Iphone Verpackung verkauft, Käufer droht?

20. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
xkillerx380
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Iphone Verpackung verkauft, Käufer droht?

Hallo,

ich habe neulich meine Iphone Verpackung zum Verkauf bei eBay eingestellt. Ich habe alles beschrieben und sogar ausdrücklich nochmal darauf hingewiesen, dass dies eine Verpackung ist, siehe: eBay Auktion

Nun habe Ich heute ein Brief vom Käufer bekommen, indem er sagt, dass er mir die Verpackung zurückschicken will und sein Geld zurück verlangt. Er meint das Ich versucht habe Ihn zu täuschen.
Ansonsten will er mich Anzeigen.

Meine Frage: Könnte er mich Anzeigen? Ich bin doch im Recht oder, da Ich alles beschrieben habe. Ich habe sogar die Kategorie berücksichtigt und extra darauf geachtet.

Problem bei eBay und Co?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Die Angabe das es sich um die Verpackung handelt ist imho nich hervorgehoben, eher versteckt.

quote:
Es ist Gebraucht und ist in einem guten Zustand (nur leichte Kratzer, die man nicht als Kratzer bezeichnen kann) und hat keine Dellen oder sonstiges...



Das suggeriert durch das
quote:
Es
ein iPhone, nicht eine Verpackung.

Der K hat gute Chancen dich dafür zu belangen.

-----------------
"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32814 Beiträge, 17246x hilfreich)

Hi,

natürlich kann er Sie anzeigen. Die Staatsanwaltschaft wird dann beurteilen, ob Betrug vorliegt oder nicht.

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sbsdh
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 55x hilfreich)

Warum denn wohl beginnt die Artikelbeschreibung nicht so:

Sie bieten hier nur auf die Vepackung eines Iphone....

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""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Sie bieten hier nur auf die Vepackung eines Iphone....


Wer kauft denn bitte eine iPhone-Verpackung zu einem nennenswerten Preis?

Es ist doch klar, warum der Verkäufer es nicht deutlich auswies und sich jetzt mit grenzenlos gutem Gewissen im Recht fühlt.

Die gleiche Verpackung verkaufte der Threadstarter ürbrigens schonmal:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=330387757702

Wurde wohl auch dort nicht abgenommen!

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

Warum nicht gleich in der Artikelüberschrift Verpackung eines iPhone dann kauft wahrscheinlich wirklich nur noch jemand der die Packung haben möchte.

btw gibt es für Verpackungen eine eigene Rubrik bei eBay unter Industriebedarf

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
seba79
Status:
Lehrling
(1486 Beiträge, 569x hilfreich)

quote:
Warum nicht gleich in der Artikelüberschrift Verpackung eines iPhone dann kauft wahrscheinlich wirklich nur noch jemand der die Packung haben möchte.


Einige haben es sich aber zur Lebensaufgabe gemacht, in betrügerischer oder betrugsähnlicher Absicht Verpackungen und Dummys von Handy zu verkaufen, da die Käufer der Ansicht sind, es handelt sich um das Gerät.

Auch handeln viele dieser Abzock-Verkäufer gewerblich, ohne gewerblich aufzutreten, da sie natürlich kein Widerrufsrecht einräumen wollen...sonst macht das Ganze ja keinen Sinn mehr.
Wenn dann eine Abmahnung zB vom vzbv kommt, wird gejammert, wie böse die Welt ist und die "Abmahnindustrie" doch ist...

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
badcobra18
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 10x hilfreich)

Hallo zusammen.

Also wenn ich mir so die Beschreibung der Auktion durchlese, habe ich den Eindruck, dass nicht nur die Verpackung kaufe, sondern das Gerät mit Originalverpackung.

Aber auch das Kleingedrucke ist wichtig: "Kein iPhone, nur Verpackung, wie beschrieben". Diese Angabe ist ja in der Auktionsbeschreibung vorhanden. Nur warum ist das ganze so schleierhaft formuliert?

Mein Tipp: lieber die rund 100 Euro zurückzahlen als verurteilt werden.

Gruß von badcobra18

-----------------
" Mit Geld geht alles!"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Ich habe sogar die Kategorie berücksichtigt und extra darauf geachtet.


Nein, denn die Kategorie ist falsch.

Im übrigen schreibst du hier doch ganz brauchbares Deutsch, in der Auktion aber das geradebrechte "zum Verkauf steht eine Apple iPhone 3G 8gb die schwarze Original Verpackung". Das riecht schon sehr danach, daß du davon ausgegangen bist, ein Leser würde denken, du könntest nicht richtig Deutsch und es als "iPhone mit schwarzer Verpackung" interpretieren.

Eine Analogie zu deinem Fall:

Kategorie: Autos > Für Bastler
Titel: "Porsche 911 Turbo"
Text: "Zum Verkauf steht eine Porsche 911 ein Turbo"
Käufer erwartet: einen Porsche 911 turbo
Du lieferst: einen Turbolader für einen Porsche 911

Ergo sehe ich hier überhaupt keine Chancen, den K auf Erfüllung in Anspruch zu nehmen. Im schlimmsten Fall müßtest du sogar ein iPhone liefern und man unterstellt dir seitens des StA eindeutige Betrugsabsichten.

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""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Sie bieten an ein I-phone 8 GB plus Originalverpackung (Aufzählung!)

Sie können doch nicht im Ernst glauben ein winziger Zusatz der im Text versteckt wird macht daraus einen unanfechtbaren Vertrag über einen Leerkarton?

Vor Gericht haben Sie überhaupt keine Chance mit Erfolg die Zahlung des Kaufpreises für einen Leerkarton zu erreichen.



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" "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
xkillerx380
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

gut, habe heute das geld sowieso zurückgeschickt.

also ist die sache schon gegessen.

danke nochmal

1x Hilfreiche Antwort

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