Hallo an alle,
Ich habe eine Sitzbank für ein Motorrad auf eBay
Kleinanzeigen verkauft, nun beschwert sich der Käufer, dass sie beschädigt wäre.
Dabei handelt es sich um den Bezug der an einer Ecke weg ist, dies war auf dem Bild in der Anzeige zu sehen. Ich habe nun nach längerem hin und her eingewilligt die Sitzbank zurück zu nehmen und ihm den Betrag zurück zu überweisen , sofern er vorher die sitzbank zurück schickt.
Er möchte aber zuerst das Geld. Wenn er es nicht erhält möchte er klagen.
Wie sieht es hier für mich aus?
Käufer auf ebay Kleinanzeigen beschwert sich
12. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 12. Februar 2020 | 20:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Käufer auf ebay Kleinanzeigen beschwert sich
Problem bei eBay und Co?
Problem bei eBay und Co?
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Februar 2020 | 21:09
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4060x hilfreich)
Hallo,
Nicht ganz so gut würde ich sagen.Zitat:Wie sieht es hier für mich aus?
Aha! Und wieso hast du das nicht auch in deiner Anzeige erwähnt? Das ist eindeutig ein Mangel, den du hättest erwähnen MÜSSEN!!!Zitat:Dabei handelt es sich um den Bezug der an einer Ecke weg ist, dies war auf dem Bild in der Anzeige zu sehen.
Das du zur Rücknahme an sich eingewilligt hast war richtig von dir.
Jetzt stellt sich die Frage, was ist besser für Dich, du sendet das Geld zurück und dein K dir dan das Teil. Wenn du Glück hast, wird er dann nicht noch mit Schadensersatzansprüchen an Dich herantreten.
Wenn du dich jetzt weigerst, kann es gut sein, dass dein K zurecht Anzeige wegen Arglistiger Täuschung stellt, die Sache über einen Anwalt regeln lässt, Schadensersatz verlangt etc...
#2
Antwort vom 13. Februar 2020 | 06:43
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich ging davon aus, dass die Abnutzung für jeder Mann ersichtlich ist. Wie sieht es hier mit Gewährleistungsausschluss aus, da es sich um einen Verkauf zwischen Privatpersonen handelt?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Internetauktionen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 13. Februar 2020 | 07:53
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Sehe ich genausoZitatUnd wieso hast du das nicht auch in deiner Anzeige erwähnt? Das ist eindeutig ein Mangel, den du hättest erwähnen MÜSSEN!!! :
Der greift nicht für vorsätzlich verschwiegene MängelZitatWie sieht es hier mit Gewährleistungsausschluss aus, da es sich um einen Verkauf zwischen Privatpersonen handelt? :
Kann ich verstehen. Er ist höchstwahrscheinlich beim Kauf in Vorleitsung gegangen. Erst Geld, dann Ware - das ist die Regel und sehe ich auch bei der Rückabwicklung als üblich an.ZitatEr möchte aber zuerst das Geld. :
#4
Antwort vom 13. Februar 2020 | 09:11
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Hat er doch, er hat doch deswegen extra dieses Bild eingestellt, auf dem man den Mangel gesehen hat. Bilder sind schliesslich Teil der Annonce. Etwas anderes wäre es lediglich, wenn er im Text gegenteiliges behauptet hätte. Davon kann ich aber bisher nichts lesen.ZitatDas ist eindeutig ein Mangel, den du hättest erwähnen MÜSSEN!!! :
Du bist zu keinerlei Rückgabe verpflichtet wenn du nicht über den bestehenden Defekt getäuscht hast. Eine Rücknahme wäre freiwillig und die Bedingungen dazu frei verhandelbar.ZitatEr möchte aber zuerst das Geld. :
Davon kann man auch ausgehen wenn das Photo gemacht wurde, dass es den Mangel zeigt. Hast du mal ein Link zu dem Photo mit dem Mangel, damit man sich das mal ansehen kann?ZitatIch ging davon aus, dass die Abnutzung für jeder Mann ersichtlich ist. :
Der Mangel wurde aber nicht verschwiegen. Zumindest kann ich das aus der bisherigen Schilderung nicht erkennen.ZitatDer greift nicht für vorsätzlich verschwiegene Mängel :
#5
Antwort vom 13. Februar 2020 | 09:50
Von
Status: Praktikant (712 Beiträge, 114x hilfreich)
Wenn der Mangel auf dem Bild klar und deutlich erkennbar war, wurde der ja nicht verschwiegen. Sofern im Text dann nicht sowas stand wie "wie neu" oder "neuwertig". Die Bedingungen der Rücknahme sind daher frei verhandelbar. Einen Schadensersatz zu fordern wird daher auch schwer möglich sein.
