Inkasso trotz PayPal Zahlung

6. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Michmo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Inkasso trotz PayPal Zahlung

Angenommen jemand kauft bei eBay mehrere Artikel, welche nach Erhalt in einem sehr schlimmen Zustand sind.

Die Artikel wurden per PayPal bezahlt und daher könnte der PayPal Käuferschutz genutzt werden.

Was wäre, wenn der Verkäufer nun einen Käuferschutzantrag stellt, auf die Anfragen von PayPal nicht reagiert und nun Mahnungen an der Käufer versendet, weil dieser ja nicht bezahlt hat (bei offenem Konflikt hat man als Verkäufer keinen Zugriff auf das Geld). Weiterhin könnte der Verkäufer ja auch ein Inkassounternehmen beauftragen, da die Artikel seiner Meinung nach nicht bezahlt nicht ist.

Wenn PayPal zu Gunsten des Käufers entscheidet, hat der Verkäufer ja tatsächlich kein Geld erhalten.

Wie weit wäre eine solche Forderung des vollen Betrages rechtlich haltbar und so auch eine eventuelle Beazftragung eines Inkassounternehmens berechtigt?

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Das muss notfalls ein Gericht entschieden. Bevor der Kaufpreis allerdings gemindert wird, muss dem Verkäufer Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden. Erfolgt dies nicht, könnte es gut sein, dass der Käufer zur Zahlung verurteilt wird.

Ein Inkassounternehmen kann jeder jederzeit beauftragen.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

> Was wäre, wenn der Verkäufer nun einen Käuferschutzantrag stellt, auf die Anfragen von PayPal nicht reagiert und nun Mahnungen an der Käufer versendet, weil dieser ja nicht bezahlt hat (bei offenem Konflikt hat man als Verkäufer keinen Zugriff auf das Geld). Weiterhin könnte der Verkäufer ja auch ein Inkassounternehmen beauftragen, da die Artikel seiner Meinung nach nicht bezahlt nicht ist.
**
Der Verkäufer könnte höchstens einen Verkäuferschutzantrag stellen. Wenn er die Fragen PayPals nicht beantwortet, hätte er sich das sparen können, der Antrag auf Verkäuferschutz würde abgelehnt.
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/PolicySpp-outside&ed=spp_old

Der Antrag auf Käuferschutz des Käufers ist davon vollkommen unabhängig, es sind 2 verschiedene Paar Schuhe. Im (für Käufer und Verkäufer) günstigsten Fall wird beiden Anträgen stattgegeben, PayPal springt also ein und haftet, das wäre das Bild was PayPal ja auch zu vermitteln sucht.
https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/PolicyPbp-outside&ed=pbp_old

In der Realität sieht es allerdings etwas anders aus, es kann genau so sein, dass keiner Recht bekommt und PayPal das eingefrorene Geld für sich behält.
*****
Darüber hinaus sind weitere Konstellationen denkbar, alles ist dem Gutdünken und der Willkür PayPals untergeordnet. Es geht mal so oder so oder so - oder auch ganz anders oder gar nicht. Niemand weiß, wie die PayPal Entscheidungen entstehen, die Firma lässt sich nie in die Karten schauen.
*****
Immer gilt: Es ist eine Veranstaltung mit eingeschränktem Wert, selbst PayPal weiß das und betont, dass es nur um die Entscheidung PayPals geht und dass der Rechtsweg immer offen steht.

6,5 Gesetzliche Rechte. Die PayPal-Käuferschutzrichtlinie berührt die gesetzlichen Rechte des Käufers nicht. PayPal tritt nicht als Vertreter von Käufer oder Verkäufer auf. PayPal entscheidet lediglich über den Antrag auf PayPal-Käuferschutz.

https://www.paypal.com/de/cgi-bin/webscr?cmd=xpt/UserAgreement/ua/PolicyPbp-outside&ed=pbp_old

Und daher kann es selbstredend dazu kommen, dass PayPal zugunsten des Käufers entscheidet, der Verkäufer aber auf dem Rechtsweg seine Ansprüche durchsetzt (Inkasso, Mahnverfahren, Verfahren) und sich der Käufer durch die Einschaltung von PayPal einen Bärendienst erwiesen hat, da er die nun um einiges erhöhte Zeche zum Schluss zu bezahlen hat, sollte er im Unrecht sein.


