Ich habe bei Ebay einen Handyvertrag (1,- €) ersteigert und dann auch abgeschlossen. Auf der Auktionsseite war vereinbart, dass monatlich die Grundgebühr vom Händler (Vermittler des Vertrages mit dem Netzbetreiber) zurückerstattet werden solle. Jetzt hat aber der Händler Insolvenz angemeldet.
Muss ich trotzdem weiterhin die Grundgebühr an den Netzbetreiber zahlen oder kann ich den Vertrag außerordentlich kündigen?
Handyvertrag ersteigert - Insolvenz
1. Juni 2004
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Frage vom 1. Juni 2004 | 21:38
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 0x hilfreich)
Handyvertrag ersteigert - Insolvenz
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 2. Juni 2004 | 10:18
Von
Status: Praktikant (847 Beiträge, 211x hilfreich)
Wenn es sich um INWA handelt, dann Willkommen im Club
#2
Antwort vom 2. Juni 2004 | 10:56
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 0x hilfreich)
Es handelt sich nicht um INWA, aber die Fälle gibt es ja ziemlich oft denke ich. Haben Sie denn schon versucht, vom Mobilfunkvertrag loszukommen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. Juni 2004 | 12:39
Von
Status: Praktikant (671 Beiträge, 32x hilfreich)
Dem Provider einen netten Brief zu schreiben (vorher anrufen), die Situation erklären und auf Kulanz zu hoffen ist nie verkehrt.
#4
Antwort vom 2. Juni 2004 | 14:01
Von
Status: Beginner (51 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja, das habe ich versucht. Vom Provider kam aber nur ein Standardschreiben zurück, dass es sich um 2 getrennte Verträgte handelt und sie daher nur eine normale Kündigung annehmen.
Und jetzt?
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