Inkasso-firma für einen nie erhlatenen Artikel

26. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
viktory_hh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso-firma für einen nie erhlatenen Artikel

Hallo ihr lieben, brauche Euro Hilfe schon wieder.Was sollte man machen wenn:
Ein Ebeayer ersteigert einen Artikel, jedoch doppelt, bezahlt beide Artikel, jedoch nur für den einen die Postkosten. Für den zweiten Artikel werden nur die Artikelkosten bezahlt mit einem Hinweis, den Artikel nicht zu vfersenden und jemandem zu schencken, sonst dürfen die das nochmals verkaufen. Nach einer sehr langen Zeit, hat er endlich das erste Artikel bekommen, für den zweiten aber eine Mahnung, die restlichen Kosten
sollen beglichen werden. Der Verkäufer ist allerdings zu der Zeit nicht mehr beim Auktionsportal als Mitglied angemeldet. Aus diesem Grund antwortet der Käufer nochmal, die Ware ist bezahlt, keine Versendung erwünscht, also Tschuß. Jetzt kommen Inkassokosten, über einen erheblich höheren Betrag. Was sollte der Käufer nun machen?

Danke

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Gar nichts weiter. Soll der Verkäufer sich doch freuen und den Artikel erneut verkaufen oder ihn eben wirklich verschenken. Trolle gibt's...;)

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#2
 Von 
viktory_hh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Schreiben von der Inkassofirma liegt aber bereits vor, so garn nichts zu machen, ist glaube ich mir auch nicht ganz richtig oder?

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

@viktory

Warumm soll das nicht richtig sein. Passieren kann dir nichts und es spart ungemein Nerven. TiMiLeWu hat da schon recht!

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#4
 Von 
viktory_hh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Werden die mich nicht bei SChufa oder noch schlimmer mit dieser Sache vors Gericht gehen???

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Mit welcher Anspruchsgrundlage, viktory?

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#6
 Von 
viktory_hh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist alles irgendwie doch etwas komisch. Ich habe nochmal alle letzten emails gelesen, und auf meine email: ... falls Sie kein Sammelversandt anbieten, können sie die Uhr behalten ... hat der Verkäufer geschrieben: kein Sammelversand möglich aus Gründen bla bla, es wird von einer anderen Firma automatisch
versendet bei Zahlungseingang bla bla.. aus diesem Grund müßte ich den vollen Betrag überweisen. Das habe ich dann allerdingst nicht getan, solangee ich die erste Uhr nicht erhalten habe, dann war der Typ aber nicht mehr bei ebay angemeldet und da ich ja beide Uhren bezahlt habe, habe ich nichts mehr zu ihm geantwortet und irgendwie auf ihe reagiert. War das vielleicht doch falsch ???

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#7
 Von 
CForce
Status:
Praktikant
(661 Beiträge, 97x hilfreich)

so tolle Tipps wie es kann nichts passieren sind natürlich falsch

Sie haben einen Vertrag abgeschlossen. in diesem vertrag ist natürlich auch vereinbart, das die Ware versendet wird und Sie die Kosten dafür tragen

Sie können nicht einfach einseitig von diesem Vertrag zurücktreten ohne das der Vertragspartner damit einverstanden ist.

Natürlich kann sowas der Schufa gemeldet werden. Und die Inkassokosten werden Sie wohl auch tragen müssen

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."

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#8
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

@CForce

Der Artikel wurde ja bezahlt. Nur der Versand wurde eben nicht gewünscht. Dem Verkäufer entsteht hier ja kein Schaden. Im Gegenteil - er kann sich entweder selber ein schönes Leben mit dem Artikel machen oder den Artikel erneut verkaufen.
Ansonsten kann man wohl nur festhalten, daß Inkassobüros gerne mal mit einem Schufa-Eintrag drohen. Eine Nachfrage bei der Schufa ergibt aber oft, daß diese gar nicht mit dem entsprechenden Inkassobüro zusammen arbeitet.

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#9
 Von 
viktory_hh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ist damit, dass der Verkäufer während der Transaktion nicht mehr als Mitglied bei ebay angemeldet war. Kann ich dann von dem Vertrag insgesamt zurücktretten??
Soll ich also von Ihm jetzt villeicht aus diesem Grund mein überwiesenes Geld für den zweiten Artikel zurückfordern? (will ich eigentlich nicht)

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#10
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Auch bei einer Abmeldung des Verkäufers bei Ebay bleibt der geschlossene Kaufvertrag bestehen.

Warum haben Sie eigentlich nicht von Ihrem Widerrufsrecht gebrauch gemacht?

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#11
 Von 
viktory_hh
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie ist das jetzt zu verstehen, 1) soll ich erst nicht bezahlen und abwarten was daraus wird? 2) werden dadurch die Kosten nicht noch höher werden? Danke

Antwort von Inkasso-Firma:

vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass wir Ihren
Widerspruch zur Kenntnis genommen und das Mahnverfahren an unseren Mandanten
zurückgegeben haben.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch in der Zeit von 09:00 - 19:00 Uhr
zur Verfügung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TiMiLeWu
Status:
Schüler
(284 Beiträge, 35x hilfreich)

Das ganze heißt nur, daß das Inkassobüro keine Lust mehr darauf hat, Ihnen einschüchternde Emails oder Briefe zu schicken. Der Verkäufer muss sich dann wohl entweder selbst um die Eintreibung kümmern oder es bei einem anderen Inkassobüro versuchen :)

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