-- Editiert am 06.06.2009 18:30

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#3
 Von 
Michmo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Im eigentlichen bietet PayPal also keinen richtigen Käuferschutz, da Verkäufer das Geld trotzdem einklagen können und PayPal keine Rechtssicherheit gibt...

Schonmal gut zu wissen.

Im Falle eines Rechtsstreits, wo würde sich dann der Gerichtsstand befinden?

Was würde passieren, wenn der Käufer sich zwar zu Recht beschwert hat, dies aber vor Gericht nicht mehr wirklich nachweisen könnte, weil die Ware z.B. von Diesel überströmt war und entsorgt werden musste?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

> Im eigentlichen bietet PayPal also keinen richtigen Käuferschutz, da Verkäufer das Geld trotzdem einklagen können und PayPal keine Rechtssicherheit gibt...
**
So ist es, es gilt selbstverständlich das BGB, es wäre ja noch schöner, wenn ein amerikanisches Unternehmen, dessen Anlage eher skurril denn durchschaubar ist, dass sich außerdem in Luxemburg verkrochen hat, deutsches Rechts aushebeln könnte.

Die PayPal AGB haben höchstens (!), soweit sie nicht rechtswidrig sein sollten, Geltung zwischen PayPal und PayPal Käufer und zwischen PayPal und PayPal Verkäufer, aber nicht zwischen den Handelspartnern selbst.

Prinzipielles zu PayPal:

http://www.falle-internet.de/de/html/pp_allg.php
****
>Im Falle eines Rechtsstreits, wo würde sich dann der Gerichtsstand befinden?
**
Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, wäre das der Leistungsort, also der Sitz des Verkäufers.
*****
> Was würde passieren, wenn der Käufer sich zwar zu Recht beschwert hat, dies aber vor Gericht nicht mehr wirklich nachweisen könnte, weil die Ware z.B. von Diesel überströmt war und entsorgt werden musste?
**
Naja, das ist natürlich eine denkbar schlechte Beweislage. Da dürfte normalerweise schon der PayPal Käuferschutz daran scheitern, wie will der Käufer den Sachmangel beweisen, wenn die Ware entsorgt wurde. Allerdings kann es auch sein, dass das bei PayPal eh keiner liest und die Entscheidungen ausgewürfelt werden.

Jedenfalls ist der Käufer voll beweispflichtig für den Sachmangel, Grundgedanke aus § 362 BGB .




-- Editiert am 06.06.2009 19:20

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#5
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> aber nicht zwischen den Handelspartnern selbst

Das ist so nicht ganz richtig; bzgl. der eBay-AGB hat selbst der BGH geurteilt (genauer: in einer Urteilsbegründung explizit festgestellt), daß diese (teilweise) auch mittelbar zwischen VK und K wirken.

Ansonsten hätte er nämlich gar nicht urteilen können, daß bei eBay wirksame Kaufverträge zustande kommen, weil der VK den Rechtsbindungswillen durch Einstellen ja ausschließlich durch Akzeptanz der eBay-AGB gegenüber eBay erklärt. (Der legendäre Auto-Fall, entschieden Juli 2001).

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#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4219 Beiträge, 1425x hilfreich)

Es ging nicht um eBay, es war das "ricardo.de" Urteil, sollte dieses gemeint sein. Und die Entscheidung erging im November 2001.

