Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgendes Problem.
Habe bei Ebay auf eine Originalverpackung geboten, die ich (zwecks schlechter Beschreibung)ersteigert habe.
Ich schrieb den Käufer an um nach Infos über das Produkt zu fragen, da teilte er mir mit ich solle genauer lesen. und dann fand ich den Hinweis!
Nun bat ich ihn das Gebot von mir zu streichen von Ebay aus war es nicht mehr möglich.
Der Verkäufer droht mir nun mit rechtl. Schritten, er möchte den Kaufvertrag durchsetzen.
Was kann ich nun tun.
Gibt es eine Möglichkeit?
Es war ein Irrtum!
Mit freundlichen Grüßen
MBUE
Irrtum Artikelbeschreibung - Verkäufer nimmt Gebot nicht zurück
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
*Habe bei Ebay auf eine Originalverpackung geboten, die ich (zwecks schlechter Beschreibung)ersteigert habe.*
*Nun bat ich ihn das Gebot von mir zu streichen*
Ja was denn nun? Ist die Auktion beendet oder nicht?
*von Ebay aus war es nicht mehr möglich.*
Ebay streicht keine Gebote!
Ein Link zur Auktion ist hier unvermeidlich, wenn man etwas dazu sagen soll.
-- Editiert von normi am 15.08.2007 09:33:28
Die Auktionen sind nun beendet!
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200133841526
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=200133841505
Ich habe leider voreilig geboten!
Natürlich wollte ich ein Macbook ersteigern!
Ich habe meinen Irrtum gleich mitgeteilt und um eine Rücknahme gebeten.
-- Editiert von MBUE am 15.08.2007 09:40:53
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
*Ich habe meinen Irrtum gleich mitgeteilt und um eine Rücknahme gebeten.*
Rücknahme wovon?
Eine Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum nach §119 BGB
könnte hier durchaus möglich sein, da der Auktionspreis für die Ware exorbitant hoch ist.
Das solltest du dem VK so mitteilen. Daß er auf Erfüllung des Vertrages pocht, wäre verständlich. Dies gerichtlich durchzusetzen wäre allerdings mit einem sehr hohen Risiko verbunden.
Im übrigen ist dem VK nicht vorzuwerfen. Bereits im ersten Satz wird deutlich erwähnt, worauf man bietet.
Und für alle Kritiker: Die Frage bei der Auktion 2 zeigt, daß es einen Markt für OVP gibt.
-- Editiert von normi am 15.08.2007 09:46:11
Das ist schon recht deutlich beschrieben,wobei die Artikelzeile wohl nicht eindeutig genug ist.
Glaube nicht,dass er damit vor Gericht zieht.
Wieso Rücknahme,hast du schon bezahlt und die Kartons erhalten?
-----------------
" Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern?"
Ich habe nichts bezahlt!
und ich habe den Verkäufer vor Vertragsabschluss über meinen Irrtum in Kenntnis gesetzt!
und wollte vorab zurücktreten.
Wenn du vor Vertragsschluß deinen Irrtum bemerkt hast, wieso hast du deine Gebote nicht selbst gestrichen?
-- Editiert von normi am 15.08.2007 10:01:15
Ich sagte bereits, es ging nicht mehr! unter der 24h marke!
Jaja, wenn der böse VK Fehler macht, wird zu 98% gedroht und rechtlich vorgegangen, aber wenn der liebe ebay-Käufer einen Fehler macht, heißt es immer: sorry, war ein Fehler...
Aber: natürlich hast du die Möglichkeit anzufechten und das Gebot SELBST durchzustreichen.
Bei Ebay?
*unter der 24h marke!*
Eine 24h-Marke gibt es bei ebay nicht, wohl aber eine 12h-Grenze.
Dann war es die 12h-Grenze!
Kann es sein, daß du reichlich ungeplant bist? Zuerst liest du dir die Beschreibungen nicht durch und dann weist du nicht, wann und wie du deine Gebote zurücknehmen kannst.
Der Irrtum ist doch erklärt, was willst du noch? Mehr kannst du nicht tun.
Der VK wird begeistert sein von so einem Käufer.:(
Okay, also ist der Irrtum ein Nichtigkeitsgrund!
