Käufer will mehr als enthalten ist!!!!

16. März 2002 Thema abonnieren
 Von 
Rene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will mehr als enthalten ist!!!!

Hallo !

Ich habe bei Ebay mein Autoradio Blaupunkt Radio Arizona DJ70 versteigert.

Dieses Autoradio war ehemals ein Wechslerpaket und da ich beides einzeln versteigern wollte, bot ich das Radio in der Kategorie / Radios mit Cassette an.

Habe ein Bild vom Radio eingefügt , die Features des Radio beschrieben und geschrieben das das Radio eine Wechslersteuerung hat.
Habe nirgendswo geschrieben das dort ein Wechsler dabei wäre, geschweige denn das es ein Wechslerpaket sei.

Nachdem die Auktion auslief ,erhielt ich die erste Mail des Käufers und dieser stelle sofort die Versand-und Zahlbedingungen fest.
Und er möchte das komplette Wechslerpaket haben ,da Blaupunkt das Radio nur inkl. Wechsler anbietet.

Nun meine Frage, da ich ja nicht Blaupunkt bin ,bin ich doch nicht verpflichtet wie Blaupunkt zu handeln.

Und da er das Geld nicht auf meinem Konto überweisen möchte bin ich doch auch nicht verpflichtet das Paket(nur Radio) zu versenden.
Auktionspreis war 151.€

Viele liebe Grüsse aus Berlin
Danke für jede Hilfe

Problem bei eBay und Co?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo nach Berlin,

grundsätzlich ist Dir recht zu geben - solange Du den Wechsler nicht mit auf dem Foto hattest und auch nichts davon in der Beschreibung schreibst, ist auch nur das Radio Gegenstand des Kaufvertrages geworden - und Wechsleranschluss bedeutet nun mal nicht, dass auch einer dabei ist.
Etwas anderes könnte sich nur aus der Bezeichnung Arizona DJ70 ergeben. Sollte dies die Bezeichnung eines Radio-Wechsler-Paketes und nicht nur des Radios allein sein, dann konnte der Käufer schon vermuten, dass ein Wechsler dabei ist. Aber selbst dann geht eine eindeutige Beschreibung der Bezeichnung vor.

Im übrigen legt immer noch der Verkäufer die Zahlungs- und Versandbedingungen fest.

Also nicht ärgern lassen und viel Spass weiter bei ebay....

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#2
 Von 
Rene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine schnelle Beantwortung.
Hier hast du mal den Link von meiner Auktion.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=1711232146&ed=1015958699

Kannst sie dir ja mal anschauen.

Der Käufer hat als aller erstes die Bedingungen festgelegt und da ich das per Nachnahme nicht möchte ,sondern per Vorkasse werde ich Ihnen das Paket nicht schicken.
Und er möchte ja auch das Geld nicht überweisen.


Kennst du solche ähnlichen Fälle??
Und darüber ein paar Urteile???

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

PS.Käufer schreibt wenn ich das Paket nicht bis zum 22.3.02 zu Ihn geschickt habe,dann wir er mich anzeigen und eine Klage gegen mich beim Rechtsanwalt stellen.

Und das alles wegen einer Auktion ,weil manche Leute nicht lesen können.


Mfg aus Berlin
Rene

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Ich habe mir die Seite mal angeschaut.
Bei Zahlungsart hast Du nichts eingetragen: siehe Artikelbeschreibung. Aber auch in der Artikelbeschreibung schreibst Du nichts von Vorkasse oder dergleichen. Ihr müsst Euch also darüber nachträglich noch einigen - und hier solltest Du dem Kunden wohl entgegenkommen - solange er die kompletten Versand- und Nachnahmegebühren zahlt ist das doch eigentlich auch o.k. Es dauert halt nur etwas länger, bis Du das Geld hast, da sich die Post mit den Überweisungen immer viel Zeit läßt.

Jetz bin ich auch mal auf die Seite von Blaupunkt gegangen. Das Arizona DJ70 ist keine Bezeichnung für ein einzelnes Autoradio sondern für ein CD-Wechslerpaket. Der 5fach DIN-Schacht Wechsler gehört also dazu!!! Zwar ist er auf Deinem Foto nicht mit abgebildet, aber Du hättest auf jeden Fall schreiben müssen, dass es sich nur um das Radion OHNE den Wechsler handelt.

Der Käufer durfte meiner Meinung nach Dein Angebot schon so verstehen, dass es sich um das komplette Packet incl. Wechsler handelt.
Versuch Dich mit ihm zu einigen. Versprich ihm eine positive Bewertung und behaupte, du hättest den Wechsler gar nicht und das die Artikelbeschreibung wirklich nicht ganz eindeutig war etc.....
Vielleicht läßt sich der Käufer ja beruhigen und Du kommst mit einem blauen Auge (negativer Bewertung) davon.

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#5
 Von 
Rene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo !!

Zum Teil gebe ich Dir ja Recht, aber muss ich denn genauso handeln wie Blaupunkt??? Ich bin doch kein Händler und das Radio liegt ja bei mir zu hause mit der Bezeichnung .Es steht Arizona Dj70 drauf .