#6
Antwort vom 13. Februar 2020 | 10:04
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatDu bist zu keinerlei Rückgabe verpflichtet :
Natürlich ist er das, denn:
ZitatIch habe nun nach längerem hin und her eingewilligt die Sitzbank zurück zu nehmen und ihm den Betrag zurück zu überweisen :
allerdings mit der Bedingung, dass
Zitater vorher die sitzbank zurück schickt. :
Das ist für mich eindeutig:
Der TE hat ein Teil verkauft, dessen Mangel (meiner Einschätzung der hier geamchten Angaben nach) ersichtlich war. Damit hat der Käufer ein defektes Teil gekauft. Der TE ist so nett und bietet von sich aus eine bedingte Rücknahme an. Dieser kann der Käufer nachkommen, oder er hat eben Pech gehabt.
Ein arglistig verschwiegener Mangel kann es theoretisch immer noch sein. Da komme es auf die genauen Details an, insbesondere ob der 08/15 Käufer diesen wirklich hätte erkennen müssen, oder nicht.
(Vergleich: ich verkaufe Auto mit Kratzer auf einem Panoramabild vs. ich verkaufe Auto mit Kratzer auf einer bemaßten Nahaufnahme)
#7
Antwort vom 13. Februar 2020 | 11:48
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
ZitatDas ist für mich eindeutig: :
Und für mich ist es eindeutig, dass der Käufer diesen Vorschlag abgelehnt hat. Der Verkäufer ist somit zu nichts mehr verpflichtet.
Genau, er hat Pech, denn er hat das Rücknahmeangebot ausgeschlagen.ZitatDieser kann der Käufer nachkommen, oder er hat eben Pech gehabt. :
Genau, daher habe ich nach dem Photo gefragt.ZitatVergleich: ich verkaufe Auto mit Kratzer auf einem Panoramabild vs. ich verkaufe Auto mit Kratzer auf einer bemaßten Nahaufnahme :
#8
Antwort vom 13. Februar 2020 | 11:50
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Zitat:ZitatDas ist für mich eindeutig: :
Und für mich ist es eindeutig, dass der Käufer diesen Vorschlag abgelehnt hat. Der Verkäufer ist somit zu nichts mehr verpflichtet.
Genau, er hat Pech, denn er hat das Rücknahmeangebot ausgeschlagen.ZitatDieser kann der Käufer nachkommen, oder er hat eben Pech gehabt. :
Genau, daher habe ich nach dem Photo gefragt.ZitatVergleich: ich verkaufe Auto mit Kratzer auf einem Panoramabild vs. ich verkaufe Auto mit Kratzer auf einer bemaßten Nahaufnahme :
#9
Antwort vom 13. Februar 2020 | 11:53
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
ZitatDabei handelt es sich um den Bezug der an einer Ecke weg ist, dies war auf dem Bild in der Anzeige zu sehen. :
ZitatHat er doch, er hat doch deswegen extra dieses Bild eingestellt, auf dem man den Mangel gesehen hat. :
ZitatWenn der Mangel auf dem Bild klar und deutlich erkennbar war, :
Das Wort "deutlich" fehlt mir persönlich in der Fallbeschreibung. Der Käufer muss nicht jedes Bild detailreich untersuchen ob da doch irgendwo ein Mangel ist. "an einer Ecke" kann auch die Ecke sein, die von der Kamera gesehen am weitesten weg ist.ZitatDer TE hat ein Teil verkauft, dessen Mangel (meiner Einschätzung der hier geamchten Angaben nach) ersichtlich war. :
Kein "deutliches" Bild und nicht in der Artikelbeschreibung erwähnt. Deshalb gehe ich davon aus, dass es nicht eindeutig ist und damit der Gewährleistungsausschluss nicht greift. Diese Problematik ist aber vom restlichen Fall losgelöst.
Und jetzt?
Schon
267.066
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
Top Internetauktionen Themen
-
5 Antworten