Hood.de-Ware kommt nicht an

4. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Mr Bubbles
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hood.de-Ware kommt nicht an

Hallo Community

Ich habe folgendes Problem:

Am 24.4. habe ich bei Hood.de ein Handy für 200€ ersteigert und per Vorkasse bezahlt.
Jedoch ist bis heute kein Handy da und der Verkäufer versucht mich anscheinend hinzuhalten.

Am vergangenen Samstag habe ich dann eine e-mail geschrieben, in dem ich dem Verkäufer eine Frist von 7 Tagen gesetzt habe, mir entweder den Kaufpreis zurückzuerstatten oder mein Handy zu schicken.

Hier eine die e-mail:

Hallo Herr XXXXX,
am 24. April habe ich das bei HOOD.de von Ihnen angebotene Mobiltelefon erworben
und am 25. April den Kaufpreis online überwiesen. Meiner Bitte, den Versand des Artikels
mitzuteilen, haben Sie bislang nicht entsprochen. Auch ist mir das Gerät bisher nicht zu-
gestellt worden.
Ich fordere Sie hiermit auf , mir die ersteigerte und bezahlte Ware binnen 7 Tagen zu über-
senden oder aber den Kaufpreis innerhalb der genannten Frist zurück zu erstatten.
Für den Fall, daß Sie meiner Aufforderung nicht nachkommen, kündige ich Ihnen bereits
jetzt die Einlegung von Rechtsmitteln an.
Gruß
XXXXXXX


Daraufhin kam eine Antwort in der der Verkäufer schrieb, dass ein Verwandter im Krankenhaus liegt und er das völlig vergessen hätte.....
Meiner Meinung nach eine Ausrede.

Jedenfalls sagte der Verkäufer dann, dass er das Handy verschicken würde.
Heute habe ich von Ihm eine Packetnummer vom Hermes bekommen.
Diese ist jedoch ungültig.

Der Verkäufer bietet Das Handy außerdem in den e-bay Kleinanzeigen an, obwohl es bereits eine Woche vorher gekauf habe.
Auch die Beschreibung des Artikels ist fast identisch.
Darauf habe ich Ihn bisher jedoch nicht angeschrieben.

Jetzt weis ich nicht genau wie ich weiter vorgehen soll??
Was meint ihr, wie die Changsen stehen, dass ich mein Geld wiederbekomme?
Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten falls sie auf gerichtliche Mahnungen
nicht reagieren sollten??

Über den Verkäufer sind mir folgende Angaben bekannt:
Name
Bank und Bankleitzahl
Kontonummer
Ort und PLZ
Straße


Danke für eure Hilft
Thomas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

Einen Anwalt würde ich erstmal nicht einschalten. Sollte das Handy jetzt in der Zeit, in der die angeblich versendete Sendung ankommen müsste, nicht eintreffen, würde ich zur Polizei gehen, den Sachverhalt (auch mit dem erneuten Angebot des mutmasslich gleichen Handys) erkläutern und Strafanzeige erstatten.
Halte wir den Verkäufer mal zu Gute, dass er sich nur mit der Nummer geirrt/vertippt hat. Wenn nicht, kommt das spätestens raus, wenn auch jetzt keine Ware ankommt.

Wenn der Verkäufer dann die Vorladung bekommt, ist vermutlich das Geld oder das Handy ganz schnell da. Wenn nicht, kann man dann immer noch zivilrechtliche Schritte einleiten.

Zitat:
Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten falls sie auf gerichtliche Mahnungen
nicht reagieren sollten??

Auf gerichtliche(!) Mahnungen, sofern du solche erwirkst, wird er reagieren müssen und sei es mit Widerspruch. Ansonsten hast du es leicht (zumindest in der Theorie) an dein Geld zu kommen.







-- Editiert am 04.05.2010 21:06

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Was meint ihr, wie die Changsen stehen, dass ich mein Geld wiederbekomme?


Dazu kann man keine verlässliche Auskunft geben, das kommt darauf an, ob bei dem Verkäufer etwas zu holen ist. Wir wissen ja, dass es manchen Verkäufern schnurz ist, was hinterher passiert - ab und zu melden sich ja 12-jährige hier im Forum, die mal eben ihr Taschengeld aufbessern wollten, mit einer Aussage wie: "Ich habe es schon wieder getan, was kann jetzt kommen?"

Die Vorstellung, dass man nur ein Bild von einer Ware braucht, um Menschen zu bewegen, freiwillig ihr Geld auf ein völlig unbekanntes Konto zu überweisen, ist an sich schon verlockend genug.

Hier deutet vieles auf Betrug hin, es geht vielleicht nur darum, Zeit zu gewinnen, insbesondere wurde dasselbe Handy über eine Kleinanzeige zum Kauf angeboten, das ist oft die Masche von Betrügern, die im Ausland sitzen und regelmäßig ihre eigenen Konten hier abräumen oder Konten von blauäugigen angeworbenen Leuten benutzen, die einen Nebenverdienst suchten.

Würde eine Strafanzeige ins Auge fassen, alles speichern, was man aufgetrieben hat, wenn die Frist abgelaufen ist, würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten und per Einwurfeinschreiben den Kaufpreis zurückfordern. Einwurfeinschreiben deshalb, weil der Zugang beweisbar sein muss, insbesondere kann man jetzt schon checken, ob das Einwurfeinschreiben ankommt, ob die Adresse richtig ist.

Frist setzen, 8 Tage nach Datum bestimmt: "Zahlen Sie bis dann und dann".

Hier kann man das Einwurfeinschreiben verfolgen:

http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1474

Ist die Frist abgelaufen, kann man einen Mahnbescheid beantragen.


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""





-- Editiert am 04.05.2010 21:28

0x Hilfreiche Antwort

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