Irreführende Artikelbeschreibung ?

7. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
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Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)
Irreführende Artikelbeschreibung ?

Hallo.
Habe bei ebay einen PC erstanden Mit der Artikelbeschreibung-Kopfzeile:AMD Athlon XP 2800 +120GB +DVD _+RW +512MB RAM +Monitor
Ganz unten in der Auflistung der eingebauten Teile steht der Zusatz. "Jetzt kommts ab einem Gebotsbetrag von 340euro gebe ich euch zusätzlich noch mit auf die Reise:
-50 DVD Spindel
-50 DVD Hüllen
-Software für alles mögliche:-)
-Originale Raritäten an DVDs
-Und wenn ihr haben wollt gegen extra 77Aufpreis den Monitor für 77euro Fujitsu Siemens Scaleo der dazu war.

Nun sind wir unterschiedlicher meinung was den Monitor betrifft. Ich glaube er gehört dazu und der Verkäufer meint er kostet zusätzlich 77€ als gehört nicht dazu.
Ist der Kaufvertrag nun zustandegekommen ? Und wenn mit oder ohne Monitor ?

Problem bei eBay und Co?

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77 Antworten
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#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Für eine Beurteilung bräuchten wir schon deie komplette Auktion, also den Link.

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#2
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Und hier ist er:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8804722787&ssPageName=ADME:B:EOIBSA:DE:31

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#3
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Na ja, es ist mal wieder die Situation, die hier schon häufig zum Thema war: Die Artkelbeschreibung und der Auktionstext beißen sich. Wie dies rechtlich zu beurteilen ist, wurde noch nie so befriedigend geklärt. Es wird wie so häufig auf den einzelfall ankommen.

Ist halt die Frage, was du möchtest. Den Kaufvertrag mit monitor gerichtlich durchzusetzen dürfte schwer sein, da in der artikelbeschreibung eindeutig steht, daß dieser nur per aufpreis zu bekommen ist, auch wenn die überschrift irreführend ist. die sauberste lösung wäre wohl eine vertragsauflösung. dies dürfte auch im interesse des VK sein, da er auch fehler gemacht hat und vor gericht ebenfalls ein hihes risiko eingehen würde.

so sehe ich die sache

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Folgendes habe ich bereits Angeboten aber seither keine Nachricht erhalten.
Auf Grund dieser Mail von ebay und den ebay Richtlinien:Irreführende Artikelbeschreibung
Stehen nun drei Möglichkeiten offen.
1. Es bleibt wie es ist und wir lassen es auf einen Rechtsstreit ankommen ?
2. Ich überweise das Geld und sie liefern den PC mit Monitor ?
3. Wir anulieren den Kaufvertrag in gegenseitigem einverständniss ?
Also was darf es sein ?

Ist es in diesem Fall nicht so wie in dem mit den 50/ 8 CD`s ??

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#5
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Ist es in diesem Fall nicht so wie in dem mit den 50/ 8 CD`s ??*

Sehe ich nicht so, da die Artikelbeschreibung für sich genommen eindeutig ist. Der Monitor wird nur mit Aufpreis angeboten. Lediglich die Überschrift würde zunächst etwas anderes vermuten lassen. Eine betrügerische Absicht würde ich hier schon gar nicht sehen. An deiner Stelle würde ich vom Vertrag zurücktreten und fertig ist es.

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#6
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Kann ich dies einseitig machen ??
Also mail schreiben und mitteilen dass ich auf grund der irreführenden artikelbeschreibung vom Kauf zurücktrete ?

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#7
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Sicher kannst du das! Der Gegenseite würde dann lediglich die Möglichkeit bleiben, dich auf Erfüllung des Vertrages zu verklagen. Und das wäre angesichts des Poblems Überschrift/Beschreibung sehr gewagt. Daher halte ich die Auflösung der Vertages für beide Seiten als die sicherste Lösung. Vor Gericht dürften beide Parteien ins Schwitzen kommen.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Das kam gerade rein !!!
Weder noch ich habe ihnen geschrieben ich gehe gleich morgen zu meinem Anwealt und gehe den fall schon mal durch damit ich mein Urlaubsgeld wieder aufbessern kann also im Artikelbeschreibung kann man automtaisch wenn man das lesen mächtig ist das der monitor zum Aufpreis von 77euro haben kann basta ich komme ihnen schon so entgegen und biete ihnen es für 50euro aufpreis an und was machen sie? Also bitte ich lasse mich nicht hintergehen ich habe Ebay geschrieben das das Angebot kein irreführendes Angebot gibt denn es steht richtig beschrieben ohne Zweifel also sie haben einen rechtskräftigen Kaufvertrag abgeschlossen wenn sie den Nicht einhalten werde ich als Verkäufer die Schritte in betracht ziehen die auch unten bei den zahlungsbedingungen standen wenn sie nicht in der Lage sind zu lesen müssen sie halt dafür gerade stehen wie gesagt sie haben schon ein Schnäppchen geschlagen mehr kann ich für sie nicht tun ausser sie nach den 3 tagen als unzuverlässiger Käufer melden sie verwarnen zu lassen wie das Ebay´mir geschrieben hat und sie anschliessend nach Ablauf einer Woche anzuzeigen da sie den kaufvertrag nicht eingehalten haben und sie auf 70% Schadensersatz zu verklagen welche sie bezahlen müssen stand ja unten drin und dann haben sie 180euro verlust und dafür aber keine Ware ihnen überlassen.Ihre einzigste Option ist das sie das Geld nun Online überweisen und fertig so das es am Mittwoch drauf ist alles andere wird halt teuerer für sie .ich habe es schon mal durch das jemand falsch gelesen hat und dann gab es 500euro für mich und einen enttäuschten Käufer Pech sage ich nur deswegen habe ich mir Privat einen Anwalt genommen ist zwar erstmal teuer aber es lohnt sich wenn man unwissende Käufer hat mfg

