Ist das ein Kleinanzeigen-Betrug?

17. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Matthias-123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das ein Kleinanzeigen-Betrug?

Hallo Leute,

ich habe einen Artikel verkauft, er wurde mit "Sicher bezahlen" beglichen. Jetzt könnte ich den Artikel versenden.

Aber alles riecht nach Betrug und dennoch möchte ich niemanden wegen seiner Herkunft etc. vorverurteilen. Aber was sollte Betrug sein, wenn schon bezahlt wurde?

Die Hinweise:
- ich soll nach Rumänien verschicken
- die rumänische Adresse konnte bei der Etiketterstellung nicht verwendet werden, es wurde die eines Freundes benutzt
- Käufer ist erst seit zwei Wochen auf Kleinanzeigen
- der gegoogelte KA-Name gehört einem Künstler aus Schweden, der in Deutschland lebt
- der Käufer wollte die Unterhaltung auf Whatsapp fortsetzen

Ha, das gibt es doch alles nicht! Aber ich habe ja schon die (reservierte) Kohle.

Was meint Ihr? Soll ich versenden oder abbrechen?

Gruß Matthias

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Mir hat mal ein Rumäne gesagt, dass die guten Rumänen in Rumänien sind und die schlechten in Deutschland. Ob das stimmt, vermag ich nicht zu beurteilen.

Wenn du nicht versendest, bist du vertragsbrüchig.
Ich würde zusehen, dass der gesamte Versand nachweisbar und abgesichert verläuft, damit du Nachweise für den Fall von Problemen hast - und mit das auch entsprechend erstatten lassen. Das würde ich aber so oder so tun, auch innerhalb Deutschlands.


-- Editiert von User am 17. Januar 2025 17:12

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2495 Beiträge, 1129x hilfreich)

Wenn das Geld da ist unbedingt sofort abbuchen!
Wenn möglich erst dann versenden.

-- Editiert von User am 17. Januar 2025 17:14

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Matthias-123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich erhalte das Geld erst, wenn der Käufer die Ware erhalten hat. Versichert ist der Verkauf nur, wenn ich die Adresse benutze, die der Käufer beim Kauf angibt. An dieser Adresse würde ja nie etwas ankommen. Somit erhalte ich auch nicht mein Geld. Der Käufer erhält die Ware und auch sein Geld zurück. Ich stehe da und gucke.

Somit breche ich den Verkauf ab. Schade.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Despi
Status:
Student
(2512 Beiträge, 547x hilfreich)

Ich ging davon aus, dass du das Geld bereits hast und nicht, dass es irgendwo zwischengeparkt ist.

In diesem Falle würde ich auf Versand an die vereinbarte Adresse bestehen und ansonsten abbrechen.

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2495 Beiträge, 1129x hilfreich)

Zitat (von Despi):
In diesem Falle würde ich auf Versand an die vereinbarte Adresse bestehen und ansonsten abbrechen.


Korrekt.
Einfach so abbrechen könnte bei einem redlichen Käufer auch Probleme bereiten, wenn er es drauf anlegt.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41035x hilfreich)

Zitat (von Matthias-123):
Somit breche ich den Verkauf ab.

Das wäre rechtswidrig.



Zitat (von Matthias-123):
die rumänische Adresse konnte bei der Etiketterstellung nicht verwendet werden

Warum konkret?
Ist das die bei KA hinterlegte Adresse?



Zitat (von Matthias-123):
es wurde die eines Freundes benutzt

Bedeutet was genau? Als Ersatzanschrift?



Zitat (von Matthias-123):
der gegoogelte KA-Name gehört einem Künstler aus Schweden, der in Deutschland lebt

Nun gehört der KA-Name offensichtlich jemand anderem.
Eventuell hat der Künstler den KA-Account aufgegeben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8591 Beiträge, 4090x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
die rumänische Adresse konnte bei der Etiketterstellung nicht verwendet werden,
Wieso konnte diese genau nicht genutzt werden?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fisch60
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 13x hilfreich)

Zitat:
ich soll nach Rumänien verschicken
- die rumänische Adresse konnte bei der Etiketterstellung nicht verwendet werden, es wurde die eines Freundes benutzt
- Käufer ist erst seit zwei Wochen auf Kleinanzeigen
- der gegoogelte KA-Name gehört einem Künstler aus Schweden, der in Deutschland lebt
- der Käufer wollte die Unterhaltung auf Whatsapp fortsetzen



Ich würde den Artikel nicht verschicken. Wenn der Geldbetrag nicht ausgezahlt wird und du den Artikel schon an einen Freund verschickt hast wirst du beides nicht mehr sehen. Dein Geld nicht und den Artikel bist du los.

Ich benutzte die " sicher bezahlen" Funktion von kleinzeigen nicht mehr. Ich hatte mal einen Artikel bei kleinanzeigen gekauft und keine Reaktion vom Verkäufer und auf mein Geld musste ich 4 Wochen warten.

Bei mir gibt es nur noch Abholung und Barzahlung vor Ort denn ich habe mein Lehrgeld bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37555 Beiträge, 6272x hilfreich)

Zitat (von Matthias-123):
er wurde mit "Sicher bezahlen" beglichen
Der Käufer hat *Sicher bezahlen* gewählt?
https://hilfe.kleinanzeigen.de/hc/de/articles/17211553583388-Was-ist-Sicher-bezahlen-wie-funktioniert-der-K%C3%A4uferschutz

Zitat (von Matthias-123):
der Käufer wollte die Unterhaltung auf Whatsapp fortsetzen
Hast du das abgelehnt wegen des Namens oder der Adresse?

Je nach Wert der Ware könnte man noch...statt auf goggle-Namen zu vertrauen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49378 Beiträge, 17365x hilfreich)

Es könnte sich um einen sogenannten Dreiecksbetrug handeln. Daher würde ich die Ware nicht ohne weiteres versenden.

Von wem stammt denn die Zahlung? Ist das klar ersichtlich?

Bei einem Dreiecksbetrug ist nämlich am Ende der Verkäufer der Betrogene. Da nützt es dann auch nichts, wenn man das Geld schon auf dem Konto hat.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 290.256 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.971 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen