Inkasso Klamottenbestellung/Rücksendung

21. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
alex200789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso Klamottenbestellung/Rücksendung

Hallo liebes Forum,

kürzlich erhielten wir Post von einem Inkasso Unternehmen über eine angeblich nur zum Teil bezahlte Rechnung.

Hierbei handelte es sich um eine 2019 getätigte Klamottenbestellung, welche wir teils zurückgesendet und daher auch nur den Differenzbetrag überwiesen hatten.

Der online Shop behauptet, dass diese Differenz nicht stimmt, will uns aber nicht erläutern warum bzw. welche Posten der Rechnung noch offen sind.
(Einen generellen Erhalt der Rücksendung wurde bisher nicht abgestritten)

Hinzu kommt, dass der online Shop an unsere alte Adresse (Umzug Anfang 2019) gemahnt und eine Adressermittlung (Inkassso) in Auftrag gegeben hat.
Bestellung / Versand und Rechnung ging aber an unsere aktuelle Adresse.

Nun sollen wir 60€ Forderung + 48€ Gebühren (Mahnung / Inkasso / Adressermittlung)bezahlen.

Wir sind uns nach wie vor sicher, alle Artikel bezahlt zu haben, welche auch behalten wurden, können aber keine Nachweise dazu erbringen.

Haben wir ein Recht auf eine detaillierte Erläuterung der Forderung vom online Shop?
Dürfen die zusätzlichen Inkassogebühren / Adressermittlung in Rechnung gestellt werden, wenn an die falsche Adresse gemahnt wurde?

Ich bin am Überlegen ob es sich Lohnt die Forderung abzustreiten.

Ich bedanke mich vielmals bei euch.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111159 Beiträge, 38553x hilfreich)

Zitat (von alex200789):
können aber keine Nachweise dazu erbringen.

Warum nicht?



Zitat (von alex200789):
Haben wir ein Recht auf eine detaillierte Erläuterung der Forderung vom online Shop?

Nein.



Zitat (von alex200789):
Dürfen die zusätzlichen Inkassogebühren / Adressermittlung in Rechnung gestellt werden, wenn an die falsche Adresse gemahnt wurde?

Ja.



Was konkret wurde denn bisher schon kommuniziert?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
alex200789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Warum nicht?


Der Online Shop schickte uns folgende Kostenaufstellung (Summen beispielhaft):
Rechnungssumme: 200€
abzgl. Retouren: 100€
abzgl. Zahlungseingang: 60€
= Offene Forderung: 40€

Ich bin mir sicher, dass alle Artikel die ich behalten habe, auch bezahlt wurden (60€).
Wie beweise ich nun, dass die Retouren Summe (100€) nicht stimmen kann bzw. höher sein müsste?
Bin ich überhaupt in der Beweislast oder trägt der Verkäufer hier das Risiko?


Zitat (von Harry van Sell):
Was konkret wurde denn bisher schon kommuniziert?

- Erster Brief von Inkasso, dass meine Adresse ermittelt wurde.
- Kontaktaufnahme Inkasso um welche Rechnung es sich überhaupt handelt -> Hinweis erhalten, sich an den online Shop zu wenden
- Kontaktaufnahme online Shop -> Forderungsaufstellung wie oben beschrieben bekommen
- Kontaktaufnahme online Shop, dass Forderung nicht stimmen kann, bitte um Aufschlüsselung welche Posten bzw. Artikel nicht bezahlt / zurückgeschickt wurden -> Keine Reaktion
- Kontaktaufnahme zu Inkasso, dass Forderung nicht beglichen wird aus o.g. Gründen
- Erhalt Brief von Inkasso:

"Wir haben Ihnen den Sachverhalt ausführlich dargelegt. Auch möchten wir darauf hinweisen, dass eine Klärung
zwischen Ihnen und unserem Auftraggeber nicht erfolgen wird, da dieser die Angelegenheit an unser Haus abgegeben hat.
Aus vorstehendem Grund ist die Übergabe berechtigt und alle Kosten, welche hierdurch entstanden sind, bis zum Datum X zu zahlen."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111159 Beiträge, 38553x hilfreich)

Zitat (von alex200789):
Wie beweise ich nun, dass die Retouren Summe (100€) nicht stimmen kann bzw. höher sein müsste?

Durch die entsprechenden Unterlagen.
Was hat man denn da noch zur Verfügung?



Zitat (von alex200789):
Bin ich überhaupt in der Beweislast

Aktuell nicht, aber es ist gut, wenn man drauf vorbereitet ist.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alex200789
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Durch die entsprechenden Unterlagen.
Was hat man denn da noch zur Verfügung?


Ein Beleg, dass das Paket zur Post gebracht wurde, hilft nur nix, da der Erhalt der Rücksendung ja nicht bestritten wurde.

Zitat (von Harry van Sell):
Aktuell nicht, aber es ist gut, wenn man drauf vorbereitet ist.


Also wie am besten weiter vorgehen?
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111159 Beiträge, 38553x hilfreich)

Zitat (von alex200789):
Ein Beleg, dass das Paket zur Post gebracht wurde,

Ich dachte jetzt an so was wie Lieferscheine, Rechnungen, Kontoauszüge, ... ?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Lehrling
(1728 Beiträge, 266x hilfreich)

Du wärst meiner Meinung dafür nachweispflichtig (ok...jetzt noch nicht, aber spätestens wenn das weiter eskaliert), was Du alles zurückgeschickt hast und was Du zurückgeschicken wolltest (ja, das kann sich unterscheiden...beispielsweise man kündigt die Rücksendung von 1, 2 und 3 an und packt versehentlich nur 1 und 3 ins Paket).

Problematisch wird das immer dann, wenn man die Rücksendung nicht unter expliziter Nennung der zurückzusendenden Artikel durchführt sondern einfach die Klamotten reinpackt und es dem Empfänger überlässt das der Bestellpositionen zuzuordnen.

Wir sind hier auch nicht im Bereich des gesetzlichen Widerrufsrechts (das geht nur für den ganzen Vertag) sondern befinden uns in einem vertraglichen Rückgaberecht. Und jetzt wird es interessant:

Wenn die Rückgabe von 1, 2 und 3 angekündigt und vom Händler akzeptiert wurde und dann doch nur 1 und 3 dort ankommt, dann hat der Händler dennoch die Rückgabe von 1, 2 und 3 akzeptiert und das Rauskürzen von 2 aus der Rechnung ist korrekt und die Rechnung bezahlt.

Der Händler hat dann lediglich noch das Recht dazu, dass 2 zurückgegeben wird.
Falls das nicht mehr möglich ist, entsteht daraus eine neue von der Rechnung unabhängigen Forderung nach Schadenersatz. Aber das wurde bisher noch nicht gefordert.

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