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#9
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Aus der "mich" Seite des Verkäufers:

>>Hallo hier verkaufe ich meine Ware aus Kellerfünden Selbstanschaffungen von Freunden und Bekannten ELtern Arbeitskollegen etc..einfach alles was noch was wert ist <<

Ist das ein Verkaufsagent???

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#10
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Keine Ahnnung, was wüde das ändern?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

*Keine Ahnnung, was wüde das ändern?*

Er wäre dann gewerblich und du hättest ein widerrufsrecht. aber ich sehe da überhaupt keinen ansatz. scheint mir ein ganz normaler Privater zu sein.

Zu seinen Drohungen: Letztendlich mußt du selber entscheiden wie nervenstark du bist, um die sache durchzuziehen. Aus erfahrung kann ich dir aber sagen, daß solche Ansagen zu 99% heiße Luft sind, zumal in diesem Fall hier noch eine Menge juristischer Blödsinn dazukommt. Insbesondere die 70% Schadenersatz, der hat wirklich Nerven.

Wäre ich an deiner Stelle, würde ich vom Kauf zurücktreten, weil Beschreibung von Überschrift abweicht, und alles andere auf dich zukommen lassen. Mach nicht den Fehler, den PC mit Monitor einklagen zu wollen. das würde sicherlich nach hinten losgehen, da auch du mehr Sorgfalt beim lesen an den tag hättest legen müssen. Die Tips sind selbstverständlich unverbindlich und eine persönliche Einschätzung der Situation. Du wirst sicher nicht um eine neg. Bewertung und eine meldung bei ebay herumkommen, aber auch da könntest du mit einer sachlichen Bemerkung gut herauskommen.

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#12
 Von 
Agenor
Status:
Praktikant
(690 Beiträge, 161x hilfreich)

Also ich schliesse mich Normi an.
Einklagen wuerde ich die Geraete nicht.
Wenn Dir das vom Verkaeufer gemachte _Angebot_ (50 statt 77 Euro) zusagt, dann schlage zu. Ansonsten bestehe auf das Zuruecktreten.
Was tatsaechlich auf heisse Luft schliessen laesst ist die Sache mit den frech geforderten 70% ... wieso solche Leute nicht gleich 95% fordern verstehe ich nicht :)

Agenor

Lass uns wissen, wie's weiter geht ... wenn es eine Fortsetzung geben sollte.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Fortsetzung folgt.
Es waren Heute 4 etwa gleichlautende Mails.

Sehen sie wo sie her kommen also ich stimme den Widerspruch nicht zu das mit den 50euro war Kolanz weil ich gute Laune hatte mehr nicht in der Artikelbeschreibung steht eindeutig beschrieben was der Monitor als Aufpreis kostet sollte sie den Gesamtbetrag nicht bis Mittowch bezahlt haben liegt eine Anzeige wegen Artlistiger Täuschungs Betruges und nicht einhaltung eines gesetzlichen kaufvertrages vor ich werde sie am 13.05 als unzuverlässigen Käufer melden und somit eine verwarnung für sie beantragen auch eine E-Mail von Ihren täuschungsversuchen von wegen Irreführung und so weiter das können sie sich sonst wohin stecken aber ich habe ebay schon geschrieben was sie für einer sind und mit welchen tricks sie versuchen hier artlistig und scheinheilig noch an den Monitor zu kommen zusätzlich werde ich eine Strafanzeige stellen wegen Schadensersatzansprüche das heisst sie bezahlen für die Auktion 180euro und bekommen nichts ausser der Anzeige die noch folgen wird wird mir ein vergnügen sein das Angebot am Mittwoch wieder rein zu stellen und die Kosten doppelt zu bekommen dank Ihrer Unwissenheit aber egal mich solls nicht stören viel Spaß wünsche ich dann noch warte noch bis Mittwoch dann ist Stichtag

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Na, das war wohl eindeutig. Der typ hat keinerlei ahnung und versucht dich nur einzuschüchtern. Betrug und arglistige Täuschung, selten so einen Schwachsinn gehört. ich würde mich ruhig zurücklehnen...

