hallo.ich habe bei hood von einem gewerblichen verkäufer eine uhr per sofotkauf gekauft.allerdings muss ich auch sagen sehr weit unter dem preis.nun hat er mir eine mail geschickt das da ein fehler unterlaufen ist und mir hätte klarsein müssen das es eine solche uhr nicht für einen solchen preis gibt.dann kam die mail von hood mir den AGBs
"
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere in den Auktionen und per Sofortkauf unterbreiteten Angebote sind
bindend. Der Vertrag kommt mit der Abgabe des Höchstgebotes oder durch die
Ausübung der Sofort-Kauf-Option durch den Besteller gem. §§ 10,11 der
allgemeinen Geschäftsbedingungen (aktiven link auf setzen) von eBay von
eBay zustande."
Ist er im recht oder kann ich auf dem kaufvertrag bestehen??
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Hood Soforkauf verküfer weigert sich
9. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 9. Januar 2012 | 11:44
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Hood Soforkauf verküfer weigert sich
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 9. Januar 2012 | 12:07
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo,
wenn der VK den KV wegen Irrtums angefochten hat, was er wohl bei dir so getan hat, dann ist dies so auch wirksam.
So wie der VK schreibt hat dir wohl auch der Irrtum vor Kauf selber auffallen müssen/können. Für die Anfechtung des KV muss die Erklärung des Irrtums unverzüglich nach bekanntwerden geschehen, wobei hier Gerichte 14Tage zeit als unverzüglich ansehen.
Was Hood oder EBAY in ihren AGB sagen ist da recht egal...
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#2
Antwort vom 9. Januar 2012 | 13:22
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2505x hilfreich)
quote:
Ist er im recht oder kann ich auf dem Kaufvertrag bestehen??
Bei hood kommt der KV -anders als bei ebay- nicht schon mit dem Mausklick des K zustande:
http://www.hood.de/tips/978/vertragsschluss-durch-angebot-und-annahme.htm
In diesem Zusammenhang weist hood.de darauf hin, dass sich der Vertragsschluss bei hood.de abweichend von dem oben beschriebenen Regelsachverhalt darstellt. Bei hood.de stellt die Freischaltung der Angebotsseite kein verbindliches Angebot dar, sondern lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Bieter.
Wie da jetzt plötzlich die ebay-AGB ins Spiel kommen verstehe ich nicht, nach den hood-AGB ist mangels Annahme des K-Angebots jedenfalls noch gar kein KV zustande gekommen.
Ob eine wirksame Anfechtung vorliegt, kann dann dahinstehen.
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