Käufer behauptet Ware ist defekt

3. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Stefan, Fackler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer behauptet Ware ist defekt

Hallo,
ich hatte einen Fahrradtrainer Tacx 1420 versteigert. Das Gerät wurde dreimal benützt und funktionierte bei mir einwandfrei. Nach der Versteigerung hatte ich versucht Kontakt mit dem Ersteigerer aufzunehmen, dies schlug fehl - er antwortete nicht. Jedoch hatte ich nach kurzer Zeit das Geld auf meinem Konto, daraufhin habe ich natürlich das Gerät sofort versendet. Leider habe ich die Montageanleitung nicht mehr gefunden, ich hatte ihm per Mail geschrieben das die Ware raus ist und das die Anleitung fehlt und wenn er sie benötig soll er sich mit mir in Verbindung setzen. Wieder keine Antwort - erst ca. zwei Wochen später bemerke ich eine negative Bewertung bei eBay von diesem Käufer. Darauf hin habe ich Ihm wieder eine Mail geschrieben was das soll. Die Anwtort war, er hätte mir schon drei Mails gesendet in denen das Gerät als Defekt bezeichnet wurde und wie wir dies abwickeln sollen. Nachdem ich nicht geantwortet hätte würde er jetzt zum Anwalt gehen und das Gerät hätte er auf seine Kosten reparieren lassen (angeblich währe die Widerstandsverstellung, ein Seilzug wie am Fahrrad, innen verostet gewesen).
Fakt ist ich habe keine Mails erhalten und das Gerät war zum Versand wirklich in Ordnung, dafür habe ich auch Zeugen. Ich habe sogar angeboten Ihm in der Sache entgegenzukommen, evtl. sogar die Reparatur zu übernehmen - wenn ich die Originalrechnung der Reparatur erhalte. Der Käufer stellt sich weiterhin quer.
Wie siehts hier für mich rechtlich aus (also muß ich für denDefekt gerade stehen?)bzw. welchen Anspruch hat der Käufer bzw. was soll ich machen - ich habe Ihm ja sogar die Kostenübernahme angeboten?

Problem bei eBay und Co?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Fackler,

zunächsteinmal steht dem Käufer, sofern überhaupt ein Mangel bestand, ein Nacherfüllungsrecht zu (Mängelbeseitigung). Sofern er nicht nachweisen kann, Sie hierzu aufgefordert zu haben, dürfte er schlechte Karten haben. Das vorgenannte gilt nur, sofern kein Gewährleistungsausschluß Ihrerseits erfolgt ist.

Haben Sie mal geprüft, ob er vielleicht anfänglich eine nicht ganz korrekte eMail-Adresse benutzt hat?
Was will er eigentlich, wenn nicht die Übernahme der vermeintlichen Reparaturkosten durch Sie?

Mit feundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan, Fackler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Herr Scharnhorst,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte es nach meinem Verständniss auch so gesehen, was der Käufer von mir will? Ich weiß es wirklich nicht... er nervt einfach.
Danke & Gruß
Stefan Fackler

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