Danke für die Hilfe..
Es tut mir Leid, falls ich hier jemandem auf die Füße getreten bin.
*Okay, also ist der Irrtum ein Nichtigkeitsgrund!*
Der Irrtum ist ein Anfechtungsgrund.
*Es tut mir Leid, falls ich hier jemandem auf die Füße getreten bin.*
Hier nicht, aber dem VK sicherlich.
Der TE wird begeistert sein von solchen Beiträgen.
Man beachte bitte die Kategorie und die Artikelbeschreibung.
Dem Käufer wird keine OVP, sondern das Gerät suggeriert.
Was, bitteschön, sollen die technischen Daten in der Beschreibung, wenn das Gerät nicht verkauft wird?
Erster Satz der Beschreibung:
Sie bieten auf eine Originalverpackung eines MacBook Core 2 Duo von Apple
Ich habe ja schon sehr häufig gelesen, daß Käufer die Beschreibung nicht zu Ende lesen und deshalb wichtige (versteckte) Hinweise (verständlicherweise) übersehen. Aber daß sie sie von hinten zu lesen beginnen oder erst gar nicht betrachten, setzt dem dann doch die Krone auf.
*Mit dieser Antwort dürfte sich der Verkäufer unter den hier gegebenen Umständen möglicherweise sogar strafbar gemacht haben.*
Nun laß mal die Kirche im Dorf.
*Denn offenkundig geschah seine mißverständliche Beschreibung*
Was ist daran mißverständlich, wenn man im ersten Satz liest: Sie bieten auf eine Originalverpackung eines MacBook Core 2 Duo von Apple
ich bin ja grundsätzlich pro-Käufer eingestellt, aber in diesem Fall muss ich schon sagen: Wer Gebote in dieser Höhe abgibt ohne vorher gründlich zu lesen (es wird mehrfach darauf hingewiesen, dass es um die Verpackung geht, nicht nur in der ersten Zeile, sondern auch noch mal weiter unten unter 'Lieferumfang') ist selbst schuld.
Die Frage in der einen Auktion (erster link, da wurde der VK gefragt, ob er die Artikelbeschreibung gelesen hat ) ist ja schon unfreiwillig komisch ...
Und was die Chancen auf Erfolg bei einer Anfechtung angeht:
mir persönlich ist zwar auch völlig unverständlich, warum man eine Verpackung kauft, vor allem für so viel Geld (bei mir landen die immer zum Feuer anfachen im Kamin ) aber da es ja mindestens noch einen weiteren Interessenten gab, der 99,50 EUR geboten hat wird dieser Preis wohl so exotisch hoch nicht sein!?
Für 100 EUR ein ganzes Notebook zu bekommen halte ich für viel unwahrscheinlicher...darum wird eine Anfechtung wohl seeehr risikoreich sein.
Die Beschreibung zielt auf einen höheren Verkaufspreis, ganz einfach und ganz simpel, weshalb sonst stehen die technischen Daten in der Auktion?
Die Antwort des Vks hätte nicht "Sie müssen genauer lesen", sondern " Sie kaufen nur die Verpackung" heissen müssen.
Ein guter Anwalt fährt dem Vk ordentlich eine rein.
--- editiert vom Admin
*Die Beschreibung zielt auf einen höheren Verkaufspreis, ganz einfach und ganz simpel, weshalb sonst stehen die technischen Daten in der Auktion?*
Solange außer Zweifel steht, was verkauft wird (und dies ist hier zweifelsfrei der Fall), dann kann der VK seine feuchten Träumen beschreiben, wenn dies zur Hebung des Kaufpreises beiträgt.
*Die Antwort des Vks hätte nicht Sie müssen genauer lesen, sondern Sie kaufen nur die Verpackung heissen müssen.*
Gibt es gesetzliche Vorschriften dafür, wie man Antworten muß, wenn man nach etwas gefragt wird, daß mehrfach eindeutig in der Artikelbeschreibung steht?
*Ein guter Anwalt fährt dem Vk ordentlich eine rein.*
Bereits ein durchschnittlicher Anwalt würde dem K raten, nächstes mal wenigstens den ersten Satz der Beschreibung zu lesen.
