


quote:
Aus der Gliederung des BGB:

Verbrauchsgüterkauf (§§ 474 - 479)



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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
berndk
Status:
Beginner
(121 Beiträge, 156x hilfreich)

hallo,
also nur weil das handy keinen empfang hat,
heißt es noch lange nicht, dass es kaputt ist!
hatte ich auch schon mal! versuch es morgen einfach nochmal!

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Wedox
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich hab die Simkarte nicht testen können(damit auch nicht den empfang testen) da sie in meinem alten Handy war was mein Vater mit sich rumträgt!
Zumal mir die sache sowieso Komisch vorkommt
1.Wlan empfang bekommt das Gerät problemlos von meinem Rooter

2.Er erkennt die Simkarte kann nur keine Netzwerk verbindung herstellen.Die sim funktioniert übrigens problemlos in anderen Handys habe 4 Handy mit der SIm getestet!

Die sache kommt mir Spanisch vor ich gehe einfach mal fest davon aus das der Verkäufer davon gewusst und sich denkt die sache ist so gut wie nicht nachweisbar!

Wie soll ich auch nachweisen das ein winzig kleiner teil vom Handy bei der übergabe kaputt war?

Verkäufer meldet sich auch nicht seit er das Geld hat!

Und aus diesen vielen Antworten (Danke für eure mühe ich weis das zu schätzen) bin ich noch immer nicht wirklich schlau wer nun im recht ist und wie ich diesen fehler nachweisen soll!

Sollte ich im Recht sein wie soll ich vorgehn?
Verkäufer meldet sich jetzt ja nicht mehr (komisch)

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""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Ewig
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 32x hilfreich)

Inwiefern nicht melden? Hast du ihm eine Mail geschrieben und er hat darauf nicht geantwortet oder meinst du das allgemein?

Wenn ich was bei ebay gekauft habe, dann zahle ich und wenn das Geld da ist, dann bekomme ich meistens bloß eine Mittelung von ebay, dass der Verkäufer den Artikel als verschickt markiert hat und das war's dann. Nicht jeder meldet sich unbedingt extra nochmal, um mitzuteilen, dass das Geld angekommen ist, von daher muss das nichts heißen.

Hast du von ihm denn schon eine Bewertung bekommen?

Wie sehen denn allgemein seine Bewertungen von Kunden aus? Eher positiv oder negativ?

Vielleicht liegt es auch nur an den Einstellungen, kann ja alles sein.

Vielleicht könntest du mal eine andere Sim-Karte testen, ob da das Problem auch besteht.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
1.Wlan empfang bekommt das Gerät problemlos von meinem Rooter

Weil WLan nichts mit dem Handynetz zu tun hat und dort auch ein Sim-Lock nicht greift :augenroll:

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1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120246 Beiträge, 39858x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die sim funktioniert übrigens problemlos in anderen Handys habe 4 Handy mit der SIm getestet! <hr size=1 noshade>

Und wie viele andere SIMs (als von definitiv anderen Netzanbietern) hast du in dem Handy getestet?



quote:<hr size=1 noshade>Ist aber tatsächlich defekt, dürfte die Chance gut sein, Nacherfüllung zu verlangen. <hr size=1 noshade>

Das stimmt zwar, verlangen kann man ja alles, nur wird es an der juristischen Durchsetzung womöglich scheitern.
Schlicht weil die Beweisführung nicht möglich ist.



quote:<hr size=1 noshade>Sollte ich zu einem Handyfachman gehn der mir bestätigt das dass Handy kaputt bzw. ein defektes teil hat? <hr size=1 noshade>

Nun, Handyfachmann darf sich auch Pommes-Paule nennen.
An diese Bezeichnung ist keine Voraussetzung geknüpft.

Gutachter oder Sachverständiger darf sich jeder nennen (auch der Bekannte aus dem Kleingartenverein), der Begriff ist nicht geschützt. Jeder darf auch begutachten und ein Gutachten ausfertigen.


Außerdem wüstest Du dann nur, was defekt wäre und nicht wann genau es kaputt ging.

Das Geld wäre unter Umständen verschwendet.


Sofern man bereits im außergerichtlichen Verfahren ein Gutachten erstellen lassen will, sollte man dies nicht 'irgendwo' machen lassen.
Ein 'richtiger' Gutachter/Sachverständiger muss von öffentlich-rechtlichen Institutionen auf gesetzlicher Grundlage bestellt und vereidigt sein.
Er verfügt über ein fundiertes Fachwissen und ist in einem konkret definierten Sachgebiet tätig.
Er führt in der Regel die Bezeichnung 'öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger'. Diese Bezeichnung ist geschützt und die unzulässige Verwendung steht unter Strafe (§ 132a Abs. 1 Nr. 3 StGB ).


Mit einem solchen privat außergerichtlich erstellten Gutachten kann man höchstens die Erfolgsaussichten im Prozess einschätzen. Es kann aber auch dienlich sein eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.


Vor Gericht selbst gilt das privat außergerichtlich erstellte Gutachten als Privatgutachten/Parteigutachten und nicht als Beweismittel.
Es dient der Unterstützung des substantiierten Vortrags der jeweiligen Partei.

In der Regel wird so etwas von der Gegenseite angegrriffen. Dann wird vom Gericht ein neutraler öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger beauftragt.

Ein Privatgutachten/Parteigutachten kann auch dazu dienen Fehler und Schwächen in Gutachten gerichtlich bestellter Sachverständiger aufzudecken und zu rügen.



Eine gerichtsfeste Feststellung könnte durch ein selbstständigen Beweissicherungsverfahrens erfolgen.
Das gibt es aber nicht für 5 EUR, ob man das Geld investieren will erscheint mir fraglich.





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1x Hilfreiche Antwort

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