Da ich nur noch das Radio habe und den Wechsler versteigert habe kann ich Ihn ja auch wirklich nix mehr schicken.

Und ein normal denkender Mensch würde ja wohl nach der Beschreibung denken das dort kein Wechsler bei sei, da ich ja auch nix hingeschrieben habe das einer dabei ist.

Was kann denn der Käufer machen ,wenn ich das nicht per Nachnahme schicken möchte??
Gründe bleiben ja meine Sache.
Und ich das Geld per Vorkasse haben möchte.

Kann er mich wegen all diesem Verklagen??? Und noch wegen Betrugs anzeigen???? DA ich ja für Ihn mit krimineller Energie handle.(seine Vermutung per Telefon)

Der Käufer ist auch zu keinem Kompromiss bereit.

Wie siehts denn aus wenn er seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt???
Vetragsbruch???

Mfg aus Berlin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Zu den Zahlungsmodalitäten:
Bisher habt`Ihr Euch mangels irgendwelcher Angaben bei der Auktion noch nicht über die Art der Zahlung geeinigt. Dabei handelt es sich um einen offenen Dissens bezüglich eines Nebenpunktes. Solange Ihr Euch darüber nicht einigen könnt, so ist der Vertrag (meiner Meinung nach) im Zweifel unwirksam.

Zu dem Vertragsgegenstand:
Ob der Wechsler zum Vertragsgegenstand gehört oder nicht ist dem Angebot bei Ebay nicht genau zu entnehmen (Tendenziell meine ich, dass er dazu gehört).
An einem wirksamen Vertragsschluss bei einer Internetauktion gibt es keine Zweifel mehr (vom BGH entschieden). Sollte es der Käufer tatsächlich auf einen Prozess ankommen lassen, dann kommt es ganz entscheidend darauf an, wie sich das Gericht bezüglich des Wechslers entscheidet. Kommt es zu der Ansicht, dass der Wechsler zum Vertragsgegenstand gehört, dann trifft dich eine Pflicht den Wechsler zu liefern. Ist Dir das nicht möglich, dann machst Du Dich dem Käufer gegenüber schadensersatzpflichtig. Das heißt, Du mußt ihm den Schaden ersetzen, den er aufgrund des fehlgeschlagenen Vertrages hat - du müßtest also die Differenz zwischen den 151,-€ und dem üblichen Preis zahlen.

Eine Verurteilung wegen Betrugs halte ich aber für sehr unwahrscheinlich.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Rene
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute , nach langem Überlegen und schauen ist mir jetzt aufgefallen ,dass sich der Typ ganz schön angeschmiert hat.

Denn mir ist das was ganz heftiges aufgefallen.

Da ich ja beide Sachen einzeln in eine Auktionen gegeben habe konnte man ja schauen was ich noch versteigere.

Der Bieter der mein Radio gekauft hat ,hat bei beiden Auktionen gesteigert.

Und hat den Wechsler bei 187€ verloren und da kann er mir nicht mehr sagen ,dass er das nicht wusste das dort kein Wechsler bei sei.

Und ich finde da hat er selber einen grossen Fehler gemacht.

Er hat auch fast zu selben Zeit bei beiden Sachen geboten und hat dabei nur das Radio gewonnen.


Was sagt ihr dazu????

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Rene,

super Story!!! Nun muß ich Dir schon Recht geben - ziemlich blöd von dem Käufer sich auf einen Streit mit Dir einzulassen - er hat's offensichtlich genau gewußt.
Mach Dir einen Screenshot von der Bieterübersicht und den Auktionen - denn die sind nur 30 Tage online.

Ich würde den Käufer nochmal und letztmalig auffordern sich zu erklären, ob er den Vertrag erfüllt und nur für das Radio 151€ zahlt. Und dann nicht vergessen ihn über Ebay anzumahnen, damit Du die Gebühren zurückbekommst.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
basis55
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

Ein Angebot sollte immer "Klar und Wahr" sein. Wenn zu diesem Gerät normalerweise ein Wechsler gehört, dann erwardet der Käufer dass der Wechsler auch dabei ist. Anders wenn du groß klar und Zweifelsfrei, hinschreinst Gerät xxx ohne standartmäßigen Wechsler, dann ist es zu deinem Gunsten. Ansonsten ist das Angebot nicht "klar und Wahr" Der Kunde wollte das reguläre Blaupunkt mit Wechsler, er kann sagen er fühlte sich "getäuscht" und bekommt recht. Am besten alles zurück nehmen und neu mit korrekter Beschreibung der Lierferung anbieten.
PS: Kannst auch kein Auto ohne Motor verkaufen und sagen habe ja nicht geschrieben, dass auch ein Motor zum Lieferumfang gehört! Na ja kein perfekter Vergleich aber die Richtung.

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#10
 Von 
Fulgora
Status:
Praktikant
(881 Beiträge, 347x hilfreich)

hallo ?????
der beitrag ist von 2002, noch älter ging wohl nichts nach oben zu schaufeln

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"Dies ist aber keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung zu dem o.G. Sachverhalt.
"

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
basis55
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)

sorry das habe ich übersehen 2002 ja lange her!

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