Irrtum unterlaufen, entschuldigt, Käufer will unbedingt klagen

30. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
thalia123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Irrtum unterlaufen, entschuldigt, Käufer will unbedingt klagen

Das wird ein langer Text. Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen und jetzt werde ich als Betrüger und Spassbieter hingestellt.

Ich habe, nachts per Handy, einen Preisvorschlag für eine Geige abgegeben. Allerdings wollte ich diese gar nicht, sondern dachte, ich wäre bei der Geige, mit dessen Verkäuferin ich auch schon Bilder und Mails ausgetauscht habe. Keine Ahnung was ich da gemacht habe. Auf jeden Fall habe ich, direkt nach dem Abschicken bemerkt, dass das gar nicht die richtige ist. Den Kauf wollte ich abbrechen, aber die erboste Verkäuferin schrieb' eine Minute nach Kauf sofort rückgängig machen zu wollen wäre das Letzte. Ich habe alles erklärt, mich tausendmal entschuldigt. Nichts! Stattdessen hat sie gleich mit dem Anwalt gedroht. Ich wäre ein Spassbieter und solle mich doch mal im Netz schlau machen. Ich habe bei ebay angerufen, die sagten ich solle einfach nicht bezahlen, nach vier Tagen würde der Verkauf abgebrochen und die Verkäuferin würde die Provion zurückerhalten. Ich hätte diese sogar bezahlt, denn es hätten für sie keine Nachteile entstehen sollen. Sie weigert sich und die Mails sind nicht sehr nett. Ich habe mich entschuldigt, erklärt, um Verständnis gebeten. Sie stellt auf stur. Also habe ich in meiner Not mit dem Anwalt gesprochen. Er sagte ich solle wegen Irrtum dem Vertrag widersprechen. Ich kann die Kommunikation mit dem anderen Verkäufer nachweisen, ich habe ihr erklärt warum und besagte andere Geige hat, was sie nicht hat. Es geht auch nicht ums Geld. Es war ein Versehen. Nach einem nochmaligen Telefonat mit ebay haben sie ebenfalls bestätigt, dass mein Profil gut ist und ich kein Spassbieter. Was soll ich bloß machen?

Ich verstehe die Reaktion der Verkäuferin einfach überhaupt nicht. Sie verkauft nun auch schon die vierte Geige und auch noch eine in der gleichen Größe. Mein Anwalt meinte, das würde schwer nach gewerblich und nicht privat riechen. Aber das will ich ihr gegenüber gar nicht erwähnen. Dann dreht sie noch mehr durch. Normalerweise hat man nur eine Geige in der gleichen Größe, als Normalo. Der Basslehrer meines Sohnes hat fünf, für jede Musikart einen anderen Bass. Trotzdem hat mein Sohn, da Schüler, dies ist ja auch eine Schülergeige, nur einen Bass.

Mein Anwalt meinte ich solle den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Sie hat nur gelacht und gesagt, wenn wir uns vor Gericht sehen würde ich mir wünschen ich hätte die Geige gekauft.

Ich will mich nicht streiten. Ich habe ihr bei Abbruch angeboten 100,- Euro zu bezahlen. Aber sie will unbedingt klagen.

Problem bei eBay und Co?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120055 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von thalia123mitglied):
Was soll ich bloß machen?

Dem Rat des Anwaltes folgen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Etwas besser:
Den Anwalt fragen, ob er für die 100€ (die Sie ja der Verkäuferin schenken wollten) ein passendes Schreiben für Sie formuliert.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Dem Rat des Anwaltes folgen
Würde ich auch sagen, jedoch auf eine nachweisbare Art!

Allerings muss man dem TE auch mal sagen, er selber ist mindestens ebenso eigensinnig wie die VK

Zitat:
denn es hätten für sie keine Nachteile entstehen sollen
Doch für die VK entstehen auf jeden Fall Nachteile, selbst wenn du ihr die Provision gezahlt hättest!

