Hallo ich habe eine Frage die vielleicht für viele interessant sein könnte..
Wenn jemand bei Ebay ein Konto eröffnet ist er den AGB´s unterrichtet worden. Dennoch kommt es vor das Käufer Ihre Ware nicht bezahlten.. lohnt da ein Inkasso verfahren, da die Ware nicht ausgehändigt worden ist?
Dennoch entstehen Kosten und nach den Belehrung durch die AGB´s ist der kauf verbindlich?! Kann man hierbei wirklich ein Mahnverfahren einleiten? Oder ist dieses von beginn an nicht erfolgsversprechend?!
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Gruß
Ck Anemos"
Inkasso wegen Ebay Kauf?
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
§ 433 II BGB
:
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
danke.. man das ist ja ein sehr gutes Forum...
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Gruß
Ck Anemos"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
"...lohnt da ein Inkasso verfahren, da die Ware nicht ausgehändigt worden ist?"
Die Frage , ob es sich lohn , stellt sich nicht , da das gerichtl. Mahnverfahren für Forderungen bei der die geschuldete Gegenleistung also Artikelübergabe noch nicht erbracht wurde nicht zugelassen ist .
Auch Inkassofirmen taugen in so einem Falle nichts , da in jedem Falle , wenn es denn tatsächlich durchgeführt wird Zahlungsklage zu erheben ist.
Bei Klageerhebung gelten demzufolge durch die Einschaltung solcher Firmen verursachte Kosten als durch den Schuldner nicht erstattungsfähig.
Des weiteren sollten Sie sich genau überlegen , was Sie denn wollen:
Zahlungsklage und Abnahme des Artikels , was bedeutet , daß Sie den Artikel weiter vorrätig halten müssen ( Zwischenfinanzierung? )
Oder aber Schadensersatz :
Dazu gehört u.a. ein eventueller Mindererlös allerdings nicht die Einstellgebühren und Verkaufsprovision , die eBay ja bei Wiedereinstellung erstattet.
Sollten Sie gewerblich handeln ,vergessen Sie nicht das Widerrufsrecht?
@anemos
Bei mir hat sich Inkasso in 98% der Fälle gelohnt. Als Inkassobüro nutze ich Mediafinanz.
@psst
ebay erstatte wohl die Verkaufsprovision (wenn man endlich den Link zur Beantragung gefunden hat) die Einstellgebühr wird aber nur erstattet wenn der Artikel beim erneuten einstellen auch verkauft wird.
"Bei mir hat sich Inkasso in 98% der Fälle gelohnt. Als Inkassobüro nutze ich Mediafinanz."
Glückwunsch - Ihre hohe Erfolgsquote liegt allerdings weniger daran , daß Sie im Recht sind ,als daß sich der Begriff Inkasso und mit Ihm assoziierte Begriffe im Kopf des Verbrauchers immer noch als wirksames Druckmittel festgesetzt haben . Mehr also ein Ergebnis von psychologischer "Kriegsführung"
als wirkungsvoller Rechtsverfolgung
interessant ich bin mal gespannt... ich habe es mal eingeleitet.. ich nutze
http://www.atriga.de/ hat da jemand erfahrung? ist das erste mal das ich mich mit sowas beschäftige?!
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Gruß
Ck Anemos"
Hallo Zusammen,
ich arbeite jetzt schon seit ca. 2 Jahren mit Coenobita Factoring zusammen
und muss sagen offene Rechnungen oder auch Vorkasseverkäufe per Inkasso eintreiben lohnt sich auf jeden Fall für Onlinehändler und Ebay Verkäufer.
Ich muss mich aufjedenfall weniger Ärgern!!!
Hier ist der Link http://www.Coenobita.de vielleicht ist das ja was für Dich.
Gruß
Bärbel
> Vorkasseverkäufe per Inkasso eintreiben lohnt sich auf jeden Fall für Onlinehändler und Ebay Verkäufer
Dank des Widerrufsrechts heutzutage wohl kaum mehr...
Tja Bärbel, Werbung für die eigene Firma ......Du bist ertappt!!!
antwortet auf 'nen Beitrag vom 05.11.2004
Gruss vom Strand
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Spaß mit Telefon-Terror ! http://nicht-anrufen.de/index.php
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