Hermes

18. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
go464002-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Hermes

Guten Abend,
Ich habe ein kleines Problem und würde mich freuen, wenn mir jemand mit der Rechtslage weiterhelfen könnte.

Folgende Situation
Ich kaufe einen Artikel über EBay Kleinanzeigen, ich bezahle den Betrag + Versandkosten doch das Paket kommt nicht an. Anfrage an Hermes: Paket verschwunden. Also die Versicherung des Pakets in Anspruch genommen, ABER dafür braucht man die Quittung der Abgabe die der Verkäufer nicht mehr besitzt. Und Hermes will ohne Quittung nicht zahlen.

Wer trägt jetzt die Kosten für das verlorene Paket? Ist der Verkäufer verpflichtet mir das Geld zu überweisen, da er quasi Schuld trägt, dass die Versicherung nicht geltend gemacht werden kann?

Ich würde mich über eure Hilfe freuen!

Vielen Dank!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich würde mich weiter an das Versandunternehmen wenden, welches ja offenbar ein Verschwinden zugegeben hat. Es ist also bekannt um welches Paket es sich handelt, folglich muss einen Quittungs- und/oder Sendungsnummer vorhanden sein..

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41469x hilfreich)

Zitat (von Verflxt):
Ich würde mich weiter an das Versandunternehmen wenden,

Man hat gar keinen Vertrag mit dem Dienstleister, von dahher wundert es mich, das der Dienstleister sich da überhaupt mit beschäftigt.



Zitat (von go464002-75):
Und Hermes will ohne Quittung nicht zahlen.

Das wäre doch mal ein guter Zeitpunkt, sich die Vertragsbedigungen durchzulesen?
Damit man mal weis, wer da was für Rechte und Pflichten hat.



Zitat (von Verflxt):
welches ja offenbar ein Verschwinden zugegeben hat.

Vermutlich nur telefonisch?
Mit welchen Wortlaut genau wurde das denn kommuniziert?



Zitat (von go464002-75):
Ist der Verkäufer verpflichtet mir das Geld zu überweisen, da er quasi Schuld trägt, dass die Versicherung nicht geltend gemacht werden kann?

Eventuell, wenn er da tatsächlich Schuld dran wäre. Oder er gar keinen Versandnachweis hätte.
War denn überhaupt versicherter Versand vereinbart?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go464002-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Vielleicht habe ich den Fall nicht genau genug definiert.

Im Grunde genommen geht es darum, ob der Verkäufer verpflichtet ist, mir den Betrag des verlorenen Pakets zu erstatten, wenn die Hermes Versicherung nicht greift, da er die Abgabequittung nicht aufgehoben hat. Hermes hat mehrfach deutlich gemacht, dass die Versicherung nicht greift, wenn die Abgabequittung nicht vorhanden ist.





Zitat (von Verflxt):
welches ja offenbar ein Verschwinden zugegeben hat.

Vermutlich nur telefonisch?
Mit welchen Wortlaut genau wurde das denn kommuniziert?

- 6.5 Ein Totalverlust wird vermutet, wenn eine Sendung nach Übernahme zur Zustellung bei nationaler Zustellung nicht innerhalb von 20 Tagen, international nicht innerhalb von 30 Tagen abgeliefert wurde. Ein schriftlicher Abliefernachweis mit der Unterschrift des Empfängers entbindet Hermes von der Haftung für Totalverluste. Als Abliefernachweise werden auch die Unterschrift eines Empfängers in digitaler Form und ihre Reproduktion anerkannt. (Hermes AGB)


Zitat (von go464002-75):
Ist der Verkäufer verpflichtet mir das Geld zu überweisen, da er quasi Schuld trägt, dass die Versicherung nicht geltend gemacht werden kann?

Eventuell, wenn er da tatsächlich Schuld dran wäre. Oder er gar keinen Versandnachweis hätte.
War denn überhaupt versicherter Versand vereinbart?

- Die Pakete bei Hermes sind generell bis 500€ versichert. Explizit über einen versicherten Versand habe ich mit dem Verkäufer nicht gesprochen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130038 Beiträge, 41469x hilfreich)

Zitat (von go464002-75):
Hermes hat mehrfach deutlich gemacht, dass die Versicherung nicht greift, wenn die Abgabequittung nicht vorhanden ist.

Das Hotline-Geblubber ist nicht relevant. Das die - wie viele Versichereungen - jede Menge Unsinn erzählen um nicht leisten zu müssen, ist ja nun weithin bekannt.

Es gelten die vertraglichen Vereinbarungen.
Man muss also schauen, was genau die Bedingungen sagen, wann wer was an wen leisten muss, wie die Rechte und Pflichten sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 897x hilfreich)

.
In meinen Augen wäre dein erster Ansprechpartner dein Verkäufer, da er offensichtlich die Übergabe an das
Versandunternehmen nicht nachweisen kann und er sich somit nicht auf den Gefahrübergang beim
Versendungskauf berufen kann.


Gibt es eine Sendungsnummer und kennst du diese? (Sendungsverlauf)

Wie wurde bei Hermes bezahlt?



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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