Zitat:
Ich habe mich entschuldigt, erklärt, um Verständnis gebeten
Und welches Verständniss gegenüber der VK hast du, weil diese den Verkauf unbedingt benötigt zum bezahlen z.B. ihrer Miete?

Zitat:
Ich verstehe die Reaktion der Verkäuferin einfach überhaupt nicht
Ich schon, stell dir einfach mal vor, sie brauchtz das Geld um ihren Kids was zu essen zu kaufen, oder die Miete zu zahlen oder wie auch immer! Selbiges wäre mit dem Verkauf erstmal gesichert gewesen, nun aber müssen die Kids hungern!

Zitat:
Normalerweise hat man nur eine Geige in der gleichen Größe, als Normalo.
Sehr anmassende Unterstellung!

Zitat:
Ich habe bei ebay angerufen
Verschwendete Zeit! EGAL was EBAY sagt oder macht, diese können einen rechtsgültigen KV NIE auflösen!!! In dem Fall wäre selbst ein Gespräch mit Trum relevanter als mit den EBAYlern!

Zitat:
Mein Anwalt meinte ich solle den Vertrag wegen Irrtums anfechten. Sie hat nur gelacht und gesagt, wenn wir uns vor Gericht sehen würde ich mir wünschen ich hätte die Geige gekauft.
Chancen habt ihr Beide das zu gewinnen, wobei ich dich aber in der etwas besseren Lage sehen würde...

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#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von thalia123mitglied):
Was soll ich bloß machen?


Dass, was man bei Kaufverträgen eigentlich immer macht, man erfüllt ihn.

Filitiert man deinen unnötig langen Text bleibt an Fakten:

1) Du bist einen Vertrag eingegangen
2) Es hat Dich gereut und Du hast die Verkäuferin um Vertragsauflösung gebeten, dieses Angebot hat sie abgelehnt
3) Du hast nachgebessert und Schadenersatz auf freiwilliger Basis angeboten; auch darauf ist sie nicht eingegangen.

Fazit: der Kaufvertrag besteht und damit Deine Verpflichtung ihn zu erfüllen.

Zitat (von thalia123mitglied):
Mein Anwalt meinte ich solle den Vertrag wegen Irrtums anfechten.


Der einzig sinnvolle Rat, den Du hier auch kostenlos erhalten hättest. Die Irrtumsanfechtung muss innerhalb einer im Gesetz festgelegten Frist erklärt werden und sie birgt immer die Gefahr das der Anfechtungsgegner Schadenersatzansprüche geltend machen kann.
Wobei sich die Gefahr angesichts der bereits angebotenen 100 € relativiert.

Also komm in die Pötte, soweit die Anfechtungsfrist (nachzuschlagen im BGB) nicht schon abgelaufen ist.

Zitat (von thalia123mitglied):
Aber sie will unbedingt klagen.
Eine vermutlich von Dir sehr einseitige Darstellung, denn kein Verkäufer will klagen, er will die reibungslose Abwicklung des Vertrages.

Mach Dir klar, dass Du der Vertragsstörer bist.

Deshalb verstehe ich auch basierend auf dem aktuellen Knntnisstand nicht diese Bewertung
Zitat (von lesen-denken-handeln):
wobei ich dich aber in der etwas besseren Lage sehen würde...


Berry

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16972 Beiträge, 5889x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Deshalb verstehe ich auch basierend auf dem aktuellen Knntnisstand nicht diese Bewertung
Ich vermute, das bezieht auf die Zeit dach der Irrtumsanfechtung falls die Verkäuferin dann doch noch klagen möchte.
Ohne Anfechtung wegen Irrtum sehe ich hier den Fragesteller ganz klar als den in einem eventuellen Verfahren als Unterlegenen an.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
thalia123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich verstehe Ihre Reaktion deshalb nicht, weil sie gleich sehr heftig wurde. Wie gesagt, mir ist das auch schon passiert, dass ein Käufer den Artikel nicht wollte. Ich wäre mir wie ein Verbrecher vorgekommen, wenn ich darauf bestanden hätte. Wenn sie vielleicht einfach auch mal netter gewesen wäre, aber sie hat sofort angefangen mir zu drohen und mich beleidigt.

