Käufer spricht von Betrug

1. März 2003 Thema abonnieren
 Von 
Baum31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer spricht von Betrug

Hallo!

Vielleicht kann mir jemand helfen, habe vor fast 3 Wochen also am 18.02.2003 ein Gerät versandt.Der Käufer lobte die schnelle Versendung und einwandfreie Funktion des Gerätes und gab mir eine super Bewertung.
Jetzt nun nach fast 3 Wochen soll das Bild flackern und will das Geld wieder haben.
Der Monitor lief bei mir absolut super und das können mehrere Zeugen beweisen.
Ich versteigerte die Ware als Privatperson und frage mich jetzt ob ich die Ware wieder zurücknehmen muss?
Das Gerät ist ca. 2 Jahre alt was ich dem Käufer auch mitgeteilt habe.
Kann mir jemand bei dem Problem helfen?

Danke im voraus
Klaus

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bdk
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wenn man gebrauchte Artikel verkauft, dann darf der Kaeufer auch nicht erwarten das der Artikel ein leben lang funktioniert. Alle geht mal kaputt.

Ich wuerde das Geld auf KEINEM FALL erstatten. Dann sitzt DU mit 'nem Defekten Monitor da und die macht sich ein dicken.

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#2
 Von 
garfield-zero
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Du hast als Privatmann keine Gewährleistungspflicht und schon garnicht nach 3 Wochen.

Bye

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Baum31
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke für die Hilfen bisher hat sich der Käufer nicht mehr gemeldet, ich hoffe das bleibt auch so.:)


Gruß Klaus

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sabi70
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 45x hilfreich)

Die Komentare von bdk und garfield-zero sind absolut falsch.

Selbstverständlich hat ein Privatverkäufer eine Gewährleistungspflicht auf Sachmängel sofern dieser sie nicht in seiner Auktion ausschließt. Diese gilt für 2 Jahre.

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