Irreführend? Pappschachtel-Auktion

20. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)
Irreführend? Pappschachtel-Auktion

Guten Tag,

bin auf folgende Auktion gestoßen: Link

Was ich mich frage: Ist dies bereits eine irreführende Auktion, bei der man Täuschung unterstellen könnte?

Denn die Kategorie ist eindeutig.

Dies gilt m.M. nach jedoch nicht für den Titel, der das Wort Verpackung erst am Schluss verwendet. Auch in der Beschreibung ist erst in der neunten Zeile Klartext gesprochen. Der Startpreis suggeriert m.M. nach ebenfalls, dass auf eine PS3 geboten werden würde.

Würde mich einfach für weitere Meinungen interessieren, weil ich nicht weiß, ob die richtige Kategorie bereits als Absicherung genügt (d.h. dass laut dieser ausreichend deutlich gemacht wurde, dass auf den Karton nicht auf die PS3 geboten wird...)

Viele Grüße,
Katanaka

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

-- Editiert Katanaka am 20.01.2013 16:30

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kay1212
Status:
Schüler
(289 Beiträge, 123x hilfreich)

Das soll ne Falle für unsere Ausländichen Mitbürger sein , die der deutschen Sprache nicht herre sind . Steht alles drin, das es nur nen Verpackung ist . Der Startpreis soll verwirren , das die denken sollen , das es um ein Gerät mit Verpackung ist .

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#2
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

hat das letzte Mal geklappt :bang:
http://www.ebay.de/itm/PS3-Sony-Playstation-3-Slim-120-GB-Verpackung-Packaging-/300837252491

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#3
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

@Pragmaticus, entsprechend sind ja auch die Bewertungen der Dame.

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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

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#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Wie viele Schachteln hat das Madel denn?

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

-- Editiert radfahrer999 am 20.01.2013 18:07

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Meine Meinung ist eindeutig: Sowas für 1€ reinzustellen, ist schon hart an der Grenze zum Betrug, denn n der Schachtel ist nichts, was irgrendeinen Wert oder Sinn ergibt. Es ist eine stinknormale Pappschachtel, wie man sie billiger auch im Post-Laden kaufen kann, wenn man was verschicken will. Allleine der Aufdruck macht es nicht, weil es keinerlei Sammlerwert hat.

Wer sowas imt 60€ Startpreis einstellt, stellt eine deutliche Falle auf. Sie kann froh sein, wenn das nicht in Strafanzeigen mündet. Denn in meinen Augen ist das über die Grauzone hinaus und eindeutig vorsätzlicher Betrug.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

@Radfahrer, auf jeden Fall scheint die Dame direkt an der Quelle zu sitzen...

@Mepeisen, freut mich, dass ich mit dem Gefühl nicht alleine dastehe. Zwar ist (wie gesagt) die Kategorie eindeutig, aber der Startpreis legt es m.E. schon darauf an. Die Laufzeit ist ebenfalls nur ein Tag. Den beendeten Auktionen zufolge hat sie es wohl schon gestern mit 110 EUR versucht.


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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

das ist mal ein Beispiel, wo eigentlich alles korrekt beschrieben wurde, der Verkäufer aber vor Gericht trotzdem scheitern könnte (imho würde).
Meine Meinung war schon immer (und das trotz teilweise gegenteiliger Auffassungen hier im Forum), dass es für einen Betrugsvorwurf ausreicht, wenn es jemand darauf anlegt, einen Irrtum zu erzeugen; und das ist hier klar gegeben.
Was soll beispielsweise der Startpreis sonst? Oder warum ist auf dem Foto die Verpackung nicht offen?

Von mir gäbe es ganz sicher eine Anzeige, wenn ich darauf hereingefallen wäre (man sagt immer, so dumm bin ich nicht, aber wie oft bietet man beispielsweise auf CDs oder DVDs etc., ohne wirklich komplett nachzulesen? - also niemals nie sagen).

