Hat der Käufer Schadensersatzanspruch???

30. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
reimann
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 4x hilfreich)
Hat der Käufer Schadensersatzanspruch???

Ich habe bei Ebay ein Software-Produkt verkauft. Der Käufer bezahlte mit Paypal und ich schickte das Paket mit Hermes los.

Das Paket konnte dann aber nicht zugestellt werden und ist bslang auch nicht zurück gekommen, Ursache noch nicht geklärt.

Der Käufer bekam das Geld von paypal zurück, nun besteht der Käufer aber immer noch auf Lieferung, obwohl ich es nicht erneute liefern kann, da ich das Paket je noch nicht zurück erhalten habe. Andernfalls will der Käufer die Software woanders bezahlen und im Fall eines höheren Kaufpreises soll ich die Differenz bezahlen.

Hat der Käüfer Anspruch auf Schadensersatz? Und wen ja, muss er das ebenfalls über eine Ebay-Auktion machen oder kann er es einfach im Laden kaufen im Wissen das es teuerer ist und ich dies ohnehin bezahlen müßte.

Vorab vielen Dank für eure Hilfe!

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8593 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

also ich gehe mal davon aus, dass du privater Verkäufer bist (solltest du gewerblich gehandelt haben würde das nachfolgende nicht mehr stimmen).

Da bei Verkäufen von privat zu privat das versandrisiko auf den Empfänger übergeht brauchst du weder Schadensersatz leissten noch sonst irgendwas. Du hast einen Versandnachweis und das genügt!

Dein Käufer kann sich jetzt so viel Software holen wie er will, du musst dafür keinen Cent zahlen.

quote:
Der Käufer bekam das Geld von paypal zurück
Du solltest deinem Käufer ein Einschreiben senden (Einwurf-Einschreiben) in dem du ihm eine Frist setzt dieses geld wieder an dich zu überweisen, dazu eine angemessene Frist setzen! Die Rückzahlung ist zwar nach den PAYPAL AGB gelaufen, aber rechtlich hat dein Käufer kein Anspruch auf das Geld, den hast nur du! Das verlustrisoko hat der Käufer zu tragen, nicht du...

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#2
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Die Rückzahlung ist zwar nach den PAYPAL AGB gelaufen, aber rechtlich hat dein Käufer kein Anspruch auf das Geld, den hast nur du! Das verlustrisoko hat der Käufer zu tragen, nicht du... <hr size=1 noshade>


Das stimmt schon.

Aber: Entweder das Paket kommt zurück, oder die Hermes-Transportversicherung greift.

Ist das Paket verschollen macht es keinen Sinn den KP einzufordern. Dem K müsste dann die Versicherung abgetreten werden, § 285 BGB .

Da Vorkasse vereinbart ist, kann man auch wenn die Ware zurück kommt die Lieferung verweigern, bis K bezahlt hat.

Aus dem KV kommt man über § 323 BGB , selbsterklärend.

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