Internetkauf und Beschlagnahmung

22. November 2006 Thema abonnieren
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)
Internetkauf und Beschlagnahmung

Guten Abend,
Ich hoffe, ich schreibe hier in das richtige forum.
Ich habe nämlich versucht einen Artikel bei ebay zu ersteigern, undzwar ein Poloshirt einer bekannten Marke, da es bei ebay nur 10 davon gab waren diese entsprechend teuer und ich habe mal bei ebay.com gestöbert.
Dort bin ich auch schnell fündig geworden und das zu einem spitzen Preis von ca 22USD pro Polo. Als ich das von dem Händler gehört habe dachte ich mir "dann nehm ich direkt mehr und hab schon für die ganze Familie Weihnachtsgeschenke" (Großfamilie mit an den 20 Cousins und Cousinen). Wie gesagt so getan bestellte ich 20 der Polos und bekomme heute ein schreiben vom Hauptzollamt, dass es sich um gefälschte Ware handelt und ich bald vom Anwalt der Modefirma hören werde.
Ich bin 19 Jahre alt und gehe noch zur Schule (letztes Jahr Gymnasium) und wollte fragen was dies für Konsequenzen für mich haben kann? Sollte ich mit einer Klage rechnen? Oder einer hohen Geldstrafe? Ich kanns als Schüler schlecht bezaheln und wäre dies eine Vorstrafe also wäre ich vorbestraft wen dieser Fall zu Konsequenzen führen sollte? Ich habe ja nicht Absichtlich gefälschte Ware bestellt.

Ich bedanke mich schonmal für eure Antworten.

Problem bei eBay und Co?

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21 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Nadenn das mit den Geschenken braucht man mir nicht glauben aber der größtteil sollte wirklich an meine Verwandten nach Kroatien gehen. Also abmahnung was heißt das genau? bin ich da irgendwo bei der Polizei vorgemerkt oder sonst was? Kann auch direkt die saftige Geldstrafe mit Rechnung von dem Anwalt kommen-? Und was kann ich dafür dass die Artikel auf ebay.com gefälscht sind ich habe die fotos mit denen auf ebay.de verglichen und sie waren 100% gleich, wie hätte ich wissen sollen, dass es gefälschte Ware ist? Und kennt jemand die höchtstrafe oder was es da gibt für so einen Fall?

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#3
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)
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#4
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Du hast gutgläubig eingekauft ohne zu wissen, dass es gefälschte Waren sind. Drucke dir die Artbeschreibung aus!

Wenn das tatsächlich auf den Käufer abzuwälzen ist, dann tu ich gleich paar Herointüten in den Briefkasten des Staatsanwaltes!

Aber Zoll müsstest du trotzdem zahlen, vermute ich.

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#5
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Das problem ist das es keine Auktionen dazu gibt da ich nach der Anfrage die MSN Adresse des Verkäufers erhalten habe... Können die Anwälte des Konzerns meinen Paypal oder Ebayaccount durchleuchten ich meine haben Sie das recht dazu? Und warum die Zollkosten wenn die Ware sowieso vernichtet wird? Dann würde ich gerne wissen auf wie viel sich die eventuelle Strafe etc ansetzen lässt wenn der Gesamtwert der ware ca.25USD pro polo war und es halt 20 Shirts waren.

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#6
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich hoffe, dass ich noch antworten bekomme und eine antwort darauf, ob es als vorstrafe oder ähnliches zählt oder nicht..

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#7
 Von 
Klagdichreich
Status:
Bachelor
(3126 Beiträge, 483x hilfreich)

Warum sollte es eine Vorstrafe geben? Es handelt sich offensichtlich eher um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.
Warum diese jedoch auf Dich als Käufer abgewälzt werden sollen, ist mir unklar.
Etwas anderes wäre es, wenn Dir Zollbetrug vorgeworfen würde.

-----------------
"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."

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#8
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

was ist denn zollbetrug?

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#9
 Von 
-Sebastian-
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

das ist wenn du zB einen falschen wert beim Zollamt angibst... wenn du zB Ware im wert von 1000€ kaufst, sagst aber das ganze hätte 100€ gekostet.

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#10
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Wie gesagt habe ich nichts damit zu tun ie kann ich wissen, was der Verkäufer dort angegeben hat etc?!

