Käufer auf ebay Kleinanzeigen beschwert sich

12. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nila123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer auf ebay Kleinanzeigen beschwert sich

Hallo an alle,

Ich habe eine Sitzbank für ein Motorrad auf eBay Kleinanzeigen verkauft, nun beschwert sich der Käufer, dass sie beschädigt wäre.
Dabei handelt es sich um den Bezug der an einer Ecke weg ist, dies war auf dem Bild in der Anzeige zu sehen. Ich habe nun nach längerem hin und her eingewilligt die Sitzbank zurück zu nehmen und ihm den Betrag zurück zu überweisen , sofern er vorher die sitzbank zurück schickt.
Er möchte aber zuerst das Geld. Wenn er es nicht erhält möchte er klagen.

Wie sieht es hier für mich aus?

Problem bei eBay und Co?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie sieht es hier für mich aus?
Nicht ganz so gut würde ich sagen.

Zitat:
Dabei handelt es sich um den Bezug der an einer Ecke weg ist, dies war auf dem Bild in der Anzeige zu sehen.
Aha! Und wieso hast du das nicht auch in deiner Anzeige erwähnt? Das ist eindeutig ein Mangel, den du hättest erwähnen MÜSSEN!!!
Das du zur Rücknahme an sich eingewilligt hast war richtig von dir.

Jetzt stellt sich die Frage, was ist besser für Dich, du sendet das Geld zurück und dein K dir dan das Teil. Wenn du Glück hast, wird er dann nicht noch mit Schadensersatzansprüchen an Dich herantreten.

Wenn du dich jetzt weigerst, kann es gut sein, dass dein K zurecht Anzeige wegen Arglistiger Täuschung stellt, die Sache über einen Anwalt regeln lässt, Schadensersatz verlangt etc...

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#2
 Von 
Nila123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich ging davon aus, dass die Abnutzung für jeder Mann ersichtlich ist. Wie sieht es hier mit Gewährleistungsausschluss aus, da es sich um einen Verkauf zwischen Privatpersonen handelt?

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Und wieso hast du das nicht auch in deiner Anzeige erwähnt? Das ist eindeutig ein Mangel, den du hättest erwähnen MÜSSEN!!!
Sehe ich genauso

Zitat (von Nila123):
Wie sieht es hier mit Gewährleistungsausschluss aus, da es sich um einen Verkauf zwischen Privatpersonen handelt?
Der greift nicht für vorsätzlich verschwiegene Mängel

Zitat (von Nila123):
Er möchte aber zuerst das Geld.
Kann ich verstehen. Er ist höchstwahrscheinlich beim Kauf in Vorleitsung gegangen. Erst Geld, dann Ware - das ist die Regel und sehe ich auch bei der Rückabwicklung als üblich an.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Das ist eindeutig ein Mangel, den du hättest erwähnen MÜSSEN!!!
Hat er doch, er hat doch deswegen extra dieses Bild eingestellt, auf dem man den Mangel gesehen hat. Bilder sind schliesslich Teil der Annonce. Etwas anderes wäre es lediglich, wenn er im Text gegenteiliges behauptet hätte. Davon kann ich aber bisher nichts lesen.

Zitat (von Nila123):
Er möchte aber zuerst das Geld.
Du bist zu keinerlei Rückgabe verpflichtet wenn du nicht über den bestehenden Defekt getäuscht hast. Eine Rücknahme wäre freiwillig und die Bedingungen dazu frei verhandelbar.

Zitat (von Nila123):
Ich ging davon aus, dass die Abnutzung für jeder Mann ersichtlich ist.
Davon kann man auch ausgehen wenn das Photo gemacht wurde, dass es den Mangel zeigt. Hast du mal ein Link zu dem Photo mit dem Mangel, damit man sich das mal ansehen kann?

Zitat (von radfahrer999):
Der greift nicht für vorsätzlich verschwiegene Mängel
Der Mangel wurde aber nicht verschwiegen. Zumindest kann ich das aus der bisherigen Schilderung nicht erkennen.

