Hallo zusammen,
ich habe etwas verkauft und nun will der Käufer, dass ich den Rückversand übernehme, dies verweigerte ich jedoch, war ja auch vorher so ersichtlich, dass Rückversand kostenpflichtig sei.
Der Käufer hat dann nur geantwortet:
"Gut, dann muss ich wohl eine schlechte Bewertung abgeben und andere Kunden warnen logischerweise."
Das ist doch eindeutig Bewertungserpressung, richtig? Sollte ich damit zum Anwalt gehen? Habe ich da Chancen auf Erfolg?
Vielen Dank!
Ist das Bewertungserpressung?
20. September 2023
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Frage vom 20. September 2023 | 11:14
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Bewertungserpressung?
#1
Antwort vom 20. September 2023 | 12:02
Von
Status: Unparteiischer (9812 Beiträge, 2070x hilfreich)
Zitat :Habe ich da Chancen auf Erfolg?
Vielleicht ja - vielleicht nein
Das ganze wird auf jedenfall teurer, als die Rückversandskosten. Manchmal muss man als Gewerbetreibender eben Kröten schlucken.
#2
Antwort vom 20. September 2023 | 12:21
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Das ganze wird auf jedenfall teurer, als die Rü
Danke, aber wenn ich am Ende gewinne, bekomme ich dann die ganzen Anwaltskosten nicht zurück?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 20. September 2023 | 13:01
Von
Status: Lehrling (1141 Beiträge, 339x hilfreich)
Zitat :Danke, aber wenn ich am Ende gewinne, bekomme ich dann die ganzen Anwaltskosten nicht zurück?
Erstens muss man am Ende erstmal gewinnen. Eine Bewertung wie "Nur ein Stern weil Rücksendenkosten beim Widerruf anfallen" dürfte nämlich nicht zu beanstanden sein. Ansonsten muss der Bewertende auch genug Geld haben damit man sich von ihr/ihm die entsprechenden Kosten zurück holen kann.
#4
Antwort vom 20. September 2023 | 20:31
Von
Status: Schüler (228 Beiträge, 27x hilfreich)
Zitat :Der Käufer hat dann nur geantwortet:
"Gut, dann muss ich wohl eine schlechte Bewertung abgeben und andere Kunden warnen logischerweise."
Das ist ok und gehört zum Spiel dazu.
Dann soll er halt eine schlechte Bewertung abgeben. Du kannst das vollkommen gelassen sehen.
#5
Antwort vom 20. September 2023 | 22:49
Von
Status: Unbeschreiblich (129510 Beiträge, 41307x hilfreich)
Zitat :Das ist doch eindeutig Bewertungserpressung, richtig?
Keine Ahnung, dazu müsste man mal die Bedingungen der jeweiligen Plattform(en) lesen, was sich dort zu dem Thema findet.
Zitat :Sollte ich damit zum Anwalt gehen?
Das muss man selber entscheiden.
Zitat :aber wenn ich am Ende gewinne, bekomme ich dann die ganzen Anwaltskosten nicht zurück?
Nö, selbst wenn man gewinnt, bedeutet das nicht, dass das Gericht die Kosten der Gegenseite auferlegt.
Und wenn die Gegenseite pleite ist, bleibt man auch auf den Kosten sitzen.
Und jetzt?
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