Jacke verkauft, geeinigt, nun Drohung auf Anzeige

20. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
Borg231
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Jacke verkauft, geeinigt, nun Drohung auf Anzeige

Hallo, meine Frau hat bei Ebay Kleinanzeigen eine Jacke verkauft. Als Zustand hat sie "in Ordnung" angegeben. In der Beschreibung stand "Zustand siehe Bilder". Wert der Jacke 120 Euro. Die Jacke wurde dann von einer Interssentin gekauft. Als die Jacke ankam beschwerte sich die Käuferin, das die Wattierung nicht ok sei. Meine Frau bot an, das die Jacke zurückgeschickt werden könne, oder sie würde 20 Euro erlassen. Die Käuferin schrieb, Sie würde versuchen die Wattierung der Jacke richten. Meine Frau antwortete draufhin nichts. Am nächsten Tag schrieb Sie das Sie etwas an der Wattierung machen konnte und mit 20 Euro einverstanden sei. Nun wird es skuriell. Einige Tage qpäter schrieb die Dame sie sei doch nicht mit der Jacke zufrieden, würde Sie gerne gegen eine andere Jacke tauschen. Wir antworteten, das wir nicht damit einverstanden seien, die Jacke nun auch nicht mehr zurücknehmen, da die Dame daran herumhantiert hat und das wir noch ihre Kontonummer bräuchten. Als wir die Kontonummer hatten, habe ich sofort die 20 Euro überwiesen. Sie drohte uns nun mit einer Anzeige wegen Betruges und wollte von uns 50% des Geldes überwiesen haben. Dann würde sie die Jacke zurückgeben und uns den Rest überweisen. Sie stellte eine Frist bis heute drohte mit einem Anwalt und mit der Strafanzeige. Heute ist ihre gesetzte Frist verstrichen und Sie schrieb das sie meine Frau wegen falscher Beschreibung im Inserat anzeigen würde . Ich habe inzwischen den Nachrichtenwechsel als Screenshot und als EMail gesichert. Sollte eine Strafanzeige kommen, sollten wir dann einfach den Nachrichtenverlauf der Polizei vorlegen? Reicht es wenn ich mich als Zeugen angeben würde?

-- Editiert von Borg231 am 20.01.2021 20:54

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Borg231):
Meine Frau bot an, das die Jacke zurückgeschickt werden könne, oder sie würde 20 Euro erlassen.

Warum nur ...?



Zitat (von Borg231):
Sollte eine Strafanzeige kommen, sollten wir dann einfach den Nachrichtenverlauf der Polizei vorlegen?

Nö. Erst mal schauen was genau einem da vorgeworfen wird und dann die Handlung darauf abstimmen.



Zitat (von Borg231):
Reicht es wenn ich mich als Zeugen angeben würde?

Als Zeuge wofür genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Borg231
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Als Zeuge, das ich auch alle Nachrichten gelesen habe und den Inhalt "bezeugen" kann

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Borg231):
Sie drohte uns nun mit einer Anzeige wegen Betruges
Ich kann kein Betrug erkennen...


Zitat (von Borg231):
Meine Frau bot an
Warum macht man immer nur so einen Käse?

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Die Verkäuferin hat kulanterweise ein Angebot zur Rücknahme oder Preisminderung gemacht. Diese beiden Angebote dürfte man durchaus als sich gegenseitig ausschließend betrachten. Die Käuferin hat sich für die Preisminderung entschieden, damit ist der Sachmangel "Wattierung nicht in Ordnung" nachgebessert.

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#5
 Von 
Borg231
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Zitat (von Borg231):
Sie drohte uns nun mit einer Anzeige wegen Betruges
Ich kann kein Betrug erkennen...


Zitat (von Borg231):
Meine Frau bot an
Warum macht man immer nur so einen Käse?
Frauen halt ... ich hatte es ihr auch gesagt

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#6
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Borg231):
ich hatte es ihr auch gesagt
Wie als ob sie auf uns hören.. :cheers:

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#7
 Von 
Kotaki
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 9x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Die Verkäuferin hat kulanterweise ein Angebot zur Rücknahme oder Preisminderung gemacht. Diese beiden Angebote dürfte man durchaus als sich gegenseitig ausschließend betrachten. Die Käuferin hat sich für die Preisminderung entschieden, damit ist der Sachmangel "Wattierung nicht in Ordnung" nachgebessert.


