Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?

8. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
Sasch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?

Hallo zusammen !
Mein Sohn (15 Jahre lebt bei seiner Mutter) hat bei Ebay ohne Erlaubnis eines Elternteils einen Motorroller ersteigert, Preis 1800 €. Der Preis übertrifft bei weiten seine finaziellen Verhältnisse. Verdiens im 1. Lehrjahr 350 €.
Nun meine Frage, darf Er diesen Kauf überhaupt alleine tätigen ?

Gruß Sasch

Problem bei eBay und Co?

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Nein, Ihr Sohn darf diesen Kauf nicht alleine tätigen:

vgl.: § 106- § 111 BGB
http://dejure.org/gesetze/BGB/106.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/107.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/109.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/110.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/111.html

Beschränkte Gechäftsfähigkeit liegt vom 7. bis zum 17. Lebensjahr vor. Diese Personen (hier Ihr Sohn) bedürfen der vorherigen Einwilligung oder der nachträglichen Genehmigung des gesetzlichen Vertreters. Die Einwilligung kann Ihrem Sohn oder dem Händler gegenüber zum Ausdruck gebracht werden. Ausnahme: Taschengeldgeschäfte.

Was besagt der sogenannte "Taschengeldparagraph"?

Ein vom Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die Zahlung von seinem für solche Geschäfte überlassenen Taschengeld leisten kann. Bei der Ansparung größerer Summen vom Taschengeld kann jedoch die elterliche Genehmigung wieder notwendig werden.

Aufgrund der Höhe des Betrages ist der Kaufvertrag unwirksam, und Bedarf Ihrer schriftlichen Zusatimmung.


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""Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein." - Nicola Machiavelli"

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#2
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,

die Frage ist jetzt natürlich, ob nicht der Elternteil, der den Zugang zu Ebay ermöglicht, bezahlen muss!?!

Sonst könnte man ja alle Ebay Auktionen, die man nicht haben will, auf den minderjährigen Sohn schieben, oder sehe ich das falsch???

Gruß
epoeri

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#3
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Hallo "epoeri",

"Internet-Auktionen" scheinen auch für die "Juristerei" Neuland zu sein scheint:

Wohingegen das BGH in einer Grundsatzentscheidung urteilte, dass bei Online-Auktionen durch den Zeitablauf ein Vertrag mit dem Höchstbietenden zu Stande kommt (Urteil des BGH vom 07.11.2001, Az.: VIII ZR 13/01 ) erfährt die BGH-Rechtsprechung eine Einschränkung durch die Urteile des OLG Köln vom 06.09.2002, Az.: 19 U 16/02 und des Amtsgerichts Erfurt vom 14.09.2001, Az.: 28 C 2354/01 . Danach muss bei Vertragsabschlüssen im Internet der Verkäufer beweisen, dass der Käufer bzw. Ersteigerer identisch mit dem Account-Inhaber ist. Im Fall des AG Erfurt hatte der "Käufer" auf Diamantringe geboten, später diese aber nicht abgenommen. Die Klage des Verkäufers scheiterte daran, dass er nicht beweisen konnte, dass der mit einem Passwort eingeloggte Bieter auch tatsächlich der Inhaber des angemeldeten Accounts sei. Demnach muss der Verkäufer nachweisen, dass Passwort und Account hier nicht durch einen Dritten missbraucht wurden. ;)

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""Die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein." - Nicola Machiavelli"

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#4
 Von 
Hank
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 235x hilfreich)

Hi im_web_kaufen.

Ich sehe das nicht als "Einschränkung". Es ist ein Kauf zum Höchstgebot, Kaufvertrag also gegeben. Bei dem OLG-Fall konnte lediglich nicht zweifelsfrei die Identität des einen Vertragspartners nachgewiesen werden.

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#5
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Für die Gültigkeit des Vertrags / "Geschäfts" ist die Höhe per se völlig irrelevant , wodurch insoweit § 110 BGB " Taschengeldparagraph" für den Verkäufer sich in der Regel als stumpfes Schwert herausstellen dürfte.

