Hallo, ich habe was bei Ebay verkauft. Dem Käufer habe ich gesagt, wenn er mir einen Screenshot der Überweisung schickt, versende ich das Geld schon vorher.
Was ist passiert - kein Geld da- . Ich denke er hat die Überweisung online angelegt, aber nicht auf "ausführen" geklickt.
Ist das schon strafbar ? kann ich da was gegen Ihn unternehmen ?
Ist das Betrug ? Ebay vorgetäuschte Überweisung ?
5. März 2019
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Frage vom 5. März 2019 | 12:10
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Betrug ? Ebay vorgetäuschte Überweisung ?
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 5. März 2019 | 12:49
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatIst das schon strafbar ? kann ich da was gegen Ihn unternehmen ? :
Kommt ein bisschen drauf an. Wenn durch den Screenshot ein Irrtum erregt werden sollte, um zB einen Vermögensvorteil (Ware erhalten, aber nicht bezahlen), ist es durchaus als (versuchter) Betrug zu bewerten. Sollte er den Screeshot nur erstellt haben, um beispielsweise einen schnelleren Versand anzuregen, gleichzeitig aber das Geld dennoch überwiesen haben, wäre es kein Betrug.
#2
Antwort vom 5. März 2019 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32214 Beiträge, 5659x hilfreich)
Welches Geld willst du ihm schon vorher versenden? Hast du ihm Geld verkauft?ZitatDem Käufer habe ich gesagt, wenn er mir einen Screenshot der Überweisung schickt, versende ich das Geld schon vorher. :
Ja, das kann sein. Das ist aber nicht strafbar. Das ist evtl. Vergesslichkeit.ZitatIch denke er hat die Überweisung online angelegt, aber nicht auf "ausführen" geklickt. :
Frag ihn doch bitte zunächst, wann er überweisen will. Oder wann er überwiesen hat.Zitatkann ich da was gegen Ihn unternehmen ? :
Wie kommst du überhaupt auf *vorgetäuscht*?ZitatEbay vorgetäuschte Überweisung ? :
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#3
Antwort vom 5. März 2019 | 17:37
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Eine Straftat ist hier nicht zu erkennen.
Was soll er denn verbotenes getan haben.
Er hat Dir ein Bild vom Bearbeitungsstatus einer noch nicht abgeschlossenen Überweisung geschickt.
Das war zwar nicht vertraglich vereinbart, aber Du hast dennoch ungeprüft die geschuldete Ware verschickt.
D.h., der Vertrag wurde bisher nur von Dir aber nicht von ihm erfüllt.
Zitatkann ich da was gegen Ihn unternehmen ? :
Klar, wie bei jedem nicht erfüllten Vertrag.
Berry
#4
Antwort vom 6. März 2019 | 13:15
Von
Status: Frischling (25 Beiträge, 0x hilfreich)
Manchmal dauert eine Überweisung länger. Bei mir kann es zwei bis fünf Tage dauern, bis das Geld beim Empfänger ankommt. Vielleicht liegt hier der Fall ähnlich.
#5
Antwort vom 6. März 2019 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (32214 Beiträge, 5659x hilfreich)
Ja, kann sein.ZitatManchmal dauert eine Überweisung länger. :
Da der Käufer aber nichts als *Beweis* geschickt hat, kriegt er eben seinen Artikel oder das Geld *** erst, wenn die Überweisung erfolgt ist.
#6
Antwort vom 6. März 2019 | 14:42
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
ZitatManchmal dauert eine Überweisung länger. Bei mir kann es zwei bis fünf Tage dauern, bis das Geld beim Empfänger ankommt. Vielleicht liegt hier der Fall ähnlich. :
Ungewöhnlich. Wenn du jetzt nicht immer außerhalb des EWR bzw. in Fremdwährung überweist, würde das ja stets eine Überschreiutng der seitens der EU festgelegten Frist bedeuten. Das sind im Regelfall 1 bzw. 2 Tage.
#7
Antwort vom 6. März 2019 | 22:26
Von
Status: Unbeschreiblich (120197 Beiträge, 39848x hilfreich)
Zitatwürde das ja stets eine Überschreiutng der seitens der EU festgelegten Frist bedeuten. Das sind im Regelfall 1 bzw. 2 Tage. :
Wo ist diese denn festgelegt? Ich kenne nur die 1-Tages-Regel für die Ausführungsfrist?.
#8
Antwort vom 8. März 2019 | 11:17
Von
Status: Lehrling (1396 Beiträge, 429x hilfreich)
Zitat:Zitatwürde das ja stets eine Überschreiutng der seitens der EU festgelegten Frist bedeuten. Das sind im Regelfall 1 bzw. 2 Tage. :
Wo ist diese denn festgelegt? Ich kenne nur die 1-Tages-Regel für die Ausführungsfrist?.
2 Tage gilt für beleghafte Überweisungen. Der Knackpunkt mag aber hier nicht die Buchung/Wertstellung der Beträge an sich sein, sondern die eben notwendige Digitalisierung der Belege.
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