Sehe ich ganz genauso. Die Käuferin hat unter „In Ordnung" möglicherweise etwas anderes verstanden. Zwar wird gerne im nachhinein noch am preis gedrückt, aber das verhalten der Verkäuferin finde ich dennoch Oke.

Soll sich die Käuferin mal den Stress machen und einen Anwalt als auch die Polizei bemühen. Vielleicht lernt sie ja daraus.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Kotaki):
Soll sich die Käuferin mal den Stress machen und einen Anwalt als auch die Polizei bemühen.

Und bis was von einem der Vorgenannten kommt die Käuferin ignorieren. Wenn sich was tut wieder hier melden.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Borg231
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, leider ist jetzt bei uns ein Anwaltsschreiben eingetrudelt welches uns rine Frist zur Zahlung bis zum 19.2 einräumt. Was sollen wir nun am besten machen? Außerdem wurde wohl Strafanzeige gestellt. Sollten wir die Frist verstreichen lassen wird mit Klage gedroht.

-- Editiert von Borg231 am 13.02.2021 15:27

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Borg231):
Hallo, leider ist jetzt bei uns ein Anwaltsschreiben eingetrudelt

Und da steht was genau drin?


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#11
 Von 
Borg231
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Dame hatte uns eine Frist gesetzt, zu der wir ihr das Geld zurückzahlen sollten. .. erst dann würde sie uns die Jacke schicken.
Hier das Schreiben:

Sehr geehrte Frau NAMEFALSCHGESCHRIEBEN,

ich nehme Bezug auf meine Nachricht vom 26.01.2021.

Die darin gesetzte Frist bis zum 05.02.2021 haben Sie untätig verstreichen lassen. Zahlungen bezüglich des Rücktritts vom Vertrag über die Jacke sind nicht erfolgt, ferner nicht bezüglich der Kosten unserer Inanspruchnahme

Wir haben Sie daher aufzufordern, letztmalig binnen einer Frist bis zum 19.02.2021 entsprechende Ausgleichszahlungen auf unser nebenstehendes

Kanzleikonto zu veranlassen.

Für den Fall der Nichteinhaltung der Frist zur Zahlung werden wir unserer Mandantschaft anraten, den Klageweg gegen Sie zu bestreiten.

Außerdem teilen wir Ihnen hiermit mit, dass unsere Mandantschaft wegen thres Verhaltens Strafanzeige gestellt hat. Die Rücknahme etwaiger Straf anträge machen wir von der Einhaltung oben genannter Frist zur Zahlung abhängig

Mit freundlichen Grüßen

....

-- Editiert von Borg231 am 13.02.2021 15:57

-- Editiert von Borg231 am 13.02.2021 15:58

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#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Ich würde erst mal bei der Kanzlei anfragen, ob das tatsächlich von denen und von einem Rechtanwalt stammt ...


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#13
 Von 
Borg231
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok das mache ich. Den Anwalt gibt es auf jedenfall. ... denn die haben den Vor und Nachnamen falsch geschrieben. Der Vorname meiner Frau ist eigentlich einfach und ein bekannter Name. Der Briefkopf sieht schon echt aus. Und dann die Frist verstreichen lassen oder?

-- Editiert von Borg231 am 13.02.2021 16:23

-- Editiert von Borg231 am 13.02.2021 16:30

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#14
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Es bleiben ja nur grob 4 Möglichkeiten (mit unzähligen Abwandlungen)

a.) Zahlen und die Sache ist erledigt. Will man das?

b.) Mit dem Anwalt in eine Diskussion treten. Was angesichts der Waffenverteilung ein ungleicher Kampf sein wird und man sich vermutlich um Kopf und Kragen redet.

c.) Man besorgt sich einen eigenen Ritter in Robe. Den muss man aber auch bezahlen

d.) Man ignoriert den gegnerischen Ritter in Robe und schaut was er als nächstes macht...

