Wenn in einer AB steht "mit 24 Monaten Garantie" , der Verkäufer privat ist und keine Kaufbescheinigung mitsendet, die für Garantiefälle erforderlich ist, frage ich mich, wer für die "verkaufte" Garantie aufkommen muß und wielange? Der private Verkäufer persönlich? Oder muß dieser nur 24 Monate Gewährleistung geben, obwohl in der AB "mit 24 Monaten Garantie" steht?
Steht das irgendwo geschrieben? Wenn ja, wo?
Nehmen wir als Beispiel ein Handy aus einer Vertragsverlängerung. Der private VK schreibt "mit 24 Monaten Garantie", schickt jedoch keinen Kaufbeleg für das Handy mit.
Danke!
CU,
daily
In AB eines Privatverkäufers steht 24 Monate Garantie - Wer muß die Garantie geben?
27. April 2003
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Frage vom 27. April 2003 | 12:19
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
In AB eines Privatverkäufers steht 24 Monate Garantie - Wer muß die Garantie geben?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 28. April 2003 | 12:01
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 30x hilfreich)
Denke, dass der private VK nur Gewährleistung geben muss.
Hat er allerdings 24 Monate Garantie angegeben, ist er wohl verpflichtet die Kaufbescheinigung mitzuschicken, so dass du dich ggf. direkt an der Hersteller wenden kannst. Er hat die Garantie ja quasi an die weiterverkauft, wenn in der AB angegeben.
Setz dich mit dem VK doch nochmals in Verbindung, um das abzuklären.
CU
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