Hermes Paket verloren gegangen

6. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
maikstacker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hermes Paket verloren gegangen

Hallo,
ich habe ein Laptop über eBay verkauft. Den Laptop habe ich ordendlich verpackt und per Hermes verschickt.
Ich habe heute mit Hermes telefoniert und dort wurde mir gesagt dass das Paket verloren gegangen ist. Hermes will die Sache jetzt prüfen was dann wiederum ein paar Tage dauern soll.
Im Falle dass das Paket nicht mehr wieder gefunden wird erstattet mir Hermes den Betrag was dann auch wieder ein paar Tage dauern wird.
Ich habe den Käufer davon unterrichtet und dieser will jetzt sofort sein Geld von mir wieder haben.
Wie soll ich mich nun verhalten??
Muß ich jetzt warten bis ich das Geid von Hermes bekommen habe?
Hat der Käufer irgendwelche Rechtlichen Ansprüche gegen mich?
Vielen Dank.

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Zahl ihm doch einfach sein Geld wieder zurück. Warum willst du warten bis die Versicherung bezahlt???

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#2
 Von 
maikstacker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das würde ich ja gern machen habe das Geld aber schon wieder anders ausgegeben.

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#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Es besteht kein Grund, dem Käufer irgendetwas zurückzuzahlen, bevor Hermes den Verlust anerkannt hat und den Schaden beglichen hat.

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

quote:
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.


(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Du kannst auch deinen Anspruch gegen Hermes dem Käufer abtreten, dann kann er sich selbst mit Hermes auseinandersetzen.


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#4
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

Das ist allerdings dein Problem!

Der Käufer kann hier vom Kauf zurücktreten (da mangels Ware) und sein Geld verlangen.

Ich würde nochmal mit dem reden und ihma sagen, dass du das Geld sofort zurückzahlst wenn du kannst.

Ist ne heikle Sache wenn er sich nicht darauf einlässt, könnte der auch auf die Idee kommen, das sei geplant und zeigt dich wegen Betrug an.



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#5
 Von 
maikstacker
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

was stimmt denn nun ?? Antwort 1 oder 2 ??

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#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Das Gesetz ist doch eindeutig.

Mit der Einlieferung beim Versandunternehmen hat der private Verkäufer alles getan, was erforderlich war.

Geht die Sendung jetzt auf dem Postweg verloren, trägt allein der Käufer das Risiko (§ 447 Abs. 1 BGB ), er trägt die Preisgefahr.

Im Augenblick sucht Hermes ja noch nach dem Paket. Es hat noch nicht einmal die Sendung für verloren erklärt. Der Käufer hat aber höchstens Anspruch auf die
Versicherungsleistung aus dem Vertrag des Verkäufers mit Hermes.

Ob Hermes überhaupt leistet, steht zur Zeit völlig in den Sternen. Wäre Hermes morgen pleite, träfe es nur den Käufer, nicht den Verkäufer.

Auch kann der Käufer nicht zurücktreten, es wurde noch nicht einmal eine Nachfrist gesetzt. Viel wichtiger ist jedoch, dass ein Rücktritt schon deshalb verwehrt ist, weil er § 447 BGB aushebeln würde.



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#7
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Viel wichtiger ist jedoch, dass ein Rücktritt schon deshalb verwehrt ist, weil er § 447 BGB aushebeln würde. <hr size=1 noshade>


Na und wenn der Käufer sofort von seinem 14 tägigem Widerrufsrecht Gebrauch macht?!!

:grins:

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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo "Anonymer_ist_besser",

quote:
Das ist allerdings dein Problem!

Nein, ganz im Gegenteil, es ist das Problem des Käufers bzw. das von Hermes.*

quote:
Der Käufer kann hier vom Kauf zurücktreten (da mangels Ware) und sein Geld verlangen.

Nein, kann er nicht, die Ware wurde ja übergeben (an das Versandunternehmen, aber das reicht*).

quote:
Ist ne heikle Sache wenn er sich nicht darauf einlässt, könnte der auch auf die Idee kommen, das sei geplant und zeigt dich wegen Betrug an.