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#5
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(712 Beiträge, 114x hilfreich)

Wenn der Mangel auf dem Bild klar und deutlich erkennbar war, wurde der ja nicht verschwiegen. Sofern im Text dann nicht sowas stand wie "wie neu" oder "neuwertig". Die Bedingungen der Rücknahme sind daher frei verhandelbar. Einen Schadensersatz zu fordern wird daher auch schwer möglich sein.

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Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#6
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Du bist zu keinerlei Rückgabe verpflichtet

Natürlich ist er das, denn:
Zitat (von Nila123):
Ich habe nun nach längerem hin und her eingewilligt die Sitzbank zurück zu nehmen und ihm den Betrag zurück zu überweisen

allerdings mit der Bedingung, dass
Zitat (von Nila123):
er vorher die sitzbank zurück schickt.


Das ist für mich eindeutig:
Der TE hat ein Teil verkauft, dessen Mangel (meiner Einschätzung der hier geamchten Angaben nach) ersichtlich war. Damit hat der Käufer ein defektes Teil gekauft. Der TE ist so nett und bietet von sich aus eine bedingte Rücknahme an. Dieser kann der Käufer nachkommen, oder er hat eben Pech gehabt.
Ein arglistig verschwiegener Mangel kann es theoretisch immer noch sein. Da komme es auf die genauen Details an, insbesondere ob der 08/15 Käufer diesen wirklich hätte erkennen müssen, oder nicht.
(Vergleich: ich verkaufe Auto mit Kratzer auf einem Panoramabild vs. ich verkaufe Auto mit Kratzer auf einer bemaßten Nahaufnahme)

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Das ist für mich eindeutig:

Und für mich ist es eindeutig, dass der Käufer diesen Vorschlag abgelehnt hat. Der Verkäufer ist somit zu nichts mehr verpflichtet.

Zitat (von NaibaF123):
Dieser kann der Käufer nachkommen, oder er hat eben Pech gehabt.
Genau, er hat Pech, denn er hat das Rücknahmeangebot ausgeschlagen.

Zitat (von NaibaF123):
Vergleich: ich verkaufe Auto mit Kratzer auf einem Panoramabild vs. ich verkaufe Auto mit Kratzer auf einer bemaßten Nahaufnahme
Genau, daher habe ich nach dem Photo gefragt.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Zitat (von NaibaF123):
Das ist für mich eindeutig:

Und für mich ist es eindeutig, dass der Käufer diesen Vorschlag abgelehnt hat. Der Verkäufer ist somit zu nichts mehr verpflichtet.

Zitat (von NaibaF123):
Dieser kann der Käufer nachkommen, oder er hat eben Pech gehabt.
Genau, er hat Pech, denn er hat das Rücknahmeangebot ausgeschlagen.

Zitat (von NaibaF123):
Vergleich: ich verkaufe Auto mit Kratzer auf einem Panoramabild vs. ich verkaufe Auto mit Kratzer auf einer bemaßten Nahaufnahme
Genau, daher habe ich nach dem Photo gefragt.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Nila123):
Dabei handelt es sich um den Bezug der an einer Ecke weg ist, dies war auf dem Bild in der Anzeige zu sehen.
Zitat (von -Laie-):
Hat er doch, er hat doch deswegen extra dieses Bild eingestellt, auf dem man den Mangel gesehen hat.
Zitat (von Kernell):
Wenn der Mangel auf dem Bild klar und deutlich erkennbar war,
Zitat (von NaibaF123):
Der TE hat ein Teil verkauft, dessen Mangel (meiner Einschätzung der hier geamchten Angaben nach) ersichtlich war.
Das Wort "deutlich" fehlt mir persönlich in der Fallbeschreibung. Der Käufer muss nicht jedes Bild detailreich untersuchen ob da doch irgendwo ein Mangel ist. "an einer Ecke" kann auch die Ecke sein, die von der Kamera gesehen am weitesten weg ist.
Kein "deutliches" Bild und nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt. Deshalb gehe ich davon aus, dass es nicht eindeutig ist und damit der Gewährleistungsausschluss nicht greift. Diese Problematik ist aber vom restlichen Fall losgelöst.

Signatur:

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