Hallo,
mein Vater hat eine Guthaben Aufladekarte des falschen Mobilfunkanbieters in einem Supermarkt gekauft. Er hat die Aufladung nicht benutzt und kann es auch nicht, da er halt bei einem ganz anderen Anbieter im anderen Netz ist.
Ich habe es dann bei einem Kleinanzeigen Portal angeboten (Privatverkauf) für ca 10€ weniger (und die Sachmangelhaftung ausgeschlossen, falls das Relevanz hat). Ein Käufer hat es dann mit der Paypal Freunde Option gezahlt. Daraufhin habe ich ihm die eingescannten Quittungen per Privatnachricht geschickt.
Später hat sich der Käufer gemeldet und behauptet nun, dass die Aufladenummer schon benutzt ist und möchte das Geld zurück haben. Muss ich ihm nun das Geld zurückschicken? Muss er mir Belege schicken, dass die Nummer ungültig ist?
Es handelt sich hier um sehr geringe zweistellige Beträge.
-- Editiert von stevensoder am 17.07.2022 19:12
Käufer behauptet, Handy Guthaben Aufladekarte ist ungültig
Zitat :und die Sachmangelhaftung ausgeschlossen, falls das Relevanz hat
Je nach Wortlaut wäre das durchaus nichtig (z.B. Das beliebte "Kein Garantie,. Keine Gewährleistung" oder "Sachmangelhaftung ausgeschlossen").
Zitat :Muss ich ihm nun das Geld zurückschicken?
Zitat :Muss er mir Belege schicken, dass die Nummer ungültig ist?
2x Nein
Als erstes wird hier bei sowas immer geraten "Kommunikation erst mal einstellen".
Zitat :Muss ich ihm nun das Geld zurückschicken?
Wenn die Aussage des Käufers zutreffend ist, dann ja, sonst nein.
Zitat :Je nach Wortlaut wäre das durchaus nichtig (z.B. Das beliebte "Kein Garantie,. Keine Gewährleistung" oder "Sachmangelhaftung ausgeschlossen").
Da es nicht darauf ankommt, ob der Ausschluss wirksam ist oder nicht ist der Wortlaut irrelevant.
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Zitat :Wenn die Aussage des Käufers zutreffend ist, dann ja, sonst nein.
und wie will man das rauskriegen?
Er hat die Karte bekommen; sie installiert; das Guthaben vertelefoniert und sagt jetzt: war nichts drauf.
Und wenn er das unter: Paypal-Freunde bezahlt hat, ist er selber schuld!
Daher: Einfach ignorieren.
-- Editiert von Daskalos am 18.07.2022 19:35
Zitat :Da es nicht darauf ankommt, ob der Ausschluss wirksam ist oder nicht
Aber sicher ist das relevant, denn bei gültigem Ausschluss hat der Verkäufer einen recht großen juristischen Vorteil.
Zitat :Er hat die Karte bekommen;
Nein, hat er nicht.
Zitat :sie installiert;
Hat er auch nicht.
Zitat :und wie will man das rauskriegen?
Das dürfte erst mal das Problem des Käufers sein ...
Zitat :Aber sicher ist das relevant, denn bei gültigem Ausschluss hat der Verkäufer einen recht großen juristischen Vorteil.
Welchen denn?
Nur dass bei einem Verkauf einer Guthabenkarte mit xxx Euro Guthaben wohl kein Ausschluss einer Sachmängelhaftung hilft, wenn die Karte kein Guthaben aufweist.Zitat :Aber sicher ist das relevant, denn bei gültigem Ausschluss hat der Verkäufer einen recht großen juristischen Vorteil.
Wenn die Sachmängelhaftung ausgeschlossen wurde, greift auch keine Beweislastumkehr.
Der Käufer müsste beweisen, dass die Karte bei der Übergabe schon ungültig war. Dass sie jetzt ungültig ist, ist kein nachweis dafür, dass sei bei Übergabe ungültig war.
Wenn jedoch die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen war, dann greift die Beweislastumkehr und der Verkäufer ist nachweispflichtig dafür, dass die Karte gültig war.
Und jetzt die Preisfrage:
Geht es um sich bereits im Verkehr befindliche DAZN-Monatsabokarten (und der Begriff "Handyaufladekarte" diente nur der Anonymisierung)?
DAZN geht nämlich wenn ich das auf Twitter richtig verstanden habe aktuell hin und verweigert die Einlösung von Karten, die vor der kürzlich erfolgten Preiserhöhung zum alten Preis erworben wurden.
Falls das der Fall sein sollte und die Karte nicht doch bereits eingelöst wurde, sehe ich keinen Sachmangel an der Ware sondern einfach nur eine Weigerung des Gutscheinausgebers seinen Gutschein einzulösen. Das wird meiner Meinung nach eher ein Fall für den Verbraucherschutz gegen DAZN.
-- Editiert von Kalanndok am 22.07.2022 15:41
Zitat :Das wird meiner Meinung nach eher ein Fall für den Verbraucherschutz gegen DAZN.
Oder der Käufer müsst selber gegen DAZN vorgehen - der Verkäufer wäre dann wohl raus.
Was sehr einfach ist. Das Einlösen des Guthabens wird von jedem Provider protokolliert und gebucht und muss aus steuerrechtlichen Gründen 10 Jahre vorgehalten werden. Ist das Guthaben also vor dem Tag der Übergabe der Karte abgerufen worden, würde ich an der Stelle des Käufers den Verkäufer wegen Betrugs anzeigen.Zitat :Der Käufer müsste beweisen, dass die Karte bei der Übergabe schon ungültig war. Dass sie jetzt ungültig ist, ist kein nachweis dafür, dass sei bei Übergabe ungültig war.
Zitat :Ist das Guthaben also vor dem Tag der Übergabe der Karte abgerufen worden, würde ich an der Stelle des Käufers den Verkäufer wegen Betrugs anzeigen.
Nur wenn der Vater versehentlich eine falsche Karte (O2 statt E+) gekauft hat, kann er sie ja nicht abrufen.
Schon mal da dran gedacht? Könnte ja so sein, wie ich in #3 geschildert habe...
Zitat :Geht es um sich bereits im Verkehr befindliche DAZN-Monatsabokarten (und der Begriff "Handyaufladekarte" diente nur der Anonymisierung)?
Wenn der Vater DAZN hat und schaut, wird er die sicher nicht verkaufen wollen. Und ein DAZN Fan wird sicher sich keine Karte von jemand anderem als Abo kaufen.
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