Muß der Minderjährige annehmen, daß sich die in der Überlassung liegende Einwilligung des gesetzlichen Vertreters auf ein konkretes Geschäft nicht beziehen soll, so ist ein solcher Vertrag selbst dann nicht von § 110 BGB gedeckt, wenn er ihn mit an sich zur freien Verfügung überlassenen Mitteln erfüllt.
Nach den zutreffenden Ausführungen von Gitter (in: MünchKomm, 3. Aufl., § 110 Rdnr. 18) widerspricht es dem Erziehungszweck des Minderjährigenrechts, dem gesetzlichen Vertreter nur die Wahl zwischen zweckgebundenen Mitteln und einem "totalen Taschengeld" zuzubilligen, mit dem er alles und jedes gutheißt, was der Minderjährige unternimmt. Auch bei frei überlassenen Mitteln muß der Wille des gesetzlichen Vertreters, Beschränkungen vorzunehmen, beachtet werden. Nach Ansicht von Gitter kann es dabei nur auf das Innenverhältnis zwischen dem Minderjährigen und dem gesetzlichen Vertreter ankommen. Diese Auffassung wird vvon den Gerichten geteilt, da ein Gutglaubensschutz im Minderjährigenrecht grundsätzlich nicht besteht.

Also ist z.B. der Kauf einer Currywurst mittels Taschengeld durch ein Kind aus einer Veganerfamilie in der Regel genauso wenig gültig , wie der Kauf von obigem Motorroller.

Zu beachten ist außerdem , daß es in der Regel der Zustimmung beider Elternteile bedarf n.§ 1629 BGB . Wie man oben entnehmen kann , leben die Eltern getrennt , so daß es hier auf das vom Gericht bestimmte gemeinsame?? Sorgerecht ankommt. Sollte dieses momentanm bei der Mutter liegen , so reicht deren alleinige Zustimmung aus

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#6
 Von 
Sasch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen
Vielen Dank an alle und für die ausführliche Hilfe.
Sasch

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Bezogen auf meine obigen Ausführungen sind diese Verträge -egal od nun aus Käufer- oder Verkäufersicht - immer ungültig , da es der fordernden Seite so gut wie nie gelingen wird , das Gegenteil der Behauptung , der/die minderjährige Sohn/Tochter habe vor dem PC gesessen, zu beweisen ,wie obige Urteile - es gibt übrigens einige mehr ,auch aus der zweiten Instanz - zeigen.

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#8
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

@hank:

Ich denke mal nicht, dass der Sohn einen eigenen Account bei eBay hat ...

Nehmen wir mal an, Mama hat zuvor einen Fön bei eBay ersteigert, musste auf die Toilette und hat sich vergessen bei eBay abzumelden.

Sohne-Mann stöbert in den Angebotsseiten, findet den Motorroller und kauft per Sofort-Kauf, oder Auktion den Roller, und schon haben wir den oben von mir beschriebenen Fall. ;)

@psst:
Also ist z.B. der Kauf einer Currywurst mittels Taschengeld durch ein Kind aus einer Veganerfamilie in der Regel genauso wenig gültig , wie der Kauf von obigem Motorroller.

m. E. Schwachsinn, sorry. Die von Ihnen zitierte Passage ist eine Einzelmeinung (von einem Herrn Gitter), Zitat: Nach Ansicht von Gitter und ist wenn überhaupt auf den Gutwillen und auf die gleiche Rechtsauffassung eines Richters angewiesen.

Elltern überlassen Ihren Kindern ein angemessenes Taschengeld, damit sich diese "eine Kleinigkeit" leisten können, wenn diese z.B. auf dem Rückweg von der Schule sind.

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#9
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ die Juristen

wenn ich eure Antworten richtig deute, kann ich bei Ebay steigern, was ich will, und sage hinterher, wenn ich es nicht haben will, dass mein minderjähriger Sohn gesteigert hat?

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das möglich ist!?!

Wozu brauch ich dann noch ein Passwort???

Gruß
epoeri

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#10
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

wenn ich es nicht haben will, dass mein minderjähriger Sohn gesteigert hat?<(i>

Sollte es vor Gericht gehen und Sie würden bei Gericht eine Falschaussage machen, womöglich noch unter Eid und es würde sich herausstellen, dass sie gelogen haben ...

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

Hallo,

das ist ja eine ganz andere Sache, aber im Prinzip hab ich doch recht, oder?

Gruß
epoeri

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

<TOPIC /OFF + unter Drogen> *lol*

... im Prinzip, könnte man so verfahren.

<TOPIC /ON>

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Ups, das Forum hat meine Einklammerung Klammern verschluckt, noch einmal:

< TOPIC /OFF +unterDrogen>*lol*

... im Prinzip, könnte man so verfahren.

