Hallo in die Runde. Ich habe bereits ähnlich gelagerte Fälle gefunden, bin aber dennoch unsicher, was ich jetzt tun kann bzw. soll.
Ich habe gebrauchte DVDs bei eBay verkauft. Die Bezahlung habe ich per PayPal zugelassen (ja, ich hab jetzt schon gelesen, wie man da im Stich gelassen wird).
Der Käufer hat bei eBay eine Rückgabe aufgrund fehlerhafter Artikelbeschreibung aufgemacht. Der Text, den ich persönlich ziemlich beleidigend finde, beschreibt, dass die Scheiben stark verschmutzt, verkratzt und mit Katzenhaaren versehen seien. Er möchte diese zurückgeben.
Ich bin sehr überrascht, da ich keine Katze habe und zudem mir nicht bewusst wäre, dass die Scheiben verschmutzt wären.
Ich habe also den Käufer gebeten, mit ein paar Fotos zu schicken, damit ich mir ein Bild machen kann. Sollte es so sein wie beschrieben, dann ist es mir zwar schleierhaft, aber dann akzeptiere ich die Rückgabe.
Darauf habe ich noch eine Antwort erhalten, dass ich ein paar Fotos bekomme. Seither ist Stille. Keine Reaktion auf nichts mehr.
Und jetzt?
Faktisch hat der Käufer jetzt die Ware und ich habe nichts.
Selbst wenn ich einfach die Rückgabe akzeptieren würde, hab ich ja noch nicht gewonnen. Da es ja keine Reaktion seitens des Käufers mehr gibt.
Was würdet Ihr raten, als nächstes zu tun?
Danke schonmal im Voraus
Käufer behauptet, Ware fehlerhaft und reagiert nicht mehr...
16. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juni 2019 | 12:09
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 560x hilfreich)
Käufer behauptet, Ware fehlerhaft und reagiert nicht mehr...
Problem bei eBay und Co?
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#1
Antwort vom 16. Juni 2019 | 23:39
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Hallo
Wohl erstmal abwarten, irgendwann wird PP das geld ja wieder freigeben, wenn er nicht zurücksendet.Zitat:Was würdet Ihr raten, als nächstes zu tun?
man kann dem K aber auch schonmal mitteilen, sollte er zurücksenden und sich das Geld über PP zurückholen, dass er dann einen Tag später eine kostenpflichtige Zahlungsaufforderung deines Anwaltes im Briefkasten haben wird...
#2
Antwort vom 17. Juni 2019 | 15:12
Von
Status: Beginner (74 Beiträge, 7x hilfreich)
ZitatHallo :
Wohl erstmal abwarten, irgendwann wird PP das geld ja wieder freigeben, wenn er nicht zurücksendet.Zitat:Was würdet Ihr raten, als nächstes zu tun?
man kann dem K aber auch schonmal mitteilen, sollte er zurücksenden und sich das Geld über PP zurückholen, dass er dann einen Tag später eine kostenpflichtige Zahlungsaufforderung deines Anwaltes im Briefkasten haben wird...
Das ergibt doch keinen Sinn. Wenn der Verkäufer die Ware wieder hat, dann hat der Käufer auch das Recht, das Geld zurückzuholen.
Es ist schade, dass einige Käufer PP für sich nutzen, um Geld und Ware zu erhalten. Leider kann der TE wohl nur auf Gerechtigkeit hoffen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 17. Juni 2019 | 18:06
Von
Status: Richter (8512 Beiträge, 4061x hilfreich)
Nur wenn man als VK einer Rücknahme zustimmen würde!Zitat:Das ergibt doch keinen Sinn. Wenn der Verkäufer die Ware wieder hat, dann hat der Käufer auch das Recht, das Geld zurückzuholen.
Stimmt man nicht zu und PP sagt dem K, er soll zurücksenden, dann hat der K noch lange kein Anrecht auf das Geld. ganz im Gegenteil, der VK hat weiterhin das Anrecht auf das Geld...
#4
Antwort vom 17. Juni 2019 | 23:55
Von
Status: Schüler (206 Beiträge, 560x hilfreich)
Vielen Dank schonmal für die Infos. Ich habe noch gesehen, dass eBay einen Fall nach 30 Tagen automatisch schließt, wenn man nicht reagiert. Evtl. lasse ich das einfach verstreichen. Leider kann ich nicht rausfinden, was dann passiert. Bisher habe ich außer vom Käufer weitere Fotos anzufordern nicht weiter reagiert.
Und jetzt?
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