Jetzt wird s kompliziert

17. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
er0307
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Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)
Jetzt wird s kompliziert

Am 06.10.09

stellt ein Verkäufer 4 Auktionen ein:

Auktion 1

Auktion 2

Auktion 3

Auktion 4

Am 11.10.09 wurde auf alle 4 Auktionen von mir geboten, worauf "Auktion 1" knapp 6 Minuten nach Gebotsabgabe vom Verkäufer storniert wurde.

Anfrage beim Verkäufer ergab folgende Antwort: "

quote:
Hallo...ich habe das Angebot entfernt, da es einen Fehler im Startpreis gab. Das ist mein gutes Recht , denn es ist immer noch meine Ware und ich kann ein Angebot beenden , wenn ich Fehler entdecke.
Sie können gerne wieder bieten - auch bei einem anderen Angebot gab es einen Fehler.
Den habe ich jetzt korrigiert und Sie können wieder bieten.

"

Am 12.10.09 stellte der Verkäufer die Auktion dann wieder ein, die auch wenige Stunden wieder gecancelt wurde vom Verkäufer.

Am 14.10.09 oder 15.10.09 wurde dann der Aukionstitel geändert und die Auktion wieder neu gestartet, aber vor Ablauf wieder einmal gecancelt, es gab ja schliesslich ein Gebot darauf.

Ich habe den Verkäufer unter Angabe einiger netter Links daran erinnert, das eine Auktion ein verbindliches Angebot darstellt und auch ein Kaufvertrag mit dem Höchstbieter zustande kommt, selbst wenn er die Auktion vorzitig beendet. Entsprechende Antwort folgte dann relativ schnell:
"
quote:
Zum letzten Mal! Sie haben ein Gebot von 1 Euro abgegeben ! Ich habe einen schwerwiegenden Fehler entdeckt und somit mein gutes Recht wahr genommen , das Angebot zu beenden und diesen zu korrigieren.Es wurde auch angezeigt! Also lassen Sie mich in Ruhe , wenn Sie bieten wollen , dann machen Sie es und wenn nicht , dann lassen Sie es.
Im Übrigen würde , gegebenfalls , nur der Höchstpreis , bei Ihnen , 1 Euro , in Frage kommen und nicht was Sie als Maximalgebot auf Ihren Bietagenten eingegeben haben.Lesen Sie mal richtig! Ansonsten machen Sie doch was Sie wollen - ich fühle mich im Recht und habe auch einen sehr guten Anwalt. Wegen 1 Euro würde der sich kaputt lachen.Schönen Tag noch !

"

Die Vermutung liegt hier nahe, das der Verkäufer sich einen Spaß macht, wenn die "Sofort-Kauf-Option" aufgrund eines Gebotes nicht mehr verfügbar ist, das es dem VK nicht gefällt und er entsprechend dann einfach handelt wie er will. Schließlich hat er das in einer zweiten Mail ja auch so von sich gegeben.

Das Ding mit der Auktion 1 werde ich bzw. habe ich mittlerweile einem Anwalt übergeben, überlege gerade nur, ob ich auch die andren Auktionen mit in die Zivilklage packe.

Ich mag mich ja täuschen, aber laut den Grundsätzen zur Rücknahme eines Gebotes, sollte sich jeder Verkäufer vorab informieren, ob eine Rücknahme in Kombination mit Gebotsstreichungen so ohne weiteres machbar ist.
Und die einzigen Fehler, den ich gefunden habe, ist einzig und allein die Sache mit dem Startpreis. Bei der zweiten Auktion dann die Veränderung im Auktionstitel.

Abgesehen davon, ich habe zum Zeitpunkt, auf alle 4 Auktionen geboten, die er im Angebot hatte und da flog keine andere raus weil sie einen Fehler hatte. Also nur eine Ausrede in meinen Augen.
Nun habe ich bei den Auktionen 2-4 auch mit geboten und wollte da eigentlich am gestrigen Tage meine Gebote erhöhen, als ich lesen musste, dass mich der Verkäufer für seine Auktionen gesperrt hat. Und sollte ich es wagen, über einen anderen (privaten) Account, oder im Auftrag darauf bieten lassen, riskiere ich meinen eigenen Account. eBay kann da relativ wenig machen, so wie die selbst sagen, da sich jeder Verkäufer aussuchen kann, wen er für seine Auktionen sperren kann und wen nicht.

Ich bin nun am überlegen, da es sich ja um ein offensichtliches Fehlverhalten des Verkäufers handelt, nicht nur die Sache mit der ersten Auktion an den Anwalt zu übergeben, sondern auch die Sachen mit den anderen Auktionen, dazu zu packen. Ist dies möglich, oder wäre davon abzuraten?




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Ich bin nun am überlegen, da es sich ja um ein offensichtliches Fehlverhalten des Verkäufers handelt, nicht nur die Sache mit der ersten Auktion an den Anwalt zu übergeben, sondern auch die Sachen mit den anderen Auktionen, dazu zu packen. Ist dies möglich, oder wäre davon abzuraten?


Selbstverständlich ist das möglich. Insbesondere hast du ja schon einen Anwalt beauftragt, der die erste Auktion ins Visier nimmt. Da läge es doch nahe, ihn zumindest zu den weiteren Auktionen um Rat zu fragen (im Rahmen einer Erstberatung). Ist auch preislich durchaus überschaubar.

