Käufer behauptet, Ware fehlerhaft und reagiert nicht mehr...

16. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)
Käufer behauptet, Ware fehlerhaft und reagiert nicht mehr...

Hallo in die Runde. Ich habe bereits ähnlich gelagerte Fälle gefunden, bin aber dennoch unsicher, was ich jetzt tun kann bzw. soll.
Ich habe gebrauchte DVDs bei eBay verkauft. Die Bezahlung habe ich per PayPal zugelassen (ja, ich hab jetzt schon gelesen, wie man da im Stich gelassen wird).
Der Käufer hat bei eBay eine Rückgabe aufgrund fehlerhafter Artikelbeschreibung aufgemacht. Der Text, den ich persönlich ziemlich beleidigend finde, beschreibt, dass die Scheiben stark verschmutzt, verkratzt und mit Katzenhaaren versehen seien. Er möchte diese zurückgeben.
Ich bin sehr überrascht, da ich keine Katze habe und zudem mir nicht bewusst wäre, dass die Scheiben verschmutzt wären.
Ich habe also den Käufer gebeten, mit ein paar Fotos zu schicken, damit ich mir ein Bild machen kann. Sollte es so sein wie beschrieben, dann ist es mir zwar schleierhaft, aber dann akzeptiere ich die Rückgabe.
Darauf habe ich noch eine Antwort erhalten, dass ich ein paar Fotos bekomme. Seither ist Stille. Keine Reaktion auf nichts mehr.
Und jetzt?
Faktisch hat der Käufer jetzt die Ware und ich habe nichts.
Selbst wenn ich einfach die Rückgabe akzeptieren würde, hab ich ja noch nicht gewonnen. Da es ja keine Reaktion seitens des Käufers mehr gibt.

Was würdet Ihr raten, als nächstes zu tun?
Danke schonmal im Voraus

Problem bei eBay und Co?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Was würdet Ihr raten, als nächstes zu tun?
Wohl erstmal abwarten, irgendwann wird PP das geld ja wieder freigeben, wenn er nicht zurücksendet.

man kann dem K aber auch schonmal mitteilen, sollte er zurücksenden und sich das Geld über PP zurückholen, dass er dann einen Tag später eine kostenpflichtige Zahlungsaufforderung deines Anwaltes im Briefkasten haben wird...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nora2030
Status:
Beginner
(74 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Hallo

Zitat:
Was würdet Ihr raten, als nächstes zu tun?
Wohl erstmal abwarten, irgendwann wird PP das geld ja wieder freigeben, wenn er nicht zurücksendet.

man kann dem K aber auch schonmal mitteilen, sollte er zurücksenden und sich das Geld über PP zurückholen, dass er dann einen Tag später eine kostenpflichtige Zahlungsaufforderung deines Anwaltes im Briefkasten haben wird...


Das ergibt doch keinen Sinn. Wenn der Verkäufer die Ware wieder hat, dann hat der Käufer auch das Recht, das Geld zurückzuholen.

Es ist schade, dass einige Käufer PP für sich nutzen, um Geld und Ware zu erhalten. Leider kann der TE wohl nur auf Gerechtigkeit hoffen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
Das ergibt doch keinen Sinn. Wenn der Verkäufer die Ware wieder hat, dann hat der Käufer auch das Recht, das Geld zurückzuholen.
Nur wenn man als VK einer Rücknahme zustimmen würde!

Stimmt man nicht zu und PP sagt dem K, er soll zurücksenden, dann hat der K noch lange kein Anrecht auf das Geld. ganz im Gegenteil, der VK hat weiterhin das Anrecht auf das Geld...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Vielen Dank schonmal für die Infos. Ich habe noch gesehen, dass eBay einen Fall nach 30 Tagen automatisch schließt, wenn man nicht reagiert. Evtl. lasse ich das einfach verstreichen. Leider kann ich nicht rausfinden, was dann passiert. Bisher habe ich außer vom Käufer weitere Fotos anzufordern nicht weiter reagiert.

0x Hilfreiche Antwort

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