Herr Müller hat am 16.10.2011 bei mir ein Handy (Artikelzustand: Neu: Sonstiges) ersteigert.
Link dazu:
handy
und nun ruft er mich heute an, das er eine Rechnung braucht um das Handy bei Nokia reparieren zu lassen. Ich habe ihm gesagt, dass das Handy mit der IEM-Nummer keine Garantier mehr zum heutigen Zeitpunkt hat.
Als er das Handy im Oktober 2011 ersteigert hatte, bestand noch garantie, aber jetzt nicht mehr.
Er besteht drauf das ich ihm das Geld zurücküberweise und dann erst sendet er mir das Handy.
Ich meinte da drauf nichts mehr und habe das gespräch beendet. Kurze zeit später ruft er mich wieder an und sagt das er sich mit seinem Anwalt in Verbindung setzen würde und ich sowieso keine Chance haben werde.
Jetzt mal so gesehen, ich gehe darauf ein schicke ihm das geld zurück und er schickt mir das Handy zurück. Wo her weiss ich das es genau das handy ist aus der Auktion, klar an der IEM-Nummer. und wenn es nicht so ist und er einfach ein defektes handy bei ebay ersteigert hat und meint er kriegt so sein geld wieder? Dann hab ich verlust gemacht.
Was soll ich tun, er meint das handy ist defekt und das nach 2 monaten...
Handy verkauft Ebay -> Käufer droht mit Anwalt
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Was bist du denn für einer?
Verkaufst ein neues Handy ("Zustand: Neu", "Verpackung wurde nur geöffnet ..."), schreibst dazu, das Nokia Garantie besteht, die Auktion endete vor 5 Wochen und willst dich jetzt damit rausreden, das die Garantiezeit vor 5 Wochen noch nicht abgelaufen war.
Als nächstes kommt bestimmt:
Der K hätte doch nachfragen können, wie lange die Garantie noch gilt.
Rücknahme Zug um Zug würde ich anbieten, sonst könnte es für dich teuer werden.
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Aber er möchte erst das Geld bevor er mir das handy zurückschickt. Wo her hab ich die Garantie das er mir das handy schickt?
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Artikelzustand:
Neu: Sonstige (siehe Artikelbeschreibung)
Neuer, unbenutzter Artikel, ohne Gebrauchsspuren. Die Originalverpackung ist unter Umständen nicht mehr vorhanden oder geöffnet. Artikel ist „2. Wahl", B-Ware oder neu, unbenutzt, aber mit kleinen Fehlern. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.
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> "Aber er möchte erst das Geld bevor er mir das handy zurückschickt. "
Deswegen zum um zug, auf seine Forderung mußt du dich nicht einlassen.
Bitte doch um Rückversand zwecks Prüfung der Sache (und sollte er recht haben, das du die Portokosten ihm auch erstattest..
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quote:
Deswegen zum um zug, auf seine Forderung mußt du dich nicht einlassen.
Das stimmt so nicht.
Zumindest beim Rücktritt, darum geht es hier wohl, ist Austausch-/Leistungsort da, wo die Ware sich vetragsgemäss befindet.
Das ist der Wohnort des K, da muss die Zug um Zug leistung erfolgen, an dessen Haustür.
Will man da nicht extra hinfahren muss man die VSK vorstrecken. Sonst kann es teuer werden, wenn ein RA ins Spiel kommt.
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