Herstellergarantie

5. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Shiwa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Herstellergarantie

Hallo,
Habe am 27.11. folgenden MP3 Player für 79.90 Euro mit 2 Jahren Herstellergarantie bei Ebay gekauft.

MP3-Player der neusten Generation
mit 1024MB Toshiba/SAMSUNG Flashmemory + SAMSUNG Kontrollchipsatz und eingebautem Radio
SAMSUNG² Rarität! Das hat keiner auf Ebay!


1GB MP3 Player mit USB 2.0 und eingebauten FM radio

2 jahre Herstellergarantie

Liege ich da richtig das ich dazu eine Rechnung und einen Garantieschein brauche? Er sagt ich brauche das nicht weil er mir die 2 Jahr Herstellergarantie gibt. Kann er das als Privat Verkäufer?

Gruss Shiwa

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Um gegenüber dem Hersteller ggf. Garantieansprüche durchsetzen zu können, benötigst Du selbstverständlich einen Kaufbeleg. Dieser ersetzt in aller Regel einen Garantieschein. Irgendwie musst du aber nachweisen können, wann und wo das Gerät gekauft wurde und dafür sollte der Verkäufer Dir den entsprechenden Kaufbeleg aushändigen.

Gruss,

Axel

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"Was Du nicht willst, dass man Dir tut, dass füg auch keinem anderen zu. "

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#2
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 482x hilfreich)

Natürlich kann er das.
Es liegt dann aber in seiner Verantwortlichkeit, den Player im Schadensfall zu ersetzen bzw. den funktionierenden Zustand wiederherzustellen.



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"Es hat alles zwei Seiten. Doch erst wenn man erkennt, dass es drei sind, erfaßt man die Sache. "

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#3
 Von 
Shiwa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Axel,

Danke für deine Antwort. Ja das mit Kaufbeleg ist so eine Sache. Er hat mir eine Rechnung geschickt für eine MP3 Player von Samsung den er selbst geschrieben hat. Aber leider ist es kein Samsung sondern ein NoName.Er behauptet er hätte nie gesagt es sei ein Samsung. Als ich nach dem Hersteller fragte damit ich nachfragen kann ob diese Rechnung reicht sagte er es gibt keinen Hersteller. Ich weiß nicht was ich noch machen soll. Jetzt droht er mir mit Anwalt :(

Gruss Shiwa

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#4
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Haben Sie noch nicht bezahlt oder warum die Drohung?

wenn in der Art.-Beschreibung Samsung steht,muss er Samsung liefern,ansonsten sollten Sie wohl eher rechtliche Schritte androhen.

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#5
 Von 
Shiwa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja ich hab gleich bezahlt aber da war von Anfang an was Faul an der Sache.Als ich nach einer Rechnung Fragte hielt er mich ewig hin.Als ich dann nochmal nachfragte sagte er ich soll ruhig bleiben. Die 14 Tage Rückgaberecht sind um.

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#6
 Von 
lilicat
Status:
Lehrling
(1913 Beiträge, 234x hilfreich)

Sie hatten kein Rückgaberecht,da Privat.

Allerdings muss der Art. der Beschreibung entsprechen.

Sie können ja schriftlich rechtliche Schritte androhen und den Kaufrücktritt erklären.

Vielleicht am Besten per Anwalt,bedrohen lassen müssen Sie sich nicht.

Haben Sie die Art.-Beschreibung gesichert,da steht ja wohl Samsung drin.

War das Ganze über ebay,dann nennen Sie bitte die Art.-Nr.,vielleicht kann man hier was finden mit dem Sie ihm drohen können oder Ihr Anwalt den VK unter Druck setzen kann.

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#7
 Von 
Shiwa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Beschreibung von dem MP3 Player steht obenim ersten Text.
Art.-Nr. 7566789672
Ich habe alles abgespeichert aber der hat mich so verrückt gemacht das ich selbst nicht mehr weiß was richtig oder falsch ist.

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#8
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Der Hersteller ist keinesfalls privat sondern gewerblich. Wiederrufen Sie einfach Ihren Kauf indem Sie die Ware zurück senden. Der VK hat Ihnen sämtliche Kosten zu erstatten. Der Artikelbeschreibung ist übrigens zu entnehmen, daß nicht etwa der MP3-Player von Samsung ist, sonder der Chipsatz möglicherweise von Samsung oder eben auch von anderen Herstellern sein kann. Ansonsten ist der VK auf grund seiner Rückgabe-Modalitäten abmahnbar. Schliesslich kann man die unfreie Rücksendung bei Wiederruf nicht wirksam per AGB ausschliessen, so weit ich weiß.

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#9
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Wieder mal so ein besonders cleverer Ossi,der offenbar selber nicht so genau weiß,ob er nun privat oder gewerblich handelt.....;)


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" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#10
 Von 
Shiwa
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok...Ich danke euch erst mal für Eure Tips.Achso und das mit den Ossis. Ich bin auch eine und nicht alle sind gleich. Aber du hast schon Recht :( . Durch solche Leute bekommen wir einen schlechten Ruf. Ich glaube ich werde den MP3 Player behalten und sehen was kommt. Ich hab echt keine Lust mehr mit dem zu Diskutieren. Der hat mir schon Weihnachten und Silvester versaut.
Vielen Dank an alle.

LG

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