Das wäre zwar möglich, für den Verkäufer aber völlig ungefährlich, da er ja die Einlieferung beweisen kann.

quote:
Na und wenn der Käufer sofort von seinem 14 tägigem Widerrufsrecht Gebrauch macht?!!

Und woher leitest du ab, dass ein solches Widerrufsrecht bestehen sollte?*

MfG Stefan

* Der Verkäufer ist doch allen Anschein nach ein Privatverkäufer.

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#9
 Von 
Anonymer_ist_besser
Status:
Praktikant
(956 Beiträge, 211x hilfreich)

"Und woher leitest du ab, dass ein solches Widerrufsrecht bestehen sollte?"

Aus dem Gesetz, das gilt auch bei Privatverkäufen im Internet. Zum 11.06.2010 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die für alle Online-Händler wichtige Änderungen mit sich brachte.

Auch auf Verkaufs- und Auktionsplattformen wie eBay, Amazon, Yatego oder DaWanda kann dem dem Kunden nun eine Widerrufsfrist von 14 Tagen statt einem Monat eingeräumt werden. Dies war bisher bei eBay nicht möglich, da für eine 14tages-Frist eine Belehrung in Textform vor Vertragsschluss notwendig ist. Dies ist jedoch auf Plattformen wir eBay aufgrund der Besonderheiten des Vertragsschlusses nicht möglich, da man seinen Vertragspartner vor Vertragsschluss noch gar nicht kennt. Händler, die hier trotzdem mit einer 14tages-Frist belehrte, mussten nicht lange auf eine Abmahnung warten.



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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott - so muss ich nachschlagen!"

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#10
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)


Don't feed the Troll

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#11
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Was steht denn da?

quote:
Zum 11.06.2010 trat eine Gesetzesänderung in Kraft, die für alle Online-Händler wichtige Änderungen mit sich brachte


Selbstverständlich gilt das nicht für Privatverkäufer.

quote:
Auch auf Verkaufs- und Auktionsplattformen wie eBay, Amazon, Yatego oder DaWanda kann dem dem Kunden nun eine Widerrufsfrist von 14 Tagen statt einem Monat eingeräumt werden. Dies war bisher bei eBay nicht möglich, da für eine 14tages-Frist eine Belehrung in Textform vor Vertragsschluss notwendig ist. Dies ist jedoch auf Plattformen wir eBay aufgrund der Besonderheiten des Vertragsschlusses nicht möglich, da man seinen Vertragspartner vor Vertragsschluss noch gar nicht kennt. Händler, die hier trotzdem mit einer 14tages-Frist belehrte, mussten nicht lange auf eine Abmahnung warten.


Das war doch das Problem, das dazu führte, dass die Widerrufsfrist bei Verkäufen von gewerblichen Händlern über die eBay-Plattform 1 Monat betrug, weil sie nicht schon bei Vertragsschluss belehren konnten, weil sie diese Belehrung nicht zwischen schalten konnten, da hier der Käufer das Angebot des Verkäufers annahm, im Gegensatz zum Online-Shop, wo der Käufer das Angebot abgab und der Verkäufer es annehmen konnte oder nicht.

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#12
 Von 
Jörg83
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 109x hilfreich)

Hatte vor 1-2 Jahren den gleichen Fall:
Handy ersteigert, VK hats verschickt. Ich habe es nie bekommen.
Nach Rücksprache mit Hermes (Der VK sendete mir Kopie vom Einlieferungsbeleg) habe ich mich um die Sache gekümmert.
Meine "gewonnene Auktion" ausgedruckt, Mailverkehr zugesendet usw.
Nach 3-4 Tagen hab ich das Geld von Hermes erstattet bekommen.
Der VK hatte damit garnix zu tun.

Ist alles keine große Sache.
Aber Hermes verliert meine Pakete stündig, deswegen meide ich die Truppe, wenns geht.

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