Hallo, ich habe vor etwas über einem Monat bei Ebay einen Artikel ersteigert, Zahlung per Vorkasse. In der Auktion stand, wenn das Geld nicht eingeht,
"Nach 7 Tagen wird das Produkt ansonsten wieder zum Verkauf angeboten.".
Nun wollte ich den Vertrag wiederufen und habe mehrmals versucht den Verkäufer anzurufen, unter der angegebenen Rufnummer. Leider erfolglos. Nun waren die 7. Tage verstrichen und ich habe mich auf diesen Satz auf der Verkaufsseite verlassen, das der Artikel wieder zum Verkauf angeboten wird.
Nun letzte Woche bekam ich Post vom Inkassobüro und die wollen nun das Geld von mir habe.
Was soll ich tun?
Kann ich mich auf diesen Satz berufen wenn es hart auf hart kommt?
Inkasso
30. Januar 2007
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Frage vom 30. Januar 2007 | 13:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 30. Januar 2007 | 21:21
Von
Status: Lehrling (1828 Beiträge, 211x hilfreich)
Widerrufen kannst du nicht per Telefon. Du musst in Textform, also Brief oder E-Mail widerrufen. Hast du in der Widerrufsfrist per Mail widerrufen?
#2
Antwort vom 31. Januar 2007 | 01:21
Von
Status: Schüler (328 Beiträge, 43x hilfreich)
Innerhalb der Frist? Die Frist hat doch noch nicht einmal zu laufen begonnen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 31. Januar 2007 | 11:44
Von
Status: Lehrling (1828 Beiträge, 211x hilfreich)
Stimmt eigentlich, aber wie ist es, wenn der Kunde per Mail schon belehrt wurde?
#4
Antwort vom 4. Februar 2007 | 12:39
Von
Status: Lehrling (1828 Beiträge, 211x hilfreich)
Warum wollen die eigentlich Geld, wenn du nix bekommen hast? Und ohne Fristsetzung einfach zum Inkassobüro rennen.
Ignoriere diese Briefe einfach.
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