Noch ein paar Sachen die mir aufgefallen sind:

- der Verkäufer handelt imho - festgestellt anhand der Anzahl der bereits verkauften Verpackungen, ich habe 20 gezählt - gewerblich (das würde ich der entsprechenden Behörde, dem Finanzamt, mal mitteilen)

- der Betrug (s.o.) wäre somit auch gewerblich :grins:

- der Verkäufer zockt die Käufer ab, ist aber selber sogar zu geizig für die Einstellgebühren (ich vermute jetzt mal, ohne das nachgeprüft zu haben, dass er immer die Gratiswochenenden nutzt)

- bei dem Startgebot käme zur Not vielleicht auch noch Wucher in Betracht, für den Fall, dass der Betrug nicht zieht (1 Euro und die Käufer hochbieten lassen wäre da klüger, leider hat man da aber auch einstellige Erträge dabei, siehe dazu auch seine anderen Verkäufe)

quote:
Sowas für 1€ reinzustellen, ist schon hart an der Grenze zum Betrug, denn n der Schachtel ist nichts, was irgrendeinen Wert oder Sinn ergibt. Es ist eine stinknormale Pappschachtel, wie man sie billiger auch im Post-Laden kaufen kann, wenn man was verschicken will. Allleine der Aufdruck macht es nicht, weil es keinerlei Sammlerwert hat.
So hart würde ich es jetzt nicht sagen, einen - kleinen - Wert hat der Karton ja schon. Das klassische Argument ist ja, dass man so den Widerverkaufswert seiner Ware erhöhen kann, wenn man den eigenen Karton schon entsorgt hat. Aber im Grunde stimme ich dir zu, mepeisen.

quote:
... und eindeutig vorsätzlicher Betrug.
Betrug ist immer vorsätzlich. :neck:

Stefan

PS: Die Auktion ist übrigens gerade verschwunden (Feind liest mit? Oder Ebay?).

-- Editiert reckoner am 20.01.2013 23:23

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Jo, liegt in der Natur der Sache, Betrug ohne Vorsatz ist kein Betrug. :)

Um zum wert zu kommen. Es gibt Verpackungen, die sich beispielsweise dadurch auszeichnen, Fächer direkt eingearbeitet zu haben oder eine vernünftige Funktion haben. Leere CD/DVD-Hüllen sind da ein gutes Beispiel, denn diese sind dazu da, die CDs aufzunehmen ohne dass sie verkratzen. Verpackungen, die eine besondere und außergewöhnliche Stabilität aufweisen.

IMHO ist das bei PS3-Verpackungen nicht mal ansatzweise der Fall und die Startpreise von 60€ und höher legen es darauf an. Darauf dass der potentielle Käufer es über die Google-Suche findet, gerade nicht auf die Kategorie achtet und geblendet vom vermeindlich günstigen Preis auch nicht denkt, dass er nur die leere Verpackung bekommt.
Davon ab: In meinen Augen legt sie es auf einen Irrtum an. Das entscheidende Wort "nur" fehlt. Sprich "nur Verpackung".

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#10
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

Das nur kurz von meiner Seite, bevor ich zur Arbeit muss:

- Mepeisen: Natürlich hat die PS3-Schachtel keine besondere Funktion. Allerdings gibt es gerade bei Entertainment Hardware doch einige 'Fanboys', die sich über Rundum-Pakete freuen. Daher kann man denke ich mit der Schachtel durchaus ein paar Groschen mehr rausschlagen. Halte ich zwar jetzt nicht für nötig, aber sei's drum.

- Ich sehe es zwar nicht wie Stefan, dass man den Karon prinzipiell leer fotografieren muss, aber dass der Titel eindeutig zu sein hat. Wenn man die beendete Auktion von Schimm mal anwählt, werden da ja alternative Auktionen vorgeschlagen. Bei denen es u.a. heißt "Nur Verpackung". Das ist, finde ich, schon sehr deutlich. Hier wurde ja im Titel zuerst die Hardware (auf die man nicht bietet) erwähnt.

