Ein Interessent macht ein Angebot, jedoch äußert die Nachricht mit dem Angebot lediglich ein mögliches Interesse („ich hätte Interesse") und enthält außerdem Fragen zum angebotenen Artikel. Diese Fragen ergeben sich teils aus Missverständnissen und betreffen wesentliche Aspekte des Preises (z. B. Ausmaß des Defektes, Dauer der Nutzung). Die Fragen wurden jedoch nicht ausdrücklich als Kaufbedingung formuliert.
Der Verkäufer beantwortet die gestellten Fragen und akzeptiert das Angebot, ohne die Reaktion des Interessenten nach der Klärung der offenen Punkte abzuwarten.
Daher stellt sich die Frage:
Ist hier bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen, oder hätte der Verkäufer zunächst auf die endgültige Entscheidung des Interessenten nach Beantwortung der Fragen warten müssen?
Schließlich könnte argumentiert werden, dass die Fragen die Willenserklärung des Interessenten einschränken. Andernfalls gäbe es keinen Anlass zu diesen Fragen, wenn das Angebot als endgültig gemeint gewesen wäre.
Vielen Dank!
Ist ein Angebot bei Kleinanzeigen trotz gestellter Fragen bereits bindend?
20. Januar 2025
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Frage vom 20. Januar 2025 | 17:16
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist ein Angebot bei Kleinanzeigen trotz gestellter Fragen bereits bindend?
#1
Antwort vom 20. Januar 2025 | 17:45
Von
Status: Unbeschreiblich (130023 Beiträge, 41465x hilfreich)
Zitat :Ist hier bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag zustande gekommen
Nein, denn es fehlt an der übereinstimmenden Willenserklärung
Zitat :hätte der Verkäufer zunächst auf die endgültige Entscheidung des Interessenten nach Beantwortung der Fragen warten müssen?
Nein.
Er ist allerdings nun an sein Angebot entsprechend gebunden.
Es liegt am Käufer dieses nun anzunehmen oder nicht.
#2
Antwort vom 21. Januar 2025 | 07:54
Von
Status: Unbeschreiblich (50190 Beiträge, 17575x hilfreich)
Zitat :und akzeptiert das Angebot
Welches Angebot? Laut Sachverhalt hat der Käufer kein Angebot abgegeben.
Zitat :Schließlich könnte argumentiert werden, dass die Fragen die Willenserklärung des Interessenten einschränken.
Es fehlt schon an der Abgabe einer Willenserklärung durch den Käufer. Ohne Willenserklärung muss man nicht über deren Einschränkung diskutieren.
-- Editiert von User am 21. Januar 2025 07:57
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#3
Antwort vom 21. Januar 2025 | 08:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Nein, denn es fehlt an der übereinstimmenden Willenserklärung
Zitat :Es fehlt schon an der Abgabe einer Willenserklärung durch den Käufer. Ohne Willenserklärung muss man nicht über deren Einschränkung diskutieren.
Danke führ Ihre Antworten. Ist diese Willenserklärung nicht durch die "Angebot machen" funktion in Kleinanzeigen gegeben? Die Frage ist, ob Fragen auf Grund Missverständnisse in der dabei mitgesendeten Nachricht die Willenserklärung einschränken, insbesondere, wenn diese für den Wert der Ware maßgeblich sind.
#4
Antwort vom 21. Januar 2025 | 13:47
Von
Status: Philosoph (13463 Beiträge, 4809x hilfreich)
Wenn es Dich beruhigt, ohne Kenntnis des Wortlautes des "Angebotes" des Interessenten, kann nicht beurteilt werden, ob das als Willenserklärung aufgefasst werden kann, oder eben nicht.
Allein aus Nutzung der
traue ich mir es aber nicht zu eine Willenserklärung zu konstruieren.Zitat :"Angebot machen" funktion
Und selbst wenn man mit viel Wohlwollen eine Willenserklärung daraus "basteln" will, bleibt dem Interessenten immer noch der §119 BGB.
-- Editiert von User am 21. Januar 2025 13:49
#5
Antwort vom 21. Januar 2025 | 14:09
Von
Status: Unbeschreiblich (130023 Beiträge, 41465x hilfreich)
Zitat :Welches Angebot? Laut Sachverhalt hat der Käufer kein Angebot abgegeben.
Aber der Verkäufer hat wohl eines abgegeben
Zitat :Der Verkäufer beantwortet die gestellten Fragen und akzeptiert das Angebot, ohne die Reaktion des Interessenten nach der Klärung der offenen Punkte abzuwarten.
Zitat :Allein aus Nutzung der
Zitat (von benutzer85849):
"Angebot machen" funktion
traue ich mir es aber nicht zu eine Willenserklärung zu konstruieren.
Volle Zustimmung.
Ich hatte schon alleine aus
Zitat :„ich hätte Interesse"
abgeleitet, das kein verbindliches Angebot des Käufers vorliegt, aber der komplette Wortlaut wäre natürlich besser.
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