Hallo liebes Forum,
kürzlich erhielten wir Post von einem Inkasso Unternehmen über eine angeblich nur zum Teil bezahlte Rechnung.
Hierbei handelte es sich um eine 2019 getätigte Klamottenbestellung, welche wir teils zurückgesendet und daher auch nur den Differenzbetrag überwiesen hatten.
Der online Shop behauptet, dass diese Differenz nicht stimmt, will uns aber nicht erläutern warum bzw. welche Posten der Rechnung noch offen sind.
(Einen generellen Erhalt der Rücksendung wurde bisher nicht abgestritten)
Hinzu kommt, dass der online Shop an unsere alte Adresse (Umzug Anfang 2019) gemahnt und eine Adressermittlung (Inkassso) in Auftrag gegeben hat.
Bestellung / Versand und Rechnung ging aber an unsere aktuelle Adresse.
Nun sollen wir 60€ Forderung + 48€ Gebühren (Mahnung / Inkasso / Adressermittlung)bezahlen.
Wir sind uns nach wie vor sicher, alle Artikel bezahlt zu haben, welche auch behalten wurden, können aber keine Nachweise dazu erbringen.
Haben wir ein Recht auf eine detaillierte Erläuterung der Forderung vom online Shop?
Dürfen die zusätzlichen Inkassogebühren / Adressermittlung in Rechnung gestellt werden, wenn an die falsche Adresse gemahnt wurde?
Ich bin am Überlegen ob es sich Lohnt die Forderung abzustreiten.
Ich bedanke mich vielmals bei euch.
Inkasso Klamottenbestellung/Rücksendung
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?



Zitatkönnen aber keine Nachweise dazu erbringen. :
Warum nicht?
ZitatHaben wir ein Recht auf eine detaillierte Erläuterung der Forderung vom online Shop? :
Nein.
ZitatDürfen die zusätzlichen Inkassogebühren / Adressermittlung in Rechnung gestellt werden, wenn an die falsche Adresse gemahnt wurde? :
Ja.
Was konkret wurde denn bisher schon kommuniziert?
ZitatWarum nicht? :
Der Online Shop schickte uns folgende Kostenaufstellung (Summen beispielhaft):
Rechnungssumme: 200€
abzgl. Retouren: 100€
abzgl. Zahlungseingang: 60€
= Offene Forderung: 40€
Ich bin mir sicher, dass alle Artikel die ich behalten habe, auch bezahlt wurden (60€).
Wie beweise ich nun, dass die Retouren Summe (100€) nicht stimmen kann bzw. höher sein müsste?
Bin ich überhaupt in der Beweislast oder trägt der Verkäufer hier das Risiko?
ZitatWas konkret wurde denn bisher schon kommuniziert? :
- Erster Brief von Inkasso, dass meine Adresse ermittelt wurde.
- Kontaktaufnahme Inkasso um welche Rechnung es sich überhaupt handelt -> Hinweis erhalten, sich an den online Shop zu wenden
- Kontaktaufnahme online Shop -> Forderungsaufstellung wie oben beschrieben bekommen
- Kontaktaufnahme online Shop, dass Forderung nicht stimmen kann, bitte um Aufschlüsselung welche Posten bzw. Artikel nicht bezahlt / zurückgeschickt wurden -> Keine Reaktion
- Kontaktaufnahme zu Inkasso, dass Forderung nicht beglichen wird aus o.g. Gründen
- Erhalt Brief von Inkasso:
"Wir haben Ihnen den Sachverhalt ausführlich dargelegt. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass eine Klärung
zwischen Ihnen und unserem Auftraggeber nicht erfolgen wird, da dieser die Angelegenheit an unser Haus abgegeben hat.
Aus vorstehendem Grund ist die Übergabe berechtigt und alle Kosten, welche hierdurch entstanden sind, bis zum Datum X zu zahlen."
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ZitatWie beweise ich nun, dass die Retouren Summe (100€) nicht stimmen kann bzw. höher sein müsste? :
Durch die entsprechenden Unterlagen.
Was hat man denn da noch zur Verfügung?
ZitatBin ich überhaupt in der Beweislast :
Aktuell nicht, aber es ist gut, wenn man drauf vorbereitet ist.
ZitatDurch die entsprechenden Unterlagen. :
Was hat man denn da noch zur Verfügung?
Ein Beleg, dass das Paket zur Post gebracht wurde, hilft nur nix, da der Erhalt der Rücksendung ja nicht bestritten wurde.
ZitatAktuell nicht, aber es ist gut, wenn man drauf vorbereitet ist. :
Also wie am besten weiter vorgehen?
Vielen Dank!
ZitatEin Beleg, dass das Paket zur Post gebracht wurde, :
Ich dachte jetzt an so was wie Lieferscheine, Rechnungen, Kontoauszüge, ... ?
Du wärst meiner Meinung dafür nachweispflichtig (ok...jetzt noch nicht, aber spätestens wenn das weiter eskaliert), was Du alles zurückgeschickt hast und was Du zurückgeschicken wolltest (ja, das kann sich unterscheiden...beispielsweise man kündigt die Rücksendung von 1, 2 und 3 an und packt versehentlich nur 1 und 3 ins Paket).
Problematisch wird das immer dann, wenn man die Rücksendung nicht unter expliziter Nennung der zurückzusendenden Artikel durchführt sondern einfach die Klamotten reinpackt und es dem Empfänger überlässt das der Bestellpositionen zuzuordnen.
Wir sind hier auch nicht im Bereich des gesetzlichen Widerrufsrechts (das geht nur für den ganzen Vertag) sondern befinden uns in einem vertraglichen Rückgaberecht. Und jetzt wird es interessant:
Wenn die Rückgabe von 1, 2 und 3 angekündigt und vom Händler akzeptiert wurde und dann doch nur 1 und 3 dort ankommt, dann hat der Händler dennoch die Rückgabe von 1, 2 und 3 akzeptiert und das Rauskürzen von 2 aus der Rechnung ist korrekt und die Rechnung bezahlt.
Der Händler hat dann lediglich noch das Recht dazu, dass 2 zurückgegeben wird.
Falls das nicht mehr möglich ist, entsteht daraus eine neue von der Rechnung unabhängigen Forderung nach Schadenersatz. Aber das wurde bisher noch nicht gefordert.
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