Jedoch wird er, wenn er sich ein bisschen mit eBay auskennen sollte, was nicht unbedingt gesagt ist, vielleicht muss er sich erst einlesen, auch nichts anderes sagen können, was dir von eBay mitgeteilt wurde:

quote:
Ebay kann da relativ wenig machen, so wie die selbst sagen, da sich jeder Verkäufer aussuchen kann, wen er für seine Auktionen sperren kann und wen nicht.


Das ist richtig und lustig zugleich, gibt eBay doch selbst dem Verkäufer die entsprechenden Optionen zur Verwendung:

Käufer sperren

Wenn Sie an bestimmte eBay-Mitglieder nicht verkaufen möchten, können Sie diese in Ihre Liste gesperrter Käufer aufnehmen. Mitglieder, die auf dieser Liste aufgeführt sind, können so lange keine Gebote für Ihre Angebote abgeben, bis Sie sie wieder von der Liste entfernen. Sie können bis zu 5000 Mitgliedsnamen sperren.

So fügen Sie der Liste gesperrter Käufer ein Mitglied hinzu:

1. Gehen Sie zur Seite Käufer sperren.
2. Geben Sie in das Textfeld die Mitgliedsnamen der eBay-Mitglieder ein, die Sie sperren möchten.
3. Klicken Sie auf Senden.

Wenn Sie einen Bieter/Käufer wieder von der Liste der gesperrten Käufer entfernen möchten, löschen Sie den entsprechenden Mitgliedsnamen im Textfeld und klicken Sie auf Senden.
Hinweis: Es empfiehlt sich, eBay-Mitglieder, die Sie von der Liste der gesperrten Käufer entfernt haben, entsprechend zu benachrichtigen, damit diese Mitglieder erfahren, dass sie wieder Gebote für Ihre Artikel abgeben können.



Niemand ist gezwungen mit einem bestimmten Partner zu kontrahieren, auch dein oder mein Bäcker nicht. Wenn er mir kein Brötchen verkaufen will, kann ich ihn nicht dazu zwingen.

Insofern handelt es sich nicht um ein "offensichtliches Fehlverhalten des Käufers", sondern er macht nur von seinen legitimen Rechten Gebrauch.

Siehe auch:

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=32149&

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-- Editiert am 17.10.2009 10:01

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
er0307
Status:
Beginner
(88 Beiträge, 14x hilfreich)

Was mich nur etwas verwundert, die Gebote wurdn ja entsprechend früh abgegeben. Wenn dann der Verkäufer einen Bieter sperrt "in diesem Falle mich" dann ist ein mitbieten ja unmöglich, müssten dann nicht auch die abgegeben Gebote entfernt werden?

Vor allem ws ich nicht verstehe, warum ebay da nun absolut nichts gegen den verkäufer unternimmt, denn zwischenzeitlich wurde auch die aktuellste Auktion die der "Auktion 1" ähnelt, wieder beendet und das abgegebene Gebot gestrichen.
(Entweder ab 1 Euro bieten, oder 169 Euro Sofort-Kauf)

Abgesehen davon, wenn jetzt beispielsweise der aktuelle Bieter genauso drauf ist wie ich, das er sein Recht kennt und den Vertrag einklagt, gilt dann u.U. wer zuerst kommt, oder muss er allen entsprechend gerecht werden, wenn es zu Aburteilung kommt?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

quote:
Was mich nur etwas verwundert, die Gebote wurdn ja entsprechend früh abgegeben. Wenn dann der Verkäufer einen Bieter sperrt "in diesem Falle mich" dann ist ein mitbieten ja unmöglich, müssten dann nicht auch die abgegeben Gebote entfernt werden?


Die Sperrung kann ja im Grunde nur für zukünftige Gebote gelten, nicht schon für abgegebene. Dieselbe Problematik ergibt sich, wenn jemand nachträglich Zusatzinformationen in seine Angebotsbeschreibung einfügt, diese können nur maßgeblich sein für Gebote ab diesem Zeitpunkt, nicht für Gebote, die zu diesem Zeitpunkt schon vorlagen.

quote:
Vor allem ws ich nicht verstehe, warum ebay da nun absolut nichts gegen den verkäufer unternimmt, denn zwischenzeitlich wurde auch die aktuellste Auktion die der "Auktion 1" ähnelt, wieder beendet und das abgegebene Gebot gestrichen.
(Entweder ab 1 Euro bieten, oder 169 Euro Sofort-Kauf)


eBay kriegt das doch gar nicht mit. Es fallen jeden Tag zigtausende Probleme an, bei denen nur ein Bruchteil verfolgt werden kann, insbesondere ist das hier doch ein kleiner Fisch, der eben nur die AGB nicht richtig gelesen hat und aus seinem eBay-Verständnis heraus so vorgeht. Dagegen gibt es Heerscharen von wirklichen eBay-Betrügern, denen eBay nach wie vor macht- und tatenlos gegenübersteht, wie man in den eBay-Foren eindrucksvoll nachvollziehen kann.

Die eBay-Mitarbeiterzahl ist um einige hundert vermindert worden, scheinbar wird vieles nach UK verlagert - Kostengründe.

quote:
Abgesehen davon, wenn jetzt beispielsweise der aktuelle Bieter genauso drauf ist wie ich, das er sein Recht kennt und den Vertrag einklagt, gilt dann u.U. wer zuerst kommt, oder muss er allen entsprechend gerecht werden, wenn es zu Aburteilung kommt?


Jeder hat die gleichen Rechte, wenn der V die Jacke noch zweihundertmal verkauft, wird er u. U. zweihundert Kaufverträge erfüllen müssen (oder keinen), wenn z. B. die Verträge, die er abschließen würde, nichtig wären i. S. des Gesetzes.

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