< TOPIC /ON>


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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ im_web_kaufen
danke für die Antwort.

Ich finds aber trotzdem nicht in Ordnung, dass so ein Vertrag einfach ungültig ist, weil es den Minderjährigen - auch von ihren Eltern - viel zu leicht gemacht wird, Unfug zu treiben.

Gruß
epoeri

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Sasch
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi zusammen
Erstmal zu Epoeri, ich gebe dir sogar recht das dann jedes Kind Unfug treiben könnte. Ich weis nur das mein Sohn einfach unüberlegt gehandelt hat. Er hat den Preis gesehen 1800 € und den Listenpreis 2549 €. Und glaubte dann ein Schnäppchen zu machen. Die Frage stellt sich warum gibt der Verkäufer den Roller sooo günstig her ? Das Taschengeldgesetz gibt es bestimmt damit junge Leute die noch nicht geschäftstüchtig sind nicht übervorteilt werden und ICH finde das richtig so.

Gruss Sasch

P.S. Er besitzt übrigens keinen eigenen Account bei Ebay

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#16
 Von 
thomasp
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 4x hilfreich)

Meines Erachtnes driftet hier die Diskussion in die falsche Richtung!
Lt Ebay-AGB ist es Minderjährigen NICHT möglich einen eigenen Account zu bekommen (warum ist klar - eben wegen solcher Fälle).

Ich als Erziehungsberechtigter habe dafür zu sorgen, dass mein (Ebay-)Passwort nicht in unbefugte Hände kommt. Das weiss jeder, der etwas mit EDV zu tun hat - in jeder Firma gibt es solche Regelungen. Und das gilt auch für den privaten Gebrauch von PCs.

Es kann sich also niemand damit rausreden, dass sein minderjähriges Kind vor dem PC gesessen hat. Derjenige der fahrlässig sein Passwort unberechtigten (= minderjährigen) Personen zur Verfügung stellt, haftet.


Das hat nichts mit Taschengeldparagraf zu tun.

Die in diesem Forum verweilenden Juristen mögen mich eines Besseren beleheren...

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ thomasp

genau das wäre auch meine Meinung!

Gruß
epoeri

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
epoeri
Status:
Lehrling
(1709 Beiträge, 408x hilfreich)

@ sasch

zu Ihrem PS.:
das heißt also, dass sich der Sohnemann über Ihren Account und Ihr Passwort bei Ebay einloggen kann.
Hätte er das Passwort nicht, hätte er nicht kaufen können.

Gruß
epoeri

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
im_web_kaufen
Status:
Praktikant
(921 Beiträge, 74x hilfreich)

Ich möchte hierzu folgenden Thread aus den eBay-Foren in Erinnerung rufen:

http://forums.ebay.de/thread.jsp?forum=40&thread=237558&msRange=40&start=0

Desweiteren möchte noch einmal meinen geschilderten Fall zitieren:

Nehmen wir mal an, Mama hat zuvor einen Fön bei eBay ersteigert, musste auf die Toilette und hat sich vergessen bei eBay abzumelden.

Sohne-Mann stöbert in den Angebotsseiten, findet den Motorroller und kauft per Sofort-Kauf, oder Auktion den Roller, und schon haben wir den oben von mir beschriebenen Fall.


Ebenfalls ist es bekannt, dass viele Leute eben nicht EDV-Versiert sind, und eher als Laien bei eBay unterwegs sind, d.h. Sie kennen die Risiken und die Folgen eines einfachen Passworts (z.B. Name des Hundes) nicht.

Es ist auch nicht bekannt, ob der Thread-Eröffner oder dessen Frau Ihrem Sohn das Passwort zur Verfügung gestellt haben (fahrlässige Handlung), oder er es sich bei der Eingabe gemerkt hat (zum Beispiel durch Zugucken beim Eintippen, mit 2 Finger-Suchsystem).

Es dürfte auch bekannt sein, dass man Passworte im IE gespeichert bekommt, wenn man dies nicht ablehnt.

[... to be continued ...]

All diese Dinge können einen möglichen KASUS-Knaxus, für die "Endgültigkeit eines Vertrages" darstellen.

Man beachte bitte die Frage in der Überschrift:
"Ist ein 15 jähriger Käufer kaufberechtigt ?" ... meine Antwort: NEIN, Ihre Antwort hierzu?

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0x Hilfreiche Antwort

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