Ist das Betrug ? Ebay vorgetäuschte Überweisung ?

5. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go472115-54
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Betrug ? Ebay vorgetäuschte Überweisung ?

Hallo, ich habe was bei Ebay verkauft. Dem Käufer habe ich gesagt, wenn er mir einen Screenshot der Überweisung schickt, versende ich das Geld schon vorher.
Was ist passiert - kein Geld da- . Ich denke er hat die Überweisung online angelegt, aber nicht auf "ausführen" geklickt.
Ist das schon strafbar ? kann ich da was gegen Ihn unternehmen ?

Problem bei eBay und Co?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von go472115-54):
Ist das schon strafbar ? kann ich da was gegen Ihn unternehmen ?


Kommt ein bisschen drauf an. Wenn durch den Screenshot ein Irrtum erregt werden sollte, um zB einen Vermögensvorteil (Ware erhalten, aber nicht bezahlen), ist es durchaus als (versuchter) Betrug zu bewerten. Sollte er den Screeshot nur erstellt haben, um beispielsweise einen schnelleren Versand anzuregen, gleichzeitig aber das Geld dennoch überwiesen haben, wäre es kein Betrug.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32214 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von go472115-54):
Dem Käufer habe ich gesagt, wenn er mir einen Screenshot der Überweisung schickt, versende ich das Geld schon vorher.
Welches Geld willst du ihm schon vorher versenden? Hast du ihm Geld verkauft?
Zitat (von go472115-54):
Ich denke er hat die Überweisung online angelegt, aber nicht auf "ausführen" geklickt.
Ja, das kann sein. Das ist aber nicht strafbar. Das ist evtl. Vergesslichkeit.

Zitat (von go472115-54):
kann ich da was gegen Ihn unternehmen ?
Frag ihn doch bitte zunächst, wann er überweisen will. Oder wann er überwiesen hat.
Zitat (von go472115-54):
Ebay vorgetäuschte Überweisung ?
Wie kommst du überhaupt auf *vorgetäuscht*?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Eine Straftat ist hier nicht zu erkennen.

Was soll er denn verbotenes getan haben.

Er hat Dir ein Bild vom Bearbeitungsstatus einer noch nicht abgeschlossenen Überweisung geschickt.
Das war zwar nicht vertraglich vereinbart, aber Du hast dennoch ungeprüft die geschuldete Ware verschickt.

D.h., der Vertrag wurde bisher nur von Dir aber nicht von ihm erfüllt.

Zitat (von go472115-54):
kann ich da was gegen Ihn unternehmen ?


Klar, wie bei jedem nicht erfüllten Vertrag.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12305.04.2019 16:40:57
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Manchmal dauert eine Überweisung länger. Bei mir kann es zwei bis fünf Tage dauern, bis das Geld beim Empfänger ankommt. Vielleicht liegt hier der Fall ähnlich.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32214 Beiträge, 5659x hilfreich)

Zitat (von Annemarieglueck):
Manchmal dauert eine Überweisung länger.
Ja, kann sein.
Da der Käufer aber nichts als *Beweis* geschickt hat, kriegt er eben seinen Artikel oder das Geld *** erst, wenn die Überweisung erfolgt ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Annemarieglueck):
Manchmal dauert eine Überweisung länger. Bei mir kann es zwei bis fünf Tage dauern, bis das Geld beim Empfänger ankommt. Vielleicht liegt hier der Fall ähnlich.


Ungewöhnlich. Wenn du jetzt nicht immer außerhalb des EWR bzw. in Fremdwährung überweist, würde das ja stets eine Überschreiutng der seitens der EU festgelegten Frist bedeuten. Das sind im Regelfall 1 bzw. 2 Tage.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120197 Beiträge, 39848x hilfreich)

Zitat (von Guruhu):
würde das ja stets eine Überschreiutng der seitens der EU festgelegten Frist bedeuten. Das sind im Regelfall 1 bzw. 2 Tage.

Wo ist diese denn festgelegt? Ich kenne nur die 1-Tages-Regel für die Ausführungsfrist?.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Guruhu):
würde das ja stets eine Überschreiutng der seitens der EU festgelegten Frist bedeuten. Das sind im Regelfall 1 bzw. 2 Tage.

Wo ist diese denn festgelegt? Ich kenne nur die 1-Tages-Regel für die Ausführungsfrist?.


2 Tage gilt für beleghafte Überweisungen. Der Knackpunkt mag aber hier nicht die Buchung/Wertstellung der Beträge an sich sein, sondern die eben notwendige Digitalisierung der Belege.

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