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17025 Beiträge, 5898x hilfreich)

Der Zoll wird DICH fragen was du bezahlt hast.


Viele Grüße, Michael

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#12
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja aber wie ich gesehen habe hat der verkäufer angegeben das der Wert 8euro pro stück beträgt ich habe jedoch für 20 stück 500 Dollar gezahlt! Soll ich den Zoll jetzt anlügen oder die Wahrheit sagen?! Ich konnte doch nicht wissen, was der Verkäufer als Wert angibt, ich wusste nichteinmal, dass das gemacht werden muss

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#13
 Von 
InTally Media
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 23x hilfreich)

Mal Klartext:

Nachdem der Zoll ein Schreiben zwecks Beschlagnahmung von vermeintlich (!!!) gefälschten Waren an den Käufer geschickt hat, interessiert es diesen nicht mehr, wie viel Du dafür gezahlt hast! Das wäre lediglich der Fall, wenn sich herausstellen würde, dass es sich doch um Originalware handelt - und bei vermeintlichen Markenprodukten die in 20er Packungen über eBaydotcom verhökert werden braucht man davon nicht auszugehen.

Was wird folgen: Der Zoll hat mit dem Schreiben, was Du erhalten hast auch den Markeninhaber (oder zumindest den Anwalt) informiert und ein Polo zur Überprüfung mitgeschickt. Das Polo wird untersucht und sich wahrscheinlich als Plagiat erweisen. Das bekommt der Zoll dann zur Vernichtung zurück! Du wirst einen Brief vom Anwalt mit einer Unterlassungserklärung und einer Rechnung erhalten. Die Rechnung dürfte sich schätzungsweise auf 1000 - 1500 Euro belaufen - viel mehr oder viel weniger nicht. Der Termin zur Abgabe der Unterlassungserklärung dürfte wie immer knapp gestrickt sein und sich auf max. 7 Kalendertage belaufen.

Den Punkt mit der Kostennote streichst Du als allererstes schon mal durch :) Hier leg noch ein Schreiben bei und lass die Finger glühen… klag Dein Leid bezüglich 19 Jahre, Schule, kein Geld etc... den Nonsens mit den kroatischen Cousins würde ich weglassen - glaubt Dir eh keiner!

Die nächsten 2 Jahre kannste dann monatlich 50 Euro aufs Konto der Kanzlei überweisen und danach war’s das... Es kommt nix ins Vorstrafenregister und Polizei oder ähnliches wird auch nicht eingeschaltet.

Ums zahlen kommst Du nicht Drumherum – abhaken als – aus Fehlern lernt man - :kotz:

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#14
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Ich vermute mal, das dir schon klar war, das es gefälschte Ware war, oder?

Daher hält sich mein Mitleid in Grenzen

Ein Ebay-Link wäre sinnvoll.

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#15
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

nein es war mir nicht klar ich wusste nciht das es so teuer ist und als ich bei ebay.de geguckt habe hat ein gewisser gppowerseller oder so aus den USA diese Shirts verkauft dann hab ich mir gedacht guck ich mal auf ebay.com und da hab ich sie auch gefunden und das für nur 19dollar das stück und dachte wow das ja mal toll aber das ich damit solche probleme bekomme hab ich nicht gewusst. Und gibt es nicht irgendwie eine Möglichkeit um die Zahlungen drum rum zu kommn ich meine 1000-1500euro sind nicht wenig für einen 19 jährigen schüler...

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#16
 Von 
InTally Media
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 23x hilfreich)

EV oder private Insolvenz :-)

Du wirst ums zahlen nicht drumherum kommen. Wenn Du wirklich Glück hast, hat der Anwalt nen guten Tag und sieht die 20 Stück als zu gering an - mir sind mehrer Fälle bekannt, bei denen sich Personen 1 oder 2 Polos im Ausland gekauft haben und die dann in D vom Zoll gemopst worden ... aber bei 20.. naja :???:

