Käufer will ware zurückgeben ansonsten einen mahnbescheid veranlassen

15. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
Faßbender
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer will ware zurückgeben ansonsten einen mahnbescheid veranlassen

hallo zusammen.

ich habe ein externes diskettenlaufwerk versteigert. das laufwerk war voll funktionsfähig. nach erhalt der ware bekamm ich auch vom verkäufer eine mail, dass die funktion des gerätes i.o. ist.

ein paar stunden später änderte er seine meinung in einer weiteren mail. er schrieb er habe das laufwerk aus dem externen gehäuse rausgebaut und in seinen computer eingebaut und es würde nicht einwandfrei funktionieren.

ich schrieb ihm daraufhin, dass er mir die volle funktionsfähigkeit in einer mail bestätigt hat und das ein externes laufwerk nicht aus seinem gehäuse ausgebaut und woanders einbaut werden kann.

jetzt droht er mir mit anwalt und einem mahnbescheid. er ist sich sicher, dass er im recht ist. ich sehe es nicht ein, fehlerhafte ware zurückzunehmen zumal er mit die funktionsfähigkeit per mail bestätigt hat.

wie verhalte ich mich jetzt weiter?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thomy
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Keine Angst....
Wenn er bereits das Laufwerk geprüft hat und es lief, dann brauchst du nichts zu befürchten.
Die Mail auf jeden fall nicht löschen!
Anscheinend ist bei seinen "Schraubversuchen" was schief gelaufen. Damit hast du ja nichts zu tun.

Nur als Tipp: Sollte das Laufwerk nicht so teuer gewesen sein, würde ich dir dazu raten, dem Käufer entgegen zu kommen und die Kosten wenigstens teilweise zu erstatten.
Eine negative Bewertung macht sich nicht gut!

Solltest du aber ein „fleißiger“ Verkäufer ( ca. 100 V in den letzten 6 Monaten ) sein, dann
Handelst du schon gewerblich. Gilt auch bei gebrauchter Ware! Dann hätte er ein Anspruch auf 12 Monate Gewährleistung.
Damit würde er aber nicht so einfach durchkommen da er am Laufwerk geschraubt hat und es sich somit nicht mehr in seinem ursprünglichen Zustand befindet.

Eine Meldung seinerseits bei Gewerbeaussichtsamt bzw. Finanzamt wäre auch nicht gerade schön....

Seit dem 01.01.02 ist es etwas schwieriger geworden..... ( hier meine ich den Verkäufer! )

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#2
 Von 
Dieter König
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Bevor Ihr zum Bundesverfassungsgericht geht, soll er doch mal nachschauen, ob das Rechner vielleicht defekt ist Datenkabel im ist oder nicht richtig .

100 Verkäufe in 6 Monaten? Gut das es nicht meine Branche ist, hättest Du schon lange eine Abmahnung. In unserer Branche ist derzeit die IHK sehr aktiv und mahnt gnadenlos ab :(
Tipp: Rede mal mit dem Finanzamt, man hat auch Vorteile, wenn man Steuern zahlt. Man ist vorsteuerabzugsberechtigt und kommt nicht in den Knast ;)

Bis dann Dieter König.

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#3
 Von 
guest123-574
Status:
Schüler
(317 Beiträge, 23x hilfreich)

@Dieter König

"Bevor Ihr zum Bundesverfassungsgericht geht, soll er doch mal nachschauen, ob das Rechner vielleicht defekt ist Datenkabel im ist oder nicht richtig ."

Wer soll den Text verstehen ....

Im übrigen ist es dreist, sich hinsichtlich einer gewerblichen Tätigkeit an die unterstellende Einlassung eines anderen Autors zu hängen, der Autor des ursprünglichen Beitrags hat sich so nicht eingelassen!

Zum Sachverhalt:

Wenn der Käufer das Laufwerk ausgebaut hat
(? Laufwerk mit Parallel- oder USB-Anschluss) und das beweisbar ist, wird m.E. die weitere Diskussion um die Funktionstüchtigkeit für den Käufer sehr aufwendig, da er die Ware verändert hat.

Gruß,

Wolfgang

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dieter König
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Wolfgang
jawohl. es fehlt ein Wort ... sorry

Berauschend finde ich es immer wieder, mit welchem Elan gerade hier in einem Rechtsforum Rechtsverletzungen als Kavaliersdelikt abgetan werden.

Die (sog.) Einlassung war (vielleicht) ein bedauerliches Versehen. Aber das ist auch erst raus, wenn die Karten (hier >alle Transaktionen<) offengelegt werden.
Sicher, das wird der User Faßbender nicht tun und schon garnicht hier. (Würde ich auch nicht machen.) Ich nehme mal an, er wird mich aus gewissem Grunde auch nicht verklagen, schließlich will man ja "anonym" bleiben ;)

Aber ich habe allein über dieses Forum mit Hilfe geschädigter User und der IHK bereits 3 "nichtgewerbliche Händler" unserer Branche mit hohen Online-Umsätzen ausfindig gemacht.
Einer wurde bereits abgemahnt. Übrigends mahnt die IHK ab, NICHT wir. Einer ist kurz davor, er weiß es bloß noch nicht ;)
Mancher wird das als Gemeinheit ansehen.
ABER es gibt Leute, die verdienen mit Kaufen und Verkaufen ihren Lebensunterhalt, UND auch wenn das manchen "Zocker" überraschen mag, AUCH bei ebay gibt es Regeln und gelten deutsche Gesetze.

Da wird dreist anonym verkauft, es werden Rücksendungen per AGB ausgeschlossen oder einfach die Vogel-Strauss-Strategie . Doch ist im Internet vieles nachvollziehbar, woran keiner so recht glauben mag, z.B. die Herkunft eines anonymen Verkaufsangebotes bei ebay.
Wieso? Für den Käufer sind bei ebay ca. 90% aller Anbieter vor dem Kauf anonym; und das allein ist rechtswidrig (siehe TDG).
Hier möchte ich niemandem ein "Schwarzgewerbe" unterstellen. Jedoch ist gerade im Bereich Onlinehandel zur Zeit der wilde Westen los.
Früher oder später wird mancher User, der sich heute noch nicht um gesetzliche Regelungen schert, eines Tages unter den eisernen Besen geraten, der früher oder später durch die Online-Portale fegen wird.

In diesem Sinne! Dieter König.

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