Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe über eine Kleinanzeige in einer Zeitung mein Iphone 5 verkauft. Ich hatte es bis zuletzt in Benutzung und es hat fehlerfrei funktioniert. In der Zeitung hab ich es auch - meiner Meinung nach zurecht - in einem guten Zustand beschrieben.
Ein Interessent hat es sich vor Ort angesehen und gekauft. Nach einer knappen Woche rief er mich nun wieder an und will die Rückgabe, weil der Akku nicht solange halten würde, wie er wolle. Ich habe ihm versucht zu erklären, dass es sich ja nicht mehr um ein Neugerät handeln würde (Alter etwa 11 Monate) und es vollkommen normal wäre, dass die Akkulaufzeit mit der Zeit schwindet. Eine Rücknahme hab ich abgelehnt.
Nun droht er mit einem Anwalt.
Ich bin mir keiner Schuld bewusst, da es wirklich in einem guten Zustand war und ich trotz Musikhörens und viel Surfens einen Tag damit ohne Akkuladung damit auskam.
Wie sieht es rechtlich aus?
Danke euch schon mal!
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Handy verkauft, Käufer will Rückgabe
15. Oktober 2014
Thema abonnieren
Frage vom 15. Oktober 2014 | 15:11
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 32x hilfreich)
Handy verkauft, Käufer will Rückgabe
#1
Antwort vom 15. Oktober 2014 | 15:15
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4896x hilfreich)
quote:
von speedy.05 am 15.10.2014 15:11
Wie sieht es rechtlich aus?
Es gibt kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen o.ä.
Kleiner Lebenstipp:
Kommunikation mit Käufer einstellen und nicht einschüchtern lassen. Sein Handy, sein Problem
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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"
#2
Antwort vom 15. Oktober 2014 | 16:52
Von
Status: Beginner (62 Beiträge, 32x hilfreich)
quote:
Es gibt kein Rückgaberecht bei Nichtgefallen o.ä.
Kleiner Lebenstipp:
Kommunikation mit Käufer einstellen und nicht einschüchtern lassen. Sein Handy, sein Problem
Genau so seh ich das auch!
Unter welchen Bedingungen wäre er denn im Recht? Meiner Meinung nach nur (bzw. wenn überhaupt), wenn er einen gravierenden Mangel festgestellt hat und eindeutig beweisen könnte, dass dieser bereits beim Kauf vorhanden war. Wobei ich da denke, dass ich das eher auf Online Aktionen bezieht. So konnte er das Gerät ja in der Hand testen.
Man merkt übrigens, dass er nicht viel Ahnung von der Materie hat. Nach dem Kauf hat er mich angerufen und sich beschwert, dass er nicht telefonieren könne. Oben stände immer "Keine Sim". Da hab ich ihm gesagt, dass er ja auch eine Simkarte einlegen müsse, worauf hin er mir weiß machen wolle, dass die ja heute keine SIM mehr hätten. Nach meiner Erläuterung ist er dann zurückgerudert.
Ich hab allerdings kein großes Interesse an einem Rechtsstreit.
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#3
Antwort vom 15. Oktober 2014 | 22:00
Von
Status: Philosoph (13574 Beiträge, 4833x hilfreich)
quote:
Ich hab allerdings kein großes Interesse an einem Rechtsstreit.
Zu einem solchen wird es auch kaum kommen.
Von daher:
quote:
Kleiner Lebenstipp:
Kommunikation mit Käufer einstellen und nicht einschüchtern lassen. Sein Handy, sein Problem
Dieser Tip ist übrigends bei Bedarf auf den eventuellen Anwalt des Käufers erweiterbar.
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""
#4
Antwort vom 16. Oktober 2014 | 00:52
Von
Status: Unbeschreiblich (130289 Beiträge, 41509x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Unter welchen Bedingungen wäre er denn im Recht? <hr size=1 noshade>
Unter der Bedingung, das in der Anzeige eine Angabe zur Akkulaufzeit gemacht wurde welche als Beschaffenheitsvereinbarung gelten könnte.
quote:<hr size=1 noshade>Meiner Meinung nach nur (bzw. wenn überhaupt), wenn er einen gravierenden Mangel festgestellt hat und eindeutig beweisen könnte, dass dieser bereits beim Kauf vorhanden war. <hr size=1 noshade>
Falls Du die Gewährleistung nicht audgeschlossen hast,dann wäre das so.
quote:<hr size=1 noshade>Wobei ich da denke, dass ich das eher auf Online Aktionen bezieht. <hr size=1 noshade>
Da denkst du falsch.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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