Am 06.10.09
stellt ein Verkäufer 4 Auktionen ein:
Auktion 1
Auktion 2
Auktion 3
Auktion 4
Am 11.10.09 wurde auf alle 4 Auktionen von mir geboten, worauf "Auktion 1" knapp 6 Minuten nach Gebotsabgabe vom Verkäufer storniert wurde.
Anfrage beim Verkäufer ergab folgende Antwort: "
quote:"
Hallo...ich habe das Angebot entfernt, da es einen Fehler im Startpreis gab. Das ist mein gutes Recht , denn es ist immer noch meine Ware und ich kann ein Angebot beenden , wenn ich Fehler entdecke.
Sie können gerne wieder bieten - auch bei einem anderen Angebot gab es einen Fehler.
Den habe ich jetzt korrigiert und Sie können wieder bieten.
Am 12.10.09 stellte der Verkäufer die Auktion dann wieder ein, die auch wenige Stunden wieder gecancelt wurde vom Verkäufer.
Am 14.10.09 oder 15.10.09 wurde dann der Aukionstitel geändert und die Auktion wieder neu gestartet, aber vor Ablauf wieder einmal gecancelt, es gab ja schliesslich ein Gebot darauf.
Ich habe den Verkäufer unter Angabe einiger netter Links daran erinnert, das eine Auktion ein verbindliches Angebot darstellt und auch ein Kaufvertrag mit dem Höchstbieter zustande kommt, selbst wenn er die Auktion vorzitig beendet. Entsprechende Antwort folgte dann relativ schnell:
"
quote:"
Zum letzten Mal! Sie haben ein Gebot von 1 Euro abgegeben ! Ich habe einen schwerwiegenden Fehler entdeckt und somit mein gutes Recht wahr genommen , das Angebot zu beenden und diesen zu korrigieren.Es wurde auch angezeigt! Also lassen Sie mich in Ruhe , wenn Sie bieten wollen , dann machen Sie es und wenn nicht , dann lassen Sie es.
Im Übrigen würde , gegebenfalls , nur der Höchstpreis , bei Ihnen , 1 Euro , in Frage kommen und nicht was Sie als Maximalgebot auf Ihren Bietagenten eingegeben haben.Lesen Sie mal richtig! Ansonsten machen Sie doch was Sie wollen - ich fühle mich im Recht und habe auch einen sehr guten Anwalt. Wegen 1 Euro würde der sich kaputt lachen.Schönen Tag noch !
Die Vermutung liegt hier nahe, das der Verkäufer sich einen Spaß macht, wenn die "Sofort-Kauf-Option" aufgrund eines Gebotes nicht mehr verfügbar ist, das es dem VK nicht gefällt und er entsprechend dann einfach handelt wie er will. Schließlich hat er das in einer zweiten Mail ja auch so von sich gegeben.
Das Ding mit der Auktion 1 werde ich bzw. habe ich mittlerweile einem Anwalt übergeben, überlege gerade nur, ob ich auch die andren Auktionen mit in die Zivilklage packe.
Ich mag mich ja täuschen, aber laut den Grundsätzen zur Rücknahme eines Gebotes, sollte sich jeder Verkäufer vorab informieren, ob eine Rücknahme in Kombination mit Gebotsstreichungen so ohne weiteres machbar ist.
Und die einzigen Fehler, den ich gefunden habe, ist einzig und allein die Sache mit dem Startpreis. Bei der zweiten Auktion dann die Veränderung im Auktionstitel.
Abgesehen davon, ich habe zum Zeitpunkt, auf alle 4 Auktionen geboten, die er im Angebot hatte und da flog keine andere raus weil sie einen Fehler hatte. Also nur eine Ausrede in meinen Augen.
Nun habe ich bei den Auktionen 2-4 auch mit geboten und wollte da eigentlich am gestrigen Tage meine Gebote erhöhen, als ich lesen musste, dass mich der Verkäufer für seine Auktionen gesperrt hat. Und sollte ich es wagen, über einen anderen (privaten) Account, oder im Auftrag darauf bieten lassen, riskiere ich meinen eigenen Account. eBay kann da relativ wenig machen, so wie die selbst sagen, da sich jeder Verkäufer aussuchen kann, wen er für seine Auktionen sperren kann und wen nicht.
Ich bin nun am überlegen, da es sich ja um ein offensichtliches Fehlverhalten des Verkäufers handelt, nicht nur die Sache mit der ersten Auktion an den Anwalt zu übergeben, sondern auch die Sachen mit den anderen Auktionen, dazu zu packen. Ist dies möglich, oder wäre davon abzuraten?
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