Ich habe einen Artikel irrtümlich unter Sofortkauf statt Auktion für einen Euro bei eBay reingesetzt. Wegen Modemprobleme konnte ich die Einstellungsbestätigung von eBay und den erfolgreichen Verkauf des irrtümlich eingestellten Artikels erst später einsehen.
Nun wurde der Artikel in der Zwischenzeit (Zeitspanne zwischen Einstellung und wegen Modemprobleme erst später gelesener Mails) leider gestohlen. Den Diebstahl habe ich natürlich unverzüglich der Polizei angezeigt. Dem Käufer habe ich den Diebstahl mitgeteilt, aber er besteht auf Lieferung. Aber ich habe den Artikel doch nicht mehr. Und für den Diebstahl kann ich doch nichts.
Übrigens: Der Artikel wurde Sonntag um 18:13 Uhr eingestellt und um 20:46 Uhr verkauft.
Am Montag zwischen 16 und 17:30 Uhr wurde er dann entwendet.
Wem gehörte der Artikel zu diesem Zeitpunkt?
Mir oder dem Käufer?
Wenn er dem Käufer gehört, kann er den Diebstahl nicht seiner Hausratsversicherung melden?
Um Antwort wäre ich sehr dankbar.
Irrtum bei Verkauf-Ware außerdem geklaut
7. August 2002
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Frage vom 7. August 2002 | 14:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Irrtum bei Verkauf-Ware außerdem geklaut
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 7. August 2002 | 20:21
Von
Status: Schüler (317 Beiträge, 23x hilfreich)
Hallo,
derartige Stories gibt es bei eBay immer wieder, wenn Verkäufer mit dem Ergebnis der Auktion unzufrieden sind bzw. Fehler beim Einstellen gemach haben.
Besser als die Diebstahl-Story ist der unverzügliche Einwand des Irrtums (bei Käufer und bei eBay).
Gruß,
Wolfgang
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