Auf jeden Fall freut mich, dass der Startpreis bereits so kritisch gesehen wird. Einerseits denke ich mir, kann man seinen Müll für 100 EUR Startpreis einstellen. Doch insbesonders bei diesen Pappschachtel-Verkäufern wird damit m.M. ein falscher Eindruck erweckt. v.a. in Verbindung mit der kurzen Laufzeit von nur einem Tag.

Allerdings weiß ich nicht, ob (wie von Stefan gesagt) Wucher in Betracht kommt - impliziert der nicht eine Zwangslage des Käufers?

@Stefan, die wurde wohl seitens Ebay gelöscht. Ansonsten wäre die Auktion ja noch aufrufbar, mit dem Hinweis "Wurde vom Verkäufer beendet".
Möchte aber mal die Dame im Auge behalten. Natürlich soll der Käufer mündig sein, aber manchmal finde ich gewisse Verkäufer-Verhaltensweisen wirklich sehr unverschämt und anmaßend.



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-- Editiert Katanaka am 21.01.2013 08:28

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
impliziert der nicht eine Zwangslage des Käufers?
Durchaus ja. Insofern ist es fragwürdig, ob einem der Staatsanwalt da folgt, wenn man Strafanzeige wegen Wuchers stellen würde.

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#12
 Von 
Wickie1
Status:
Beginner
(99 Beiträge, 86x hilfreich)

Zitat:
das ist mal ein Beispiel, wo eigentlich alles korrekt beschrieben wurde, der Verkäufer aber vor Gericht trotzdem scheitern könnte (imho würde).

Das würde ich so nicht direkt sagen. Ok, das allgemeine Internetdeutsch ist schon ziemlich hart an der Grenze zur Legasthenie. Sehen wir uns mal die deutsche Beschreibung an:
http://www.ebay.de/itm/300846709732
quote:
PS3 Sony Playstation 3 Slim (160 GB) Verpackung Packaging

Nach deutscher Rechtschreibung handelt es sich hier eindeutig erst mal um eine:

PS3 Sony Playstation 3 Slim (160 GB)

denn das ist der offizielle Titel. Dahinter steht noch irgendwas mit Verpackung. Nimmt man das als Aufzählung fehlt das Komma oder das "und". Will der Typ nur die Verpackung verkaufen, hätte er korrekterweise schreiben müssen:

PS3-Sony-Playstation-3-Slim-Verpackung

Dann und nur dann hätte man eindeutig daraus ableiten können, dass er nur den Karton verscherbeln will. Jetzt gibt es dafür zwei mögliche Erklärungen:

1. vorsätzlicher Betrug
2. unterdurchschnittliche orthografische Fähigkeiten

Vermutlich trifft beides zu. Die Idee, Verpackungen zu verkaufen, ist ja nicht neu. Besonders originell war das anfangs mit der X-Box (Box=Schachtel). Liest man sich die Beschreibung durch, sollte man als normal denkfähiger Mensch sowohl in Deutsch als auch in Englisch erkennen können, dass man hier nur eine normale Pappschachtel ersteigert. Von daher gehören eigentlich beide - sowohl Käufer als auch Verkäufer bestraft.


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-- Editiert Wickie1 am 27.01.2013 17:52

-- Editiert Wickie1 am 27.01.2013 17:53

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
2. unterdurchschnittliche orthografische Fähigkeiten
Das würde ich vielleicht einmal durchgehen lassen, nicht aber 20 mal. Wenn jemand durch einen strittigen Verkauf gelernt hat (gelernt haben muss!), dass seine Beschreibung missverständlich ist, dann darf er sie so nicht weiter verwenden.
Und da haben wir dann auch den für Betrug nötigen Vorsatz.

quote:
Von daher gehören eigentlich beide - sowohl Käufer als auch Verkäufer bestraft.
Grundsätzlich nein. Bei einem Betrug ist fast immer die Dummheit eines anderen erforderlich, das Argument würde also auf praktisch alle Betrugsopfer passen. Und Dummheit ist ja wohl nicht strafbar, oder? (aber wohlgemerkt, das ausnutzen dieser Dummheit)

Stefan

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