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Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#15
 Von 
Borg231
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Das wird mit Möglichkeit d) enden. Interessant ist nur, wenn ich auch zahlen wollte, wieviel sollte ich denn zahlen, denn es wird auch gefordert, die Inanspruchnahme des Anwalts zu zahlen. ... nur Betrag xyz hat er garnicht angegeben. :-)

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#16
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

ich würde gar nichts zahlen!
Ich würde dem Anwalt (in etwa) zurückschreiben:

Sehr geehrter Herr X
Wie ihnen sicher ihre Mandantin mitgeteilt hat, hat sie selber die Jacke beschädigt und sogar noch 20.- von uns erhalten.
Des weiteren bot meine Frau auch an, die Jacke zurück zu nehmen, was ihre Mandantin abgelehnt hat.

und warten was dann kommt.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Ich würde dem Anwalt (in etwa) zurückschreiben:

Das würde ich in gar keinen Falle schreiben, das wäre absolut kontraproduktiv.


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#18
 Von 
Borg231
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, ich sitze das jetzt am besten aus. Nach nochmaligem lesen des Briefes habe ich festgestellt, das der Vorname und Nachname falsch geschrieben war. Außerdem stimmte die Hausnummer überhaupt nicht. .. einige viele Nummern daneben. Deshalb denke ich, das ich am besten garnicht nachfrage, ob der Brief ein Fakebrief ist. Oder was meint Ihr? ... dann würde ich ja nur bestätigen das er trotzdem ankam. Die Dame hat eigentlich alle Daten von uns. ... interessant das sie noch nichtmal das einfachste hinbekommen hat.

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#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Borg231):
Nach nochmaligem lesen des Briefes habe ich festgestellt, das der Vorname und Nachname falsch geschrieben war. Außerdem stimmte die Hausnummer überhaupt nicht. .. einige viele Nummern daneben.

In dem Falle würde ich allerdings auch nicht antworten.

Juristisch gesehen ist er zwar zugegangen, aber da kann man ja mal ganz unschuldig tun und nach dem Nachweis fragen.


Wichtig ist aber wenn was mit Zustellnachweis kommt, dann würde ich deb Brief verschlossen lassen, fotografieren und dann mit entsprechender Beschwerde bei der Post zurückgeben.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#20
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Frabato):
Ich würde dem Anwalt (in etwa) zurückschreiben:

Das würde ich in gar keinen Falle schreiben, das wäre absolut kontraproduktiv.


Darf man auch fragen, warum?
Mit höchster Wahrscheinlichkeit hat die Käuferin nur gesagt: Kaputte Jacke verkauft, will sie nicht zurücknehmen.
Daher unter Beweisen zeigen, dass dem nicht so ist und die Kundinselber die Jacke beschädigt hat.

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#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120081 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
und die Kundinselber die Jacke beschädigt hat.

Dafür gibt es nicht den geringsten Hinweis, geschweige denn einen Beweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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#22
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Dafür gibt es nicht den geringsten Hinweis, geschweige denn einen Beweis.
Volle Zustimmung

Zitat (von Frabato):
die Kundin
Und alleine schon dieses Vokabular gilt es zu vermeiden...

Signatur:

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#23
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 52x hilfreich)

und als was bezeichnet ihr das?

Zitat (von Borg231 Die Käuferin schrieb, Sie würde versuchen die Wattierung der Jacke richten. Am nächsten Tag schrieb Sie, dass Sie etwas an der Wattierung machen konnte und mit 20 Euro einverstanden sei. [/quote):

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#24
 Von 
Borg231
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich hatte heute nochmal Rücksprache mit einem Anwalt wegen der Angelegenheit. Sie hat mir folgendes empfohlen zur Schreiben:

Ihre Mandantin hat ungefragt entgegen der Regeln unzulässige Arbeiten an der Jacke selbst vorgenommen und uns falls überhaupt ein Mangel bestand keine Chance zur Nachbesserung gegeben. (Die Beweise dazu hat auch Ihre Mandantin) Weitere Gewährleistungsrechte sind damit nicht statthaft. Eine Prüfung der Jacke war somit nicht möglich. (Der Normale Weg wäre gewesen uns die Jacke zurückzuschicken) Wir haben trotzdem eine Kaufpreisminderung akzeptiert und Ihr 20€ Kaufpreisminderung stattgegeben, welche Sie auch erhalten hat. Eine Anzeige wegen Betruges oder ähnlichem verbitten wir uns.

... was haltet ihr davon?

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#25
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Borg231):
was haltet ihr davon?
nix

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