Zitat:
Normalerweise hat man nur eine Geige in der gleichen Größe, als Normalo.
Sehr anmassende Unterstellung!

Naja, da muss ich sagen, dass dies keine Unterstellung ist. Es ist so, dass jedes Instrument anders ist. Geige ist auch nicht gleich Geige. Der eine Hals ist kürzer, länger oder breiter, die Ansprechweise ist eine andere. Manche lieben sie eher heller, andere dunkler. Deshalb hat man als Schüler nur eines. Selbst die national und international erfolgreichen Schüler unserer Musikschule haben nur eines. Den großen Kontrabass meines Sohnes muss ich jedes Mal mitschleppen, obwohl in der Musikschule einer in der gleichen Größe wäre. Aber es ist eben der, auf dem er immer spielt.
War wieder lang, ich weiß.

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#7
 Von 
thalia123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zudem habe ich natürlich Angst, dass sie die Geige gar nicht weg schickt. Sie hat nur Überweisung angegeben. So wie sie sich eingeschossen hat, bin ich nicht sicher ob ich die Geige bekommen würde.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47600 Beiträge, 16826x hilfreich)

Zitat:
Mein Anwalt meinte, das würde schwer nach gewerblich und nicht privat riechen.


Und wenn es tatsächlich gewerblich wäre, dann wäre das natürlich ein Joker. In dem Fall könntest Du nämlich von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
thalia123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, der Verdacht liegt deshalb nahe, weil gleich vier Geigen verkauft wurden oder werden und das innerhalb kurzer Zeit.

Bei den vier Geigen kann ich sagen, dass es sich bei einer um eine kleinere handelt, die zweite in der gleichen Größe wie der von mir er steigerten, aber von einem anderen Hersteller, jedoch in der gleichen Qualität. Warum sollte also jemand zwei Geigen in gleicher Größe und gleicher Qualität verkaufen? Die Größe der vierten kann ich nicht sagen. Es steht nur Alte Geige oder antike da, denn sie würde vor 3 Monaten verkauft. Diese Bezeichnung wird im Allgemeinen nur für eine Geige in der Endgröße (4/4) verwendet. Denn nur hier kann richtig gutes Geld mit einer alten Geige verdient werden.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Vielleicht ist deine VK ja auch nur eine art Sammlerin! Auf den Punkt gewerblich würde ich jetzt noch nicht all zu viel setzen.

Zitat:
Zudem habe ich natürlich Angst, dass sie die Geige gar nicht weg schickt.
Halte ich für unbegründet, bis zum jetzigen Zeitpunkt.

Zitat:
Sie hat nur Überweisung angegeben
Vorbildlich!!! Genau so würde man es ihr hier raten, nicht anders! Evtl noch Barzahlung vbei Abholung, aber sonst gibt es KEIN weiteres ordentliches Zahlungsmittel.

Zitat:
Ich verstehe Ihre Reaktion deshalb nicht, weil sie gleich sehr heftig wurde.
Evtl hat sie sowas einfach nur schon zu oft erlebt, ist bei EBAY leider so. Irgendwann reichts einem dann und man reagiert darauf schon direkt anderst...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thalia123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann ja sein, aber man doch nicht alle über einen Kamm scheren.

Im Übrigen hat sie die Geige gestern Abend in die Kleinanzeigen eingestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Kann ja sein, aber man doch nicht alle über einen Kamm scheren.
Ich finde schon, dass man ALLE Käufer die den Vertrag nicht mehr erfüllen wollen in die gleiche Schlae werfen kann.

Genau die die du gekauft hast, oder einfach eine weitere?

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