So,
nun hat es auch jemanden aus meinem Bekanntenkreis erwischt.
Er sucht seit einiger Zeit ein Nokia N-Gage für seinen Sohn und war der Meinung heute morgen fündig geworden zu sein.
Und das noch für einen guten Preis.
Nachdem ich mir nun die Auktion genauer ansgesehen habe, liest man ganz unten im Text, das es sich um die N-Gage Speicherkarte handelt.
Frage: Muss er die Auktion abwickeln, obwohl das vermeintliche Handy in der falschen Kategorie eingestellt war und die Auktion ja irgendwie irreführend ist.
.....N-Gage in OVP............komplette Zubehör dazu..........technische Daten des Handys sind aufgeführt und nicht die der Speicherkarte etc.
Aber seht selbst:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=3380979409&ssPageName=ADME:B:EOAB:DE:6
Auf was kann er sich berufen, wenn er die Speicherkarte ja gar nicht haben wollte, sondern das Handy?
Gruß
Campa
.
Irreführende Beschreibung??!
Die AB ist IMO absichtlich irreführend (wer eine Speicherkarte verkaufen will, beschreibt nicht das zugehörige Handy in allen Einzelheiten).
Davon befreien den VK auch nicht die "bitte lesen"-Hinweise.
Wenn Sie sich einen guten Anwalt nehmen und der Richter nicht ganz deppert ist, haben Sie gute Chancen, die Herausgabe des Handys zu erstreiten.
Eine Pflicht zur Abnahme der Speicherkarte besteht schon mal gar nicht, wenn Sie nach §121 BGB
den offensichtlichen Irrtum (§119 BGB
) unverzüglich anfechten.
Naja,
Gerichte muss man ja nicht mit jedem Kram gleich beschäftigen. Die sollen sich mal um die großen Dinge kümmern.
Die Frage ist vielmehr wie man dem Verkäufer (oder eBay) formuliert, das man nicht interessiert ist die Auktion durchzuführen.
Gruß
Campa
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Eindeutig Erklärungsirrtum. Titel, Beschreibung und Kategorie sind eindeutig irreführend. Er muß keine Speicherkarte zu diesem Preis abnehmen.
Dazu klarer Fall von ebay-Gebührenumgehung (am besten ebay melden) und "Privatverkauf" trotz offensichtlichen Handels.
Es hilft vielleicht auch ein Hinweis an den Verkäufer, daß man gewisse Chancen hätte, nach dieser Auktion das Telefon mit Speicherkarte zum Auktionspreis einzuklagen. Und daß man einen Hinweis an den Rechteinhaber an den Spielen geben könnte, zu prüfen, ob das legale Kopien der Spiele sind, die der Verkäufer immer wieder auf Speicherkarten und CD-ROMs angeboten hat.
Dein Bekannter muß sich aber fragen lassen, warum er überhaupt bei jemand mit 10 negativen und 3 neutralen von ca. 100 Bewertungen bietet, der schon gestohlene Ware verkauft hat.
Gruß
Bear
Ja Bear,
so ähnlich verlief auch unser Telefonat, aber er hat mir irgendwas von Modem erzählt, das das alles ewig dauert und er wohl gerade aufgestanden war und er ganz aufgeregt war und quasi erst gekauft und dann gelesen.
Ihm sei jetzt auch nicht mit Vorwürfen geholfen und da er schon das ein oder andere Schnäppchen verpasst hat wegen der ganzen Leserei, hat er diesmal glich zugeschlagen.
Gruß
Campa
Das mit der Software vertreiberei hat mich auch schon gewundert, da der V. ja schon einige Speicherkarten verkauft hat, aber dort waren die Aussagen eindeitiger.
Vielleicht interessiert sich ja Nokia wirklich dafür.
Nein, Vorwürfe helfen überhaupt nicht, Dein Bekannter muß da raus, das dürfte aber kein Problem sein.
Er muß ja nicht mal den ganzen Auktionstext lesen, es reicht schon der Anteil von nur 89,7 % positiven Bewertungen, den man gleich oben auf der Auktionsseite sieht (wobei selbst das wohl noch geschönt ist, er hat 87 positive von 100 "gültigen" insgesamt, also eigentlich nur 87 % positive). Bei sowas sollte man _dann_ wirklich genau lesen und mal nach den Bewertungen schauen.
Bei den anderen Auktionen ist das Angebot teilweise eindeutiger, doch bei Artikel 3373492282 lautet der Titel beispielsweise "13 N-Gage Spiele auf einer MMC-Karte" und im Text erfährt man dann, daß keine Speicherkarte versteigert wird, sondern nur die Spiele auf CD-ROM.
Egal wie korrekt der Auktionstext ist, sofern die Spiele nicht exakt auf dieser CD oder Speicherkarte (in anderen Auktionen) in den Handel gekommen sind, sondern vom Verkäufer draufkopiert wurden, darf er sich auf einiges gefaßt machen, wenn Nokia draufkommt (oder wer immer die Rechte besitzt).
