Folgendes: Ich habe bei Ebay ein Laptop ersteigert zum Preis von etwa 520,- Euro. Da ich die Artikelbeschreibung in der Eile nicht richtig durchgelesen habe, habe ich mich sofort nach Beendigung der Auktion mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt. Wir sind übereingekommen, das der Verkäufer den Artikel ein zweites mal bei Ebay einstellt und ich die Differenz zwischen der ersten und der zweiten Auktion zahle. Für mich lag damit das Einverständnis vor, bzw. wurde durch das zweite Einsetzen des selben Artikels der Kaufvertrag rückgängig gemacht. Nun, nach Beendigung der zweiten Auktion zahlt wohl auch der Käufer nicht, der Verkäufer will jetzt von mir wieder das ganze Geld. Wie soll ich mich verhalten ?
KV rückgängig gem., jetzt will VK Geld
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
weiterführende Informationen:
- Die Differenz betrug etwa 13,- Euro, welche ich dem Verkäufer gezahlt habe
Auszug aus dem Mailverkehr:
***das notbook steht zum > erneuten verkauf bis samstag d.8.1. sie sollten es beobachten,denn sie > schulden mir die differenz, vom neu erzielten preis zu 520,33***
Artikelnummern:
1. Auktion: 5150960663
2. Auktion: 5153896463
Wie soll ich mich verhalten ?
Die bisherigen emails gut aufbewahren und nichts mehr machen...
Er könnte das Teil auch den beiden Bietern mit den zweithöchsten Geboten anbieten.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Was haben Sie denn nicht richtig gelesen?
Und das Höchstgebot bei der neuen Auktion sieht mir aber sehr nach "Notbremse" aus.
Und warum muss sich der VK nun bemühen alle möglichen Leute anzubetteln seine Ware zu kaufen.
Scheint mir alles nicht besonders fair
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"Gruss
Mellas Frust"
Abgesprochen war und ist, dass der Käufer den Differenzbetrag zahlt. IMHO also Rückabwicklung mit Schadenersatz. Der VK muss das Teil erstmal verkaufen und dann bekommt der erste Käufer die Rechnung.
-- Editiert von cps am 13.01.2005 12:35:50
Wenn aber kein Verkauf zustande kommt, wie wäre dann die Willenserklärung bzgl. "Differenzbetrag" auszulegen?
Möglichkeiten:
1. Es wäre die Abrede hinfällig und der K müßte den Kaufvertrag doch erfüllen.
2. Der VK muß erst einen Verkauf zustande bringen, der K dann die Differenz zahlen.
3. Der Kaufvertrag bleibt hinfällig und der K muß gar nichts zahlen.
#3 widerspricht schon mal aus VK-Sicht dem Sinn einer solchen Absprache, denn rückgängig machen ohne Schadensersatz wollte er ja gerade nicht.
#2 könnte für den K problematisch werden - wenn das Gerät wirklich nicht weggeht, könnte der VK etwa einen Kumpel das Teil beim nächsten Mal für 10 EUR kaufen lassen und dann steht der K echt dumm da.
Also wäre #1 sicherlich vorzuziehen, auch wenn es dem K Bauchschmerzen macht.
Also so wie ich es sehe, wurde ein "Auflösungsvertrag" geschlossen, der den Kaufvertrag beenden soll. Es sind ja mehrere Gebote abgegeben worden. Und so kann sich der Verkäufer ggf. an den 2. Bieter wenden. Allerdings nur, wenn der 1. Bieter nicht zu ermitteln ist. Ansonsten sind Sie schon jetzt raus. Ob der Verkäufer sein Geld vom neuen Käufer bekommt oder nicht ist hier egal. Wenn der 2. Bieter schließlich der Käufer wird, müssten Sie allerdings den Differenzbetrag bis zum 2. Bieter bezahlen.
@ Mellas Frust
Normalerweise sind wir ja öfters kontroverser Meinung, aber in diesem Fall muss ich Ihnen echt zustimmen. Was kann man den bei 1 1/2 Zeilen Artikeltext überlesen?
Ob fair oder unfair ist aber egal. Der Verkäufer hat sich darauf eingelassen und kann jetzt nicht ohne Zustimmung des 1.Käufers seine Meinung ändern. (Der Meinungsänderung des 1.Käufers musste der Verkäufer ja auch erst zustimmen.)
Und was mich ja brennend interessieren würde, wie konnte denn das Konto des "hardy5898" noch in der "Probezeit" geschlossen werden? Wie schafft man das? Sonst dauert das doch immer ewig bei eBay.
...Wie schafft man das?....
Vielleicht hatte er vorher schon mal ein "Problem",wurde gesperrt und hat ein neues Konto angemeldet.Dann kann es schnell gehen...
Währe dennoch interessant! Am, ich glaube, 08.01.05 angemeldet und am 13.01.05 geschlossen. Ist halt was für kurzentschlossene
Tja hätte der sich in Holland angemeldet.....
Die sind da eindeutig und nachweislich besser und mehr drauf als wir
Oder wie im TV gesehen: "Wir Holländer machen immer nur Spaß.........................und dann kommen die Deutschen und machen alles kaputt.“
Nun ich denke auch, der 2. Käufer muss zahlen, denn er hat den gültigen KV geschlossen, wenn er das nicht tut, liegt es am VK, gegen diesen vorzugehen und so an sein Recht zu kommen. Und wenn an der Auktion rummanipuliert wurde und dies nachweisbar ist - ist das eh dumm für den VK...
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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"
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