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#17
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

also wenn ich so eine Unterlassungserklärung vom Anwalt bekomme was habe ich dann zu beachten? soll ich unterschriebn und losschickn oder soll ich diese erst einem Anwalt vorlegen und wieso ist das eigentlich so, dass ich die Strafe zahlen muss und auf den Verkäufer kommt gar nichts zu? Er verkauft n der Woche vielleicht mehrere 100 dieser Polos und darf immer weiter machen und dir Anwälte suchen sich nur die kleinen Fische raus, genauso wie bei ebay, wie viel ich hier gelesen habe haben so viele Privatpersonen Strafen auferlegt bekommen, weil sie einpaar Artikel verkauft haben, ein Verkäufer bei ebay handelt mit mehreren 100 AF Artikeln in einer Woche und auf den sind die Anwälte nicht Scharf und wenn das stimmt, dass man AF hier nicht verkaufen darf, dann gehe ich mal davon aus, dass der verkäufer keine Originalware verkauft...
Naja...
Aber wonach berechnen die Anwälte die höhe der Geldstrafe? Ich habe 500USD an den Verkäufer gezahlt, die ich wohl vergessen kann und jetzt kommt noch die Geldstrafe von AF dazu das übersteigt doch jede relation...

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#18
 Von 
InTally Media
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 23x hilfreich)

Hm... Du erwähnst jetzt das erste mal AF... nicht gut!

Die Geldstrafe wird vorerst genau EUR 2080 betragen - wenn die Dinger gefälscht sind besteht die Möglichkeit (was ich aber eher für unwahrscheinlich halte) dass weitere Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können!

Was stand auf dem Zettel vom Zoll? Ist die Ware aus China oder aus den USA gekommen?

Mit den AF Mahnungen dürften die Anwälte bereits einen Betrag in Millionenhöhe eingetrieben haben (mit meinen EUR 2080 bestimmt sogar schon EUR 1.002.080,00 :respekt: ) Warum sollte man sich also die Mühe machen den VK in China (da kommt die Ware ja zu 99% her.. die gefälschte mein ich ;) ) mit 1prozentiger Wahrscheinlichkeit ausfindig zu machen wenns denn doch so einfach ist sich die S-Klasse und den Porsche für die Gattin zu ergaunern?


Da fällt mir noch was positives ein: Ich geh mal ganz stark davon aus, dass Du die Ware per PayPal bezahlt hast, oder? Reiche beschwerde ein und gib als Grund an, dass die Ware gefälscht ist - PayPal verlangt dann nach ein paar Tagen des hinhaltens ein Dokument (wie die es so schön nennen) woraus hervorgeht, dass die Artikel wirklich gefälscht sind. Solltest Du jetzt das Schreiben vom Zoll bzw. den Anwälten vorliegen haben, dass es sich um Plagiate handelt, bekommst Du die Kohle bestimmt zurück!

-- Editiert von InTally Media am 25.11.2006 17:50:24

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#19
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

Ja wenn ich wenigstens das Geld zurückerhalte ist das ja schonmal was trotzdem finde steht die strafe in keiner relation ich glaube ich sollte Jura studieren gehen und für irgendeine größere Marke arbeiten, dann werde ich solange es ebay gibt nie Geldprobleme haben... naja ich werde hoffen, dass ich das Geld dann irgendwie monatlich zahlen kann sonst wirds eh nichts und wie siehts mit dir aus warum hast du die strafe von 2080 bekommen? also wenn du antworten möchtest mich würds interessiern...

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#20
 Von 
InTally Media
Status:
Beginner
(107 Beiträge, 23x hilfreich)

Aus dem gleichen Grund wie hunderte/tausende andere auch - eBay Shop (gewerblich) mit den besagten Artikeln bei eBay gehabt und kurz nach Weihnachten lag die Rechnung im Briefkasten :) Mein Anwalt hatte die glücklicherweise auf 2000 Euro runterhandeln können (also 80 Euro gespart)... blöde nur dass ich dem auch noch 500 Piepen ins Geldbörslein schieben musste...

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hara7
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 8x hilfreich)

also lohnt es nicht einen anwalt einzuschalten auch wenn ich rechtsschutz versichert bin? Und ist das nicht was anderes wenn du ( Ichhoffe das "du" ist okay) gewerblich über ebay verkauft und ich es nur bestellt habe!? Und ich weiß ja nicht wie viel geld du damit verdient hast vielleicht hat es sich unterm Strich ja auch gelohnt aber bei mir gehts dann genau 2080euro ins minus... Wann ist es denn bei dir passiert wenn ich fragen darf und würde mich auch über antworten auf meine anderen fragen freuen.

0x Hilfreiche Antwort

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