BGH, Urteil vom 7. November 2001- VIII ZR 13/01

http://www.beckmannundnorda.de/auktionbgh.html
**
Nun gut, dass es auch auf eBay und andere Auktionshäuser, die in gleicher Weise Auktionen veranstalten, anzuwenden ist, dürfte unbestritten sein.
**
Jedoch vermag ich nicht zu erkennen, was das mit PayPal zu tun haben sollte. In dem Urteil geht es um die Auslegung von Willenserklärungen (unter Einbeziehung des von eBay gesetzten Rahmens - vorformulierte Willenserklärung). Was die Einbeziehung der eBay-AGB selbst betrifft, hat der BGH das doch vollkommen offen gelassen. Auch wenn die Frage, ob die eBay-AGB einzubeziehen sind, teilweise in der Literatur bejaht wird, ist die Tendenz der Gerichte durchaus entgegengesetzt.

(7) OLG Hamm, Urt. v. 14.12.2000 - 2 U 58/00 , NJW 2001, 1142 = JurPC Web-Dok. 255/2000; OLG Oldenburg, 28.07.2005 - 8 U 93/05 , NJW 2005, 2556 = JurPC Web-Dok. 90/2005; LG Coburg, Urt. v. 06.07.2004 - 22 O 43/04 , MMR 2005, 330 = JurPC Web-Dok. 35/2005.
*****
Es stellt sich vielmehr eher die Frage, ob die eBay AGB überhaupt Geltung haben, das ganze System ist aufgebaut auf verschachtelten Hinweisen, die teilweise nur per Javascript abrufbar sind und wo eine Hilfeseite genau das wieder negiert, was die andere suggeriert, mit Rechtsfehlern gröbster Natur durchsetzt. Jederzeit austauschbar, ohne dass jemand das überhaupt mitkriegt. Immerhin gibt es einen § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB , demnach muss der Benutzer in zumutbarer Weise Kenntnis nehmen müssen, was hier aufgrund der Verwirrspiele absolut unmöglich erscheint.
*****
Dennoch eine Quelle der Klarheit und Übersichtlichkeit im Gegensatz dazu, was PayPal bietet. Insbesondere aber liegt der Unterschied darin, dass in den eBay-AGB durchaus auf die wechselseitigen Verpflichtungen aus dem Verhältnis der Vertragspartner untereinander eingegangen wird, bei PayPal entfällt dies ganz.

Es ist "nur" vom (Rechts)Verhältnis PayPal - zum PayPal Nutzer die Rede, aufgeteilt in Bestimmungen für Käufer und Verkäufer. Nirgendwo gibt es eine Passage die beide Parteien direkt in Verbindung bringt, wenn man mal von dem unverbindlichen Geplaudere auf der Vorstufe zum Käuferschutzantrag absieht, was unter der Rubrik "Problem klären" abläuft.

Ausdrücklich hebt PayPal hervor, dass es in keinster Weise auf die gegenseitigen rechtlichen Beziehungen Einfluss nehmen kann, dass es "nur" über die jeweiligen Anträge gegenüber PayPal entscheidet, dass diese Entscheidungen den Rechtsweg völlig offen lassen, was an sich ja selbstverständlich ist.

Wenn jemand aber wirklich den Versuch machen würde, diesen ungeheuren Wust aus Klauseln der PayPal AGB auf den Prüfstand zu stellen, was vielleicht das gesamte geistige Potential der juristischen Fakultät einer deutschen Universität für eine nicht unerhebliche Zeit binden könnte, wäre es nicht ausgeschlossen, das nach Prüfung (und Verwerfung) dieses biblischen Werkes nur noch eins übrig bliebe, nämlich die Überschrift selbst:

PayPal - Allgemeine Geschäftsbedingungen




-- Editiert am 07.06.2009 08:47

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Michmo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die sehr kompotenten Antworten - wirklich sehr gutes Forum - habe eine Menge über PayPal und Rechtssicherheit gelernt :)

Meine Fragen sind beantwortet - hier kann geschlossen werden, wenn es so etwas gibt.

0x Hilfreiche Antwort

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