IPhone Ebay Angebot vorzeitig beendet

13. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Marie260485
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
IPhone Ebay Angebot vorzeitig beendet

Hallo zusammen,

gestern bekam ich durch den damaligen Höchstbietenden des Angebots bei eBay auf ein Iphone 3GS mit 16GB die Aufforderung Ihm meine Kontodaten zu melden um den Kauf abzuwickeln.

Allerdings habe ich noch frühzeitig (laut Voraussetzungen auf ebay Seite / Dachte das reicht / Dumm das ich nicht gleich den Bundesgerichtshof befragt habe / passiert mir nicht noch einmal) wegen einer E-Mail von eBay vom 16.06.11 17:56 (Siehe nachfolgend) das Angebot beendet.

Ich habe nun bis Freitag 15.07 00:00 Zeit ihm meine Daten zu senden, da er sich sonst gezwungen sieht Schadenersatzansprüche gelten zu machen.


In der Historie der letzten Gebote sehe ich das der User 18 x allein in den letzten 6 Monaten sein Angebot zurückgezogen hat und das allein von nur ein paar Geboten und auch sonst hat er auf einige ähnliche Artikel geboten. Auch vom Rechtsanwalt den ich nach dem Eingang der E-Mail kontaktiert habe wurde mir folgendes bestätigt:

„Abschließend möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass uns verschiedene Anfragen zu ähnlich gelagerten Sachverhalten vorliegen. Es hat den Anschein, dass Herr ... in einer Vielzahl von Fällen auf Apple-Produkte bietet und darauf hofft, dass die Angebote vorzeitig beendet werden. Die Anbieter erhalten dann ähnliche Mitteilungen wie Sie."

Aber anscheinend darf das zwar jeder Ebay Nutzer aber kein Verkäufer

Zur Sache kurz :
Ich habe am 14.06.2011 um 20:49:21 ein Angebot für ein IPhone 3GS mit 16Gb und SimLock T-Mobile bei EBay eröffnet Gebotsdauer 5 Tage, leider gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine vorgegeben Kategorie dafür, so dass ich die naheliegest gewählt habe „IPhone 3GS mit 32GB und SIMLLOCK T-Mobile gewählt und in das Angebot folgenden Vermerk aufgenommen. Es war mir zu der Zeit nicht bewusst das dieses nicht erlaubt ist.

"In dem hier angebotenen IPhone handelt es sich nicht um ein 32GB sondern um ein 16GB IPHONE 3GS! Leider hat es EBay auch nach 10x Anfragen nicht geschafft eine passende Kategorie zu erstellen. "


Am 16.06.11 17:56 habe ich dann folgende Mail von EBay bekommen

MC012Verstoß gegen die Grundsätze für das Einstellen von Artikeln: Ungenaue Produktdetails bei Verwendung des Katalogs ()

Guten Tag

Ihr folgendes Angebot enthielt Produktdetails, die zu einem anderen Artikel gehören:

in folgenden Punkten unterscheidet sich Ihr angebotener Artikel von den Produktdetails aus dem Katalog:
Um Missverständnisse mit Ihren Käufern auszuschließen, wird Ihr Angebot jetzt nicht mehr über die Suche nach Produktdetails gefunden. Ihr Angebot wurde jedoch nicht beendet und kann weiterhin wie gewohnt über die Suche mit Suchbegriffen gefunden werden.
Wir möchten Verkäufer ermuntern, die in unserem Katalog vorgeschlagenen Produktdetails zu verwenden, wenn sie Artikel einstellen. Die ausgewählten Produktdetails müssen jedoch zu den in der Artikelbeschreibung gemachten Angaben passen.
Verkäufer können beispielsweise nicht eine ISBN für ein Taschenbuch verwenden, aber dann in der Beschreibung erwähnen, dass es sich um eine ähnliche gebundene Ausgabe (Festeinband) handelt, mit demselben Titel, jedoch mit einer anderen ISBN.
Wir möchten Verkäufer ermuntern, die in unserem Katalog vorgeschlagenen Produktdetails zu verwenden, wenn sie Artikel einstellen. Die ausgewählten Produktdetails müssen jedoch zu den in der Artikelbeschreibung gemachten Angaben passen.
Verkäufer können beispielsweise nicht eine ISBN für ein Taschenbuch verwenden, aber dann in der Beschreibung erwähnen, dass es sich um eine ähnliche gebundene Ausgabe (Festeinband) handelt, mit demselben Titel, jedoch mit einer anderen ISBN.
Mehr zum Thema „Manipulation der Suche" finden Sie hier:
http://pages.ebay.de/help/policies/keyword-spam.html
Um weitere Probleme mit dem Einstellen von Artikeln unter Verwendung von Produktdetails zu vermeiden, sollten Sie sicherstellen, dass Sie den Produktkatalog nur für den Artikel verwenden, der auch tatsächlich im Katalog beschrieben wird. Wenn Sie sich über die entsprechenden Grundsätze und die Regeln für Verkäufer bei eBay informieren möchten, klicken Sie auf die unten aufgeführten Links.
Grundsätze für Verkäufer – Übersicht:
http://pages.ebay.de/help/policies/seller-rules-overview.html
Mit freundlichen Grüßen
eBay-Sicherheitsteam
--------------------------------------
Zum Impressum gelangen Sie über den folgenden Link:
http://pages.ebay.de/aboutebay/contact.html



Zu diesem Zeitpunkt hatte ich bereits einen Höchstbietenden, den Hr. ... , da ich leider nicht ausschließen konnte das der Hr. ... wegen der falschen Beschreibung in die Irre geführt wurde und um weiter Missverständnisse zu vermeiden habe ich mich über weitere Möglichkeiten Informiert.