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#15
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Wieder einmal läßt der Stil und die Rechtschreibung auf die Schlichtheit des Gemütes schließen. ;)
Und so einer hat 'anwalt' in seinem Nick stehen...

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Am Dienstag letzte drohung erhalten und seit her hab ich nichts mehr von ihm gehört. Dafür hab ich Heute gesehen, dass er kein ebay-Mitglied mehr ist.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Leider geht das Drama weiter.Nachdem er mich nun wegen einem nicht bezahlten Artikel bei ebay gemmeldet hat, war sein Profil auf einmal wieder sichtbar doch die Bewertungen hat er auf privart gesetzt(die üblichen Drohungen und Beschimpfungen)sind obligatorisch und bedürfen keiner extra nennung.Nach dem Kontakt mit ebay und deren anraten, hab ich eine negative Bewertung abgegeben "irrführende Beschreibung,Drohungen und Beleidigungen".Ist übrigens trotz Privat möglich auf seiner mich Seite. Daraufhin kamen wir zu einer neuen Dimension des Umganges. Nicht nur dass natürlich umgehend auch ich meine negative Bewertung hatte, jetzt hat er den von mir ersteigerten PC mit genau dem selben Text wieder drinnen und drunter groß,fett und rot:Spassbieter Carsten_Rot wurde angezeigt wegen nichteinhaltung des Kaufvertrages!!!Schadensersatzforderungen kommen noch mfg

Am 25.05.06 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:

Hallo nicht wundern der Bieter und damalige Käufer hat nicht bezahlt er wollte den Monitor kostenlos dazu obwohl richtig beschrieben steht das er ab einen aufpreis von 77euro zu erwerben wäre aber er konnte nicht lesen und bewertete mich negativ und nun wird er angezeigt und verklagt da er ja den kaufvertrag nicht eingehalten hatte.

Am 27.05.06 hat der Verkäufer die folgenden Angaben hinzugefügt:

Hallo was ich noch schreiben wollte also sollt der Gebotsbetrag nicht bei 200euro liegen vor den Ablauf der 12 Stunden wird der PC entweder anderstweitig verkauft oder verschrottet also ranhalten er ist weit aus mehr wert glaubt mir.

Das war jetzt eine Nummer zu heftig. Nun habe ich Anzeige erstattet wegen Nötigung, Rufschädigung und Verleumdung zumal ebay nach wie vor nicht reagiert hat.
Auserdem, habe ich gerade ein Spiel bei ebay zum Verkauf und was glaubt ihr wer der Höchstbietende ist ????
Richtig anwalt_1911 Fortsetzung also garantiert.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Weia, weia, weia...der liebe 'anwalt_1911' ist ja gut drauf. Allein diese bombastischen Ergüsse in schriftlicher Art sind ein Traum. Dem Pisa-Studie läßt grüßen... ;)

@carsten_rot: Ich hoffe, Ihr Auktionstext ist so ein-ein-eindeutig formuliert, daß der Anwalt *hüstel* nicht irgendwo noch was findet , das ihn darauf schließen läßt, daß es bei erfolgreichem Gewinn der Auktion zu dem Spiel die passende Konsole sowie die dazugehörige Anbauwand nebst Wohnzimmer gibt, sonst wird das teuer für Sie. ;)


MfG,

der Ritter

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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

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#19
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Normi:

quote:
scheint mir ein ganz normaler Privater zu sein.

Ich erlaube mir mal, zumindest den 'ganz normaler'-Teil dieses Satzes anzuzweifeln...habe mir gerade die PC-Auktion mal angeschaut. Da kriechich ja Plaque bei sowas... :(

Interessant kommt mir vor, daß das Angebot selbst in durchaus passablem Deutsch abgefaßt ist, die Liebenswürdigkeiten am Ende aber dann in der bereits durch den TE geschilderten stümperhaften Form. Oder macht das Drohen, Anzeigen und Verklagen ein Beauftragter des Anbieters?

Solche netten Menschen verderben einem dann aber schon den Spaß an Ebay noch weiter...


MfG,

der Ritter

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"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

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#20
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Schrumpfgermane: Sowas nennt man in Fachkreisen dann 'kalte Füße'... ;)

-----------------
"Hoyotoho! <img src=http://www.cosgan.de/images/midi/figuren/a130.gif> </img>"

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#22
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

Das Angebot kann dann nur von ebay gelöscht worden sein,denn sonst wäre es noch unter *beendete Angebote* zu finden.


