Hallo!
Vielleicht kann mir jemand helfen, habe vor fast 3 Wochen also am 18.02.2003 ein Gerät versandt.Der Käufer lobte die schnelle Versendung und einwandfreie Funktion des Gerätes und gab mir eine super Bewertung.
Jetzt nun nach fast 3 Wochen soll das Bild flackern und will das Geld wieder haben.
Der Monitor lief bei mir absolut super und das können mehrere Zeugen beweisen.
Ich versteigerte die Ware als Privatperson und frage mich jetzt ob ich die Ware wieder zurücknehmen muss?
Das Gerät ist ca. 2 Jahre alt was ich dem Käufer auch mitgeteilt habe.
Kann mir jemand bei dem Problem helfen?
Danke im voraus
Klaus
Käufer spricht von Betrug
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Hallo,
wenn man gebrauchte Artikel verkauft, dann darf der Kaeufer auch nicht erwarten das der Artikel ein leben lang funktioniert. Alle geht mal kaputt.
Ich wuerde das Geld auf KEINEM FALL erstatten. Dann sitzt DU mit 'nem Defekten Monitor da und die macht sich ein dicken.
Du hast als Privatmann keine Gewährleistungspflicht und schon garnicht nach 3 Wochen.
Bye
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Hallo,
danke für die Hilfen bisher hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet, ich hoffe das bleibt auch so.:)
Gruß Klaus
Die Komentare von bdk und garfield-zero sind absolut falsch.
Selbstverständlich hat ein Privatverkäufer eine Gewährleistungspflicht auf Sachmängel sofern dieser sie nicht in seiner Auktion ausschließt. Diese gilt für 2 Jahre.
Und jetzt?
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