Gruß
Bear
Hallo zusammen!
Er muß ja nicht mal den ganzen Auktionstext lesen, es reicht schon der Anteil von nur 89,7 % positiven Bewertungen, den man gleich oben auf der Auktionsseite sieht (wobei selbst das wohl noch geschönt ist, er hat 87 positive von 100 "gültigen" insgesamt, also eigentlich nur 87 % positive).
Das ist die Unlogik im Ebay bewertungssystem. Neutrale Bewertungen zählen nicht mit.
Ebay rechnet:
(1-(10/97)*100)=89,7%
97 Bewertungen gesamt, 10 negative (die 3 neutrelen werden unter den Tisch gekehrt)
Rechnerisch korrekt wären natürlich (1-(13/100)*100)
= 87%. Habe deswegen bei Ebay schon vor Wochen angefragt, aber bisher null Antwort.
Ich hatte damals einen Anbieter wg zu hogher Versandkosten neutral bewertet. Der Kerl hatte 98,3% positive Bewertungen laut Ebay, aber über 40 neutrale. Bei dem guten Wert habe ich mir nicht die ganzen Bewertungen angeschaut... Naja, war hallt Lehrgeld.
Gruß
Marcus
Erklärungsirrtum?
Das ist arglistige Täuschung und grenzt an Betrug. eBay kennt da nix - der Anbieter sollte für zunächst für drei Monate (ein-)gesperrt werden.
@ Campa: deine Beiträge gefallen mir, besonders bei dem SLK Vertrag! Aber warum konntest du dir diese (leichte) Frage nicht selbst beantworten? War es die Unsicherheit, weil es ein Freund/Bekannter ist?
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
<a href="http://sevriens.net" target="blank">sevriens.net</a>
Danke Herr Sevriens,
sicher, ICH hätte demjenigen die passenden Sätze schom um die Ohren gehauen, aber ich habe keine Ahnung auf welche Paragraphen man sich beruft, bzw. berufen kann.
Mein Bekannter hat es gern ausführlicher und mit Hand und Fuß.
Wenn ich sage so und so, dann kommt er Mittags an und sagt: Mein Nachbar hat aber gesagt........oder ein Arbeitskollege hat gesagt.......etc.
Mit Hinweis auf exzistierende § aber, gibt er Ruhe.
Der letzte Stand der Dinge ist, das er vom Kaufvertrag zurückgetreten ist, eBay eine Nachricht hat zukommen lassen und der Verkäufer lediglich geschrieben hat, das er am Montag sich, nach einem Gespräch mit seinem Anwalt (versteckte Drohung?), melden wird, ob ein Vertrgsrücktritt möglich sei.
Im übrigen hat der Verkäufer den passenden Link zu diesem Forum erhalten und wird sicherlich mitlesen.
Dank DSL/Flatrate und Pop3 Server, bin ich nun auch über bisherigen und folgenden Schriftverkehr informiert.
Gruß
Campa
@ Verkäufer der Speicherkarte:
Den Gang zum Anwalt sollten Sie sich als Verkäufer sparen...
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
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"Glück zu zerstören, ist leicht, wiederzugeben - so schwer!" (Herder)
Woher ergibt sich das Rücktrittsrecht?
Ich dachte eher, an eine Anfechtung, die, wenn auf § 199 BGb beruht, unverzüglich erklärt werden sollte. Ich meine, die Voraussetzungen von § 123 BGB
sind erfüllt.
Schöne Grüße
RA D.P.M. Sevriens
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"Glück zu zerstören, ist leicht, wiederzugeben - so schwer!" (Herder)
Nunja, gleich am Anfang steht ja hinter
"Nokia N-GAGE in original Verpackung"
ein *
und direkt dahinter "(vor dem bieten bitte lesen)"
da würde ich doch erstmal solange scrollen bis ich den zweiten * mit der entsprechenden Erklärung (die ich ja bitte vor dem bieten lesen soll) finde ;-)
Allerdings ist das schon derbe irreführend, dass da die Daten des Handys stehen und erst ganz unten steht, dass es sich um die Karte handelt, das erinnert mich an die damaligen "Spiele-Verpackungs-Verkäufe" bei eBay...
Nokia N-GAGE in original Verpackung*(vor dem bieten bitte lesen)
Diesem liegt natürlich auch die 32 MB Nokia MMC bei, Gerät ist nagelneu und technisch einwandfrei.
Das Handy hat keine Gebrauchsspuren und das komplette Zubehör ist vorhanden !!!
*ACHTUNG: Ihr bietet für 1x 128MB MMC Speicherkarte auf der sich folgende Spiele(Vollversionen) befinden. Nur die Speicherkarte wird angeboten. Das Handy kann nur gegen einen Aufpreis von 319.- Eur nach der Auktion verkauftwerden.
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wenn ich autoradio verkaufe kann ich doch net mein auto groß anpreisen, u. unten ganz beiläufig erwähnen das es sich nur ums autoradio handelt nicht ums auto!
Und jetzt?
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