Handy verkauft, Software fehlt

8. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
kleinhans
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Handy verkauft, Software fehlt

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

Verkäufer V (Privat) verkauft ein Mobiltelefon der Marke M.
Käufer K (Privat) schlägt keine 2 Minuten nach dem Einstellen der Auktion ohne Rückfrage zu.

Im Auktionstext ist deutlich aufgeführt das es sich um ein internationales Modell des Telefons handelt (QWERTY-Tastatur). Spezifische Eigenschaften werden (bis auf die bekannten technischen) nicht zugesichert.

Käufer K erwartet nun allein aufgrund der Marke und des Modells das eine bestimme Benutzeroberfläche auf dem Gerät installiert ist. Diese ist nicht vorhanden da das Gerät ursprünglich für den polnischen Markt vorgesehen war. (Dieser Umstand war Verkäufer K nicht bewusst).

Der Käufer bemängelt das er die Synchronisationsfähigkeit dieser Software somit nicht nutzen kann (Die Software vereint nur verschiedene Konten untereinander die mit dem vorhandenen Gerät auch so genutzt werden können). Das Gerät wäre für ihn somit wertlos.

Die Herkunft des Modells oder das vorhandensein der Funktion wurden nicht zugesichert.

Ist der Verkäufer verpflichtet das Gerät zurück zu nehmen?

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
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#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Stell doch mal die Auktionsnr. oder Link ein.
Tückisch sind manchmal die Ebay-Texte, die man evtl. übernimmt und dadurch auch die entsprechenden Eigenschaften. Wichtig auch, ob die Einschränkungen im Text versteckt oder bei normaler Angebotsprüfung erkennbar waren.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#2
 Von 
kleinhans
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Da es sich ja um einen rein hypotetischen Fall handelt ;) gibt es natürlich keine referenzierende Auktionsnummer ;)

Nach genauer Durchsicht der Auktion (inklusive der von Ebay automatisch eingestellten Daten) wäre aber ebenfalls kein Hinweis auf das vorhandensein der Software entstanden. Das Modell hat für alle Märkte die gleiche Modellnummer und Europaweit die gleiche EAN (somit auch für den polnischen Markt).

Die korrekte Bezeichnung seitens des Herstellers für das Telefon mit dieser Software wäre "Telefon with Software" (QWERTY-Modell), für das ohne einfach nur "Telefon". Im gesamten Auktionstext und allen Details wird immer nur von "Telefon" und nicht "Telefon with Software" gesprochen.



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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Der Käufer darf bei hier im Land gekaufter Ware von allen üblichen Eigenschaften ausgehen. Abweichungen vom Standard sind Minder-Eigenschaften, die der VK angeben muss. Wenn wesentliche Merkmale fehlen und es keinen angemessenen Hinweis gab wie "Osteuropa-Modell mit Qwerty-Tastatur und nur mit osteuropäischen Apps", dann besteht eine Anfechtungsmöglichkeit.

Pragmatisch sollte geprüft werden, ob Software und Firmware von der Mot-Seite zu laden ist. Bei Nok geht es oft.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#4
 Von 
kleinhans
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für Ihre Auskunft.

Aus dem Angebotstext:

Bitte beachten: Es handelt sich hierbei um die Variante mit QWERTY-Tastatur!

Auch im Titel ist die Angabe der QWERTY Tastatur vorhanden.

Dieser Hinweis wäre somit nicht ausreichend?





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#5
 Von 
kleinhans
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Leider kann ich meinen obigen Beitrag nicht mehr bearbeiten (zu spät?), daher in einem neuen Posting:

MUSS dem Verkäufer ohne Fachwissen denn bekannt sein das es eine spezielle Benutzeroberfläche gibt?

Ein Sachmangel liegt doch laut in diesem Fall nur vor wenn sich die Sache nicht zum gewöhnlichen Gebrauch eignen würde und die übliche Beschaffenheit nicht vorhanden sind. Diese spezielle Benutzeroberfläche bzw. deren fehlen ist doch weder noch oder?

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Tastaturlayout besagt nichts. Selbst meine weissagende Oma könnte damit nicht auf die installierte Software/Firmware schließen. Hätte auch ein UK-Modell mit zusätzlichen Apps sein können.
Wenn man den K nicht auf Herstellerbeschreibungen verwiesen hat oder nachträglich verweisen kann " alle Qwerty-Modelle ohne RAF-GUI", dann ...

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Bitte beachten: Es handelt sich hierbei um die Variante mit QWERTY-Tastatur!

Das kann ich bei meinem Smartphone mit 3 Fingertipps umstellen.



quote:
Ein Sachmangel liegt doch laut in diesem Fall nur vor wenn sich die Sache nicht zum gewöhnlichen Gebrauch eignen würde und die übliche Beschaffenheit nicht vorhanden sind.

Sofern z.B. die Synchronisationsfähigkeit des Smartphone bei Telefonen die für den Deutschen Markt bestimmt sind vohanden wäre, könnte ein Gericht zu der Wertung kommen, das die übliche Beschaffenheit nicht vorhanden wäre.
Gleiches könnte für eine fehlende/abweichende Benutzeroberfläche gelten.

Das sich die Sache nicht zum gewöhnlichen Gebrauch eignen würde wäre der Fall die Synchronisationsfähigkeit des Smartphone nur in diesem Falle mit der Pberfläche nicht funktionieren würde.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#8
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

quote:
Auch im Titel ist die Angabe der QWERTY Tastatur vorhanden.
Dieser Hinweis wäre somit nicht ausreichend?

Auch ich meine, das ist absolut unzureichend. Ausserdem sind Software und Hardware 2 völlig unterschiedliche Sachen. Wie soll ich aus einem QWERTZ-Tastaturlayout auf die polnische Software schliessen?

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#9
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Nach genauer Durchsicht der Auktion (inklusive der von Ebay automatisch eingestellten Daten) wäre aber ebenfalls kein Hinweis auf das vorhandensein der Software entstanden. Das Modell hat für alle Märkte die gleiche Modellnummer und Europaweit die gleiche EAN (somit auch für den polnischen Markt)."

Ich weiß, hypotetischer Fall ....

Aber auf der Verpackung steht doch drauf, für welches land die Ware hergestellt ist, oder die Sprache dort ist ponisch oder was auch immer. Kein Hersteller steckt in eine Verpackung ohne Unterscheidungsmerkmal von aussen mal englische Geräte, mal reine polnische Geräte!

> "Die Herkunft des Modells ... wurden nicht zugesichert.
Also hat der K pech oder was? Hätte doch fragen können ob es kein polnisches Gerät ist ...

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