-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

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#23
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo Carsten,
was sich Dein VK da geleistet hat, verstösst gegen jegliche guten Sitten und ist meiner Meinung nach überhaupt nicht mit den Ebay-Grundsätzen vereinbar!
Solch ein Text gehört keinesfalls in eine Artikelbeschreibung und dürfte auch nicht von Ebay toleriert werden. Diesbezüglich würde ich sofort Ebay anschreiben und versuchen durchzusetzen, dass dieses "Angebot" so nicht veröffentlicht werden darf. Dieses Verbot müsste von Ebay ausgesprochen werden. Denn es handelt sich hier um eine Diffamierung sondergleichen. Da gibt es bei Ebay spezielle Ansprechpartner, die wirklich etwas unternehmen! Ich weiß allerdings nicht, ob man die hier nennen darf?
Ich habe gerade gelesen, dass das Angebot entfernt wurde. Dies kann nur von Ebay gekommen sein!

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

ich hab bereits gestern schon das Sicherheitsportal angeschrieben, wegen dem zusatz. Heute hab ich dann die die Rückmeldung erhalten, dass die seite so bald als möglich in augenschin genommen wird.
Dafür hab ich aber auch gerade wieder die zweite erinnerung von ebay erhalten wegen der zahlung dass ich vom verkäferdeswegen verwarnt werden könnte.
Beim ersten mal hab ich schon ne ausführliche Stellungnahme geschrieben und jetzt gerade diese:Hallo Frau Richter.
Ich weiss ja nicht wie sie dazu kommen mich erneut an eine Zahlung zu
erinnern, wo der Kaufvertrag schon längst wegen irreführender
Artikelbeschreibung wiederrufen wurde, ich seit dem 06.05. permanent mit
ebay diesbezüglich in Kontakt stehe (FrauSchiller,Veth,Stenge,usw.)siehe
auch Anhang, ich inzwischen bei der Stadsanwaltschaft Anzeige erstattet habe
wegen Nötigung und Rufmord gegen den Verkäufer und ebay noch immer nicht
aktiv wird, Der Artikel bereits wieder angeboten wird unter
Art.Nr.8816854384 Ich in diesem Angebot öffentlich als Betrüger dargestellt
werde mit meinem Mitgliedsnamen und ich eine genau so verläumderische und
entwürdigende Bewertung des Verkäufers erhalten habe?
Statt den Verkäufer zu sperren, die negative Bewertung und öffentliche
Verleumdung zu löschen, haben sie die dreistigkeit, mir erneut eine
Verwarnung anzudrohen.
Herzlichen Dank, ich bin vom ebay Käuferschutz begeistert !!!!!
Das musste sein denn langsam liegen bei mir die Nerven blank.

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Das kann man gut verstehen, dass Deine Nerven blank liegen. Ebay ist da etwas zu langsam. Aber immerhin haben sie reagiert, was die Entfernung des Artikels angeht.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
schnee-einsiedel
Status:
Student
(2193 Beiträge, 319x hilfreich)

http://pages.ebay.de/help/sell/manage_bidders_ov.html

Wenn es über das Versenden von Textbausteinen hinausgehen sollte,ist schon mancher von den ebay-Mitarbeitern enttäuscht worden.

-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Danke. Guter Link, hab ich bisher noch nie gesehen. Man lernt halt nie aus.
Den seinen gibts der Herr im Schlaf und anderen im Forum !

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12322.01.2014 21:27:22
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 25x hilfreich)

Auch dir herzlichen Dank.
In der Tat. Doch wenn mir jetzt noch jemand sagen könnte wie ich einen ebay Mitarbeiter bekomme, der mich alleinig betreut bis das Thema endlich erledigt ist, wär ich happy.
So weiss offenbar die linke nicht was die rechte tut.

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
blue roses
Status:
Schüler
(221 Beiträge, 40x hilfreich)

Die Zahlungshinweise von anwalt_1911 sind ja heftig:
"Bitte überweisen sie den fälligen Betrag innerhalb der nächsten 3 Werktage nicht später danke.Spassbieter erhalten ein Bonus und müssen einen Pauschalen Betrag von der Hälfte des zu bezahlenden Gebotes(Schadenersatz) dieses fordert mein Anwalt dann ein..Mfg Da ich Privatverkäufer bin kann ich leider keine Garantie oder jegliche Gewährleistung geben.Bei Verlust haftet Käufer"

Da kann das Angebot noch so gut sein- ein Gebot würde ich mir da verkneifen können...!

Schon mal Kontakt mit anderen Käufern von ihm aufgenommen?!

-----------------
"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"

1x Hilfreiche Antwort

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