Da bei EBay die Artikel Kategorie Änderung mit Geboten nicht mehr möglich ist habe ich mich nach sorgfältigem Lesen des Voraussetzungen (leider nur der von Ebay) für die Streichung folgendes gefunden.

„Angebote läuft noch länger als 12 Stunden

Wenn das Angebot noch 12 Stunden oder länger läuft, können Sie es ohne Einschränkungen vorzeitig beenden. Wenn zum Zeitpunkt der Beendung des Angebots Gebote für den Artikel vorliegen, werden Sie gefragt, ob Sie die Gebote streichen oder den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen möchten. „

http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html




Also habe ich am 16.06.2011 um 19:45:44 mein Angebot gestrichen und beendet.

Meine Lehren:
- 1 neue Rechtschutzversicherung fürs Internet
- keine Verkäufe mehr bei Ebay
- auch was Ebay dir an der Hotline sagt stimmt nicht
- Immer das komplette Internet absuchen bevor ich etwas tue
- Jura Studieren
- auf alle Gebote mit 1 € Startpreis bieten und hoffen das dass Angebot beendet wird, hier liegt noch das Geld
- nicht den Humor verlieren (bezieht sich auf die letzten 3 Punkte)


Vielen Dank




-- Editiert am 13.07.2011 20:11

-- Editiert am 13.07.2011 20:11

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120259 Beiträge, 39860x hilfreich)

quote:
- Immer das komplette Internet absuchen bevor ich etwas tue

Nein, einfach in die relevanten Gesetze schauen und in Urteilsdatenbanken bzw. in Rechtsportalen suchen.
Oder hier fragen ...

Andererseits - wenn du tatsächlich das komplette Internet absuchst - dann bist du die nächsten Jahre so beschäftigt das du eh nichts mehr bei eBäää verkaufst ;)



quote:
- Jura Studieren

Anwalt fragen.
Oder uns ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Marie260485
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
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- Nein, einfach in die relevanten Gesetze schauen und in Urteilsdatenbanken bzw. in Rechtsportalen suchen.
Oder hier fragen ...

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Wenn ich nicht so eine Panik gehabt hätte als ich die Email von Ebay gelesen hätte und nicht möglichst schnell die korrektur machen wollte sondern Nachgedacht hätte ... jaja das liebe Denke bevor Handeln... :wipp: ... wäre alles so viel besser.

Noch ein weiterer Punkt auf meiner Liste
- nicht Aufregen (erst Denken dann handeln)

oh... ich habe noch einen (passt auch zu Punkt 3)
- wenn Ebay sagt, es stimmt was nicht mit deinem Angebot und du kannst es nicht korrigieren / ignoriere Ebay /



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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marie260485
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Weiß jemand ob es für mich noh irgendwelche Fristen zum Wiederspruch gibt? Odre sollte ich einfach warten bis mir ein Brief vom Anwalt ins Haus flattert ?
Das Angebot ist heute Abend 1 Monat alt.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

quote:
Wiederspruch
Was für einen Wiederspruch? Nönö, da ist schon alles vorbei, du hättest allerhöchstens wegen Irrtums anfechten können, aber ein Irrtum lag bei dir auch nicht vor.

Du kannst warten bis einBrief eines Anwalts ins Haus flattert, oder dich so irgendwie gütlich einigen. denn wenn der Brief etc kommt, dann darfst du den Anwalt und so auch noch bezahlen...

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marie260485
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja,
habe gehofft das nach dem Urteil vom 08.06.2011 ich vielleicht wenigstens eine kleine Chance habe.
Denn 4 € sind doch etwas wenig.

Mal sehen was da noch kommt.
Schlimmstenfalls geht's halt vors Gericht.

Ps.
Habe gehört das es noch mehr "Auktionsabbrücher bei Ebay aber nicht wegen des Preises sondern zum Schutz" in dieser Sache gibt und der Herr xxx sehr gerne E-Mails schreibt.

Wenn Ihr noch jemanden kennt einfach melden.
Gleichgesinnte sind immer in meinem "Neue Lehren Club" willkommen

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#6
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Mhm, da dürfte es noch einige geben, die sich in einer ähnlichen Lage befanden bzw. befinden. Habe zumindest öfter vom Auktionsabbruch etc. hier gelesen. Ein leidiges Thema.

Ich finde nur erstaunlich bzw. interessant, dass es sich dabei meist um irgendwelche Apple IPhones oder IPads oder sonstwas in der Richtung dreht...

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marie260485
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke das liegt an der momentan großen beliebtheit und natürlich daran das man wenn Artikel mit 1 € angeboten werden der Bieter das Glück haben kann, wie in meinen Fall fast nichts zu bezahlen.

Habe heute eine Nachricht von eBay bekommen.

Leider kann man mir nicht helfen :) Sie haben ja irgendwie schon darauf hingewiesen. Immerhin habe ich aber jetzt die Adresse und weiß das es eine wirkliche Person ist.
Vorher habe ich an einen schlechten Scherz geglaubt.

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