-- Editiert von normi am 15.08.2007 12:29:06
'Die Beschreibung zielt auf einen höheren Verkaufspreis, ganz einfach und ganz simpel, weshalb sonst stehen die technischen Daten in der Auktion?'
Wieso kommt eigentlich keiner auf die Idee, dass die Beschreibung der technischen Daten der eindeutigen Zuordbarkeit der Verpackung zu einem entsprechenden Produkt dienen könnte?
Kann doch sein, dass ein pot. Käufer eben genau dieses Produkt, auf das die Beschreibung passt, besitzt und lediglich den entsprechenden Karton dafür sucht (um es evt. teurer verkaufen zu können). Dafür brauche ich nunmal die Produktdaten.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
*Wieso kommt eigentlich keiner auf die Idee, dass die Beschreibung der technischen Daten der eindeutigen Zuordbarkeit der Verpackung zu einem entsprechenden Produkt dienen könnte?*
Das war für mich eigentlich der erste Gedanke. Endlich jemand, der es ausspricht.:)
*Kann doch sein, dass ein pot. Käufer eben genau dieses Produkt, auf das die Beschreibung passt, besitzt und lediglich den entsprechenden Karton dafür sucht*
Das kann nicht nur sein, daß ist sogar offensichtlich, wenn mann sich die Bieter-Fragen der zweiten Auktion ansieht.
Na wenigstens einer, der mitgedacht hat.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
Natürlich werden OVPS gekauft und dürfen auch verkauft werden.
Aber in der richtigen Kategorie
Hier wird schon durch die Einstellkategorie ein Gerät suggeriert. Hätte besser in Zubehör stehen sollen.
Das der Käufer durch genaues Lesen der Beschreibung den Irrtum hätte bemerken können, ist nicht relevant.
Vielleicht hat der VK die Beschreibung bewusst so gewählt, um nicht ganz so schlaue Leute wie normi und Kdr, dich Ps lass ich aussen vor, zu täuschen. Ein Satz, indem steht nur OVP ist hier nicht ausreichend. Es gibt halt immer noch Leute, die darauf reinfallen.
@TE
wegen Irrtums anfechten und gut ists.
-- Editiert von susiratlos am 15.08.2007 13:54:40
'wegen Irrtums anfechten und gut ists'
Das sehe ich anders, da der Käufer nicht die nötige Sorgfalt hat walten lassen. Das aufmerksame Lesen vor Gebotsabgabe gehört dazu. Meiner Meinung nach wäre er dem Verkäufer gegenüber zumindest schadensersatzpflichtig.
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"Niveau sieht nur von unten aus wie Arroganz."
schadensersatzpflichtig ist er dann, wenn dem VK keine Täuschung nachgewiesen werden kann.
Ist aber meines Erachtens hier kein Problem, da der Artikel
1. in der Gerätekategorie war und
2. die ausführliche Beschreibung des Gerätes dabei war.
@susi
1. Unsinn! Die Wahl einer falschen Kategorie stellt keine Täuschung dar. Das hast du dir gerade ausgedacht. Darüber hinaus gibt es keine Kategorie Apple MacBook-Zubehör.
2. Du hast hier mehrere Möglichkeiten präsentiert bekommen, warum es für den VK sinnvoll sein kann, eine Beschreibung des Gerätes hinten anzustellen. In keinem Satz wird suggeriert, daß dieses Gerät zum Lieferumfang gehört. Ganz im Gegenteil: Bereits im ersten Satz und in der Lieferauflistung wird klar gestellt, daß es hier nur um die Verpackung geht.
Die Wahl der Kategorie stellt in diesem Fall schon eine Täuschung dar.
Es gibt auch die Kategorie Apple Zubehör.
Hier hätte der Artikel reingehört.
Alleine schon die Fragen der anderen Käufer beweisen das hier nicht klar war was verkauft wird.
Ich gehe noch nen Schritt weiter:
Aufgrund des hohen Kaufpreises wäre der VK sogar verpflichtet gewesen beim Käufer nachzufragen ob er sich bewusst sei nur die Verpackung zu kaufen. (Er würde sich hiermit zumindest nicht dem Verdacht des Strafbestandes aussetzen.)
Der TE kann wegen Irrtums anfechten.
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