Hilfe!!! Käufer droht mit Anwalt und Anzeige!!

12. Dezember 2002 Thema abonnieren
 Von 
Paul Czyborra
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Hilfe!!! Käufer droht mit Anwalt und Anzeige!!

Hallo !!!

Ich bräuchte dringend Hilfe, zu folgenden Fall.

Ich habe am 24.08.02 eine gebrauchte Osmose Anlage (Aquariumzubehör zum herstellen von Reinwasser) verkauft. Da lief alles prima ab. Der Käufer hat am02.09.02 die Ware bezahlt und ich habe die Ware am 05.09.02 versandt.
Danach erhielt ich am 09.09.02 folgendes e-mail.
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e-mail:
>Hallo !!!
>O ja, vielen Dank! Tut mir leid, keine Nachricht geschickt zu haben, die Anlage ist für meinen Mann >und so viel ich weiß ist er sehr zufrieden. Ein bisschen Geduld mit der Bewertung, wir stecken
>gerade in Umzug. Aber keine Sorge, auf jeden Fall positiv!
>
>Es war nett mit dir!
>Bis zum nächsten mal,
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Danach bekam ich dann noch die positive Bewertung. Und für mich war damit die
Sache abgeschlossen. Bis ich am 08.12.02 folgendes e-mail erhielt.
----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
e-mail:
> Hallo!
>
> Tut mir leid, dass ich mich erst nach so langer Zeit melde aber da wir
> umgezogen sind hatte ich lange Zeit keine Möglichkeit die Osmoseanlage
> auszuprobieren. Besonders leid tut es mir aber, dass ich im Wissen, daß
> dies
> so kommen würde, leichtfertig schon mal eine positive Bewertung abgegeben
> bzw. mich überhaupt auf das Geschäft eingelassen habe.
>
> Die Osmoseanlage ist nämlich totaler Schrott. Nicht nur, dass sie für die
> versprochene Stundenleistung über zwei Tage braucht, so kommt noch dazu,
> daß
> das daraus gewonnene Wasser einen Härtegrad von <21° hat, quasi
> unbrauchbar
> ist. Inzwischen habe ich mich, um sicher zu sein keine falsche
> Anschuldigungen zu machen, gleich bei drei verschiedenen Fachhändlern nach
> möglichen Ursachen erkundigt. Alle drei haben unabhängig voneinander nur
> die
> Möglichkeit zugelassen, die mir eh schon klar war, dass nämlich die Filter
> und die Membrane absolut ausgediehnt haben. Lediglich ein Verkäufer warf
> den Gedanken ein, dass die Membrane auch durch Austrocknen den Geist
> aufgegeben haben könnte.
> Dies hielt er aber allgemein für unwahrscheinlich, hier insbesondere (da
> die
> Anlage absolut dicht war) für unmöglich,auch würde dies keinesfalls den
> langsamen Wasserfluss erklären.
>
> Diese Mängel waren vor dem Versand eindeutig vorhanden und konnten
> unmöglich
> übersehen worden sein. Da Sie sich über das Laufverhalten der Anlage
> geäussert haben, lässt dies nur einen logischen Schluß zu; die Mängel
> waren
> Ihnen bekannt.
> Mir wurde von Ihnen also vorsätzlich Ware als tauglich verkauft, die nicht
> einmal ansatzweise eine Leistung erbringt. Dies erfüllt eindeutig den
> Tatbestand des vorsätzlichen Betruges. Sollten Sie sich weigern mir die
> bezahlten 95,60 Euro (plus Versand wenn Sie Ihren Müll selbst entsorgen
> möchten) binnen 14 Tagen zurückzuzahlen, sehe ich mich gezwungen Anzeige
> gegen Sie zu erstatten.
>
> Wenn Sie sich dazu Aüßern möchten, tun Sie mir den Gefallen und verzichten
> bitte gleich auf solche Behaubtungen wie, "als ich es verschickt habe war
> aber noch alles in Ordnung", dies ist wie gesagt nachweislich nicht der
> Fall. Machen Sie sich ebenfalls keine Hoffnung ,aufgrund meiner späten
> Rückmeldung, mir das Aufbrauchen der Anlage andichten zu können, da ich
> schon vor Wochen kurz nach dem Umzug eine Neue bei einem Fachhändler
> gekauft
> hatte und daher nachweisen kann, dass ich Ihre praktisch gar nicht in
> Betrieb hatte. Außerdem war der Händler, der mir die Anlage verkauft hat,
> gleichermaßen der erste von den Dreien die mir die Mängelursachen
> erklärten.
> Wenn Sie sich darauf beziehen, dass man die Filter und die Membrane auch
> Austauschen kann, denke ich das sie genauso gut wie ich wissen, das
> alleine
> die Membrane fast so teuer ist wie eine neue komplette Anlage. Mit den
> Filtern zusammen wird es erst recht absolut unrentabel. Da das Herzstück
> einer Osmoseanlage sowieso die Membrane ist, und daher funktionieren muss,
> und selbst defekte Filter bereits hätten erwähnt werden müssen, ändert
> dieser Umstand nur wenig am Tatbestand des vorsätzlichen Betruges.
>
> Zuletzt möchte ich Sie noch warnen mich darauf hinzuweißen das in Ihrer
> Beschreibung stand, "vom Umtausch ausgeschlossen", was für mich sowieso
> ein
> weiteres Indiz dafür ist, das Sie über die Funktionsuntauglichkeit des
> Gerätes Bescheid wusten. Erstens ist nach deutschem Recht grundsätzlich
> keine defekte Ware vom Umtausch ausgeschlossen, zweitens würde es mir nur
> darlegen wie unverfroren Sie tatsächlich sind und würde mich lediglich nur
> veranlassen, beschleunigt gegen Sie vorzugehen.
>
> Sollten Sie trotzdem sich dazu äußern wollen,dürfen Sie das gerne tun, ich
> sage Ihnen aber gleich,
> dass ich auf ein ewiges hin und her nicht eingehen werde. Meinen
> Standpunkt
> habe ich hiermit zu genüge klargemacht. Da wir beide wissen, dass das was
> Sie mir geschickt haben keine Osmoseanlage war, ist das Geld das ich Ihnen
> geschickt habe nach wie vor meins. Entweder ist es bis spätestens in zwei
> Wochen wieder bei mir oder ich gehe zur Polizei.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
So nun hab ich doch einige Fragen dazu.

