KSP/PayPal ...

24. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Stifter
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
KSP/PayPal ...

Hallo,

Ende 2014 kaufte ich mehrere Artikel bei einem Anbieter über Ebay und bezahlte diesen einen Gesamtbetrag (für 3 Artikel + Versand) via PayPal.
Doch leider konnte der Betrag aufgrund Kontoüberzugs nicht von meinem Konto abgebucht werden.

Ich hätte erwartet, dass mir PayPal die Kosten dafür einmalig in Rechnung stellt. Doch aus nicht nachvollziehbaren Gründen hatten sie sich veranlasst gesehen, die Teilbeträge einzeln abzubuchen, und womit sich die Kosten dafür verdreifachten.

Ich wies PayPal immer wieder darauf hin, dass ich eine Rechnung und einen Gesamtbetrag bezahlte und daher nicht geradestehe, wenn sie dafür mehrere Abbuchungen vornehmen.
Darauf erhielt ich jedoch nie eine Antwort, sondern immer nur die Mitteilung, ich möge mein Konto bei ihnen (PayPal) ausgleichen.

Das ging dann eine Weile. Am 30.6.2015 schaltete sich dann KSP ein. Inhalt:
"Der Betrag des Negativsaldos von EUR 32,45 beruht auf einer Transaktionssumme in Höhe von EUR 17,45 und Gebühren seitens PayPal (z.B. für Rückbuchungen oder ggf. Verkäufergebühren) in Höhe von EUR 15,00.

Weitere Details zu dem Negativsaldo sowie die Mahnungen hat PayPal vereinbarungsgemäß an die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mailadresse "xxxxx" versandt.

Mit der Zahlung dieses Betrages befinden Sie sich bereits seit dem Scheitern des Lastschrifteinzuges in Zahlungsverzug.

Aus diesem Grund sind wir mit der Geltendmachung der nachstehend aufgeführten Forderung beauftragt worden.

Aufgrund Ihres Zahlungsverzuges sind Sie verpflichtet, auch die Kosten unserer Inanspruchnahme sowie die weiteren Verzugskosten zu tragen.

Wir fordern Sie daher auf, den Gesamtbetrag von EUR 114,55 sofort, spätestens bis

06.07.2015
"

Ich sah mich im Recht und glaubte naiverweise man könne den Irrtum aufklären.
Doch natürlich interessiert sich diese Kanzlei nur dafür, möglichst hohe Gebühren einzutreiben.

Ich lebe hier im Ausland und schreibe diesen Text hier von einem Internet-Cafe aus.
War jedoch letztes Jahr in Deutschland zu Besuch und meldete mich daher bei meiner Mutter wohnhaftig.

Auch darüber unterrichtete ich KSP, doch anstatt die Belästigung meiner Mutter zu unterlassen, schickten sie immer mehr ihrer Schreiben an sie. Sie machte das einzig Richtige, nämlich die Briefe mit dem Vermerk, dass der Empfänger ins Ausland verzogen sei, zurückzuschicken.

Dann am 12.2.2016 KSP (wieder immer per eMail):
"in der vorbezeichneten Angelegenheit liegt uns nunmehr ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie vor.

Ihnen dürfte bekannt sein, dass die Forderung mit diesem Titel zwangsweise beigetrieben werden kann. Unsere Mandantschaft hat unter anderem die Möglichkeit,

an Ihren Arbeitgeber heranzutreten und Ihr Arbeitseinkommen zu pfänden,
in regelmäßigen Abständen den Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Mobiliarvollstreckung und der Abnahme der Vermögensauskunft - welche an die SCHUFA und somit Ihre Hausbank etc. gemeldet wird - zu beauftragen,
Ihre pfändbaren Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I zu pfänden,
Ihren Anspruch auf Zahlung der fälligen und zukünftigen gesetzlichen Altersrente zu pfänden - dies führt bei Fälligkeit unweigerlich zu einer Minderung der Ihnen zustehenden Altersrente,
die von Ihnen bei Ihrem Vermieter hinterlegte Mietsicherheit zu pfänden.


Bevor wir nun weitere Maßnahmen in die Wege leiten, geben wir Ihnen letztmals die Gelegenheit einer gütlichen Erledigung. Zahlen Sie bitte unverzüglich, spätestens zum

22.02.2016


den nachstehend berechneten Gesamtbetrag:

Streitwert: EUR 243,99
Gebühr gem. §§ 2 Abs. 2 , 13 Abs. 1 RVG i.V.m. Nr. 3309 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG (VV) EUR 15,00
Gebühr gem. Nr. 7002 VV EUR 3,00
Summe der Gebühren EUR 18,00
Gesamtbetrag EUR 261,99
"


Da ich über keinerlei Einkommen und Besitz in Deutschland verfüge, sah ich einer Vollstreckung gelassen entgegen.

Doch die Maßnahmen gingen mit einer Kontopfändung unangekündigt darüber hinaus. Mir ist es seitdem nicht mehr möglich mit der VISA-Karte Geld abzuheben, auch kann ich keine Beträge mehr überweisen oder abbuchen lassen (Konto ist 500, Euro im Minus, bis auf 1.000 Euro kann überzogen werden).
Als wär` das nicht schlimm genug hab` ich auf diesem Konto Aktien über mehrere Tausend Euro liegen - meine letzte Reserve.

Der reinste Wahnsinn und der völlige finanzielle und wirtschaftliche Ruin für mich, denn ich dachte, dass man in so einem Fall doch wenigstens über ein Existenzminimum verfügen kann.










-- Editier von Stifter am 24.04.2016 04:58

-- Editier von Stifter am 24.04.2016 05:06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Droid
Status:
Schüler
(394 Beiträge, 276x hilfreich)

Es gibt kein Recht auf einen Kredit und das die Banken sofort den Dispo und etwaige Kreditkarten kündigen, sobald denen eine Kontopfändung bekannt wird, ist nun auch allgemein bekannt.

Wenn auf dem Konto selbst kein Geld mehr ist, dann musst du halt ein par der Aktien verkaufen, die normale EC-Karte müsste noch funktionieren, genau wie dann auch Überweisungen möglich sein müssten. Die Frage wäre eher woher der Titel kommt, denn wenn deine Mutter auch die Gerichtspost mit "unbekannt verzogen" zurückgeschickt hat, dann war das schon arg dämlich.

0x Hilfreiche Antwort


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