Die Anlage lief bei mir zu Hause bis kurz vor den Verkauf, und sie hat funktioniert.
Allerdings hab ich nie gemessen welchen Durchsatz die Anlage hat, ich war zufrieden mit dem, was sie Anlage gebracht hat. Leider habe ich die e-bay Artikelbeschreibung nicht mehr. Ich weiß nur noch, das ich damals zu den Leistungsdaten, nur den Text aus der Anlagenbeschreibung abgeschrieben habe. Außerdem habe ich am Text Ende in etwa geschrieben, das die Anlage von mir getestet wurde, und sie funktionsfähig ist, und ich keine Garantie dafür gebe, und die Anlage somit vom Umtausch ausgeschlossen ist.
Ich habe mit Sicherheit nicht vorsätzlich falsche Angaben zu Anlage gemacht.

Jetzt hat die Anlage aber auch austauschbare Teile wie die Membrane und die Filter.
Die Membrane kann auch, wenn sie einige Zeit(sprich ich denke mal 2 Monate) unbenutzt
Herumliegt eintrocknen.
Wo her weiß ich jetzt aber das dieser liebe Käufer, da er ja schreibt er hat sich noch eine gekauft, die austauschbaren Teile nicht ausgetauscht hat?
Und woher weiß ich das er die Anlage nicht bis jetzt liegen lassen hat, und sie somit eingetrocknet ist?
Wie soll ich beweißen, daß die Anlage zu dem Zeitpunkt des Verkaufs in Ordnung war.
Ich weiß jetzt im Moment echt nicht was ich tun soll, und was ich machen soll, da er mir ja mit seiner e-mail das Messer auf die Brust setzt.

Ich hätte ja eigentlich kein Problem damit gehabt, die Anlage zurück zu nehmen.
Da ich selbst schon einmal defekte Ware gekauft habe, aber mich mit dem Verkäufer sehr nett geeinigt habe. Und das aber kurz nach dem kauf, und nicht 3 Monate nach dem Kauf, so wie mein Käufer.
Aber nachdem er mir ja gleich eine e-mail schickt, und mich des vorsätzlichen Betruges bezichtigt, und mit Anwalt und Polizei droht. Nein!
Zuletzt hat er meine Anlage liegen lassen, sie ist dann eingetrocknet, er hat sich eine neue gekauft, und will jetzt das Geld von mir zurück erpressen, durch Einschüchterung.

Leider habe ich keinen Rechtsschutz mehr, da er mir zu teuer war, und ich Ihn nie gebraucht habe. Bis jetzt.
Was kann mir passieren? Was kommt auf mich zu? Wie soll ich mich verhalten?

Es wäre nett, wenn mir irgend jemand weiterhelfen kann.
Ich verkaufe nur hier und da mal einen Artikel bei e-bay, also nur privat.
Vielen Dank im Vorraus.

Paul Czyborra

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Dooyooman
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 7x hilfreich)

Keine Angst...
wenn du nicht Umtauschen oder Geld zurück machen willst...kann er dich auch nicht zwingen...ps wer sagt nicht das dasTeil auf dem Umzug zu bruch gegangen ist !
gruß dooyooman

0x Hilfreiche Antwort

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